Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.23 N - südlich Verresstraße - a) Abwägung der öffentlichen und privaten Belange b) Satzungsbeschluss c) Berichtigung des FNP d) Aufhebung eines Teilbereiches der Satzung über örtliche Bauvorschriften zur Wahrung der Stadtgestaltung und des kleinstädtischen Gepräges im Ortskern Willich-Neersen)

Daten

Kommune
Willich
Größe
144 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
19.06.18, 08:16
Aktualisiert
19.06.18, 08:16
Sitzungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.23 N - südlich Verresstraße -
a) Abwägung der öffentlichen und privaten Belange
b) Satzungsbeschluss
c) Berichtigung des FNP
d) Aufhebung eines Teilbereiches der Satzung über örtliche Bauvorschriften zur Wahrung der Stadtgestaltung und des kleinstädtischen Gepräges im Ortskern Willich-Neersen) Sitzungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.23 N - südlich Verresstraße -
a) Abwägung der öffentlichen und privaten Belange
b) Satzungsbeschluss
c) Berichtigung des FNP
d) Aufhebung eines Teilbereiches der Satzung über örtliche Bauvorschriften zur Wahrung der Stadtgestaltung und des kleinstädtischen Gepräges im Ortskern Willich-Neersen) Sitzungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.23 N - südlich Verresstraße -
a) Abwägung der öffentlichen und privaten Belange
b) Satzungsbeschluss
c) Berichtigung des FNP
d) Aufhebung eines Teilbereiches der Satzung über örtliche Bauvorschriften zur Wahrung der Stadtgestaltung und des kleinstädtischen Gepräges im Ortskern Willich-Neersen)

öffnen download melden Dateigröße: 144 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage - öffentlich - STADT WILLICH Fachbereich Geschäftsbereich 18/212 Natur und Lebensraum Stadtplanung Datum 12.06.18 Aktenzeichen II/5 2630 – 23 N - maj Beratungsfolge TOP Sitzungsdatum Planungsausschuss 5. 26.06.2018 Rat 4. 11.07.2018 Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.23 N - südlich Verresstraße a) Abwägung der öffentlichen und privaten Belange b) Satzungsbeschluss c) Berichtigung des FNP d) Aufhebung eines Teilbereiches der Satzung über örtliche Bauvorschriften zur Wahrung der Stadtgestaltung und des kleinstädtischen Gepräges im Ortskern Willich-Neersen Sachverhalt: zu a) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Um alle erforderlichen Gesichtspunkte in die Abwägung einbeziehen zu können, fanden auf Beschluss des Planungsausschusses im Rahmen des beschleunigten Verfahrens folgende Beteiligungen statt: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Der Bericht über den Darlegungs- und Anhörungstermin ist als Anlage beigefügt. Die vorgebrachten Äußerungen sind als Anlage aufgelistet und mit Beschlussvorschlägen versehen. Abstimmung mit den Nachbargemeinden und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Die vorgebrachten Äußerungen sind als Anlage aufgelistet und mit Beschlussvorschlägen versehen. Auslegung Die während der Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen sind als Anlage aufgelistet und mit Beschlussvorschlägen versehen. zu b) Nach der Abwägung kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden. zu c) Der Bebauungsplan entspricht nicht den Vorgaben des Flächennutzungsplans. Das beschleunigte Verfahren bietet die Möglichkeit, den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen (§ 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB). Das landesplanerische Einvernehmen mit der Bezirksregierung Düsseldorf liegt vor. zu d) Für den Ortskern Neersen gilt eine Satzung über örtliche Bauvorschriften zur Wahrung der Stadtgestaltung und des kleinstädtischen Gepräges. Das Plangebiet liegt innerhalb dieser Satzung. Der Bebauungsplan setzt örtliche Bauvorschriften für seinen Geltungsbereich fest, um das Vorhaben zu definieren. Die Gestaltungssatzung ist in diesem Bereich aufzuheben. Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten): Stellungnahme des Stadtkämmerers: Beschlussempfehlung: zu a) Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Willich folgende Beschlüsse: Der Rat der Stadt Willich hat sich intensiv mit allen Anregungen und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger sowie der Behörden auseinandergesetzt und - nimmt den Bericht über den Darlegungs- und Anhörungstermin zur Kenntnis; - beschließt gemäß den als Anlage aufgelisteten Beschlussvorschlägen zu den Äußerungen der Öffentlichkeit. - beschließt gemäß den als Anlage aufgelisteten Beschlussvorschlägen zu den Äußerungen von Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. - beschließt gemäß den als Anlage aufgelisteten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen im Rahmen der Auslegung. zu b) Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Willich folgende Beschlüsse: Der Rat der Stadt Willich beschließt nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander den Bebauungsplan Nr. 23 N - südlich Verresstraße mit seinen textlichen Festsetzungen gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO), bekannt gemacht am 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 10 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, als Satzung. Der Rat der Stadt Willich übernimmt die Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB als Entscheidungsbegründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB. Der Geltungsbereich ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt. zu c) Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Willich folgenden Beschluss: Der Rat der Stadt Willich beschließt, den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB an die geänderten Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 23 N – südlich Verresstraße – anzupassen. Die Berichtigung erhält die Bezeichnung 153. Änderung FNP (Berichtigung südlich Verresstraße). Die Darstellung des FNP (vorher/nacher) ist als Anlage beigefügt. Zu d) Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Willich folgenden Beschluss: Der Rat hebt die Satzung über örtliche Bauvorschriften zur Wahrung der Stadtgestaltung und des kleinstädtischen Gepräges im Ortskern Willich-Neersen im Bereich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 23 N – südlich Verresstraße – auf. (Martina Stall) Technische Beigeordnete Anlage(n): 1. Übersichtsplan 2. Bericht über den Darlegungs- und Anhörungstermin 3. Äußerungen der Öffentlichkeit und der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Sitzungsvorlage 18/212 Seite 2 von 3 4. Stellungnahmen während der Auslegung 5. vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 N 6. Begründung 6.1 Anlage 1 zur Begründung - Bestandsaufnahme 6.2 Anlage 2 zur Begründung - Artenschutzrechtliche Vorprüfung 7. 153. Änderung des FNP (Berichtigung südlich Verresstraße) Sitzungsvorlage 18/212 Seite 3 von 3