Daten
Kommune
Willich
Größe
144 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
19.06.18, 08:16
Aktualisiert
19.06.18, 08:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage
- öffentlich -
STADT WILLICH
Fachbereich
Geschäftsbereich
18/212
Natur und
Lebensraum
Stadtplanung
Datum
12.06.18
Aktenzeichen
II/5 2630 – 23 N - maj
Beratungsfolge
TOP
Sitzungsdatum
Planungsausschuss
5.
26.06.2018
Rat
4.
11.07.2018
Betreff:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.23 N - südlich Verresstraße a) Abwägung der öffentlichen und privaten Belange
b) Satzungsbeschluss
c) Berichtigung des FNP
d) Aufhebung eines Teilbereiches der Satzung über örtliche Bauvorschriften zur Wahrung
der Stadtgestaltung und des kleinstädtischen Gepräges im Ortskern Willich-Neersen
Sachverhalt:
zu a)
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen. Um alle erforderlichen Gesichtspunkte in die Abwägung
einbeziehen zu können, fanden auf Beschluss des Planungsausschusses im Rahmen des
beschleunigten Verfahrens folgende Beteiligungen statt:
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Bericht über den Darlegungs- und Anhörungstermin ist als Anlage beigefügt.
Die vorgebrachten Äußerungen sind als Anlage aufgelistet und mit Beschlussvorschlägen
versehen.
Abstimmung mit den Nachbargemeinden und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Die vorgebrachten Äußerungen sind als Anlage aufgelistet und mit Beschlussvorschlägen
versehen.
Auslegung
Die während der Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen sind als Anlage aufgelistet und mit
Beschlussvorschlägen versehen.
zu b)
Nach der Abwägung kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.
zu c)
Der Bebauungsplan entspricht nicht den Vorgaben des Flächennutzungsplans. Das beschleunigte
Verfahren bietet die Möglichkeit, den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen
(§ 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB). Das landesplanerische Einvernehmen mit der Bezirksregierung
Düsseldorf liegt vor.
zu d)
Für den Ortskern Neersen gilt eine Satzung über örtliche Bauvorschriften zur Wahrung der
Stadtgestaltung und des kleinstädtischen Gepräges. Das Plangebiet liegt innerhalb dieser
Satzung. Der Bebauungsplan setzt örtliche Bauvorschriften für seinen Geltungsbereich fest, um
das Vorhaben zu definieren. Die Gestaltungssatzung ist in diesem Bereich aufzuheben.
Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten):
Stellungnahme des Stadtkämmerers:
Beschlussempfehlung:
zu a) Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Willich folgende Beschlüsse:
Der Rat der Stadt Willich hat sich intensiv mit allen Anregungen und Bedenken der Bürgerinnen
und Bürger sowie der Behörden auseinandergesetzt und
- nimmt den Bericht über den Darlegungs- und Anhörungstermin zur Kenntnis;
- beschließt gemäß den als Anlage aufgelisteten Beschlussvorschlägen zu den Äußerungen der
Öffentlichkeit.
- beschließt gemäß den als Anlage aufgelisteten Beschlussvorschlägen zu den Äußerungen von
Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.
- beschließt gemäß den als Anlage aufgelisteten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen im
Rahmen der Auslegung.
zu b) Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Willich folgende Beschlüsse:
Der Rat der Stadt Willich beschließt nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange gegeneinander und untereinander den Bebauungsplan Nr. 23 N - südlich Verresstraße mit seinen textlichen Festsetzungen gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO), bekannt gemacht am 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der derzeit
gültigen Fassung, in Verbindung mit § 10 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am
03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, als Satzung.
Der Rat der Stadt Willich übernimmt die Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB als
Entscheidungsbegründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB.
Der Geltungsbereich ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
zu c) Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Willich folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Willich beschließt, den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung nach §
13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB an die geänderten Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 23 N –
südlich Verresstraße – anzupassen. Die Berichtigung erhält die Bezeichnung 153. Änderung FNP
(Berichtigung südlich Verresstraße).
Die Darstellung des FNP (vorher/nacher) ist als Anlage beigefügt.
Zu d) Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Willich folgenden Beschluss:
Der Rat hebt die Satzung über örtliche Bauvorschriften zur Wahrung der Stadtgestaltung und des
kleinstädtischen Gepräges im Ortskern Willich-Neersen im Bereich des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes Nr. 23 N – südlich Verresstraße – auf.
(Martina Stall)
Technische Beigeordnete
Anlage(n):
1. Übersichtsplan
2. Bericht über den Darlegungs- und Anhörungstermin
3. Äußerungen der Öffentlichkeit und der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange
Sitzungsvorlage 18/212
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4. Stellungnahmen während der Auslegung
5. vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 N
6. Begründung
6.1 Anlage 1 zur Begründung - Bestandsaufnahme
6.2 Anlage 2 zur Begründung - Artenschutzrechtliche Vorprüfung
7. 153. Änderung des FNP (Berichtigung südlich Verresstraße)
Sitzungsvorlage 18/212
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