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Sitzungsvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Willich, 155. Änderung (westlich Grunewallstraße) a) Abwägung der öffentlichen und privaten Belange b) Aufstellungsbeschluss c) Erneuter Auslegungsbeschluss d) Einholung der Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Willich
Größe
136 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
19.06.18, 08:16
Aktualisiert
19.06.18, 08:16
Sitzungsvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Willich, 155. Änderung (westlich Grunewallstraße)
a) Abwägung der öffentlichen und privaten Belange
b) Aufstellungsbeschluss
c) Erneuter Auslegungsbeschluss
d) Einholung der Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange) Sitzungsvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Willich, 155. Änderung (westlich Grunewallstraße)
a) Abwägung der öffentlichen und privaten Belange
b) Aufstellungsbeschluss
c) Erneuter Auslegungsbeschluss
d) Einholung der Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange)

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Sitzungsvorlage - öffentlich - STADT WILLICH Fachbereich Geschäftsbereich Datum 18/233 Natur und Lebensraum Stadtplanung Aktenzeichen 13.06.18 II/5 2033 – 155. Änd maj Beratungsfolge TOP Sitzungsdatum Planungsausschuss 9. 26.06.2018 Betreff: Flächennutzungsplan der Stadt Willich, 155. Änderung (westlich Grunewallstraße) a) Abwägung der öffentlichen und privaten Belange b) Aufstellungsbeschluss c) Erneuter Auslegungsbeschluss d) Einholung der Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange Sachverhalt: Zu a) Auf Beschluss des Planungsausschusses fand die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des o. g. Bauleitplanes statt. Die vorgebrachten Stellungnahmen sind als Anlage aufgelistet und mit Beschlussvorschlägen versehen. Zu b) Aufgrund der Verkleinerung des Geltungsbereiches ist ein neuer Aufstellungsbeschluss zu fassen. Der Aufstellungsbeschluss vom 23.05.2017 wird hiermit aufgehoben. Zu c) Aus Rechtssicherheitsgründen soll die Auslegung erneut durchgeführt werden, da es wesentliche Änderungen in der Begründung (Bezug zu einem anderen Bebauungsplan, Wegfall des Vorhabenträgers, neue Bezeichnung) gibt. Nach § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Zu d) Nach § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben durch die Planung berührt werden kann, zum Planentwurf und der Begründung einzuholen. Die Einholung der Stellungnahmen kann gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten): Stellungnahme des Stadtkämmerers: Beschlussempfehlung: zu a) Der Planungsausschuss beschließt vorbehaltlich der abschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange durch den Rat der Stadt Willich gemäß den als Anlage aufgelisteten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen. zu b) Der Planungsausschuss der Stadt Willich beschließt gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO), bekannt gemacht am 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, den Flächennutzungsplan mit der 155. Änderung (westlich Grunewallstraße) zu ändern. Der Änderungsbereich ist in dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden. Der Aufstellungsbeschluss vom 23.05.2017 wird aufgehoben.zu c) Der Planungsausschuss beschließt gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO), bekannt gemacht am 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, die Auslegung der 155. Änderung des Flächennutzungsplanes (westlich Grunewallstraße). zu d) Der Planungsausschuss beschließt gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO), bekannt gemacht am 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 155. Änderung des Flächennutzungsplanes (westlich Grunewallstraße). (Martina Stall) Technische Beigeordnete Anlage(n): 1. Übersichtsplan 2. Stellungnahmen während der Auslegung 3. FNP Änderung 4. Begründung 5. Umweltbericht mit ASP II 6. Schallschutzgutachten Sitzungsvorlage 18/233 Seite 2 von 2