Daten
Kommune
Willich
Größe
136 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
19.06.18, 08:16
Aktualisiert
19.06.18, 08:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage
- öffentlich -
STADT WILLICH
Fachbereich
Geschäftsbereich
Datum
18/233
Natur und
Lebensraum
Stadtplanung
Aktenzeichen
13.06.18
II/5 2033 – 155. Änd maj
Beratungsfolge
TOP
Sitzungsdatum
Planungsausschuss
9.
26.06.2018
Betreff:
Flächennutzungsplan der Stadt Willich, 155. Änderung (westlich Grunewallstraße)
a) Abwägung der öffentlichen und privaten Belange
b) Aufstellungsbeschluss
c) Erneuter Auslegungsbeschluss
d) Einholung der Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher
Belange
Sachverhalt:
Zu a) Auf Beschluss des Planungsausschusses fand die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum
Entwurf des o. g. Bauleitplanes statt.
Die vorgebrachten Stellungnahmen sind als Anlage aufgelistet und mit Beschlussvorschlägen
versehen.
Zu b) Aufgrund der Verkleinerung des Geltungsbereiches ist ein neuer Aufstellungsbeschluss zu
fassen.
Der Aufstellungsbeschluss vom 23.05.2017 wird hiermit aufgehoben.
Zu c) Aus Rechtssicherheitsgründen soll die Auslegung erneut durchgeführt werden, da es
wesentliche Änderungen in der Begründung (Bezug zu einem anderen Bebauungsplan, Wegfall
des Vorhabenträgers, neue Bezeichnung) gibt.
Nach § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach
Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Zu d)
Nach § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgaben durch die Planung berührt werden kann, zum Planentwurf und der
Begründung einzuholen. Die Einholung der Stellungnahmen kann gleichzeitig mit der öffentlichen
Auslegung durchgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten):
Stellungnahme des Stadtkämmerers:
Beschlussempfehlung:
zu a) Der Planungsausschuss beschließt vorbehaltlich der abschließenden Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange durch den Rat der Stadt Willich gemäß den als Anlage
aufgelisteten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen.
zu b) Der Planungsausschuss der Stadt Willich beschließt gem. §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO), bekannt gemacht am 14.07.1994 (GV
NRW S. 666) in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, den
Flächennutzungsplan mit der 155. Änderung (westlich Grunewallstraße) zu ändern. Der
Änderungsbereich ist in dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden.
Der Aufstellungsbeschluss vom 23.05.2017 wird aufgehoben.zu
c) Der Planungsausschuss beschließt gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO), bekannt gemacht am 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der derzeit
gültigen Fassung, in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am
03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, die Auslegung der 155. Änderung
des Flächennutzungsplanes (westlich Grunewallstraße).
zu d) Der Planungsausschuss beschließt gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO), bekannt gemacht am 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der derzeit
gültigen Fassung, in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am
03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, die Einholung der Stellungnahmen
der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 155. Änderung des
Flächennutzungsplanes (westlich Grunewallstraße).
(Martina Stall)
Technische Beigeordnete
Anlage(n):
1. Übersichtsplan
2. Stellungnahmen während der Auslegung
3. FNP Änderung
4. Begründung
5. Umweltbericht mit ASP II
6. Schallschutzgutachten
Sitzungsvorlage 18/233
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