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Sitzungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.9 II W - westlich Grunewallstraße - a) Vorlage des Bebauungsplanentwurfes b) Aufstellungsbeschluss c) Beratung über die Art der Beteiligung der Öffentlichkeit d) Abstimmung mit den Nachbargemeinden und Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Willich
Größe
34 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
19.06.18, 08:16
Aktualisiert
19.06.18, 08:16
Sitzungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.9 II W - westlich Grunewallstraße -
a) Vorlage des Bebauungsplanentwurfes
b) Aufstellungsbeschluss
c) Beratung über die Art der Beteiligung der Öffentlichkeit
d) Abstimmung mit den Nachbargemeinden und Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange) Sitzungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.9 II W - westlich Grunewallstraße -
a) Vorlage des Bebauungsplanentwurfes
b) Aufstellungsbeschluss
c) Beratung über die Art der Beteiligung der Öffentlichkeit
d) Abstimmung mit den Nachbargemeinden und Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange)

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Sitzungsvorlage - öffentlich - STADT WILLICH Fachbereich Geschäftsbereich Datum 18/234 Natur und Lebensraum Stadtplanung 22.05.2018 Aktenzeichen Beratungsfolge TOP Sitzungsdatum Planungsausschuss 8. 26.06.2018 Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.9 II W - westlich Grunewallstraße a) Vorlage des Bebauungsplanentwurfes b) Aufstellungsbeschluss c) Beratung über die Art der Beteiligung der Öffentlichkeit d) Abstimmung mit den Nachbargemeinden und Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange Sachverhalt: zu a) Aufgrund eines neuen Vorhabenträgers im Bereich westlich der Grunewallstraße wird aus Rechtssicherheitsgründen ein neues Verfahren begonnen. Der Bebauungsplanentwurf wird hiermit vorgelegt. Die Planungsziele sind in der als Anlage beigefügten Begründung dargelegt. Eine Verkleinerung des Bebauungsplanentwurfes und die textlichen Festsetzungen sind der Vorlage beigefügt. zu b) Zur Einleitung des Aufstellungsverfahrens ist ein Aufstellungsbeschluss zu fassen. Der Bebauungsplanbereich ist in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich. zu c) Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidenden Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Art der Öffentlichkeitsbeteiligung ist vom Planungsausschuss zu beschließen. zu d) Die Bauleitpläne sind mit den benachbarten Gemeinden aufeinander abzustimmen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden, die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist vom Planungsausschuss zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten): Stellungnahme des Stadtkämmerers: Beschlussempfehlung: zu a) Der Planungsausschuss stimmt dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr.9 II W - westlich Grunewallstraße - mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung zu. Der Entwurf soll die Grundlage für das Bebauungsplanaufstellungsverfahren bilden. zu b) Der Planungsausschuss der Stadt Willich beschließt gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO), bekannt gemacht am 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.9 II W - westlich Grunewallstraße -Der Bebauungsplanbereich ist in dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden. zu c) Der Planungsausschuss der Stadt Willich beschließt gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf Nr.9 II W - westlich Grunewallstraße -. Der Bebauungsplanentwurf soll für einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen im Geschäftsbereich Stadtplanung der Stadt Willich öffentlich ausgelegt werden. zu d) Der Planungsausschuss beschließt zum Bebauungsplan Nr.9 II W - westlich Grunewallstraße - die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB. (Martina Stall) Technische Beigeordnete Anlage(n): Übersichtsplan vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 9 II W - westlich Grunewallstaße Textliche Festsetzungen - Entwurf Begründung Umweltbericht mit ASP II Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Anlage Karte 01 zum landschaftspflegerischen Fachbeitrag Schallschutzgutachten Sitzungsvorlage 18/234 Seite 2 von 2