Daten
Kommune
Willich
Größe
227 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
19.06.18, 08:16
Aktualisiert
19.06.18, 08:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage
- öffentlich -
STADT WILLICH
Fachbereich
Geschäftsbereich
18/235
Natur und
Lebensraum
Stadtplanung
Datum
12.06.2018
Aktenzeichen
II/5 maj
Beratungsfolge
TOP
Sitzungsdatum
Planungsausschuss
10.
26.06.2018
Betreff:
Ergänzungssatzung zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im
Zusammenhang bebauten Ortsteile – für den Satzungsbereich Eickerweg/Vinhovenplatz – in
Willich-Neersen
a) Vorlage des Satzungsentwurfes
b) Aufstellungbeschluss
c) Auslegungsbeschluss
d) Abstimmung mit den Nachbargemeinden und Beteiligung der Behörden und der
sonstigen Träger öffentlicher Belange
Sachverhalt:
zu a)
Der Satzungsentwurf nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB ist mit Begründung als Anlage beigefügt. Die
Planungsziele sind in der Begründung dargelegt.
Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB
abgesehen, da die Satzung im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird.
zu b)
Zur Einleitung des Aufstellungsverfahrens ist ein Aufstellungsbeschluss zu fassen. Der
Satzungsbereich ist in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
zu c)
Nach §§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der Satzung mit der Begründung
und für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Von einer Umweltprüfung wird nach § 13
Abs. 3 BauGB abgesehen.
zu d)
Nach §§ 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben durch die Satzung berührt werden kann,
zum Satzungsentwurf und der Begründung einzuholen. Die Einholung der Stellungnahmen kann
gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten):
Stellungnahme des Stadtkämmerers:
Beschlussempfehlung:
zu a)
Der Planungsausschuss stimmt dem Entwurf zur Ergänzungssatzung – Eickerweg/Vinhovenplatz zu.
zu b)
Der Planungsausschuss der Stadt Willich beschließt gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO), bekannt gemacht am 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der
derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt
gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, die Aufstellung der
Ergänzungssatzung - Eickerweg/Vinhovenplatz -.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden.
zu c)
Der Planungsausschuss beschließt gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO), bekannt gemacht am 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der derzeit
gültigen Fassung, in Verbindung mit §§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB),
bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, die Auslegung
der Ergänzungssatzung - Eickerweg/Vinhovenplatz -.
Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
zu d)
Der Planungsausschuss beschließt gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO), bekannt gemacht am 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der derzeit
gültigen Fassung, in Verbindung mit §§ 13 Abs. 2 Nr. 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB),
bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, die Einholung
der Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der
Ergänzungssatzung - Eickerweg/Vinhovenplatz -.
(Martina Stall)
Technische Beigeordnete
Anlage(n):
1. Übersichtsplan
2. Satzungstext (Entwurf)
3. Lageplan
4. Begründung
5. Artenschutzrechtliche Vorprüfung
Sitzungsvorlage 18/235
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