Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Ergänzungssatzung zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile – für den Satzungsbereich Eickerweg/Vinhovenplatz – in Willich-Neersen a) Vorlage des Satzungsentwurfes b) Aufstellungbeschluss c) Auslegungsbeschluss d) Abstimmung mit den Nachbargemeinden und Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Willich
Größe
227 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
19.06.18, 08:16
Aktualisiert
19.06.18, 08:16
Sitzungsvorlage (Ergänzungssatzung zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile – für den Satzungsbereich Eickerweg/Vinhovenplatz – in Willich-Neersen
a) Vorlage des Satzungsentwurfes 
b) Aufstellungbeschluss 
c) Auslegungsbeschluss 
d) Abstimmung mit den Nachbargemeinden und Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange) Sitzungsvorlage (Ergänzungssatzung zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile – für den Satzungsbereich Eickerweg/Vinhovenplatz – in Willich-Neersen
a) Vorlage des Satzungsentwurfes 
b) Aufstellungbeschluss 
c) Auslegungsbeschluss 
d) Abstimmung mit den Nachbargemeinden und Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange)

öffnen download melden Dateigröße: 227 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage - öffentlich - STADT WILLICH Fachbereich Geschäftsbereich 18/235 Natur und Lebensraum Stadtplanung Datum 12.06.2018 Aktenzeichen II/5 maj Beratungsfolge TOP Sitzungsdatum Planungsausschuss 10. 26.06.2018 Betreff: Ergänzungssatzung zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile – für den Satzungsbereich Eickerweg/Vinhovenplatz – in Willich-Neersen a) Vorlage des Satzungsentwurfes b) Aufstellungbeschluss c) Auslegungsbeschluss d) Abstimmung mit den Nachbargemeinden und Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange Sachverhalt: zu a) Der Satzungsentwurf nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB ist mit Begründung als Anlage beigefügt. Die Planungsziele sind in der Begründung dargelegt. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen, da die Satzung im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird. zu b) Zur Einleitung des Aufstellungsverfahrens ist ein Aufstellungsbeschluss zu fassen. Der Satzungsbereich ist in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich. zu c) Nach §§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der Satzung mit der Begründung und für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. zu d) Nach §§ 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben durch die Satzung berührt werden kann, zum Satzungsentwurf und der Begründung einzuholen. Die Einholung der Stellungnahmen kann gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten): Stellungnahme des Stadtkämmerers: Beschlussempfehlung: zu a) Der Planungsausschuss stimmt dem Entwurf zur Ergänzungssatzung – Eickerweg/Vinhovenplatz zu. zu b) Der Planungsausschuss der Stadt Willich beschließt gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO), bekannt gemacht am 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, die Aufstellung der Ergänzungssatzung - Eickerweg/Vinhovenplatz -. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden. zu c) Der Planungsausschuss beschließt gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO), bekannt gemacht am 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit §§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, die Auslegung der Ergänzungssatzung - Eickerweg/Vinhovenplatz -. Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. zu d) Der Planungsausschuss beschließt gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO), bekannt gemacht am 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit §§ 13 Abs. 2 Nr. 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung - Eickerweg/Vinhovenplatz -. (Martina Stall) Technische Beigeordnete Anlage(n): 1. Übersichtsplan 2. Satzungstext (Entwurf) 3. Lageplan 4. Begründung 5. Artenschutzrechtliche Vorprüfung Sitzungsvorlage 18/235 Seite 2 von 2