Daten
Kommune
Willich
Größe
142 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
19.06.18, 08:16
Aktualisiert
19.06.18, 08:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage
- öffentlich -
STADT WILLICH
Fachbereich
Geschäftsbereich
Datum
18/253
Natur und
Lebensraum
Stadtplanung
06.06.2018
Aktenzeichen
Beratungsfolge
TOP
Sitzungsdatum
Planungsausschuss
4.
26.06.2018
Rat
8.
11.07.2018
Betreff:
Abschluss des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.23N südlich Verresstraße Sachverhalt:
Der Planungsausschuss der Stadt Willich hat am 31.08.2016 den Aufstellungsbeschluss für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.23N – südlich Verresstraße – gefasst.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, dem demografischen Wandel folgend zeitgemäße Pflege- und
Wohneinrichtungen für ältere Menschen zu schaffen, die durch moderne Pflege - und
Betreuungsangebote ergänzt werden.
Das Vorhaben leistet durch eine zeitgemäße und architektonisch anspruchsvolle Neubebauung
nicht nur einen Beitrag zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur, sondern sorgt zudem auch für
eine Aufwertung des Ortsbildes.
Die erforderliche Verfügungsgewalt über die zur Realisierung des Vorhabens benötigten
Liegenschaften wird dem Vorhabenträger voraussichtlich in der 25.KW 2018 im Rahmen eines
Erbbaurechtvertrages übertragen.
Der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist für die Sitzung des
Stadtrates am 11.07.2018 vorgesehen.
Voraussetzung für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist der Abschluss
eines städtebaulichen Vertrags gemäß § 11 BauGB in der Form des Durchführungsvertrags nach
§ 12 BauGB zwischen Gebietskörperschaft und Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss.
Die Verwaltung regt daher an, mit dem Vorhabenträger nunmehr den Durchführungsvertrag
abzuschließen, mit dem sich das DRK zur Realisierung des Vorhabens verpflichtet.
Die entscheidungserheblichen Unterlagen sind als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten):
Erläuterung:
Auswirkungen auf die:
(aktuelles HHJahr)
(1. Folgejahr)
(2. Folgejahr)
(3. Folgejahr)
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Nachrichtlich:
Bei Investitionsmaßnahmen ≥ 100.000 Euro ist ergänzend die normierte Folgekostenbetrachtung
vorzulegen.
Stellungnahme des Stadtkämmerers:
Beschlussempfehlung:
1. Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Willich, dem Durchführungsvertrag zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. N23 – südlich Verresstraße – zuzustimmen.
2. Der Planungsausschuss stimmt dem Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. N23 – südlich Verresstraße – zu.
(Martina Stall)
Technische Beigeordnete
Anlage(n):
Anlage 2 (1/2) Begründung
Anlage 4 Flurkarte
Anlage 1 Geltungsbereich
Anlage 3 Plangrundlage Vermesser
Anlage 2 (2/2) VEP
Durchführungsvertrag FINAL
Sitzungsvorlage 18/253
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