Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Abschluss des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.23N - südlich Verresstraße -)

Daten

Kommune
Willich
Größe
142 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
19.06.18, 08:16
Aktualisiert
19.06.18, 08:16
Sitzungsvorlage (Abschluss des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.23N - südlich Verresstraße -) Sitzungsvorlage (Abschluss des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.23N - südlich Verresstraße -)

öffnen download melden Dateigröße: 142 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage - öffentlich - STADT WILLICH Fachbereich Geschäftsbereich Datum 18/253 Natur und Lebensraum Stadtplanung 06.06.2018 Aktenzeichen Beratungsfolge TOP Sitzungsdatum Planungsausschuss 4. 26.06.2018 Rat 8. 11.07.2018 Betreff: Abschluss des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.23N südlich Verresstraße Sachverhalt: Der Planungsausschuss der Stadt Willich hat am 31.08.2016 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.23N – südlich Verresstraße – gefasst. Ziel des Bebauungsplanes ist es, dem demografischen Wandel folgend zeitgemäße Pflege- und Wohneinrichtungen für ältere Menschen zu schaffen, die durch moderne Pflege - und Betreuungsangebote ergänzt werden. Das Vorhaben leistet durch eine zeitgemäße und architektonisch anspruchsvolle Neubebauung nicht nur einen Beitrag zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur, sondern sorgt zudem auch für eine Aufwertung des Ortsbildes. Die erforderliche Verfügungsgewalt über die zur Realisierung des Vorhabens benötigten Liegenschaften wird dem Vorhabenträger voraussichtlich in der 25.KW 2018 im Rahmen eines Erbbaurechtvertrages übertragen. Der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist für die Sitzung des Stadtrates am 11.07.2018 vorgesehen. Voraussetzung für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags gemäß § 11 BauGB in der Form des Durchführungsvertrags nach § 12 BauGB zwischen Gebietskörperschaft und Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss. Die Verwaltung regt daher an, mit dem Vorhabenträger nunmehr den Durchführungsvertrag abzuschließen, mit dem sich das DRK zur Realisierung des Vorhabens verpflichtet. Die entscheidungserheblichen Unterlagen sind als Anlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten): Erläuterung: Auswirkungen auf die: (aktuelles HHJahr) (1. Folgejahr) (2. Folgejahr) (3. Folgejahr) Ergebnisrechnung Finanzrechnung Nachrichtlich: Bei Investitionsmaßnahmen ≥ 100.000 Euro ist ergänzend die normierte Folgekostenbetrachtung vorzulegen. Stellungnahme des Stadtkämmerers: Beschlussempfehlung: 1. Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Willich, dem Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. N23 – südlich Verresstraße – zuzustimmen. 2. Der Planungsausschuss stimmt dem Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. N23 – südlich Verresstraße – zu. (Martina Stall) Technische Beigeordnete Anlage(n): Anlage 2 (1/2) Begründung Anlage 4 Flurkarte Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 3 Plangrundlage Vermesser Anlage 2 (2/2) VEP Durchführungsvertrag FINAL Sitzungsvorlage 18/253 Seite 2 von 2