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Fraktionsantrag (Antrag der FDP Fraktion Nr. 13/18 zu Nachbesserungen auf dem Kaiserplatz)

Daten

Kommune
Willich
Größe
165 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
19.06.18, 08:16
Aktualisiert
19.06.18, 08:16
Fraktionsantrag (Antrag der FDP Fraktion Nr. 13/18 zu Nachbesserungen auf dem Kaiserplatz) Fraktionsantrag (Antrag der FDP Fraktion Nr. 13/18 zu Nachbesserungen auf dem Kaiserplatz) Fraktionsantrag (Antrag der FDP Fraktion Nr. 13/18 zu Nachbesserungen auf dem Kaiserplatz) Fraktionsantrag (Antrag der FDP Fraktion Nr. 13/18 zu Nachbesserungen auf dem Kaiserplatz)

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Fraktionsantrag - öffentlich - STADT WILLICH Fachbereich Geschäftsbereich Datum 18/262 Natur und Lebensraum Stadtplanung 12.06.2018 Aktenzeichen Beratungsfolge Planungsausschuss TOP Sitzungsdatum 26.06.2018 Betreff: Antrag der FDP Fraktion Nr. 13/18 zu Nachbesserungen auf dem Kaiserplatz Sachverhalt: Zu 1) Am Rande des Kaiserplatzes befinden sich aktuell 10 Fahrradständer, welche insgesamt 20 Fahrrädern eine Abstellmöglichkeit bieten. Die Fahrradständer orientieren sich von der Gestaltung her an dem Stadtmobiliar auf dem Kaiserplatz. Es sind seinerzeit keine klassischen „Fahrradständer“ ausgewählt worden, sondern sogenannte Steelen, an welche die Fahrräder von beiden Seiten angeschlossen werden können. Vom Design her sind sie den auf dem Kaiserplatz befindlichen Absperrpollern, welche herausnehmbar sind, angepasst. Begehungen des Kaiserplatzes zeigen immer wieder, dass diese Art der Fahrradständer nicht genutzt werden, weil sie als solche nicht erkannt werden. In der Peterstraße ergab sich dieses Problem auch. Dort wurden die Fahrradständer mit einem blauen Symbol auf dem Boden gekennzeichnet, so dass diese nun eindeutig der Funktion als Fahrradabstellplatz zugeordnet sind. Die Verwaltung wird dieses Symbol an den Steelen auf dem Kaiserplatz auftragen, um die Funktion der Abstellanlagen zu verdeutlichen. Ob darüber hinaus noch ein weiterer Bedarf an Radabstellanlagen besteht, wird durch die Verwaltung noch ermittelt. Dazu werden in Kürze mehrere Ortsbegehungen erfolgen. Zu 2) Dem Trend der Zeit nach E-Mobilität folgend sind natürlich auch Schnellladesäule für E-Fahrräder an ausgewählten Stellen notwendig. Als zentraler Standort im Ortsteil Willich würde sich hier auch der Kaiserplatz anbieten. Für eine konkrete Standortplanung auf dem Platz muss aber geprüft werden, wo entsprechende Kabelverbindungen liegen und, wo eine Fahrradabstellanlage im Bereich des Kaiserplatzes überhaupt Sinn macht. Für die konkrete Aufstellung von Schnellladesäulen für E-Fahrräder sind darüber hinaus noch weitere Faktoren zu prüfen, wie Art und Betrieb der Ladesäule, Förderungsmöglichkeiten, Kooperationen, etc. Diese Fragen werden grundsätzlich im Rahmen eines E-Mobilitätskonzeptes beantwortet, welches die Verwaltung demnächst in Auftrag geben will. Aktuell können E-Fahrräder zumeist ihre herausnehmbaren Akkus über normale Steckdosen z.B. in Gastronomiebetrieben oder andere Möglichkeiten aufladen. Dies wird auch von den meisten ERadfahrern so praktiziert. In Willich befinden sich dazu bereits mehrere Gelegenheiten im Bereich der Innenstadt. Zu 3) Im Zusammenhang mit der angedachten Umgestaltung des Kaiserplatzes fand ein Planungswettbewerb statt, aus dem der Entwurf des Planungsbüros 3+ Freiraumplaner als Sieger hervorging. In dem Konzept, das letztlich auch zur Umsetzung kam wurde versucht einen größtmöglichen Zusammenhang der notwendigen Gestaltungselemente des Verkehrsraumes mit gleichzeitiger Schaffung eines barrierefreien Platzgefühles zu erreichen. Dies wurde durch den niveaugleichen Platzausbau erreicht Im Hinblick auf die gerichtete Führung des Individualverkehrs, der Fußgänger, der Anordnung der PKW-Stellplätze unter Berücksichtigung der vorhandenen Grundstückzufahrten, der angestrebten Nutzung des Platzes für Veranstaltungen und der Aufenthaltsfunktion wurden Räume für die jeweilige Nutzung geschaffen. Für die Fußgänger wurden Querungsstellen im Bereich der umgebenden Straßen (Friedrich- und Peterstraße) vorgesehen, die den Anforderungen an die barrierefreie Ausgestaltung (Aufmerksamkeitsfelder, taktile Führung etc.) entsprechen. Weiterhin ist in Verlängerung des Rathausausganges/Ausgang der Altenstube eine durch zwei Absperrpoller verschlossene Querungsstelle mit einer Weiterführung auf der Gegenseite (vor Haus Nr. 12) realisiert. Die Abgrenzung des Platzes zur Friedrichstrasse hin erfolgt durch den Parkplatz, dessen Parkstände in der Tiefe durch die eingebauten Schwellen begrenzt sind. Die Breiten der Schwellen ergeben sich dabei aus der Notwendigkeit diese mit den PKW-Rädern anfahren zu können. Die Abstände zwischen den Schwellen wiederum resultieren aus den verbleibenden Restbreiten der Parkstände und lassen sich baulich nicht ändern. Querungen bzw. das Passieren in den Parkbereichen ist dort nicht möglich, da es dabei zu diffusen Querungen der Fahrbahn kommt, was planerisch nicht wünschenswert ist und somit auch hier nicht gewünscht war. Gleiches gilt für die Fußgängerführung entlang der Bebauung auf der Gegenseite des Platzes. Hier war die Trennung der Lauf- zur PKW-Parkfläche bei gleichzeitiger Definition der Parkstandstiefe notwendig. Dies wurde ebenfalls durch den Einbau der Schwellen realisiert. Fahrbahnquerungen auf dem Kaiserplatz sind nur an den o. g. Stellen möglich, wobei an den jeweiligen Grundstückszufahrten zusätzliche Querungsstellen existieren. Es ist in diesen Fällen aber nur der nördliche Platzbereich erreichbar, der südliche Bereich ist durch die Rinne „abgetrennt“, wobei diese als Gestaltungselement des Platzes kein klassisches Querungshindernis darstellt. Die Platzbeleuchtung wurde nach den geltenden technischen Regelwerken konzipiert und ausgeführt. Die notwendigen Beleuchtungstärken auf Grundlage der Nutzung sind vorhanden. Ein erhöhtes Unfallrisiko in Zeiten des Wochenmarktes ist nicht gegeben, da die Rinne zur Befahrbarkeit durch die Marktbeschicker im Rahmen der notwendigen Rangiertätigkeit abgedeckt ist. Aus Sicht der Verwaltung besteht somit keine Notwendigkeit Markierungsarbeiten entlang der Rinne und im Bereich der Begrenzungsschwellen vorzunehmen. Die Markierung der Schwellen, bei denen es sich um qualitativ hochwertigen Basalt und damit um Naturstein mit einem porösen Gefüge handelt, wäre aufgrund ihrer baulichen Ausbildung auch nur schwer zu realisieren. Die Schwellenhöhe über dem Pflaster beträgt ca. 9 cm. Da die oberen Kanten jeweils mit 5 cm-Radien ausgerundet und an den Ecken im scharfen Grat zusammen Fraktionsantrag 18/262 Seite 2 von 4 laufen, steht für die Markierung nur der Radienbereich und seitlich eine 4 cm breite senkrechte Fläche zur Verfügung. Eine Markierung mit Kaltplastik würde nicht funktionieren, da die Masse im flüssigen Zustand verarbeitet wird und dabei abwärts laufen würde. Ähnlich verhält sich eine geklebte Markierung. Auch diese wird beim Aufkleben heiß gemacht und würde runter laufen. Im Prinzip sind sämtliche Tape- und Paintsysteme nur für waagerechten Flächen geeignet, sie sind eher für den Innenbereich gedacht, im Außenbereich nur temporär nutzbar und die Haftung wäre durch die poröse Struktur des Natursteinmaterials nicht dauerhaft wodurch der Unterhaltungsaufwand sehr hoch wäre. Im Zusammenhang mit der Thematik Ausleuchtung des Alleenradweges wurde der Verwaltung das Thema nachleuchtender Markierungen auf dem Radweg nahegebracht. Da Sichteinschränkungen in der Regel in der Übergangsphase zur Dämmerung auftreten, würde hier durch die Nachleuchtung ggf. eine Verbesserung der Wahrnehmung eintreten. Allerdings handelt es sich auch hierbei entweder um Systeme auf Farb- oder auf plastischer Basis, so dass die o. g. Ausführungen aus Sicht der Verwaltung auch hier gelten. Der Verwaltung sind bisher drei Stürze, diese immer im Bereich der Parkplätze in Höhe des Cafes, bekannt geworden. Die Parkplätze werden grundsätzlich nur von Parkplatznutzern begangen. Diese werden bereits bei der Annährung an den jeweiligen Stellplatz bzw. an das Ende des Stellplatzes unwillkürlich an die Stellplatzbegrenzung in Form der Schwellen und auf die schwellenfreien Bereiche entlang der Laufwege zwischen den Fahrzeugen aufmerksam. Insofern ist jeder Nutzer bereits im Vorfeld vor diesem Hindernis gewarnt. Daher ist aus Sicht der Verwaltung keine Notwendigkeit gegeben, Markierungsarbeiten an den Schwellen durchzuführen. Zu 4) Die Rinne als Gestaltungselement des Platzes stellt aus Sicht der Verwaltung kein klassisches Querungshindernis dar. Sie war und ist Inhalt des Siegerentwurfes aus dem Planungswettbewerb zum Kaiserplatz und stellt als Bestandteil des Kunstwerkes „Wasser, Welle, Willich die technische Funktion des Werkes sicher. Sie wurde somit auch Teil des Förderantrages zum Umbau des Kaiserplatzes und in der vorhandenen baulichen Ausbildung vom Fördergeber bezuschusst. Bei der Planung der Rinne ergab sich die Frage nach der technischen Ausführung im Hinblick auf die Querungsmöglichkeit und die Querschnittsgestaltung zur Rückführung des Wassers. Da das Wasser außerhalb der Frostperiode kontinuierlich durch die Rinne fließen und ein Betreten der Rinne bei einer Querung nicht erfolgen sollte, wurde die Rinne schmal und tief gestaltet. Eine breite und flache Rinne hingegen hätte aufgrund der unterschiedlichen Schrittbreiten der Fußgänger eine oft ungewollte „Wassererfahrung“ bedeutet. Die Rinne ist auch aufgrund der entsprechend konzipierten Straßenbeleuchtung bei der unmittelbaren Annäherung als Fußgänger ohne weiteres rechtzeitig erkennbar, so dass sich Stürze und damit ggf. verbundene Verletzungen bei Aufwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt vermeiden lassen. Darüber hinaus kann bei der größten Anzahl der Nutzer unterstellt werden, dass ihnen als ortskundige Personen die örtlichen Gegebenheiten vertraut sind. Nachbesserungen an bzw. der Umbau der Rinne sind aus Sicht der Verwaltung somit nicht notwendig und im Hinblick auf die Förderung auch nicht möglich ohne Fördermittel zurück zahlen zu müssen. Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten): Stellungnahme des Stadtkämmerers: Fraktionsantrag 18/262 Seite 3 von 4 Beschlussempfehlung: 1. Der Planungsausschuss beschließt gem. des Antrages der FDP Fraktion zu den Maßnahmen der Punkte 1 – 4. Oder 2. Der Planungsausschuss beschließt, dass  die Verwaltung zu den Maßnahmen der Punkte 1 und 2 weitere Prüfungen anstellt und  die Maßnahmen der Punkte 3 und 4 abgelehnt werden. (Martina Stall) Technische Beigeordnete Anlage(n): FDP Nr. 13/18 Fraktionsantrag 18/262 Seite 4 von 4