Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Eingeschränkte Mobilität und erhöhte Unfallgefahr für Senioren auf dem Kaiserplatz in Alt-Willich)

Daten

Kommune
Willich
Größe
149 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
19.06.18, 08:16
Aktualisiert
19.06.18, 08:16
Sitzungsvorlage (Eingeschränkte Mobilität und erhöhte Unfallgefahr für Senioren auf dem Kaiserplatz in Alt-Willich) Sitzungsvorlage (Eingeschränkte Mobilität und erhöhte Unfallgefahr für Senioren auf dem Kaiserplatz in Alt-Willich) Sitzungsvorlage (Eingeschränkte Mobilität und erhöhte Unfallgefahr für Senioren auf dem Kaiserplatz in Alt-Willich)

öffnen download melden Dateigröße: 149 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage - öffentlich - STADT WILLICH Fachbereich Geschäftsbereich Datum 18/263 Natur und Lebensraum Landschaft und Straßen 14.06.2018 Aktenzeichen Beratungsfolge Planungsausschuss TOP Sitzungsdatum 26.06.2018 Betreff: Eingeschränkte Mobilität und erhöhte Unfallgefahr für Senioren auf dem Kaiserplatz in AltWillich Sachverhalt: Im Zusammenhang mit der angedachten Umgestaltung des Kaiserplatzes fand ein Planungswettbewerb statt, aus dem der Entwurf des Planungsbüros 3+ Freiraumplaner als Sieger hervorging. In dem Konzept, das letztlich auch zur Umsetzung kam wurde versucht einen größtmöglichen Zusammenhang der notwendigen Gestaltungselemente des Verkehrsraumes mit gleichzeitiger Schaffung eines barrierefreien Platzgefühles zu erreichen. Dies wurde durch den niveaugleichen Platzausbau erreicht. Im Hinblick auf die gerichtete Führung des Individualverkehrs, der Fußgänger, der Anordnung der PKW-Stellplätze unter Berücksichtigung der vorhandenen Grundstückzufahrten, der angestrebten Nutzung des Platzes für Veranstaltungen und der Aufenthaltsfunktion wurden Räume für die jeweilige Nutzung geschaffen. Für die Fußgänger wurden Querungsstellen im Bereich der umgebenden Straßen (Friedrich- und Peterstraße) vorgesehen, die den Anforderungen an die barrierefreie Ausgestaltung (Aufmerksamkeitsfelder, taktile Führung etc.) entsprechen. Weiterhin ist und in Verlängerung des Rathausausganges/Ausgang der Altenstube eine durch zwei Absperrpoller verschlossene Querungstelle mit einer Weiterführung auf der Gegenseite (vor Haus Nr. 12) realisiert. Die Abgrenzung des Platzes zur Friedrichstrasse hin erfolgt durch den Parkplatz, dessen Parkstände in der Tiefe durch die eingebauten Schwellen begrenzt sind. Die Breiten der Schwellen ergeben sich dabei aus der Notwendigkeit diese mit den PKW-Rädern anfahren zu können. Die Abstände zwischen den Schwellen wiederum resultieren aus den verbleibenden Restbreiten der Parkstände und lassen sich baulich nicht ändern. Querungen bzw. das Passieren in den Parkbereichen ist dort nicht möglich, da es dabei zu diffusen Querungen der Fahrbahn kommt, was planerisch nicht wünschenswert ist und somit auch hier nicht gewünscht war. Gleiches gilt für die Fußgängerführung entlang der Bebauung auf der Gegenseite des Platzes. Hier war die Trennung der Lauf- zur PKW-Parkfläche bei gleichzeitiger Definition der Parkstandstiefe notwendig. Dies wurde ebenfalls durch den Einbau der Schwellen realisiert. Fahrbahnquerungen auf dem Kaiserplatz sind nur an den o. g. Stellen möglich, wobei an den jeweiligen Grundstückszufahrten zusätzliche Querungsstellen existieren. Es ist in diesen Fällen aber nur der nördliche Platzbereich erreichbar, der südliche Bereich ist durch die Rinne „abgetrennt“, wobei diese als Gestaltungselement des Platzes kein klassisches Querungshindernis darstellt. Die Platzbeleuchtung wurde nach den geltenden technischen Regelwerken konzipiert und ausgeführt. Die notwendigen Beleuchtungstärken auf Grundlage der Nutzung sind vorhanden. Ein erhöhtes Unfallrisiko in Zeiten des Wochenmarktes ist nicht gegeben, da die Rinne zur Befahrbarkeit durch die Marktbeschicker im Rahmen der notwendigen Rangiertätigkeit abgedeckt ist. Aus Sicht der Verwaltung besteht somit keine Notwendigkeit Markierungsarbeiten entlang der Rinne und im Bereich der Begrenzungsschwellen vorzunehmen. Die Markierung der Schwellen, bei denen es sich um qualitativ hochwertigen Basalt und damit um Naturstein mit einem porösen Gefüge handelt, wäre aufgrund ihrer baulichen Ausbildung auch nur schwer zu realisieren. Die Schwellenhöhe über dem Pflaster beträgt ca. 9 cm. Da die oberen Kanten jeweils mit 5 cm-Radien ausgerundet und an den Ecken im scharfen Grat zusammen laufen, steht für die Markierung nur der Radienbereich und seitlich eine 4 cm breite senkrechte Fläche zur Verfügung. Eine Markierung mit Kaltplastik würde nicht funktionieren, da die Masse im flüssigen Zustand verarbeitet wird und dabei abwärts laufen würde. Ähnlich verhält sich eine geklebte Markierung. Auch diese wird beim Aufkleben heiß gemacht und würde runter laufen. Im Prinzip sind sämtliche Tape- und Paintsysteme nur für waagerechten Flächen geeignet, sie sind eher für den Innenbereich gedacht, im Außenbereich nur temporär nutzbar und die Haftung wäre durch die poröse Struktur des Natursteinmaterials nicht dauerhaft wodurch der Unterhaltungsaufwand sehr hoch wäre. Im Zusammenhang mit der Thematik Ausleuchtung des Allenradweges wurde der Verwaltung das Thema nachleuchtender Markierungen auf dem Radweg nahegebracht. Da Sichteinschränkungen in der Regel in der Übergangsphase zur Dämmerung auftreten, würde hier durch die Nachleuchtung ggf. eine Verbesserung der Wahrnehmung eintreten. Allerdings handelt es sich auch hierbei entweder um Systeme auf Farb- oder auf plastischer Basis, so dass die o. g. Ausführungen aus Sicht der Verwaltung auch hier gelten. Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten): Erläuterung: Auswirkungen auf die: (aktuelles HHJahr) (1. Folgejahr) (2. Folgejahr) (3. Folgejahr) Ergebnisrechnung Finanzrechnung Nachrichtlich: Bei Investitionsmaßnahmen ≥ 100.000 Euro ist ergänzend die normierte Folgekostenbetrachtung vorzulegen. Sitzungsvorlage 18/263 Seite 2 von 3 Stellungnahme des Stadtkämmerers: Beschlussempfehlung: Der Planungsausschuss beschließt auf Markierungsarbeiten auf dem neugestalteten Kaiserplatz zu verzichten. (Martina Stall) Technische Beigeordnete Anlage(n): Antrag des Seniorenbeirats der Stadt Willlich vom 03.05.2018 Sitzungsvorlage 18/263 Seite 3 von 3