Daten
Kommune
Willich
Größe
149 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
19.06.18, 08:16
Aktualisiert
19.06.18, 08:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage
- öffentlich -
STADT WILLICH
Fachbereich
Geschäftsbereich
Datum
18/263
Natur und
Lebensraum
Landschaft und
Straßen
14.06.2018
Aktenzeichen
Beratungsfolge
Planungsausschuss
TOP
Sitzungsdatum
26.06.2018
Betreff:
Eingeschränkte Mobilität und erhöhte Unfallgefahr für Senioren auf dem Kaiserplatz in AltWillich
Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit der angedachten Umgestaltung des Kaiserplatzes fand ein
Planungswettbewerb statt, aus dem der Entwurf des Planungsbüros 3+ Freiraumplaner als Sieger
hervorging. In dem Konzept, das letztlich auch zur Umsetzung kam wurde versucht einen
größtmöglichen Zusammenhang der notwendigen Gestaltungselemente des Verkehrsraumes mit
gleichzeitiger Schaffung eines barrierefreien Platzgefühles zu erreichen. Dies wurde durch den
niveaugleichen Platzausbau erreicht.
Im Hinblick auf die gerichtete Führung des Individualverkehrs, der Fußgänger, der Anordnung der
PKW-Stellplätze unter Berücksichtigung der vorhandenen Grundstückzufahrten, der angestrebten
Nutzung des Platzes für Veranstaltungen und der Aufenthaltsfunktion wurden Räume für die
jeweilige Nutzung geschaffen. Für die Fußgänger wurden Querungsstellen im Bereich der
umgebenden Straßen (Friedrich- und Peterstraße) vorgesehen, die den Anforderungen an die
barrierefreie Ausgestaltung (Aufmerksamkeitsfelder, taktile Führung etc.) entsprechen. Weiterhin
ist und in Verlängerung des Rathausausganges/Ausgang der Altenstube eine durch zwei
Absperrpoller verschlossene Querungstelle mit einer Weiterführung auf der Gegenseite (vor Haus
Nr. 12) realisiert. Die Abgrenzung des Platzes zur Friedrichstrasse hin erfolgt durch den Parkplatz,
dessen Parkstände in der Tiefe durch die eingebauten Schwellen begrenzt sind. Die Breiten der
Schwellen ergeben sich dabei aus der Notwendigkeit diese mit den PKW-Rädern anfahren zu
können. Die Abstände zwischen den Schwellen wiederum resultieren aus den verbleibenden
Restbreiten der Parkstände und lassen sich baulich nicht ändern. Querungen bzw. das Passieren
in den Parkbereichen ist dort nicht möglich, da es dabei zu diffusen Querungen der Fahrbahn
kommt, was planerisch nicht wünschenswert ist und somit auch hier nicht gewünscht war. Gleiches
gilt für die Fußgängerführung entlang der Bebauung auf der Gegenseite des Platzes. Hier war die
Trennung der Lauf- zur PKW-Parkfläche bei gleichzeitiger Definition der Parkstandstiefe
notwendig. Dies wurde ebenfalls durch den Einbau der Schwellen realisiert. Fahrbahnquerungen
auf dem Kaiserplatz sind nur an den o. g. Stellen möglich, wobei an den jeweiligen
Grundstückszufahrten zusätzliche Querungsstellen existieren. Es ist in diesen Fällen aber nur der
nördliche Platzbereich erreichbar, der südliche Bereich ist durch die Rinne „abgetrennt“, wobei
diese als Gestaltungselement des Platzes kein klassisches Querungshindernis darstellt.
Die Platzbeleuchtung wurde nach den geltenden technischen Regelwerken konzipiert und
ausgeführt. Die notwendigen Beleuchtungstärken auf Grundlage der Nutzung sind vorhanden.
Ein erhöhtes Unfallrisiko in Zeiten des Wochenmarktes ist nicht gegeben, da die Rinne zur
Befahrbarkeit durch die Marktbeschicker im Rahmen der notwendigen Rangiertätigkeit abgedeckt
ist.
Aus Sicht der Verwaltung besteht somit keine Notwendigkeit Markierungsarbeiten entlang der
Rinne und im Bereich der Begrenzungsschwellen vorzunehmen.
Die Markierung der Schwellen, bei denen es sich um qualitativ hochwertigen Basalt und damit um
Naturstein mit einem porösen Gefüge handelt, wäre aufgrund ihrer baulichen Ausbildung auch nur
schwer zu realisieren.
Die Schwellenhöhe über dem Pflaster beträgt ca. 9 cm. Da die oberen
Kanten jeweils mit 5 cm-Radien ausgerundet und an den Ecken im scharfen Grat zusammen
laufen, steht für die Markierung nur der Radienbereich und seitlich eine 4 cm breite senkrechte
Fläche zur Verfügung. Eine Markierung mit Kaltplastik würde nicht funktionieren, da die Masse im
flüssigen Zustand verarbeitet wird und dabei abwärts laufen würde. Ähnlich verhält sich eine
geklebte Markierung. Auch diese wird beim Aufkleben heiß gemacht und würde runter laufen.
Im Prinzip sind sämtliche Tape- und Paintsysteme nur für waagerechten Flächen geeignet, sie sind
eher für den Innenbereich gedacht, im Außenbereich nur temporär nutzbar und die Haftung wäre
durch die poröse Struktur des Natursteinmaterials nicht dauerhaft wodurch der
Unterhaltungsaufwand sehr hoch wäre.
Im Zusammenhang mit der Thematik Ausleuchtung des Allenradweges wurde der Verwaltung das
Thema nachleuchtender Markierungen auf dem Radweg nahegebracht. Da Sichteinschränkungen
in der Regel in der Übergangsphase zur Dämmerung auftreten, würde hier durch die
Nachleuchtung ggf. eine Verbesserung der Wahrnehmung eintreten. Allerdings handelt es sich
auch hierbei entweder um Systeme auf Farb- oder auf plastischer Basis, so dass die o. g.
Ausführungen aus Sicht der Verwaltung auch hier gelten.
Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten):
Erläuterung:
Auswirkungen auf die:
(aktuelles HHJahr)
(1. Folgejahr)
(2. Folgejahr)
(3. Folgejahr)
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Nachrichtlich:
Bei Investitionsmaßnahmen ≥ 100.000 Euro ist ergänzend die normierte Folgekostenbetrachtung
vorzulegen.
Sitzungsvorlage 18/263
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Stellungnahme des Stadtkämmerers:
Beschlussempfehlung:
Der Planungsausschuss beschließt auf Markierungsarbeiten auf dem neugestalteten Kaiserplatz
zu verzichten.
(Martina Stall)
Technische Beigeordnete
Anlage(n):
Antrag des Seniorenbeirats der Stadt Willlich vom 03.05.2018
Sitzungsvorlage 18/263
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