Daten
Kommune
Willich
Größe
129 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
19.06.18, 08:16
Aktualisiert
19.06.18, 08:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Fraktionsantrag
- öffentlich -
STADT WILLICH
Fachbereich
Geschäftsbereich
Beratungsfolge
18/265
Natur und
Lebensraum
Stadtplanung
Datum
14.06.2018
Aktenzeichen
II/5 - maj
TOP
Sitzungsdatum
Planungsausschuss
26.06.2018
Betreff:
SPD Antrag Nr. 15/18 zu Jugendwiesen im Stadtgebiet
Sachverhalt:
Mit anliegendem Schreiben beantragt die SPD Fraktion zu prüfen, ob es möglich ist in jedem
Stadtteil eine offizielle Jugendwiese auszuweisen und einzurichten.
Die Verwaltung – hier der Geschäftsbereich Stadtplanung - prüft hierbei lediglich die
planungsrechtlichen Rahmenbedingungen und empfiehlt dem Planungsausschuss, die inhaltliche
Diskussion über die Erforderlichkeit und die Standortfrage in den Jugendhilfeausschuss zu
verweisen.
Das Baugesetzbuch sieht im § 9 Abs. 1 Nr. 15 Festsetzungen von öffentlichen und privaten
Grünflächen, wie Parkanlagen, Dauerkleingärten, Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätzen und
Friedhöfen vor. Eine explizite Ausweisung als Jugendwiese gibt es nicht. Hinzuweisen ist in
diesem Zusammenhang, dass sich Jugendliche bereits jetzt auf jeder öffentlichen Grünfläche
aufhalten können.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Flächen, die als Bereiche für Jugendliche vom zuständigen
Ausschuss ausgewählt wurden und planungsrechtlich diesem Zweck widersprechen, als
öffentliche Grünflächen festzusetzen. Hierzu ist ein formelles Bebauungsplanverfahren und eine
Flächennutzungsplanänderung vorzunehmen. Es ist weiterhin zu beachten, dass diese
Grünflächen dann auch gepflegt und unterhalten werden müssen.
Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten):
Stellungnahme des Stadtkämmerers:
Beschlussempfehlung:
Der Planungsausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis und verweist die inhaltliche Diskussion
über die Zweckmäßigkeit von Jugendwiesen und die Standortfrage in den Jugendhilfeausschuss.
(Martina Stall)
Technische Beigeordnete
Anlage(n):
Antrag der SPD Nr. 15/18