Daten
Kommune
Willich
Größe
251 kB
Datum
13.06.2018
Erstellt
05.06.18, 08:16
Aktualisiert
05.06.18, 08:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage
- öffentlich -
STADT WILLICH
Fachbereich
Geschäftsbereich
Datum
18/208
Natur und
Lebensraum
Landschaft und
Straßen
14.05.2018
Aktenzeichen
Beratungsfolge
Ausschuss für Abgaben, Gebühren und
Satzungen
TOP
Sitzungsdatum
13.06.2018
Betreff:
Prüfantrag der CDU Fraktion im Rat der Stadt Willich – Anlage eines Memoriam-Gartens
Historische Grabsteine
Sachverhalt:
Sachverhalt 1: Anlage eines Memoriam Garten
In der letzten Sitzung des AGS am 11.04.2018 wurde die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt,
ob die Anlage von Memoriam-Gärten auf den Willicher Friedhöfen möglich und hinsichtlich der
Kosten sinnvoll ist?
Memoriam Gärten stellen eine Erweiterung der Bestattungsmöglichkeiten auf den Friedhöfen dar.
Innerhalb eines hierfür festgelegten Grabfeldes werden verschiedene Bestattungsarten im Bereich
Sarg-und Urnenbestattung angeboten. Die Kosten für die Anlage und Unterhaltung des Memoriam
Gartens werden in der Regel durch einen Zusammenschluss mehrerer, interessierter Willicher
Friedhofsgärtner zu einer GbR (z.B. Memoriam Garten Willich GbR), getragen.
Im Bestattungsfall oder bereits zu Lebzeiten könnten Willicher Bürger das Nutzungsrecht an einem
durch die Stadt Willich in diesem Grabfeld zur Verfügung gestellten Bestattungsplatz (Grab)
erwerben.
Der Unterschied zu anderen Bestattungsmöglichkeiten auf den Willicher Friedhöfen liegt darin
,dass mit dem Erwerb des Nutzungsrechtes an einem dieser Gräber gleichzeitig ein
Dauergrabpflegevertrag mit der Rheinischen Treuhandstelle für Dauergrabpflege GmbH in
Zusammenarbeit mit der GbR, abgeschlossen werden muss. Durch diesen Vertrag stellt die
Rheinische Treuhandstelle, welche auch die Unterhaltungsarbeiten der GbR überwacht, die
Instandhaltung dieses Grabfeldes sicher.
In Zeiten in denen die Hinterbliebenen selbst zu beschäftigt sind oder vielleicht zu weit entfernt
vom Bestattungsort arbeiten und wohnen, ist die Bestattung in einem solchen Memoriam Garten
sicherlich ein attraktives Angebot.
Auch die gestalterischen Möglichkeiten eines solchen Memoriam Gartens sind sehr vielfältig. Von
ansprechenden Sitzbänken über Kunstobjekte bis hin zur Gestaltung mit Wasser wäre alles
denkbar.
Die Ausführung der Pflegearbeiten durch die GbR und die Überwachung durch die Treuhandstelle
entlasten die Friedhofsverwaltung darüber hinaus hinsichtlich der Kontrollen des
satzungsgemäßen Pflegezustandes der Gräber und des sich evtl. ergebenden Schriftverkehrs an
die Nutzungsberechtigten.
Für den Nutzungsberechtigten ergeben sich im Gegensatz zu den bereits angebotenen, aber
pflegarmen oder pflegfreien Bestattungsmöglichkeiten, nicht unerhebliche Kosten für den erforderlichen Pflegevertrag.
Beispielhafte Kosten für eine Sargbestattung in einem Memoriam Garten:
Kosten
für
das
Nutzungsrecht
an
einem
Sargbestattungen mit einer Ruhefrist von 30 Jahren:
1-stelligen
Wahlgrab
für
ca. 1.375,00 €
Kosten für die 30 jährige Pflege:
ca. 6.500,00 €
Gesamtkosten:
ca.7.875,00 €
Die Verwaltung gibt jedoch zu Bedenken, dass sich hier die Frage aufdrängt, ob jemand bereit ist
die Pflegekosten zu investieren. Denn wer bereit ist, die relativ hohen Kosten für eine Dauergrabpflege auszugeben, kann bereits jetzt für die entsprechend angebotenen Grabarten einen solchen
Vertrag abschließen.
Auch die erst kürzlich beschlossene Schließung von Grabfeldern und die Konzentration von
Neubestattungen (Sperrung der Außenbereiche) auf die lückenhaften Kernbereiche der Friedhöfe
zur Schließung der in den vergangenen Jahren entstandenen Lücken in den Grabreihen drängt
aus Sicht der Verwaltung die Frage auf, ob die Einführung weitere Bestattungsmöglichkeiten zum
derzeitigen Zeitpunkt sinnvoll sind.
Zur Einführung von Memoriam Gärten auf den Willicher Friedhöfen müssten im Vorfeld noch
einige Punkte abgeklärt werden..
1) Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens zur Feststellung der Bereitschaft der
Willicher Friedhofsgärtner oder anderer zur Gründung einer entsprechenden Gesellschaft
zur Anlage und Unterhaltung von Memoriam Gärten.
2) Festsetzung von freien Grabfeldern auf den Friedhöfen für die Errichtung von Memoriam
Gärten.
3) Änderung der Aktuellen Friedhofssatzung der Stadt Willich um die Errichtung von
Memoriam Gärten zu ermöglichen.
Sachverhalt 2: Historische Grabsteine
Alternativ könnte die Sicherung von historischen Grabsteinen durch die Weiternutzung der
Grabstätten als Urnensammelgrab mit ergänzbaren Gedenkplatten gesichert werden. Gleichzeitig
sollen Blühstreifen die Wege und Gräberanordnungen auflockern.
Die Verwaltung begrüßt die Anlage von Blühstreifen auf den Friedhöfen, da sie hier viel Potential
als Rückzugsfläche für Flora und Fauna sieht. In Deutschland ist ein dramatischer Rückgang von
Wildpflanzen und der von Ihnen abhängigen Fauna (Insekten und Vögel) zu beobachten. Mit einer
entsprechenden Aufklärung könnte die Akzeptanz von Biodiversitätsflächen auf Friedhöfen erhöht
werden.
Auf den Willicher Friedhöfen gibt es viele Rasenflächen, welche derzeit mit +/ - 10 Schnitten pro
Jahr gepflegt werden. Hier könnte ein Teil der Flächen sicherlich zu Gunsten der Biodiversität in
Blumenwiesen umgewandelt werden. Eine Anrechnung als Ausgleichsmaßnahme ist aber
aufgrund der Widmung als Friedhofsfläche nicht möglich.
Die Kosten für die Herstellung und den Erhalt von Blühstreifen oder Blumenwiesen setzen sich wie
folgt zusammen:
Sitzungsvorlage 18/208
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Umwandlung einer Rasenfläche in einen Blühstreifen
oder Blumenwiese mit einer Größe von ca. 1.000 m², inkl. Saatgut:
6.000,00 €
260,00 €
2-maliger Schnitt der Fläche mit Aufnahme des Schnittgutes
zum Vergleich
10-mailger Schnitt einer Rasenfläche von 200 m²
550,00 €
Bezüglich des Erhalts historischer Grabsteine schlägt die Verwaltung vor, erhaltens- und
schützenswerte Grabsteine in eine Weiternutzung als Urnensammelgräber einzubeziehen.
Die Entscheidung ob ein Grabstein als erhaltenswert eingestuft wird muss der Friedhofsverwaltung
rechtzeitig vor Ablauf des Nutzungsrechtes, als Antrag vorliegen. Antragssteller können aus Sicht
der Verwaltung die Nutzungsberechtigten einer Grabstätte, Willicher Vereine (z.B. Heimatvereine,
o.ä.) sein. Liegt der Antrag über den Erhalt eines Grabsteines vor, so wird die Friedhofsverwaltung
Kontakt mit den Nutzungsberechtigten aufnehmen, um deren Einverständnis zum Erhalt des
Grabsteines mit allen Rechten und Pflichten zu erlangen. Liegt dann die Einverständniserklärung
vor und der Stein ist in das Eigentum der Stadt Willich übergegangen so wird die Friedhofsverwaltung den Grabstein auf der Grabstätte belassen und diese in ein sogenanntes Urnengemeinschaftsgrab umwandeln. So kann der Grabstein an Ort und Stelle belassen werden und muss
nicht aufwendig geborgen, transportiert und am neuen Standort neu fundamentiert werden. Des
weiteren wird so die Pflege der separat anzulegenden Blühstreifen nicht unnötig durch die in
diesen Flächen stehenden oder liegenden Grabsteine durch aufwendige, zusätzliche
Handarbeiten, (händisches Freischneiden) verteuert.
Die neu geschaffenen Urnengemeinschaftsgräber werden von der Verwaltung neu gestaltet und
können dann je nach Größe der Grabstätte zur Bestattung von Urnen genutzt werden. Eine zur
Größe der Grabstätte passende Stele oder Liegeplatte kann dann aus Sicht der Verwaltung die
Namen der Verstorbenen mit Todestag und/ oder Geburtsdatum, aufnehmen.
Der Erwerb eines Begräbnisplatzes an diesem Urnengemeinschaftsgrab beinhaltet immer neben
der anteiligen Nutzungsgebühr für 20 Jahre auch die anteiligen Kosten für die Anlage und Pflege
der Grabstätte für die Dauer von 20 Jahren.
Sollte sich jedoch eine Grabstätte mit einem als erhaltenswert festgesetzten Grabstein, in einem
Grabfeld befinden, welches geschlossen werden soll oder als einzige Grabstätte in einer
ansonsten geräumten Fläche befinden, so behält sich die Verwaltung in diesen Fällen eine
Umsetzung des Grabsteines auf eine andere Grabstätte auf eigene Kosten vor.
Zur erstmaligen Feststellung erhaltenswerter Grabsteine auf den Willicher Friedhöfen schlägt die
Verwaltung eine gemeinsame Begehung der Willicher Friedhöfe mit Teilnehmern aus dem AGS,
den Heimatvereinen und dem Stadtarchivar vor.
Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten):
Erläuterung:
Auswirkungen auf die:
(aktuelles HHJahr)
(1. Folgejahr)
(2. Folgejahr)
(3. Folgejahr)
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Nachrichtlich:
Sitzungsvorlage 18/208
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Bei Investitionsmaßnahmen ≥ 100.000 Euro ist ergänzend die normierte Folgekostenbetrachtung
vorzulegen.
Stellungnahme des Stadtkämmerers:
Aus Sicht des Stadtkämmerers sollte aktuell auf die Einrichtung von Memoriam Gärten verzichtet
werden. Die Anlage von Urnengemeinschaftsgräbern wird befürwortet.
Beschlussempfehlung:
1. Der Ausschuss für Abgaben, Gebühren und Satzungen beauftragt die Verwaltung mit den
weiteren Schritten zur Errichtung von Memoriam Gärten auf den Willicher Friedhöfen.
2. 2.´Der Ausschuss für Abgaben, Gebühren und Satzungen entspricht dem Vorschlag der
Verwaltung, Grabstätten mit historischen Grabsteinen in Urnengemeinschaftslgräber
umzuwandeln und beauftragt die Verwaltung, eine Mustergrabstätte anzulegen. Die endgültige
Entscheidung erfolgt dann in der nächsten Sitzung des AfAGS. Auf die Anlage von klassischen
Memoriamgärten wird aktuell verzichtet, Parallel werden auf allen Friedhöfen Blühstreifen,
soweit die Örtlichkeiten dies zulassen, angelegt.
(Martina Stall)
Technische Beigeordnete
Anlage(n):
Prüfantrag der CDU Fraktion im Rat der Stadt Willich vom 29.11.2017
Sitzungsvorlage 18/208
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