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Sitzungsvorlage (Prüfantrag der CDU Fraktion im Rat der Stadt Willich – Anlage eines Memoriam-Gartens Historische Grabsteine )

Daten

Kommune
Willich
Größe
251 kB
Datum
13.06.2018
Erstellt
05.06.18, 08:16
Aktualisiert
05.06.18, 08:16
Sitzungsvorlage (Prüfantrag der CDU Fraktion im Rat der Stadt Willich – Anlage eines Memoriam-Gartens Historische Grabsteine ) Sitzungsvorlage (Prüfantrag der CDU Fraktion im Rat der Stadt Willich – Anlage eines Memoriam-Gartens Historische Grabsteine ) Sitzungsvorlage (Prüfantrag der CDU Fraktion im Rat der Stadt Willich – Anlage eines Memoriam-Gartens Historische Grabsteine ) Sitzungsvorlage (Prüfantrag der CDU Fraktion im Rat der Stadt Willich – Anlage eines Memoriam-Gartens Historische Grabsteine )

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage - öffentlich - STADT WILLICH Fachbereich Geschäftsbereich Datum 18/208 Natur und Lebensraum Landschaft und Straßen 14.05.2018 Aktenzeichen Beratungsfolge Ausschuss für Abgaben, Gebühren und Satzungen TOP Sitzungsdatum 13.06.2018 Betreff: Prüfantrag der CDU Fraktion im Rat der Stadt Willich – Anlage eines Memoriam-Gartens Historische Grabsteine Sachverhalt: Sachverhalt 1: Anlage eines Memoriam Garten In der letzten Sitzung des AGS am 11.04.2018 wurde die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, ob die Anlage von Memoriam-Gärten auf den Willicher Friedhöfen möglich und hinsichtlich der Kosten sinnvoll ist? Memoriam Gärten stellen eine Erweiterung der Bestattungsmöglichkeiten auf den Friedhöfen dar. Innerhalb eines hierfür festgelegten Grabfeldes werden verschiedene Bestattungsarten im Bereich Sarg-und Urnenbestattung angeboten. Die Kosten für die Anlage und Unterhaltung des Memoriam Gartens werden in der Regel durch einen Zusammenschluss mehrerer, interessierter Willicher Friedhofsgärtner zu einer GbR (z.B. Memoriam Garten Willich GbR), getragen. Im Bestattungsfall oder bereits zu Lebzeiten könnten Willicher Bürger das Nutzungsrecht an einem durch die Stadt Willich in diesem Grabfeld zur Verfügung gestellten Bestattungsplatz (Grab) erwerben. Der Unterschied zu anderen Bestattungsmöglichkeiten auf den Willicher Friedhöfen liegt darin ,dass mit dem Erwerb des Nutzungsrechtes an einem dieser Gräber gleichzeitig ein Dauergrabpflegevertrag mit der Rheinischen Treuhandstelle für Dauergrabpflege GmbH in Zusammenarbeit mit der GbR, abgeschlossen werden muss. Durch diesen Vertrag stellt die Rheinische Treuhandstelle, welche auch die Unterhaltungsarbeiten der GbR überwacht, die Instandhaltung dieses Grabfeldes sicher. In Zeiten in denen die Hinterbliebenen selbst zu beschäftigt sind oder vielleicht zu weit entfernt vom Bestattungsort arbeiten und wohnen, ist die Bestattung in einem solchen Memoriam Garten sicherlich ein attraktives Angebot. Auch die gestalterischen Möglichkeiten eines solchen Memoriam Gartens sind sehr vielfältig. Von ansprechenden Sitzbänken über Kunstobjekte bis hin zur Gestaltung mit Wasser wäre alles denkbar. Die Ausführung der Pflegearbeiten durch die GbR und die Überwachung durch die Treuhandstelle entlasten die Friedhofsverwaltung darüber hinaus hinsichtlich der Kontrollen des satzungsgemäßen Pflegezustandes der Gräber und des sich evtl. ergebenden Schriftverkehrs an die Nutzungsberechtigten. Für den Nutzungsberechtigten ergeben sich im Gegensatz zu den bereits angebotenen, aber pflegarmen oder pflegfreien Bestattungsmöglichkeiten, nicht unerhebliche Kosten für den erforderlichen Pflegevertrag. Beispielhafte Kosten für eine Sargbestattung in einem Memoriam Garten: Kosten für das Nutzungsrecht an einem Sargbestattungen mit einer Ruhefrist von 30 Jahren: 1-stelligen Wahlgrab für ca. 1.375,00 € Kosten für die 30 jährige Pflege: ca. 6.500,00 € Gesamtkosten: ca.7.875,00 € Die Verwaltung gibt jedoch zu Bedenken, dass sich hier die Frage aufdrängt, ob jemand bereit ist die Pflegekosten zu investieren. Denn wer bereit ist, die relativ hohen Kosten für eine Dauergrabpflege auszugeben, kann bereits jetzt für die entsprechend angebotenen Grabarten einen solchen Vertrag abschließen. Auch die erst kürzlich beschlossene Schließung von Grabfeldern und die Konzentration von Neubestattungen (Sperrung der Außenbereiche) auf die lückenhaften Kernbereiche der Friedhöfe zur Schließung der in den vergangenen Jahren entstandenen Lücken in den Grabreihen drängt aus Sicht der Verwaltung die Frage auf, ob die Einführung weitere Bestattungsmöglichkeiten zum derzeitigen Zeitpunkt sinnvoll sind. Zur Einführung von Memoriam Gärten auf den Willicher Friedhöfen müssten im Vorfeld noch einige Punkte abgeklärt werden.. 1) Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens zur Feststellung der Bereitschaft der Willicher Friedhofsgärtner oder anderer zur Gründung einer entsprechenden Gesellschaft zur Anlage und Unterhaltung von Memoriam Gärten. 2) Festsetzung von freien Grabfeldern auf den Friedhöfen für die Errichtung von Memoriam Gärten. 3) Änderung der Aktuellen Friedhofssatzung der Stadt Willich um die Errichtung von Memoriam Gärten zu ermöglichen. Sachverhalt 2: Historische Grabsteine Alternativ könnte die Sicherung von historischen Grabsteinen durch die Weiternutzung der Grabstätten als Urnensammelgrab mit ergänzbaren Gedenkplatten gesichert werden. Gleichzeitig sollen Blühstreifen die Wege und Gräberanordnungen auflockern. Die Verwaltung begrüßt die Anlage von Blühstreifen auf den Friedhöfen, da sie hier viel Potential als Rückzugsfläche für Flora und Fauna sieht. In Deutschland ist ein dramatischer Rückgang von Wildpflanzen und der von Ihnen abhängigen Fauna (Insekten und Vögel) zu beobachten. Mit einer entsprechenden Aufklärung könnte die Akzeptanz von Biodiversitätsflächen auf Friedhöfen erhöht werden. Auf den Willicher Friedhöfen gibt es viele Rasenflächen, welche derzeit mit +/ - 10 Schnitten pro Jahr gepflegt werden. Hier könnte ein Teil der Flächen sicherlich zu Gunsten der Biodiversität in Blumenwiesen umgewandelt werden. Eine Anrechnung als Ausgleichsmaßnahme ist aber aufgrund der Widmung als Friedhofsfläche nicht möglich. Die Kosten für die Herstellung und den Erhalt von Blühstreifen oder Blumenwiesen setzen sich wie folgt zusammen: Sitzungsvorlage 18/208 Seite 2 von 4 Umwandlung einer Rasenfläche in einen Blühstreifen oder Blumenwiese mit einer Größe von ca. 1.000 m², inkl. Saatgut: 6.000,00 € 260,00 € 2-maliger Schnitt der Fläche mit Aufnahme des Schnittgutes zum Vergleich 10-mailger Schnitt einer Rasenfläche von 200 m² 550,00 € Bezüglich des Erhalts historischer Grabsteine schlägt die Verwaltung vor, erhaltens- und schützenswerte Grabsteine in eine Weiternutzung als Urnensammelgräber einzubeziehen. Die Entscheidung ob ein Grabstein als erhaltenswert eingestuft wird muss der Friedhofsverwaltung rechtzeitig vor Ablauf des Nutzungsrechtes, als Antrag vorliegen. Antragssteller können aus Sicht der Verwaltung die Nutzungsberechtigten einer Grabstätte, Willicher Vereine (z.B. Heimatvereine, o.ä.) sein. Liegt der Antrag über den Erhalt eines Grabsteines vor, so wird die Friedhofsverwaltung Kontakt mit den Nutzungsberechtigten aufnehmen, um deren Einverständnis zum Erhalt des Grabsteines mit allen Rechten und Pflichten zu erlangen. Liegt dann die Einverständniserklärung vor und der Stein ist in das Eigentum der Stadt Willich übergegangen so wird die Friedhofsverwaltung den Grabstein auf der Grabstätte belassen und diese in ein sogenanntes Urnengemeinschaftsgrab umwandeln. So kann der Grabstein an Ort und Stelle belassen werden und muss nicht aufwendig geborgen, transportiert und am neuen Standort neu fundamentiert werden. Des weiteren wird so die Pflege der separat anzulegenden Blühstreifen nicht unnötig durch die in diesen Flächen stehenden oder liegenden Grabsteine durch aufwendige, zusätzliche Handarbeiten, (händisches Freischneiden) verteuert. Die neu geschaffenen Urnengemeinschaftsgräber werden von der Verwaltung neu gestaltet und können dann je nach Größe der Grabstätte zur Bestattung von Urnen genutzt werden. Eine zur Größe der Grabstätte passende Stele oder Liegeplatte kann dann aus Sicht der Verwaltung die Namen der Verstorbenen mit Todestag und/ oder Geburtsdatum, aufnehmen. Der Erwerb eines Begräbnisplatzes an diesem Urnengemeinschaftsgrab beinhaltet immer neben der anteiligen Nutzungsgebühr für 20 Jahre auch die anteiligen Kosten für die Anlage und Pflege der Grabstätte für die Dauer von 20 Jahren. Sollte sich jedoch eine Grabstätte mit einem als erhaltenswert festgesetzten Grabstein, in einem Grabfeld befinden, welches geschlossen werden soll oder als einzige Grabstätte in einer ansonsten geräumten Fläche befinden, so behält sich die Verwaltung in diesen Fällen eine Umsetzung des Grabsteines auf eine andere Grabstätte auf eigene Kosten vor. Zur erstmaligen Feststellung erhaltenswerter Grabsteine auf den Willicher Friedhöfen schlägt die Verwaltung eine gemeinsame Begehung der Willicher Friedhöfe mit Teilnehmern aus dem AGS, den Heimatvereinen und dem Stadtarchivar vor. Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten): Erläuterung: Auswirkungen auf die: (aktuelles HHJahr) (1. Folgejahr) (2. Folgejahr) (3. Folgejahr) Ergebnisrechnung Finanzrechnung Nachrichtlich: Sitzungsvorlage 18/208 Seite 3 von 4 Bei Investitionsmaßnahmen ≥ 100.000 Euro ist ergänzend die normierte Folgekostenbetrachtung vorzulegen. Stellungnahme des Stadtkämmerers: Aus Sicht des Stadtkämmerers sollte aktuell auf die Einrichtung von Memoriam Gärten verzichtet werden. Die Anlage von Urnengemeinschaftsgräbern wird befürwortet. Beschlussempfehlung: 1. Der Ausschuss für Abgaben, Gebühren und Satzungen beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Errichtung von Memoriam Gärten auf den Willicher Friedhöfen. 2. 2.´Der Ausschuss für Abgaben, Gebühren und Satzungen entspricht dem Vorschlag der Verwaltung, Grabstätten mit historischen Grabsteinen in Urnengemeinschaftslgräber umzuwandeln und beauftragt die Verwaltung, eine Mustergrabstätte anzulegen. Die endgültige Entscheidung erfolgt dann in der nächsten Sitzung des AfAGS. Auf die Anlage von klassischen Memoriamgärten wird aktuell verzichtet, Parallel werden auf allen Friedhöfen Blühstreifen, soweit die Örtlichkeiten dies zulassen, angelegt. (Martina Stall) Technische Beigeordnete Anlage(n): Prüfantrag der CDU Fraktion im Rat der Stadt Willich vom 29.11.2017 Sitzungsvorlage 18/208 Seite 4 von 4