Daten
Kommune
Willich
Größe
1,5 MB
Datum
11.07.2018
Erstellt
05.06.18, 08:16
Aktualisiert
05.06.18, 08:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage
- öffentlich -
STADT WILLICH
Fachbereich
Geschäftsbereich
Datum
18/248
Freizeit Familie
Sicherheit
Einwohner und
Ordnung
04.06.2018
Aktenzeichen
Beratungsfolge
Ausschuss für Abgaben, Gebühren und
Satzungen
Rat
TOP
Sitzungsdatum
4.
13.06.2018
11.07.2018
Betreff:
Stellungnahme Anmerkungen der Stadt Willich zum Sachverständigengutachten zur
rettungsdienstlichen Bedarfsplanung von Rettungsstandorten und der Fahrzeugvorhaltung
im Kreis Viersen
Sachverhalt:
1. Sachverhalt:
Der Kreis Viersen ist als Träger des Rettungsdienstes nach § 6 Rettungsgesetz NRW
verpflichtet, eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit
Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung und des
Krankentransportes sicherzustellen. Die Versorgung der Bevölkerung im Kreis Viersen mit
Leistungen des Rettungsdienstes erfolgt zur Zeit durch 5 Rettungswachen. Träger dieser
Rettungswachen sind die kreisangehörigen Städte Kempen, Nettetal, Viersen, Willich
sowie der Kreis Viersen.
In diesem Rahmen stellt der Träger des Rettungsdienstes einen Bedarfsplan auf, in dem
insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen,
die Zahl der erforderlichen Krankenwagen und Notarzt-Einsatzfahrzeuge festzulegen sind.
Die Rettungswachen in der Stadt Willich in Anrath und Willich decken das gesamte
Stadtgebiet ab. Die Wache Anrath wurde offiziell am 01.05.2017 in Dienst genommen. In
Abstimmung mit den Kostenträgern, den Krankenkassen und dem Kreis wurde in Anrath
eine Dependance errichtet, da die tatsächlichen und von der Kreisleitstelle ermittelten
echten Fahrzeiten aufzeigten, dass mittelfristig die Erreichbarkeit der Ortsteile Anrath,
Clörath und Neersen die vorgegebenen Hilfsfristen überschreiten würden. Da das
Feuerwehrgerätehaus Anrath umgeplant werden sollte, wurde in Abstimmung mit dem
Träger des Rettungsdienstes und den Krankenkassen eine kostengünstige Kombination
aus Feuer- und Rettungswache gewählt. In den letzten 3 Jahren ist die Rettungswache
Anrath im Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises Viersen aufgeführt. In den
Vorgesprächen zu dem jetzt vorgelegten Gutachten - auch mit der Kreisverwaltung
Viersen - wurde erneut bestätigt, dass insbesondere die Träger der Kosten, die
Krankenkassen, die Anrather Dependance unter dem Gesichtspunkt der schnellen
Hilfsfristen bei Herzinfarkten und Schlaganfällen als denkbar gute Lösung empfunden und
somit auch die Aufnahme in die Rettungsdienstbedarfspläne unterstützt haben.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 06.07.2017 nach der Diskussion um den neuen
Rettungsdienstbedarfsplan für das Jahr 2017 beschlossen, dass zur langfristigen
Sicherung der Hilfsfristen in der Notfallrettung für das Gebiet des Kreises Viersen ein
Konzept durch einen Gutachter unter Berücksichtigung von generellen organisatorischen
Fragestellungen und Standortfragen für Einsatzmittel erstellt werden soll.
Dem Gutachter wurde durch den Kreis Viersen am 16.08.2017 der Auftrag für ein
Gutachten zur rettungsdienstlichen Bedarfsplanung von Rettungsstandorten und der
Fahrzeugvorhaltung im Kreis Viersen erteilt.
In der nachfolgenden Tabelle ist veranschaulicht wie sich der Ist-Zustand, die Konzeption
im Rettungsbedarfsplan 2017 sowie im jetzigen Soll-Konzept der Firma Forplan darstellt.
IST
Kempen
Nettetal
Schwalmtal
Viersen
Willich
Dülken
Mackenst.
Tönisvorst
??
RTW
3
2
2
3
3
KTW
2
1
2
Rettungsdienstbedarfsplan
RTW
KTW
3+1
2
2+1
1
2+1
3+1
2
3
Soll-Forplan
RTW
KTW
2
2
1
2
2
2
3
2
2
2
13
Summe
Fahrzeuge
Standorte
5
17
5
2 RTW
4
18
18
22
22
8
8
7
Hierbei ist vorgesehen, die Rettungwache in Anrath zu schließen, ebenso wie die
Rettungswachen in Kaldenkirchen, Lobberich und Schalmtal. Neu bzw. angebaut
werden sollten die Rettungwachen Heyen, Dülken-Mackenstein, Tönisvorst,
Nettetal-Gier.
2. Anmerkungen/Fragestellungen zu dem Gutachten:
Zeitliche Abfolge:
a) Beim Treffen der Träger der Rettungswachen am 24.08.2017 wurde die
Abstimmung des Entwurfs des beauftragten Gutachtens mit allen Trägern einer
Rettungswache vereinbart, bevor das Gutachten öffentlich diskutiert wird. Gemäß §
12 Abs. 2 RettG NRW ist dies gesetzlich erforderlich, damit die Träger der
Rettungswachen auch die Gelegenheit haben, zu allen Inhalten des Entwurfes
schriftlich Stellung zu nehmen. Dies ist auch sinnvoll, da nur die Städte in der Lage
sind, die einzelnen kommunalen Strukturen einzubringen.
Schließlich
ist
mit
den
Städten
bei
jeder
Fortschreibung
des
Rettungsdienstbedarfsplanes Einvernehmen zu erzielen. Die Stadt Willich als
Sitzungsvorlage 18/248
Seite 2 von 18
Träger einer Rettungswache wurde bei der Erstellung des Gutachtens nur
geringfügig beteiligt. So wurden lediglich spezifische Angaben zu den einzelnen
Gebäuden der Standorte Anrath und Willich erbeten, z.B. Anzahl der Fahrzeuge,
Flächengröße etc. Die örtlichen Gegebenheiten wurden nicht abgefragt. Weitere
Kontakte des Gutachters zur Stadt Willich hat es nicht gegeben. Aus Sicht der Stadt
Willich wäre es für die langfristige Prognose bis zum Jahr 2027 hilfreich und
verlässlicher gewesen, wenn der Gutachter auch spezifische städteplanerische
Gesichtspunkte beleuchtet hätte und Abfragen zu neuen Gewerbegebieten,
verkehrslenkende Maßnahmen, Ausweisungen von neuen Wohngebieten mit in
seine Prognose einbezogen hätte. Die vom Gutachter erstellten Prognosen
beziehen sich ausschließlich auf die Bevölkerungsentwicklung des Kreises Viersen
und hier nur auf das gesamte Kreisgebiet bezogen. Besonderheiten einzelner
Kommunen sind in dem Gutachten nicht erkennbar berücksichtigt.
b) Fragestellungen im Einzelnen:
aa) Datensatz Notfalleinsätze , Abgleich S. 11 und S. 13 , Tab. 13.1.
Auf Seite 11 werden Daten für NEF/Fahrten/RTH Flüge in Höhe von 10.579, in der Tabelle
3.1 Notarzteinsätze von 9.823 ausgewiesen.
Feststellung:
Die Differenz in Höhe von 756 Einsätzen wird nicht erklärt.
Neben den in Tabelle 3.1 ausgewiesenen Rettungswachen, wird durch Tönisvorst ein
weiterer Notarztdienst wahrgenommen. Dieser wird nicht erfasst.
Feststellung:
Aus der Übersicht ist nicht erkennbar, wie dieser Dienst statistisch erfasst wurde.
Sitzungsvorlage 18/248
Seite 3 von 18
bb) Datensatz Notfalleinsätze/Krankentransporte, S. 13, Tab. 13.1.
Gemäß der Rettungsdienstbedarfspläne 2014 bis 2016 des Kreises Viersen wurden
folgende Notfalleinsätze kreisweit ermittelt:
Jahr 2014
24.382
Jahr 2015
26.311
Jahr 2016
27.683
Gemäß der gleichen Rettungsdienstbedarfspläne des Kreises Viersen wurden
folgende Krankentransporte kreisweit erfasst:
Jahr 2014
7.915
Jahr 2015
7.901
Jahr 2016
7.374
Feststellung:
Die Daten des Gutachters weichen erheblich von den Daten aus den
Rettungsdienstbedarfsplänen ab. Eine ausführliche Begründung für diese
Abweichungen ist erforderlich.
cc)
Datensätze
Sitzungsvorlage 18/248
Teilzeiten/Einsatzzeiten/Einsatzabwicklungszeit
bei
Seite 4 von 18
Notfalleinsätzen S. 13, Tabelle 3.2
Der Gutachter bescheinigt, dass im Kreisgebiet zwischen städtischen und
ländlichen Gemeinden differenziert wird und hierfür die jeweilige
Gemarkung zugrunde gelegt wird.
Ausweislich dieser Zuordnung und den näheren Ausführungen hierzu im
aktuellen Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises Viersen gelten als
Anhaltspunkte für die Zuordnung als städtische Gemarkung genannt:
Einwohnerdichte (> 1000/km²)
Mindesteinwohnerzahl (> 20.000 Einw./Wohnplatz)
Verkehrsstruktur und verkehrstechn. Erschließung
Industrie- und Gewerbestruktur
Der Gutachter weist für die Stadt Willich lediglich die Gemarkung Willich
als städtisch aus.
Hierbei ist folgende Feststellung zu treffen:
Aufgrund der Einwohnerdichte von 1.480 Einw./km³ ist auch Anrath als
städtisch anzusehen.
Sitzungsvorlage 18/248
Seite 5 von 18
Da die Gemarkung Anrath das Kriterium > 1000/km² erfüllt, ist Anrath als städtisch
anzusehen. Dies gilt insbesondere im Vergleich zu Willich. Hier sind deutlich mehr
Einwohner auf die Fläche verteilt. Somit gilt hier eine Hilfsfrist von 8 Minuten. Dies
hat zur Folge, dass in Bezug auf Anrath eine schnellere Erreichbarkeit gegeben
sein muss, im Gesamtgefüge anders betrachtet werden muss und in die GesamtSollkonzeption des Gutachtens mit einfließen muss. Bezüglich der Flächen, in
denen die 12 Minuten-Hilfsfrist eingehalten werden muss, gibt es kein großes
Problem, diese Fristen einzuhalten. Dies gilt für die städtisch anzusehenden
Flächen mit der 8 Minuten Hilfsfrist. Daher ist nicht erklärbar, warum die
Rettungswachen aus den städtischen Strukturen herausgenommen werden und in
ländliche Gebiete gesetzt werden sollen. Die Anfahrtswege werden verlängert und
Witterungs- und Verkehrsprobleme können nicht kalkuliert werden. Die Bevölkerung
von Anrath wird rettungsdienstlich schlechter versorgt werden.
Feststellung:
Die Gemarkung Anrath ist als städtisch zu bewerten und eine Hilfsfrist von 8
Minuten anzusetzen. Dies bedeutet, dass der Rettungswagen in Anrath bleiben
muss, um dies sicherzustellen.
dd) Datensatz Berechnung der Fahrtzeiten, S. 23 – 26
Sitzungsvorlage 18/248
Seite 6 von 18
Basis der Überprüfung der räumlich zeitlichen Erreichbarkeit sollen laut Angaben
des Gutachters die Ergebnisse einer Fahrzeitanalyse und darauf aufbauend die
einer Realbefahrung sein. Die Realbefahrung fand an einem Mittwoch, dem
11.10.2017, statt. Die Gesamtergebnisse sollen sich in Tabelle 5.1. wiederfinden.
Hier wird deutlich, dass lediglich 15 % aller Strecken befahren wurden. Fraglich ist,
ob hieraus ein repräsentativer Datensatz ermittelt werden kann. Bei der Ermittlung
der Notwendigkeit für den Neubau der Wache in Anrath wurden 2012 und 2013 alle
Rettungsfahrten aus Willich dokumentiert. Eine solche Datenbasis ist solider und
lebenswirklicher.
Diese Tabelle weist neben den Kilometerangaben zum gesamten Streckennetz
(2.408,5 km), die Befahrungsstrecke (364,5 km), die jeweils mittlere
Geschwindigkeit der Befahrung und die Planungsgeschwindigkeit nicht befahrener
Strecken aus.
Feststellung:
Bis auf die Geschwindigkeiten beim Autobahnnetz, ergeben sich zwischen der
„mittleren Geschwindigkeit Befahrung“ und der „Planungsgeschwindigkeit nicht
befahrener Strecken“ lediglich Rundungsdifferenzen zur tatsächlichen Befahrung.
Wegen der Verwendung unterschiedlicher Begrifflichkeiten ist nicht nachvollziehbar,
ob die „Planungsgeschwindigkeit nicht befahrener Straßen“ das Ergebnis der
Fahrzeitanalyse ist.
Der Gutachter lässt die Erklärung offen, auf welcher Datenbasis die Fahrzeitanalyse
beruht.
Ohne die Möglichkeit zu haben, die Geschwindigkeitsergebnisse näher einzusehen,
werden diese für die Stadt Willich in ihrer Richtigkeit angezweifelt.
Sitzungsvorlage 18/248
Seite 7 von 18
Begründung:
Nachhaltig ist allen Verantwortlichen der Stadt Willich folgende Verkehrssituation
bekannt:
a) morgens:
Staubildung Auffahrt A 44 Neersen bis Grenzweg einschl. unterklassifizierter
Ortsverbindungsstr.
Staubildung Auffahrt A 44 Münchheide bis Anrath einschl. unterklassifizierter
Ortsverbindungsstr.
Staubildung aus Ortskern Willich ins Gewerbegebiet Münchheide
b) mittags und abends:
Staubildung zwischen „Am Schwarzen Pfuhl“ und Niederheide wegen Abfahrt
A44 Neersen
Staubildung rund um A 44 Münchheide sowie L26n, abfließender Berufsverkehr
c) morgens und abends:
Staubildung Ortskern Schiefbahn
Staubildung Kreisverkehr Willich
Staubildung Korschenbroicherstr. Auffahrt A 52
ee) Ermittlung des Sollkonzeptes bezüglich der neuen Standorte , S. 29 ff.
Der Gutachter stellt lediglich zeichnerisch fest, wie mittels der neuen Standorte die
8 Minuten Hilfsfrist eingehalten werden kann.
Sitzungsvorlage 18/248
Seite 8 von 18
Kritisch anzumerken ist dazu folgendes:
(1) Die neue Rettungswache Tönisvorst soll weite Teile Anraths abdecken.
Zwischen Tönisvorst und Anrath verläuft eine vielbefahrene Bahntrasse.
Gemäß DB Netz AG Düsseldorf und Bezirkszentrale Duisburg (Stand
10.04.2018) queren an 7 Tagen 957 Personen- und Güterzüge den
Bahnübergang Anrath. Die Belastung ist tagesübergreifend unterschiedlich.
Die Schließung des Bahnübergangs wird von der DB wie folgt angegeben:
Güterzug:
Ein Güterzug braucht 2 – 4 Minuten für die Querung des Übergangs
Personenzug:
Personenzug mit Halt am Bahnhof: Schließung (best case) 5 Minuten bis
(worst case) 10 Minuten. Bei einem weiteren Zug aus der Gegenrichtung ist
eine Schließung bis zu 20 Minuten möglich.
Fazit: 957 ./. 7 Tage ./. 24 Stunden = 5.69 (gerundet 6) Züge/Stunde
6 Züge/Stunde x 4 Minuten Schließung der Schranke = 24 Minuten/Stunde
geschlossener Bahnübergang
Sitzungsvorlage 18/248
Seite 9 von 18
Der
Ortsteil
Neersen
wird
bei
dem
Neuzuschnitt
der
Rettungswachenstandorte zweigeteilt. Es scheint eine straßenscharfe
Trennung linksseitig der Durchfahrtsstr. „Hauptstraße“ zu geben. Der
linksseitige Bereich soll von der Rettungswache Viersen, der rechtsseitige
Bereich von der Rettungswache Willich abgedeckt werden. Fraglich ist, auf
welchem Datensatz die Notwendigkeit beruht, Neersen räumlich zu trennen
und durch zwei verschiedene Rettungswachen (Viersen und Willich)
versorgen zu lassen. Sind sonst die Hilfsfristen nicht gewahrt oder nur
grenzwertig?
(2) Bei der Ermittlung eines Standortes sind auch die Bereiche in Betracht zu
nehmen, deren Flächen durch die Rettungswachen abgedeckt werden sollen.
Der Gutachter hat verschiedene Autobahnen mit berücksichtigt, S. 36 f. :
Sitzungsvorlage 18/248
Seite 10 von 18
Im Rettungswachenbereich Willich liegen die Autobahnabschnitte der BAB 44
und BAB 52. Die Rettungswachen in Willich betreuen die Autobahnabschnitte
A 44 Fahrtrichtung Düsseldorf von Münchheide bis Fichtenhain und in die
Fahrtrichtung Mönchengladbach von Fichtenhain bis Neersen. Die A 52 wird
nur in Fahrtrichtung Düsseldorf von Schiefbahn bis Kaarst von der
Rettungswache Willich versorgt. Es ist nicht ersichtlich, dass diese
Autobahnabschnitte mit in das Gutachten eingeflossen sind.
Feststellung:
Eine Darstellung für die A 44 und A 52 analog der BAB 61, 52 und 40 ist für
Willich nicht ausgewiesen, obwohl die Rettungswache Willich Abschnitte der
Autobahn A 44 und A 52 abdeckt.
(3) weitere notwendige fehlende Untersuchungen bezüglich der Standorte
Der Gutachter hat lediglich anhand der Fahrtzeiten ein Konzept bezüglich der
Standorte ermittelt. Alle weiteren notwendigen Recherchen bezüglich z. B.
Desinfektionsraum (der in Willich nicht vorhanden ist, in Anrath hingegen neu
gebaut) sind nicht im Gutachten erkennbar. Eine solche Ist-/Sollanalyse ist
notwendig.
Sitzungsvorlage 18/248
Seite 11 von 18
ff) Ermittlung der Rettungsmittelvorhaltung
(1) Datensatz Einsatzzeiten S. 55
Bei der Bemessungstabelle „reine Notfallrettung“ werden für den Bereich Willich
Einsatzzeiten zwischen 63,6 Min und 69,6 Min als Berechnungsgrundlage
verwendet.
Unklar ist hier die Begrifflichkeit „Einsatzzeit“.
Die Besonderheit für die Rettungswache Willich ergibt sich daraus, dass ca. 90 %
aller Notfallpatienten vom städt. Rettungsdienst in Krankenhäuser außerhalb des
Stadtgebietes verbracht werden, da die Stadt Willich über kein eigenes Krankenhaus
mehr verfügt. Die meisten Einsätze erfolgen zu folgenden Krankenhäusern:
AKH Viersen
(innerhalb des Kreises Viersen)
Helios Krefeld
(außerhalb des Kreises Viersen)
KH Neuwerk
Maria Hilf Krefeld
Franziskus
(außerhalb des Kreises Viersen)
(außerhalb des Kreises Viersen)
(außerhalb des Kreises Viersen)
Die Bemessung Einsatzzeit mit den vom Gutachter vorgegebenen Zeiten, würde
bedeuten, dass innerhalb dieses Zeitrahmens (63,6 bis 69,6) der eingesetzte RTW
sich wieder im Rettungswachenbereich Willich einfindet und für einen
Anschlusseinsatz zur Verfügung stünde.
Feststellung:
Aus Sicht der Stadt Willich sind diese Einsatzzeiten in keinster Weise realistisch und
bedürfen einer Überprüfung. Allein die Rückfahrt vom Klinikum Helios (ohne
Sondersignale) zum Rettungswachenbezirk ist kaum unter 20 Minuten leistbar.
(2) Datensatz Bemessung Fahrzeugvorhaltung /Einsatzfahrtaufkommen,
S.74 - 178
Der Gutachter stellt in diesem Bereich die Bemessung der Fahrzeugvorhaltung für
die bedarfsgerechten sieben Wachenstandorte (Soll Konzept) dar.
Basis hierfür ist das Einsatzfahrtaufkommen vom 01.07.2016 bis 30.06 2017.
In der folgenden Gegenüberstellung ist aufgezeigt, dass zwischen IST und SOLLKonzept der Wachstandorte bei Verwendung des gleichen Datenmaterials
Abweichungen vorhanden sind. So werden bei 5 Wachen insgesamt 23966
Rettungsfahrten aufgenommen (S. 59 Tabelle 6.9.), bei Vorhandensein von 7
Wachen 26.145 Rettungsfahrten S. 89, Tabelle 6.31). Gleiches gilt für
Krankentransportfahrten. Bei 5 Wachen werden 14.290 Fahrten angenommen (S.
66, Tab. 6.15) bei sieben Wachen 12.015 Fahrten (S. 98, Tab. 6.39)
Sitzungsvorlage 18/248
Seite 12 von 18
Feststellung:
Für eine Nachvollziehbarkeit fehlt der Datenbezug. Warum weichen die Datensätze
beim IST und SOLL-Konzept teilweise erheblich voneinander ab?
Notfallfahrten von RTW/KTW absolut nach Zuteilung von Krankentransporten zur risikoabhängigen Fahrzeugbemessung in den bedarfsgerechten
Versorgungsbereichen der Rettungswachen im Rettungsdienstbereich Kreis Viersen
Tabelle 6.9 , Seite 59
Tabelle 6.31, Seite 89
IST
Kemp.
Nettet
Schwalmt.
Soll
Viersen
Willich
Ges.
Kemp.
Nettet
Niederkr.
Montag bis Donnerstag
3.227
2.352
2.010
855
602
518
Tönisv
3.863
1.936
13.388
1.819
2.326
1.499
1.983
976
526
3.477
547
600
414
466
995
689
486
5.906
4.320
3.501
Willich
Ges.
2.945
1.832
1.630
14.034
646
455
487
3.707
230
564
499
4.088
710
Freitag
Samstag
677
Dülken
Montag bis Donnerstag
Freitag
829
Viersen
Differenz
487
738
Samstag
846
539
3.378
580
667
471
559
1.009
544
3.723
670
678
491
627
791
536
523
4.316
593
6.694
3.545
23.966
3.616
4.271
2.875
3.635
5.222
3.387
3.139
26.145
2.179
Sonntag/Feiertag
748
Sonntag/Feiertag
Krankentransportfahrten von RTW/KTW absolut nach Zuteilung von Krankentransportfahrten zur risikoabhängigen Fahrzeugbemessung in den bedarfsgerechten
Versorgungsbereichen der Rettungswachen im Rettungsdienstbereich Kreis Viersen
Tabelle 6.15 , Seite 66
Tabelle 6.39, Seite 98
IST
Kemp.
Nettet
Schwalmt.
Soll
Viersen
Willich
Ges.
Kemp.
Nettet
Niederkr.
Montag bis Donnerstag
2.175
1.296
450
3.539
Tönisv
337
942
8.402
1.478
1.289
168
639
114
231
152
Willich
Gesamt
2.912
671
535
7.692
-710
172
108
1.972
-243
0
92
1.127
-713
Freitag
931
230
2.215
408
333
24
156
Samstag
476
Dülken
Montag bis Donnerstag
Freitag
603
Viersen
Differenz
771
Samstag
775
206
1.840
278
227
0
Sonntag/Feiertag
0
530
Sonntag/Feiertag
409
318
236
651
219
1.833
147
316
51
102
546
35
27
1.224
-609
3.663
2.182
952
5.896
1.597
14.290
2.311
2.165
243
897
4.759
878
762
12.015
-2.275
(3)Datensatz: Prognosen für die Jahre 2022 bis 2027
In den folgenden Übersichten stellt der Gutachter, basierend auf seinem SOLLKonzept, Prognosen anhand der kreisweit ermittelten Einwohnerentwicklung für die
Jahre 2022 und 2027 auf. Daraus entwickelt der Gutachter dann eine Prognose für
entsprechende Fahrzeugvorhaltungen.
Feststellung:
Der Gutachter verwendet bis zum Jahr 2027 , also für die nächsten 10 Jahre
unverändert die gleichen Einsatzzeiten. Die Entwicklung sowohl des Schienen- wie
auch des Straßenverkehrs bleibt völlig unberücksichtigt.
Sitzungsvorlage 18/248
Seite 13 von 18
Bemessungstabelle Willich (reine Notfallrettung)
Einsatzzeiten
Montag bis
Donnerstag
BI 1
BI 2
BI3
Freitag
BI 1
BI 2
Sonntag/Wochenfei
ertag
Samstag
BI3
BI 1
BI 2
BI3
BI 1
BI 2
BI3
2016/2017 IST
69,6
68,9
68,3
67,5
68,2
66,9
67,7
64,1
65,2
65,2
65,0
63,6
2016/2017 SOLL
69,0
68,9
66,6
66,5
68,4
67,5
66,4
65,3
63,9
64,3
63,9
60,6
2022 SOLL
69,0
68,9
66,6
66,5
68,4
67,5
66,4
65,3
63,9
64,3
63,9
60,6
2027 SOLL
69,0
68,9
66,6
66,5
68,4
67,5
66,4
65,3
63,9
64,3
63,9
60,6
2. Wirtschaftlichkeit der Umsetzung des Sollkonzeptes
Bei Umsetzung des SOLL-Konzeptes wird die neu erbaute Rettungswache in Anrath
geschlossen. Die Einrichtung der Dependance Anrath ist mit den Krankenkassen
abgestimmt. Es ist davon auszugehen, dass die Krankenkassen den Rückbau nicht
mittragen und somit die Wirtschaftlichkeit der Umsetzung des SOLL-Konzeptes auf
dem Spiel steht.
3. Abmeldezeiten der Rettungswagen in Willich, S. 192
Der Gutachter kritisiert, dass in den Jahren 2016 und 2017 gerade die
Rettungswache Willich hohe Abmeldungen im Rettungsdienst aufweist.
Die Rettungswache Willich führt ihren Dienst als 24 Std. Dienst durch und verfügt nur
über eine personelle Besetzung für die Notfallrettung, heißt: Krankentransporte
werden nicht von der Wache Willich übernommen. Dies war und ist bisher auch nicht
vorgesehen.
Die Gründe für diese hohen Abmeldungen sind im Jahr 2017 ein unerwartet hoher
Krankenstand sowie notwendige erforderliche Ausbildungen aufgrund des neuen
Berufsbildes Notfallsanitäter. Außerdem wurden aus dem Personalbestand der
Wachen der Stadt Willich sog. Praxisanleiter auf Wunsch des Kreises Viersen
gestellt.
Gegebenenfalls kann der Abmeldung auch – soweit erforderlich - durch die
Einführung eines 12 Stunden Dienstes entgegengewirkt werden.
4. Veränderungen des Raumbezuges S. 35 Karte 5.7.
Der Gutachter empfiehlt in seinem Gutachten, den Gemeindebezug bei der Bildung
von
Rettungswachenbezirken
aufzugeben
und
dafür
vielmehr
eine
hilfsfristbezogene Versorgung des Kreisgebietes anzustreben. Dies macht er
deutlich, indem er die Rettungswachenstandorte und deren Versorgungsbereiche,
siehe Karte 5.7 auf Seite 35, entsprechend darstellt.
Sitzungsvorlage 18/248
Seite 14 von 18
Folgt man diesem Vorschlag des Gutachters, hat dies direkte Auswirkungen auf die
Aufgabe und Funktion der kreisangehörigen Kommunen im Rahmen ihrer
Wahrnehmung rettungsdienstlicher Leistungen.
Zur Zeit sind die Kommunen Träger von Rettungswachen und üben diese Funktionen
in Bezug auf Personal, Organisation und Finanzen eigenverantwortlich aus.
Eine Neuzuschneidung von Rettungswachenbezirken über Stadtgrenzen hinaus hat
insbesondere erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Abwicklung des jeweiligen
Rettungsdienstes und hier insbesondere auf die Ermittlung und Berechnung der
jeweiligen Gebührensätze für die Notfallrettung.
Dies gilt, da die Städte ihre Gebührenkalkulationen in enger Abstimmung mit den
Krankenkassen vornehmen müssen, um eine Garantie der Kostenübernahme zu
erzielen.
Nur so kann die Stadt sicher sein, dass einzeln abgerechnete Transporte auch von
den Kassen, den Kostenträgern, anerkannt und abgerechnet werden.
Die Krankenkassen verstärken seit Jahren den Druck einer Ausweisung von
Fehlfahrten bei den Gebührenkalkulationen. Fehlfahrten sind systemimmanente
Fahrten, die nicht gebührenrelevant abgerechnet werden können und somit den
allgemeinen städtischen Haushalt belasten. Klassisch für eine Fehlfahrt ist ein
böswilliger Alarm bzw. das Versterben des Patienten vor Erreichen des Einsatzortes.
Sitzungsvorlage 18/248
Seite 15 von 18
Derzeit gehen die Krankenkassen als Kostenträger davon aus, dass insgesamt
10 % der Einsatzfahrten in der Notfallrettung als Fehlfahrten zu deklarieren sind
und dies der allgemeine städtische Haushalt zu tragen habe.
Bei einem ausgewiesenen Notfalleinsatzaufkommen von ca. 3.100 Einsätzen in
Willich entspräche dies einer Fehlfahrtenquote von ca. 310 Einsätzen und
einem Kostenvolumen von ca 125.000 €, die der städtische Haushalt
aufzubringen hat.
Sofern zukünftig die Rettungswachenbereiche nicht mehr stadtbezogen sind,
sondern einen Hilfsfristbezug erhalten, muss eine Neuregelung für dieses
Fehlfahrtaufkommen getroffen werden. Die Bereitschaft der jeweiligen
städtischen Finanzverantwortlichen dürfte sehr gering sein, einen solchen
Kostenfaktor für systemimmanente Fehlfahrten im eigenen städtischen
Haushalt mit zu tragen, wenn ein Anteil dieser Fahrten ausserhalb des
Stadtbezirks entsteht.
Sollte es daher politisch gewollt sein, eine Zuschnittsänderung
Wachbereiche vorzunehmen, ist vorab diese Kostenfrage zu klären.
der
5. Fehlende Aussage zum Standort der Krankentransporte
Im weiteren lässt das Gutachten eine Aussage vermissen, wo die zukünftigen
Standorte für das Krankentransportwesen angesiedelt sein sollen. Von den
derzeit vorhandenen Rettungswachenbezirken (Kempen, Nettetal, Schwalmtal,
Viersen, Willich) wird das frequenzabhängige Krankentransportwesen lediglich
von den Wachen Kempen, Nettetal und Viersen betrieben.
Schwalmtal und Willich verfügen über keinen eigenen Krankentransportbereich.
6. Kooperation kreisübergreifend
Der Gutachter selbst regt kreisübergreifende Kooperationen an. Eine Anregung,
warum der kritische Standort St. Tönis nicht mittels einer Kooperation mit Krefeld
abgedeckt werden kann, ist nicht erfolgt, ist aber konsequenterweise zu
überprüfen.
7. Zukünftige Steuerung des Rettungsdienstes S. 186
Auf Seite 186 des Gutachtens zielt der Träger des Rettungsdienstes, der Kreis
Viersen, dezent darauf ab, neben der Trägerschaft der neuen Wachen in Dülken
und Tönisvorst (die Prüfung ist bereits durch ein Rechtsgutachten vom
26.01.2018 erfolgt) kurz-, mittel- und langfristig weitere Rettungswachen zu
übernehmen. Dies wären dann die Rettungswachen Nettetal, Kempen und
Willich.
„Für eine Übernahme weiterer Rettungswachen in Trägerschaft des Kreises
Viersen spricht aus Sicht der Qualität der Leistungserbringung, dass durch den
Träger
geforderte
Optimierungen
und
Weiterentwicklungen
seines
Hilfeleistungssystems zeitnah zielgerichteter in eigener Trägerschaft in Form von
kurz-, mittel- und langfristigen Strategien umzusetzen sind.“
Sitzungsvorlage 18/248
Seite 16 von 18
Diese Sichtweise des Kreises, welche vom Gutachter wohlwollend unterstützt wird,
deutet an, dass Zeitverzögerungen für geforderte Optimierungen und
Weiterentwicklungen im Wesentlichen ursächlich bei
den Trägern der
Rettungswachen und deren Verantwortlichen zu suchen sind und daher eine
Zentralisierung notwendig wird.
In den langjährigen und guten Beratungen der Träger der einzelnen Wachen mit dem
Träger des Rettungsdienstes, dem Kreis Viersen, wurden gemeinsam viele
Entscheidungen, Optimierungen und Abstimmungen getroffen. Dabei konnte der
Träger auf das vielfältige know-how sowohl der Verantwortlichen aus der Verwaltung
als auch des medizinischen Personals zurückgreifen.
In vielen Fällen konnten gemeinsame kreisweite Lösungen gefunden werden.
Welche geforderten Optimierungen und Weiterentwicklungen durch die Mitwirkung
der einzelnen Träger der Wachen verzögert wurden, ist nicht näher beschrieben,
bedarf allerdings der kurzfristigen Klärung.
Sofern durch den Träger allerdings Forderungen mit finanziellen Auswirkungen zur
Optimierung und Weiterentwicklung gestellt wurden und werden, so muss an dieser
Stelle verdeutlicht werden, dass die rettungsdienstlichen Leistungen und deren
finanzielle Auswirkungen ausschließlich über Gebührenkalkulationen und somit über
das Einvernehmen mit den Kostenträgern (Krankenkassen) realisierbar sind.
Parallelwelten und Mittelveranschlagungen außerhalb der Budgets sind nicht
realistisch und führen im Zweifelsfall zur Nichtanerkennung durch die Kostenträger.
8. Notarztgestellung, S. 192
Der Gutachter geht fälschlicherweise noch von einem Ambulatorium und damit von
einem Rendevouz-System Notarzt und Rettungswagenaus, dies ist jedoch nicht
realisierbar.
Fazit:
1. Es bestehen Unklarheiten bei verschiedenen Datensätzen.
2. Die Zuordnung des Stadtteils Anrath als ländliche Gemarkung ist aus Sicht der Stadt
Willich fehlerhaft. Sollte dies verifiziert werden, muss das Gesamtkonzept angepasst
werden. Die Bevölkerung in Anrath wird – sofern es bei dieser Zuordnung verbleibt –
schlechter gestellt.
3. Die Gebiete, die von den Rettungswachen der Stadt Willich erfasst werden, sind aus
Sicht der Stadt Willich nicht vollständig erfasst. Dies gilt namentlich für die Autobahnen
A 44 und 52. Damit wäre das Gutachten fehlerhaft.
4. Die örtlichen Gegebenheiten wie z. B. die Verkehrslage sowie der Bahnübergang in
Anrath sind aus Sicht der Stadt Willich nicht berücksichtigt. Damit würden die
notwendigen Hilfsfristen nicht erreicht.
5. Die Einsatzzeiten der Rettungswagen erscheinen nicht realistisch, da Willich kein
eigenes Krankenhaus hat. Damit wären die Rettungswagen nicht so schnell wieder
einsetzbar wie es das Gutachten aussagt.
6. Die Übernahme der Trägerschaft der Rettungswachen durch den Kreis Viersen ist
nicht sinnvoll, da die Stadt Willich selbst die Gegebenheiten im Stadtgebiet am besten
einschätzen kann. Im übrigen wären dann alle Vorhaltekosten der Stadt wie Gebäude,
Fahrzeuge etc. vom neuen Träger zu übernehmen.
Sitzungsvorlage 18/248
Seite 17 von 18
7. Die Nichterreichbarkeit des Standortes St. Tönis kann möglicherweise durch eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Krefeld geheilt werden. Damit wäre
eine Schließung der Rettungswache in Anrath nicht erforderlich.
8. Die Schließung der Rettungswache in Anrath lehnt die Stadt Willich ab, da dies
unwirtschaftlich ist und der Bevölkerung angesichts des Neubaus in 2017 nicht zu
vermitteln ist. Eine Beurteilung nach Rettungsgesichtspunkten kann erst dann erfolgen,
wenn die o. g. Punkte ausgeräumt sind.
Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten):
Erläuterung:
Auswirkungen auf die:
(aktuelles HHJahr)
(1. Folgejahr)
(2. Folgejahr)
(3. Folgejahr)
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Nachrichtlich:
Bei Investitionsmaßnahmen ≥ 100.000 Euro ist ergänzend die normierte Folgekostenbetrachtung
vorzulegen.
Stellungnahme des Stadtkämmerers:
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Abgaben, Gebühren und Satzungen nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und
der Rat beschließt die Stellungnahme.
(Brigitte Schwerdtfeger)
Beigeordnete
Anlage(n):
2018_04_26_Sachverständigengutachten_RD
Sitzungsvorlage 18/248
Seite 18 von 18