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Sitzungsvorlage (Stellungnahme Anmerkungen der Stadt Willich zum Sachverständigengutachten zur rettungsdienstlichen Bedarfsplanung von Rettungsstandorten und der Fahrzeugvorhaltung im Kreis Viersen)

Daten

Kommune
Willich
Größe
1,5 MB
Datum
11.07.2018
Erstellt
05.06.18, 08:16
Aktualisiert
05.06.18, 08:16

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage - öffentlich - STADT WILLICH Fachbereich Geschäftsbereich Datum 18/248 Freizeit Familie Sicherheit Einwohner und Ordnung 04.06.2018 Aktenzeichen Beratungsfolge Ausschuss für Abgaben, Gebühren und Satzungen Rat TOP Sitzungsdatum 4. 13.06.2018 11.07.2018 Betreff: Stellungnahme Anmerkungen der Stadt Willich zum Sachverständigengutachten zur rettungsdienstlichen Bedarfsplanung von Rettungsstandorten und der Fahrzeugvorhaltung im Kreis Viersen Sachverhalt: 1. Sachverhalt: Der Kreis Viersen ist als Träger des Rettungsdienstes nach § 6 Rettungsgesetz NRW verpflichtet, eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung und des Krankentransportes sicherzustellen. Die Versorgung der Bevölkerung im Kreis Viersen mit Leistungen des Rettungsdienstes erfolgt zur Zeit durch 5 Rettungswachen. Träger dieser Rettungswachen sind die kreisangehörigen Städte Kempen, Nettetal, Viersen, Willich sowie der Kreis Viersen. In diesem Rahmen stellt der Träger des Rettungsdienstes einen Bedarfsplan auf, in dem insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen, die Zahl der erforderlichen Krankenwagen und Notarzt-Einsatzfahrzeuge festzulegen sind. Die Rettungswachen in der Stadt Willich in Anrath und Willich decken das gesamte Stadtgebiet ab. Die Wache Anrath wurde offiziell am 01.05.2017 in Dienst genommen. In Abstimmung mit den Kostenträgern, den Krankenkassen und dem Kreis wurde in Anrath eine Dependance errichtet, da die tatsächlichen und von der Kreisleitstelle ermittelten echten Fahrzeiten aufzeigten, dass mittelfristig die Erreichbarkeit der Ortsteile Anrath, Clörath und Neersen die vorgegebenen Hilfsfristen überschreiten würden. Da das Feuerwehrgerätehaus Anrath umgeplant werden sollte, wurde in Abstimmung mit dem Träger des Rettungsdienstes und den Krankenkassen eine kostengünstige Kombination aus Feuer- und Rettungswache gewählt. In den letzten 3 Jahren ist die Rettungswache Anrath im Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises Viersen aufgeführt. In den Vorgesprächen zu dem jetzt vorgelegten Gutachten - auch mit der Kreisverwaltung Viersen - wurde erneut bestätigt, dass insbesondere die Träger der Kosten, die Krankenkassen, die Anrather Dependance unter dem Gesichtspunkt der schnellen Hilfsfristen bei Herzinfarkten und Schlaganfällen als denkbar gute Lösung empfunden und somit auch die Aufnahme in die Rettungsdienstbedarfspläne unterstützt haben. Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 06.07.2017 nach der Diskussion um den neuen Rettungsdienstbedarfsplan für das Jahr 2017 beschlossen, dass zur langfristigen Sicherung der Hilfsfristen in der Notfallrettung für das Gebiet des Kreises Viersen ein Konzept durch einen Gutachter unter Berücksichtigung von generellen organisatorischen Fragestellungen und Standortfragen für Einsatzmittel erstellt werden soll. Dem Gutachter wurde durch den Kreis Viersen am 16.08.2017 der Auftrag für ein Gutachten zur rettungsdienstlichen Bedarfsplanung von Rettungsstandorten und der Fahrzeugvorhaltung im Kreis Viersen erteilt. In der nachfolgenden Tabelle ist veranschaulicht wie sich der Ist-Zustand, die Konzeption im Rettungsbedarfsplan 2017 sowie im jetzigen Soll-Konzept der Firma Forplan darstellt. IST Kempen Nettetal Schwalmtal Viersen Willich Dülken Mackenst. Tönisvorst ?? RTW 3 2 2 3 3 KTW 2 1 2 Rettungsdienstbedarfsplan RTW KTW 3+1 2 2+1 1 2+1 3+1 2 3 Soll-Forplan RTW KTW 2 2 1 2 2 2 3 2 2 2 13 Summe Fahrzeuge Standorte 5 17 5 2 RTW 4 18 18 22 22 8 8 7 Hierbei ist vorgesehen, die Rettungwache in Anrath zu schließen, ebenso wie die Rettungswachen in Kaldenkirchen, Lobberich und Schalmtal. Neu bzw. angebaut werden sollten die Rettungwachen Heyen, Dülken-Mackenstein, Tönisvorst, Nettetal-Gier. 2. Anmerkungen/Fragestellungen zu dem Gutachten: Zeitliche Abfolge: a) Beim Treffen der Träger der Rettungswachen am 24.08.2017 wurde die Abstimmung des Entwurfs des beauftragten Gutachtens mit allen Trägern einer Rettungswache vereinbart, bevor das Gutachten öffentlich diskutiert wird. Gemäß § 12 Abs. 2 RettG NRW ist dies gesetzlich erforderlich, damit die Träger der Rettungswachen auch die Gelegenheit haben, zu allen Inhalten des Entwurfes schriftlich Stellung zu nehmen. Dies ist auch sinnvoll, da nur die Städte in der Lage sind, die einzelnen kommunalen Strukturen einzubringen. Schließlich ist mit den Städten bei jeder Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes Einvernehmen zu erzielen. Die Stadt Willich als Sitzungsvorlage 18/248 Seite 2 von 18 Träger einer Rettungswache wurde bei der Erstellung des Gutachtens nur geringfügig beteiligt. So wurden lediglich spezifische Angaben zu den einzelnen Gebäuden der Standorte Anrath und Willich erbeten, z.B. Anzahl der Fahrzeuge, Flächengröße etc. Die örtlichen Gegebenheiten wurden nicht abgefragt. Weitere Kontakte des Gutachters zur Stadt Willich hat es nicht gegeben. Aus Sicht der Stadt Willich wäre es für die langfristige Prognose bis zum Jahr 2027 hilfreich und verlässlicher gewesen, wenn der Gutachter auch spezifische städteplanerische Gesichtspunkte beleuchtet hätte und Abfragen zu neuen Gewerbegebieten, verkehrslenkende Maßnahmen, Ausweisungen von neuen Wohngebieten mit in seine Prognose einbezogen hätte. Die vom Gutachter erstellten Prognosen beziehen sich ausschließlich auf die Bevölkerungsentwicklung des Kreises Viersen und hier nur auf das gesamte Kreisgebiet bezogen. Besonderheiten einzelner Kommunen sind in dem Gutachten nicht erkennbar berücksichtigt. b) Fragestellungen im Einzelnen: aa) Datensatz Notfalleinsätze , Abgleich S. 11 und S. 13 , Tab. 13.1. Auf Seite 11 werden Daten für NEF/Fahrten/RTH Flüge in Höhe von 10.579, in der Tabelle 3.1 Notarzteinsätze von 9.823 ausgewiesen. Feststellung: Die Differenz in Höhe von 756 Einsätzen wird nicht erklärt. Neben den in Tabelle 3.1 ausgewiesenen Rettungswachen, wird durch Tönisvorst ein weiterer Notarztdienst wahrgenommen. Dieser wird nicht erfasst. Feststellung: Aus der Übersicht ist nicht erkennbar, wie dieser Dienst statistisch erfasst wurde. Sitzungsvorlage 18/248 Seite 3 von 18 bb) Datensatz Notfalleinsätze/Krankentransporte, S. 13, Tab. 13.1. Gemäß der Rettungsdienstbedarfspläne 2014 bis 2016 des Kreises Viersen wurden folgende Notfalleinsätze kreisweit ermittelt: Jahr 2014 24.382 Jahr 2015 26.311 Jahr 2016 27.683 Gemäß der gleichen Rettungsdienstbedarfspläne des Kreises Viersen wurden folgende Krankentransporte kreisweit erfasst: Jahr 2014 7.915 Jahr 2015 7.901 Jahr 2016 7.374 Feststellung: Die Daten des Gutachters weichen erheblich von den Daten aus den Rettungsdienstbedarfsplänen ab. Eine ausführliche Begründung für diese Abweichungen ist erforderlich. cc) Datensätze Sitzungsvorlage 18/248 Teilzeiten/Einsatzzeiten/Einsatzabwicklungszeit bei Seite 4 von 18 Notfalleinsätzen S. 13, Tabelle 3.2 Der Gutachter bescheinigt, dass im Kreisgebiet zwischen städtischen und ländlichen Gemeinden differenziert wird und hierfür die jeweilige Gemarkung zugrunde gelegt wird. Ausweislich dieser Zuordnung und den näheren Ausführungen hierzu im aktuellen Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises Viersen gelten als Anhaltspunkte für die Zuordnung als städtische Gemarkung genannt: Einwohnerdichte (> 1000/km²) Mindesteinwohnerzahl (> 20.000 Einw./Wohnplatz) Verkehrsstruktur und verkehrstechn. Erschließung Industrie- und Gewerbestruktur Der Gutachter weist für die Stadt Willich lediglich die Gemarkung Willich als städtisch aus. Hierbei ist folgende Feststellung zu treffen: Aufgrund der Einwohnerdichte von 1.480 Einw./km³ ist auch Anrath als städtisch anzusehen. Sitzungsvorlage 18/248 Seite 5 von 18 Da die Gemarkung Anrath das Kriterium > 1000/km² erfüllt, ist Anrath als städtisch anzusehen. Dies gilt insbesondere im Vergleich zu Willich. Hier sind deutlich mehr Einwohner auf die Fläche verteilt. Somit gilt hier eine Hilfsfrist von 8 Minuten. Dies hat zur Folge, dass in Bezug auf Anrath eine schnellere Erreichbarkeit gegeben sein muss, im Gesamtgefüge anders betrachtet werden muss und in die GesamtSollkonzeption des Gutachtens mit einfließen muss. Bezüglich der Flächen, in denen die 12 Minuten-Hilfsfrist eingehalten werden muss, gibt es kein großes Problem, diese Fristen einzuhalten. Dies gilt für die städtisch anzusehenden Flächen mit der 8 Minuten Hilfsfrist. Daher ist nicht erklärbar, warum die Rettungswachen aus den städtischen Strukturen herausgenommen werden und in ländliche Gebiete gesetzt werden sollen. Die Anfahrtswege werden verlängert und Witterungs- und Verkehrsprobleme können nicht kalkuliert werden. Die Bevölkerung von Anrath wird rettungsdienstlich schlechter versorgt werden. Feststellung: Die Gemarkung Anrath ist als städtisch zu bewerten und eine Hilfsfrist von 8 Minuten anzusetzen. Dies bedeutet, dass der Rettungswagen in Anrath bleiben muss, um dies sicherzustellen. dd) Datensatz Berechnung der Fahrtzeiten, S. 23 – 26 Sitzungsvorlage 18/248 Seite 6 von 18 Basis der Überprüfung der räumlich zeitlichen Erreichbarkeit sollen laut Angaben des Gutachters die Ergebnisse einer Fahrzeitanalyse und darauf aufbauend die einer Realbefahrung sein. Die Realbefahrung fand an einem Mittwoch, dem 11.10.2017, statt. Die Gesamtergebnisse sollen sich in Tabelle 5.1. wiederfinden. Hier wird deutlich, dass lediglich 15 % aller Strecken befahren wurden. Fraglich ist, ob hieraus ein repräsentativer Datensatz ermittelt werden kann. Bei der Ermittlung der Notwendigkeit für den Neubau der Wache in Anrath wurden 2012 und 2013 alle Rettungsfahrten aus Willich dokumentiert. Eine solche Datenbasis ist solider und lebenswirklicher. Diese Tabelle weist neben den Kilometerangaben zum gesamten Streckennetz (2.408,5 km), die Befahrungsstrecke (364,5 km), die jeweils mittlere Geschwindigkeit der Befahrung und die Planungsgeschwindigkeit nicht befahrener Strecken aus. Feststellung: Bis auf die Geschwindigkeiten beim Autobahnnetz, ergeben sich zwischen der „mittleren Geschwindigkeit Befahrung“ und der „Planungsgeschwindigkeit nicht befahrener Strecken“ lediglich Rundungsdifferenzen zur tatsächlichen Befahrung. Wegen der Verwendung unterschiedlicher Begrifflichkeiten ist nicht nachvollziehbar, ob die „Planungsgeschwindigkeit nicht befahrener Straßen“ das Ergebnis der Fahrzeitanalyse ist. Der Gutachter lässt die Erklärung offen, auf welcher Datenbasis die Fahrzeitanalyse beruht. Ohne die Möglichkeit zu haben, die Geschwindigkeitsergebnisse näher einzusehen, werden diese für die Stadt Willich in ihrer Richtigkeit angezweifelt. Sitzungsvorlage 18/248 Seite 7 von 18 Begründung: Nachhaltig ist allen Verantwortlichen der Stadt Willich folgende Verkehrssituation bekannt: a) morgens: Staubildung Auffahrt A 44 Neersen bis Grenzweg einschl. unterklassifizierter Ortsverbindungsstr. Staubildung Auffahrt A 44 Münchheide bis Anrath einschl. unterklassifizierter Ortsverbindungsstr. Staubildung aus Ortskern Willich ins Gewerbegebiet Münchheide b) mittags und abends: Staubildung zwischen „Am Schwarzen Pfuhl“ und Niederheide wegen Abfahrt A44 Neersen Staubildung rund um A 44 Münchheide sowie L26n, abfließender Berufsverkehr c) morgens und abends: Staubildung Ortskern Schiefbahn Staubildung Kreisverkehr Willich Staubildung Korschenbroicherstr. Auffahrt A 52 ee) Ermittlung des Sollkonzeptes bezüglich der neuen Standorte , S. 29 ff. Der Gutachter stellt lediglich zeichnerisch fest, wie mittels der neuen Standorte die 8 Minuten Hilfsfrist eingehalten werden kann. Sitzungsvorlage 18/248 Seite 8 von 18 Kritisch anzumerken ist dazu folgendes: (1) Die neue Rettungswache Tönisvorst soll weite Teile Anraths abdecken. Zwischen Tönisvorst und Anrath verläuft eine vielbefahrene Bahntrasse. Gemäß DB Netz AG Düsseldorf und Bezirkszentrale Duisburg (Stand 10.04.2018) queren an 7 Tagen 957 Personen- und Güterzüge den Bahnübergang Anrath. Die Belastung ist tagesübergreifend unterschiedlich. Die Schließung des Bahnübergangs wird von der DB wie folgt angegeben: Güterzug: Ein Güterzug braucht 2 – 4 Minuten für die Querung des Übergangs Personenzug: Personenzug mit Halt am Bahnhof: Schließung (best case) 5 Minuten bis (worst case) 10 Minuten. Bei einem weiteren Zug aus der Gegenrichtung ist eine Schließung bis zu 20 Minuten möglich. Fazit: 957 ./. 7 Tage ./. 24 Stunden = 5.69 (gerundet 6) Züge/Stunde 6 Züge/Stunde x 4 Minuten Schließung der Schranke = 24 Minuten/Stunde geschlossener Bahnübergang Sitzungsvorlage 18/248 Seite 9 von 18 Der Ortsteil Neersen wird bei dem Neuzuschnitt der Rettungswachenstandorte zweigeteilt. Es scheint eine straßenscharfe Trennung linksseitig der Durchfahrtsstr. „Hauptstraße“ zu geben. Der linksseitige Bereich soll von der Rettungswache Viersen, der rechtsseitige Bereich von der Rettungswache Willich abgedeckt werden. Fraglich ist, auf welchem Datensatz die Notwendigkeit beruht, Neersen räumlich zu trennen und durch zwei verschiedene Rettungswachen (Viersen und Willich) versorgen zu lassen. Sind sonst die Hilfsfristen nicht gewahrt oder nur grenzwertig? (2) Bei der Ermittlung eines Standortes sind auch die Bereiche in Betracht zu nehmen, deren Flächen durch die Rettungswachen abgedeckt werden sollen. Der Gutachter hat verschiedene Autobahnen mit berücksichtigt, S. 36 f. : Sitzungsvorlage 18/248 Seite 10 von 18 Im Rettungswachenbereich Willich liegen die Autobahnabschnitte der BAB 44 und BAB 52. Die Rettungswachen in Willich betreuen die Autobahnabschnitte A 44 Fahrtrichtung Düsseldorf von Münchheide bis Fichtenhain und in die Fahrtrichtung Mönchengladbach von Fichtenhain bis Neersen. Die A 52 wird nur in Fahrtrichtung Düsseldorf von Schiefbahn bis Kaarst von der Rettungswache Willich versorgt. Es ist nicht ersichtlich, dass diese Autobahnabschnitte mit in das Gutachten eingeflossen sind. Feststellung: Eine Darstellung für die A 44 und A 52 analog der BAB 61, 52 und 40 ist für Willich nicht ausgewiesen, obwohl die Rettungswache Willich Abschnitte der Autobahn A 44 und A 52 abdeckt. (3) weitere notwendige fehlende Untersuchungen bezüglich der Standorte Der Gutachter hat lediglich anhand der Fahrtzeiten ein Konzept bezüglich der Standorte ermittelt. Alle weiteren notwendigen Recherchen bezüglich z. B. Desinfektionsraum (der in Willich nicht vorhanden ist, in Anrath hingegen neu gebaut) sind nicht im Gutachten erkennbar. Eine solche Ist-/Sollanalyse ist notwendig. Sitzungsvorlage 18/248 Seite 11 von 18 ff) Ermittlung der Rettungsmittelvorhaltung (1) Datensatz Einsatzzeiten S. 55 Bei der Bemessungstabelle „reine Notfallrettung“ werden für den Bereich Willich Einsatzzeiten zwischen 63,6 Min und 69,6 Min als Berechnungsgrundlage verwendet. Unklar ist hier die Begrifflichkeit „Einsatzzeit“. Die Besonderheit für die Rettungswache Willich ergibt sich daraus, dass ca. 90 % aller Notfallpatienten vom städt. Rettungsdienst in Krankenhäuser außerhalb des Stadtgebietes verbracht werden, da die Stadt Willich über kein eigenes Krankenhaus mehr verfügt. Die meisten Einsätze erfolgen zu folgenden Krankenhäusern: AKH Viersen (innerhalb des Kreises Viersen) Helios Krefeld (außerhalb des Kreises Viersen) KH Neuwerk Maria Hilf Krefeld Franziskus (außerhalb des Kreises Viersen) (außerhalb des Kreises Viersen) (außerhalb des Kreises Viersen) Die Bemessung Einsatzzeit mit den vom Gutachter vorgegebenen Zeiten, würde bedeuten, dass innerhalb dieses Zeitrahmens (63,6 bis 69,6) der eingesetzte RTW sich wieder im Rettungswachenbereich Willich einfindet und für einen Anschlusseinsatz zur Verfügung stünde. Feststellung: Aus Sicht der Stadt Willich sind diese Einsatzzeiten in keinster Weise realistisch und bedürfen einer Überprüfung. Allein die Rückfahrt vom Klinikum Helios (ohne Sondersignale) zum Rettungswachenbezirk ist kaum unter 20 Minuten leistbar. (2) Datensatz Bemessung Fahrzeugvorhaltung /Einsatzfahrtaufkommen, S.74 - 178 Der Gutachter stellt in diesem Bereich die Bemessung der Fahrzeugvorhaltung für die bedarfsgerechten sieben Wachenstandorte (Soll Konzept) dar. Basis hierfür ist das Einsatzfahrtaufkommen vom 01.07.2016 bis 30.06 2017. In der folgenden Gegenüberstellung ist aufgezeigt, dass zwischen IST und SOLLKonzept der Wachstandorte bei Verwendung des gleichen Datenmaterials Abweichungen vorhanden sind. So werden bei 5 Wachen insgesamt 23966 Rettungsfahrten aufgenommen (S. 59 Tabelle 6.9.), bei Vorhandensein von 7 Wachen 26.145 Rettungsfahrten S. 89, Tabelle 6.31). Gleiches gilt für Krankentransportfahrten. Bei 5 Wachen werden 14.290 Fahrten angenommen (S. 66, Tab. 6.15) bei sieben Wachen 12.015 Fahrten (S. 98, Tab. 6.39) Sitzungsvorlage 18/248 Seite 12 von 18 Feststellung: Für eine Nachvollziehbarkeit fehlt der Datenbezug. Warum weichen die Datensätze beim IST und SOLL-Konzept teilweise erheblich voneinander ab? Notfallfahrten von RTW/KTW absolut nach Zuteilung von Krankentransporten zur risikoabhängigen Fahrzeugbemessung in den bedarfsgerechten Versorgungsbereichen der Rettungswachen im Rettungsdienstbereich Kreis Viersen Tabelle 6.9 , Seite 59 Tabelle 6.31, Seite 89 IST Kemp. Nettet Schwalmt. Soll Viersen Willich Ges. Kemp. Nettet Niederkr. Montag bis Donnerstag 3.227 2.352 2.010 855 602 518 Tönisv 3.863 1.936 13.388 1.819 2.326 1.499 1.983 976 526 3.477 547 600 414 466 995 689 486 5.906 4.320 3.501 Willich Ges. 2.945 1.832 1.630 14.034 646 455 487 3.707 230 564 499 4.088 710 Freitag Samstag 677 Dülken Montag bis Donnerstag Freitag 829 Viersen Differenz 487 738 Samstag 846 539 3.378 580 667 471 559 1.009 544 3.723 670 678 491 627 791 536 523 4.316 593 6.694 3.545 23.966 3.616 4.271 2.875 3.635 5.222 3.387 3.139 26.145 2.179 Sonntag/Feiertag 748 Sonntag/Feiertag Krankentransportfahrten von RTW/KTW absolut nach Zuteilung von Krankentransportfahrten zur risikoabhängigen Fahrzeugbemessung in den bedarfsgerechten Versorgungsbereichen der Rettungswachen im Rettungsdienstbereich Kreis Viersen Tabelle 6.15 , Seite 66 Tabelle 6.39, Seite 98 IST Kemp. Nettet Schwalmt. Soll Viersen Willich Ges. Kemp. Nettet Niederkr. Montag bis Donnerstag 2.175 1.296 450 3.539 Tönisv 337 942 8.402 1.478 1.289 168 639 114 231 152 Willich Gesamt 2.912 671 535 7.692 -710 172 108 1.972 -243 0 92 1.127 -713 Freitag 931 230 2.215 408 333 24 156 Samstag 476 Dülken Montag bis Donnerstag Freitag 603 Viersen Differenz 771 Samstag 775 206 1.840 278 227 0 Sonntag/Feiertag 0 530 Sonntag/Feiertag 409 318 236 651 219 1.833 147 316 51 102 546 35 27 1.224 -609 3.663 2.182 952 5.896 1.597 14.290 2.311 2.165 243 897 4.759 878 762 12.015 -2.275 (3)Datensatz: Prognosen für die Jahre 2022 bis 2027 In den folgenden Übersichten stellt der Gutachter, basierend auf seinem SOLLKonzept, Prognosen anhand der kreisweit ermittelten Einwohnerentwicklung für die Jahre 2022 und 2027 auf. Daraus entwickelt der Gutachter dann eine Prognose für entsprechende Fahrzeugvorhaltungen. Feststellung: Der Gutachter verwendet bis zum Jahr 2027 , also für die nächsten 10 Jahre unverändert die gleichen Einsatzzeiten. Die Entwicklung sowohl des Schienen- wie auch des Straßenverkehrs bleibt völlig unberücksichtigt. Sitzungsvorlage 18/248 Seite 13 von 18 Bemessungstabelle Willich (reine Notfallrettung) Einsatzzeiten Montag bis Donnerstag BI 1 BI 2 BI3 Freitag BI 1 BI 2 Sonntag/Wochenfei ertag Samstag BI3 BI 1 BI 2 BI3 BI 1 BI 2 BI3 2016/2017 IST 69,6 68,9 68,3 67,5 68,2 66,9 67,7 64,1 65,2 65,2 65,0 63,6 2016/2017 SOLL 69,0 68,9 66,6 66,5 68,4 67,5 66,4 65,3 63,9 64,3 63,9 60,6 2022 SOLL 69,0 68,9 66,6 66,5 68,4 67,5 66,4 65,3 63,9 64,3 63,9 60,6 2027 SOLL 69,0 68,9 66,6 66,5 68,4 67,5 66,4 65,3 63,9 64,3 63,9 60,6 2. Wirtschaftlichkeit der Umsetzung des Sollkonzeptes Bei Umsetzung des SOLL-Konzeptes wird die neu erbaute Rettungswache in Anrath geschlossen. Die Einrichtung der Dependance Anrath ist mit den Krankenkassen abgestimmt. Es ist davon auszugehen, dass die Krankenkassen den Rückbau nicht mittragen und somit die Wirtschaftlichkeit der Umsetzung des SOLL-Konzeptes auf dem Spiel steht. 3. Abmeldezeiten der Rettungswagen in Willich, S. 192 Der Gutachter kritisiert, dass in den Jahren 2016 und 2017 gerade die Rettungswache Willich hohe Abmeldungen im Rettungsdienst aufweist. Die Rettungswache Willich führt ihren Dienst als 24 Std. Dienst durch und verfügt nur über eine personelle Besetzung für die Notfallrettung, heißt: Krankentransporte werden nicht von der Wache Willich übernommen. Dies war und ist bisher auch nicht vorgesehen. Die Gründe für diese hohen Abmeldungen sind im Jahr 2017 ein unerwartet hoher Krankenstand sowie notwendige erforderliche Ausbildungen aufgrund des neuen Berufsbildes Notfallsanitäter. Außerdem wurden aus dem Personalbestand der Wachen der Stadt Willich sog. Praxisanleiter auf Wunsch des Kreises Viersen gestellt. Gegebenenfalls kann der Abmeldung auch – soweit erforderlich - durch die Einführung eines 12 Stunden Dienstes entgegengewirkt werden. 4. Veränderungen des Raumbezuges S. 35 Karte 5.7. Der Gutachter empfiehlt in seinem Gutachten, den Gemeindebezug bei der Bildung von Rettungswachenbezirken aufzugeben und dafür vielmehr eine hilfsfristbezogene Versorgung des Kreisgebietes anzustreben. Dies macht er deutlich, indem er die Rettungswachenstandorte und deren Versorgungsbereiche, siehe Karte 5.7 auf Seite 35, entsprechend darstellt. Sitzungsvorlage 18/248 Seite 14 von 18 Folgt man diesem Vorschlag des Gutachters, hat dies direkte Auswirkungen auf die Aufgabe und Funktion der kreisangehörigen Kommunen im Rahmen ihrer Wahrnehmung rettungsdienstlicher Leistungen. Zur Zeit sind die Kommunen Träger von Rettungswachen und üben diese Funktionen in Bezug auf Personal, Organisation und Finanzen eigenverantwortlich aus. Eine Neuzuschneidung von Rettungswachenbezirken über Stadtgrenzen hinaus hat insbesondere erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Abwicklung des jeweiligen Rettungsdienstes und hier insbesondere auf die Ermittlung und Berechnung der jeweiligen Gebührensätze für die Notfallrettung. Dies gilt, da die Städte ihre Gebührenkalkulationen in enger Abstimmung mit den Krankenkassen vornehmen müssen, um eine Garantie der Kostenübernahme zu erzielen. Nur so kann die Stadt sicher sein, dass einzeln abgerechnete Transporte auch von den Kassen, den Kostenträgern, anerkannt und abgerechnet werden. Die Krankenkassen verstärken seit Jahren den Druck einer Ausweisung von Fehlfahrten bei den Gebührenkalkulationen. Fehlfahrten sind systemimmanente Fahrten, die nicht gebührenrelevant abgerechnet werden können und somit den allgemeinen städtischen Haushalt belasten. Klassisch für eine Fehlfahrt ist ein böswilliger Alarm bzw. das Versterben des Patienten vor Erreichen des Einsatzortes. Sitzungsvorlage 18/248 Seite 15 von 18 Derzeit gehen die Krankenkassen als Kostenträger davon aus, dass insgesamt 10 % der Einsatzfahrten in der Notfallrettung als Fehlfahrten zu deklarieren sind und dies der allgemeine städtische Haushalt zu tragen habe. Bei einem ausgewiesenen Notfalleinsatzaufkommen von ca. 3.100 Einsätzen in Willich entspräche dies einer Fehlfahrtenquote von ca. 310 Einsätzen und einem Kostenvolumen von ca 125.000 €, die der städtische Haushalt aufzubringen hat. Sofern zukünftig die Rettungswachenbereiche nicht mehr stadtbezogen sind, sondern einen Hilfsfristbezug erhalten, muss eine Neuregelung für dieses Fehlfahrtaufkommen getroffen werden. Die Bereitschaft der jeweiligen städtischen Finanzverantwortlichen dürfte sehr gering sein, einen solchen Kostenfaktor für systemimmanente Fehlfahrten im eigenen städtischen Haushalt mit zu tragen, wenn ein Anteil dieser Fahrten ausserhalb des Stadtbezirks entsteht. Sollte es daher politisch gewollt sein, eine Zuschnittsänderung Wachbereiche vorzunehmen, ist vorab diese Kostenfrage zu klären. der 5. Fehlende Aussage zum Standort der Krankentransporte Im weiteren lässt das Gutachten eine Aussage vermissen, wo die zukünftigen Standorte für das Krankentransportwesen angesiedelt sein sollen. Von den derzeit vorhandenen Rettungswachenbezirken (Kempen, Nettetal, Schwalmtal, Viersen, Willich) wird das frequenzabhängige Krankentransportwesen lediglich von den Wachen Kempen, Nettetal und Viersen betrieben. Schwalmtal und Willich verfügen über keinen eigenen Krankentransportbereich. 6. Kooperation kreisübergreifend Der Gutachter selbst regt kreisübergreifende Kooperationen an. Eine Anregung, warum der kritische Standort St. Tönis nicht mittels einer Kooperation mit Krefeld abgedeckt werden kann, ist nicht erfolgt, ist aber konsequenterweise zu überprüfen. 7. Zukünftige Steuerung des Rettungsdienstes S. 186 Auf Seite 186 des Gutachtens zielt der Träger des Rettungsdienstes, der Kreis Viersen, dezent darauf ab, neben der Trägerschaft der neuen Wachen in Dülken und Tönisvorst (die Prüfung ist bereits durch ein Rechtsgutachten vom 26.01.2018 erfolgt) kurz-, mittel- und langfristig weitere Rettungswachen zu übernehmen. Dies wären dann die Rettungswachen Nettetal, Kempen und Willich. „Für eine Übernahme weiterer Rettungswachen in Trägerschaft des Kreises Viersen spricht aus Sicht der Qualität der Leistungserbringung, dass durch den Träger geforderte Optimierungen und Weiterentwicklungen seines Hilfeleistungssystems zeitnah zielgerichteter in eigener Trägerschaft in Form von kurz-, mittel- und langfristigen Strategien umzusetzen sind.“ Sitzungsvorlage 18/248 Seite 16 von 18 Diese Sichtweise des Kreises, welche vom Gutachter wohlwollend unterstützt wird, deutet an, dass Zeitverzögerungen für geforderte Optimierungen und Weiterentwicklungen im Wesentlichen ursächlich bei den Trägern der Rettungswachen und deren Verantwortlichen zu suchen sind und daher eine Zentralisierung notwendig wird. In den langjährigen und guten Beratungen der Träger der einzelnen Wachen mit dem Träger des Rettungsdienstes, dem Kreis Viersen, wurden gemeinsam viele Entscheidungen, Optimierungen und Abstimmungen getroffen. Dabei konnte der Träger auf das vielfältige know-how sowohl der Verantwortlichen aus der Verwaltung als auch des medizinischen Personals zurückgreifen. In vielen Fällen konnten gemeinsame kreisweite Lösungen gefunden werden. Welche geforderten Optimierungen und Weiterentwicklungen durch die Mitwirkung der einzelnen Träger der Wachen verzögert wurden, ist nicht näher beschrieben, bedarf allerdings der kurzfristigen Klärung. Sofern durch den Träger allerdings Forderungen mit finanziellen Auswirkungen zur Optimierung und Weiterentwicklung gestellt wurden und werden, so muss an dieser Stelle verdeutlicht werden, dass die rettungsdienstlichen Leistungen und deren finanzielle Auswirkungen ausschließlich über Gebührenkalkulationen und somit über das Einvernehmen mit den Kostenträgern (Krankenkassen) realisierbar sind. Parallelwelten und Mittelveranschlagungen außerhalb der Budgets sind nicht realistisch und führen im Zweifelsfall zur Nichtanerkennung durch die Kostenträger. 8. Notarztgestellung, S. 192 Der Gutachter geht fälschlicherweise noch von einem Ambulatorium und damit von einem Rendevouz-System Notarzt und Rettungswagenaus, dies ist jedoch nicht realisierbar. Fazit: 1. Es bestehen Unklarheiten bei verschiedenen Datensätzen. 2. Die Zuordnung des Stadtteils Anrath als ländliche Gemarkung ist aus Sicht der Stadt Willich fehlerhaft. Sollte dies verifiziert werden, muss das Gesamtkonzept angepasst werden. Die Bevölkerung in Anrath wird – sofern es bei dieser Zuordnung verbleibt – schlechter gestellt. 3. Die Gebiete, die von den Rettungswachen der Stadt Willich erfasst werden, sind aus Sicht der Stadt Willich nicht vollständig erfasst. Dies gilt namentlich für die Autobahnen A 44 und 52. Damit wäre das Gutachten fehlerhaft. 4. Die örtlichen Gegebenheiten wie z. B. die Verkehrslage sowie der Bahnübergang in Anrath sind aus Sicht der Stadt Willich nicht berücksichtigt. Damit würden die notwendigen Hilfsfristen nicht erreicht. 5. Die Einsatzzeiten der Rettungswagen erscheinen nicht realistisch, da Willich kein eigenes Krankenhaus hat. Damit wären die Rettungswagen nicht so schnell wieder einsetzbar wie es das Gutachten aussagt. 6. Die Übernahme der Trägerschaft der Rettungswachen durch den Kreis Viersen ist nicht sinnvoll, da die Stadt Willich selbst die Gegebenheiten im Stadtgebiet am besten einschätzen kann. Im übrigen wären dann alle Vorhaltekosten der Stadt wie Gebäude, Fahrzeuge etc. vom neuen Träger zu übernehmen. Sitzungsvorlage 18/248 Seite 17 von 18 7. Die Nichterreichbarkeit des Standortes St. Tönis kann möglicherweise durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Krefeld geheilt werden. Damit wäre eine Schließung der Rettungswache in Anrath nicht erforderlich. 8. Die Schließung der Rettungswache in Anrath lehnt die Stadt Willich ab, da dies unwirtschaftlich ist und der Bevölkerung angesichts des Neubaus in 2017 nicht zu vermitteln ist. Eine Beurteilung nach Rettungsgesichtspunkten kann erst dann erfolgen, wenn die o. g. Punkte ausgeräumt sind. Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten): Erläuterung: Auswirkungen auf die: (aktuelles HHJahr) (1. Folgejahr) (2. Folgejahr) (3. Folgejahr) Ergebnisrechnung Finanzrechnung Nachrichtlich: Bei Investitionsmaßnahmen ≥ 100.000 Euro ist ergänzend die normierte Folgekostenbetrachtung vorzulegen. Stellungnahme des Stadtkämmerers: Beschlussempfehlung: Der Ausschuss für Abgaben, Gebühren und Satzungen nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und der Rat beschließt die Stellungnahme. (Brigitte Schwerdtfeger) Beigeordnete Anlage(n): 2018_04_26_Sachverständigengutachten_RD Sitzungsvorlage 18/248 Seite 18 von 18