Daten
Kommune
Kall
Größe
85 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
26.06.18, 14:07
Aktualisiert
26.06.18, 14:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
156/2018
26.06.2018
Vorlage erstellt:
26.06.2018
Federführung:
1.3
An den
Haupt- und Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Frau Emons
Frau Emons
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 10
Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich „Sozialwesen“
hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Kommunen Hellenthal, Kall, Schleiden,
Blankenheim, Dahlem und Nettersheim
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Kall zu beschließen,
-zusätzlich zur bereits bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für den Aufgabenbereich
„Sozialwesen“ mit den Kommunen Hellenthal, Schleiden, Blankenheim und Dahlem- für den Bereich „Wohngeld“ eine weitere Vereinbarung mit der Gemeinde Nettersheim abzuschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung mit der Gemeinde Nettersheim zum 01.10.2018
durchzuführen.
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Kall hat bereits mit den Kommunen Hellenthal, Schleiden, Blankenheim und Dahlem den Aufgabenbereich „Sozialwesen“ im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
interkommunal geregelt und führt die Aufgaben der Wohngeldsachbearbeitung für die vorgenannten Kommunen durch. Nun soll die Gemeinde Kall die Aufgaben für den Bereich „Wohngeld“ auch für die Gemeinde Nettersheim übernehmen. Es handelt sich um ca. 25 Wohngeldfälle, die nach interner Abstimmung von den drei Mitarbeiterinnen im Rahmen des verfügbaren
Stellenumfangs bearbeitet werden können.
Eine Ausweitung der interkommunalen Zusammenarbeit ist zweckmäßig und wirtschaftlich. Die
Verwaltung ist zudem der Auffassung, dass dies ein weiterer zukunftsfähiger Schritt im Rahmen
der guten Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen darstellt.
Ein Entwurf der gemeinsam erarbeiteten Vereinbarung ist als Anlage beigefügt.
Die Kommunalaufsicht wird bereits im Vorfeld beteiligt. Die Einbindung der Mitarbeiter und des
Personalrates wird erfolgen. Die Umsetzung ist zum 01.10.2018 mit der Gemeinde Nettersheim
vorgesehen.
Die Gemeinde Nettersheim beabsichtigt, zeitgleich mit der Gemeinde Kall eine Beschlussfassung im HFA und im Rat herbeizuführen.