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Allgemeine Vorlage (Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich „Sozialwesen“ hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Kommunen Hellenthal, Kall, Schleiden, Blankenheim, Dahlem und Nettersheim)

Daten

Kommune
Kall
Größe
85 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
26.06.18, 14:07
Aktualisiert
26.06.18, 14:07
Allgemeine Vorlage (Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich „Sozialwesen“
hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Kommunen Hellenthal, Kall, Schleiden, 
Blankenheim, Dahlem und Nettersheim)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 156/2018 26.06.2018 Vorlage erstellt: 26.06.2018 Federführung: 1.3 An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Emons Frau Emons Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 10 Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich „Sozialwesen“ hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Kommunen Hellenthal, Kall, Schleiden, Blankenheim, Dahlem und Nettersheim Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Kall zu beschließen, -zusätzlich zur bereits bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für den Aufgabenbereich „Sozialwesen“ mit den Kommunen Hellenthal, Schleiden, Blankenheim und Dahlem- für den Bereich „Wohngeld“ eine weitere Vereinbarung mit der Gemeinde Nettersheim abzuschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung mit der Gemeinde Nettersheim zum 01.10.2018 durchzuführen. Sachdarstellung: Die Gemeinde Kall hat bereits mit den Kommunen Hellenthal, Schleiden, Blankenheim und Dahlem den Aufgabenbereich „Sozialwesen“ im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung interkommunal geregelt und führt die Aufgaben der Wohngeldsachbearbeitung für die vorgenannten Kommunen durch. Nun soll die Gemeinde Kall die Aufgaben für den Bereich „Wohngeld“ auch für die Gemeinde Nettersheim übernehmen. Es handelt sich um ca. 25 Wohngeldfälle, die nach interner Abstimmung von den drei Mitarbeiterinnen im Rahmen des verfügbaren Stellenumfangs bearbeitet werden können. Eine Ausweitung der interkommunalen Zusammenarbeit ist zweckmäßig und wirtschaftlich. Die Verwaltung ist zudem der Auffassung, dass dies ein weiterer zukunftsfähiger Schritt im Rahmen der guten Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen darstellt. Ein Entwurf der gemeinsam erarbeiteten Vereinbarung ist als Anlage beigefügt. Die Kommunalaufsicht wird bereits im Vorfeld beteiligt. Die Einbindung der Mitarbeiter und des Personalrates wird erfolgen. Die Umsetzung ist zum 01.10.2018 mit der Gemeinde Nettersheim vorgesehen. Die Gemeinde Nettersheim beabsichtigt, zeitgleich mit der Gemeinde Kall eine Beschlussfassung im HFA und im Rat herbeizuführen.