Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters und eines Ratsmitgliedes Gem. § 60 Abs. 1 GO NRW hier: Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 38b/Bedburg, 3. Änderung, Gelände zwischen Erft, Bahnstraße, Umgehung K37n - Real-Markt, Liegenschaften an der St.-Florian-Straße)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,9 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
19.06.18, 18:01
Aktualisiert
19.06.18, 18:01
Beschlusstext (Genehmigung einer  Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters und eines Ratsmitgliedes Gem. § 60 Abs. 1 GO NRW
hier: Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 38b/Bedburg, 3. Änderung, Gelände zwischen Erft, Bahnstraße, Umgehung K37n - Real-Markt, Liegenschaften an der St.-Florian-Straße)

öffnen download melden Dateigröße: 9,9 kB

Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 27. Sitzung des Rates am Dienstag, den 13.03.2018. Sitzungsbeginn: 18:05 Uhr Sitzungsende: 19:00 Uhr TOP Betreff 7 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters und eines Ratsmitgliedes Gem. § 60 Abs. 1 GO NRW hier: Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 38b/Bedburg, 3. Änderung, Gelände zwischen Erft, Bahnstraße, Umgehung K37n - Real-Markt, Liegenschaften an der St.-Florian-Straße Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt gem. § 60 Abs. 1 GO NRW die Dringlichkeitsentscheidung vom 01.02.2018 zur Aufstellung einer Vorkaufrechtssatzung im Gebiet der St.-Florian-Straße gem. § 25 Abs. 1 S. 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I S. 2634). Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)