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Beschlusstext (Erhebung einer Vergnügungssteuer auf Vergnügungen sexueller Art)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
77 kB
Datum
29.05.2018
Erstellt
19.06.18, 18:01
Aktualisiert
19.06.18, 18:01
Beschlusstext (Erhebung einer Vergnügungssteuer auf Vergnügungen sexueller Art) Beschlusstext (Erhebung einer Vergnügungssteuer auf Vergnügungen sexueller Art)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Dienstag, den 29.05.2018. Sitzungsbeginn: 18:05 Uhr Sitzungsende: 21:02 Uhr TOP Betreff 6 Erhebung einer Vergnügungssteuer auf Vergnügungen sexueller Art Kämmerer Baum bittet den Ausschuss nach einigen einführenden Erläuterungen in der Sache darum, der Verwaltung das aufwendige Prozedere zwecks Erhebung und Kontrolle der Steuer bei sog. mobilen Prostituierten zu ersparen. Weiter führt er aus, dass feste Etablissements im Stadtgebiet aktuell nicht bekannt seien. Herr Giesen erklärt, dass es aus Sicht der FWG-Fraktion das Ziel sei, dass Gewerbe der Prostitution besser in den Griff zu bekommen. Daher spreche man sich für den Beschlussvorschlag inkl. Buchstabe a) aus. Herr Becker stimmt seitens der CDU-Fraktion den Ausführungen des Herrn Baum zu, auf eine entsprechende Beschlussfassung unter Berücksichtigung der mobilen Prostitution zu verzichten. Kämmerer Baum erläutert sodann nochmals zum Verwaltungsaufwand. Die möglichen Einnahmen beziffert er auf 7.200 € pro Jahr – ausgehend von einer Beispielrechnung mit drei Prostituierten, die an 200 Tagen im Jahr 6 € pro Tag zahlen müssten; allerdings bei einer täglich erforderlichen Kontrolle. Er schlägt vor, gegebenenfalls einen „Testlauf“ über einige wenige Monate durchzuführen. Herr Olpen unterstützt die Aussagen zum Verwaltungsaufwand und stellt ergänzend fest, dass bei Erlass einer Satzung eine Steuerpflicht entstehe und Verstöße hiergegen geahndet und nachverfolgt werden müssten. Herr Niepel zeigt sich verwundert darüber, dass die Angelegenheit überhaupt zur Beratung anstehe, da man in der Vergangenheit eine solche Steuer bereits abgelehnt habe. Kämmerer Baum weist hier darauf hin, dass ein Prüfauftrag bzgl. einer solchen Satzung im Rahmen der Haushaltsberatungen als Zielvorgabe beschlossen worden sei. Herr Coumanns spricht sich für eine zeitlich begrenzte Satzung aus, um sodann den Erfolg dieser Satzung bewerten zu können. Herr Olpen regt anschließend noch einmal ausdrücklich an, eine zeitlich befristete Satzung unter Berücksichtigung des Buchstaben b) des Beschlussvorschlages anzustreben. Hierüber besteht schließlich Einvernehmen. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, eine Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen sexueller Art nach dem Muster der Stadt Köln ohne Ziffer 4 (Prostitution außerhalb der in Ziffer 3 genannten Einrichtungen) zu beschließen und diese Satzung zum Zwecke der Bewertung bzgl. Sinn und Nutzen zeitlich zu befristen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.05.2018 Seite 2