Daten
Kommune
Bedburg
Größe
77 kB
Datum
29.05.2018
Erstellt
19.06.18, 18:01
Aktualisiert
19.06.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am Dienstag, den 29.05.2018.
Sitzungsbeginn:
18:05 Uhr
Sitzungsende:
21:02 Uhr
TOP
Betreff
6
Erhebung einer Vergnügungssteuer auf Vergnügungen sexueller Art
Kämmerer Baum bittet den Ausschuss nach einigen einführenden Erläuterungen in der Sache
darum, der Verwaltung das aufwendige Prozedere zwecks Erhebung und Kontrolle der Steuer bei
sog. mobilen Prostituierten zu ersparen. Weiter führt er aus, dass feste Etablissements im
Stadtgebiet aktuell nicht bekannt seien.
Herr Giesen erklärt, dass es aus Sicht der FWG-Fraktion das Ziel sei, dass Gewerbe der
Prostitution besser in den Griff zu bekommen. Daher spreche man sich für den
Beschlussvorschlag inkl. Buchstabe a) aus.
Herr Becker stimmt seitens der CDU-Fraktion den Ausführungen des Herrn Baum zu, auf eine
entsprechende Beschlussfassung unter Berücksichtigung der mobilen Prostitution zu verzichten.
Kämmerer Baum erläutert sodann nochmals zum Verwaltungsaufwand. Die möglichen Einnahmen
beziffert er auf 7.200 € pro Jahr – ausgehend von einer Beispielrechnung mit drei Prostituierten,
die an 200 Tagen im Jahr 6 € pro Tag zahlen müssten; allerdings bei einer täglich erforderlichen
Kontrolle. Er schlägt vor, gegebenenfalls einen „Testlauf“ über einige wenige Monate
durchzuführen.
Herr Olpen unterstützt die Aussagen zum Verwaltungsaufwand und stellt ergänzend fest, dass bei
Erlass einer Satzung eine Steuerpflicht entstehe und Verstöße hiergegen geahndet und
nachverfolgt werden müssten.
Herr Niepel zeigt sich verwundert darüber, dass die Angelegenheit überhaupt zur Beratung
anstehe, da man in der Vergangenheit eine solche Steuer bereits abgelehnt habe. Kämmerer
Baum weist hier darauf hin, dass ein Prüfauftrag bzgl. einer solchen Satzung im Rahmen der
Haushaltsberatungen als Zielvorgabe beschlossen worden sei.
Herr Coumanns spricht sich für eine zeitlich begrenzte Satzung aus, um sodann den Erfolg dieser
Satzung bewerten zu können.
Herr Olpen regt anschließend noch einmal ausdrücklich an, eine zeitlich befristete Satzung unter
Berücksichtigung des Buchstaben b) des Beschlussvorschlages anzustreben. Hierüber besteht
schließlich Einvernehmen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, eine Satzung
über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen sexueller Art nach dem Muster der
Stadt Köln ohne Ziffer 4 (Prostitution außerhalb der in Ziffer 3 genannten Einrichtungen)
zu beschließen und diese Satzung zum Zwecke der Bewertung bzgl. Sinn und Nutzen
zeitlich zu befristen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.05.2018
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