Daten
Kommune
Bedburg
Größe
196 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
20.06.18, 18:02
Aktualisiert
30.08.18, 12:49
Stichworte
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Drucksache: WP9-94/2018
1. Ergänzung
Fachdienst 2 - Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
29.05.2018
Rat der Stadt Bedburg
03.07.2018
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Erhebung einer Vergnügungssteuer auf Vergnügungen sexueller Art
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses die im Entwurf vorgelegte Satzung über die Erhebung einer Steuer auf
Vergnügungen sexueller Art.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 ist die Einführung einer Sex-Steuer als Unterform der
Vergnügungssteuer als politische Zielvorgabe thematisiert worden (Teilplan 16.611 „Steuern,
allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen“).
Die Vergnügungssteuer wird von Städten und Gemeinden aufgrund kommunaler Satzungen
erhoben und fließt ausschließlich den Kommunen zu.
Im Dezember 2003 hatte die Stadt Köln erstmals "die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu
sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs" und "das Angebot sexueller
Handlungen gegen Entgelt, z. B. in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und
Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Straßenprostitution in Verrichtungsboxen" der
Vergnügungssteuer unterworfen. Gegen die Steuerbescheide erhoben einige Veranstalter Klage.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte am 11.07.2004 vier Klagen gegen die Erhebung der „SexSteuer“ in der Stadt Köln abgewiesen. Die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Köln vom
Dezember 2003 ist damit zunächst im Wesentlichen für rechtswirksam erklärt worden (Az.: 23 K
4180/04 u.a.). Das OVG hat in einem Urteil vom 18.06.2009 (Az.: 14 A 1577/07) aber
entschieden, dass die Erhebung einer Vergnügungssteuer auf sexuelle Vergnügungen jeder Art in
Bars, Bordellen, Swingerclubs oder ähnlichen Einrichtungen der ministeriellen Genehmigung gem.
§ 2 Abs. 2 KAG NRW bedarf.
Nach genannter Vorschrift bedarf eine Satzung, mit der eine im Land nicht erhobene Steuer
erstmalig oder erneut eingeführt werden soll, zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung des für
Kommunales zuständigen Ministeriums und des für Finanzen zuständigen Ministeriums.
Diese Genehmigung ist nunmehr vom Innen- und Finanzministerium erteilt worden.
Die Stadt Elsdorf hat zum 01.01.2017 die Sex-Steuer eingeführt. Als Mustersatzung diente die
genehmigte Satzung der Stadt Köln über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügen sexueller Art.
Da die Muster-Vergnügungssteuersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW (StGB) auf die
Normierung einer „Sex-Steuer“ nach Kölner Vorbild verzichtet, wurden die genehmigten
Satzungen der o. g. Städte als Muster für den beigefügten Satzungsentwurf verwendet.
Der StGB empfiehlt, die Sex-Steuer, sofern sie eingeführt werden soll, in einer separaten Satzung
zu regeln.
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Spohr
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter
Stadtkämmerer
----------------------------------Solbach
Bürgermeister
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