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Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Ersten Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bedburg vom 29.05.2013)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
197 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
20.06.18, 18:02
Aktualisiert
30.08.18, 12:49
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9116/2018 Fachdienst 2 - Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 03.07.2018 Betreff: Beratung und Beschlussfassung der Ersten Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bedburg vom 29.05.2013 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die im Entwurf vorgelegte Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bedburg vom 29.05.2013. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Sitzungsvorlage mit der Nummer „WP9-94/2018 1. Ergänzung“ betrifft die Beschlussfassung einer Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen sexueller Art. Nach diesem Satzungsentwurf unterliegen die nachfolgenden Vergnügungen (Veranstaltungen) der Besteuerung: 1. Striptease, Peepshows und Tabledances sowie Darbietungen ähnlicher Art; 2. Veranstaltungen, bei denen - unabhängig von der Art der Aufzeichnung und Wiedergabe Filme vorgeführt werden, die nicht gemäß § 14 Abs. 2 oder 7 des Jugendschutzgesetzes vom 23.07.2002 (BGBl I S. 2730) gekennzeichnet sind; 3. die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen; 4. (entfällt) 5. Sex- und Erotikmessen. Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art (Ziffer 1) und Sex- und Erotikmessen (Ziffer 5) sind Bestandteil der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Bedburg. Ebenfalls Steuergegenstand der Satzung sind Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern – auch in Kabinen – (entspricht etwa Ziffer 2). Um eine doppelte Besteuerungsregelung auszuschließen, wird verwaltungsseitig empfohlen, die entsprechenden Regelungen aus der Vergnügungssteuersatzung (Ziff. 2 bis 4, s. u.) zu streichen, sofern der Rat der Stadt Bedburg die im Entwurf vorgelegte Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen sexueller Art beschließt. § 1 der derzeitigen Vergnügungssteuersatzung lautet wie folgt: Der Besteuerung unterliegen die im Gebiet nachfolgenden Vergnügungen (Veranstaltungen): der Stadt Bedburg veranstalteten 1. Tanzveranstaltungen gewerblicher Art; 2. Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art; 3. Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern – auch in Kabinen –; 4. Sex- und Erotikmessen 5. Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen; Beschlussvorlage WP9-116/2018 Seite 2 STADT BEDBURG 6. Sitzungsvorlage Seite: 3 das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits- , Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in a) Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, b) Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinenähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten. oder Als Spielapparate gelten insbesondere auch Personalcomputer, die überwiegend zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Spohr ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiter(in) Fachdienstleiter Stadtkämmerer ----------------------------------Solbach Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-116/2018 Seite 3