Daten
Kommune
Bedburg
Größe
197 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
20.06.18, 18:02
Aktualisiert
30.08.18, 12:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9116/2018
Fachdienst 2 - Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
03.07.2018
Betreff:
Beratung und Beschlussfassung der Ersten Änderungssatzung zur Satzung über die
Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bedburg vom 29.05.2013
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die im Entwurf vorgelegte Erste Änderungssatzung
zur Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bedburg vom
29.05.2013.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer „WP9-94/2018 1. Ergänzung“ betrifft die Beschlussfassung
einer Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen sexueller Art.
Nach diesem Satzungsentwurf unterliegen die nachfolgenden Vergnügungen (Veranstaltungen)
der Besteuerung:
1. Striptease, Peepshows und Tabledances sowie Darbietungen ähnlicher Art;
2. Veranstaltungen, bei denen - unabhängig von der Art der Aufzeichnung und Wiedergabe Filme vorgeführt werden, die nicht gemäß § 14 Abs. 2 oder 7 des Jugendschutzgesetzes
vom 23.07.2002 (BGBl I S. 2730) gekennzeichnet sind;
3. die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-,
FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen;
4. (entfällt)
5. Sex- und Erotikmessen.
Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art (Ziffer 1) und Sex- und Erotikmessen
(Ziffer 5) sind Bestandteil der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Bedburg.
Ebenfalls Steuergegenstand der Satzung sind Vorführungen von pornographischen und ähnlichen
Filmen oder Bildern – auch in Kabinen – (entspricht etwa Ziffer 2).
Um eine doppelte Besteuerungsregelung auszuschließen, wird verwaltungsseitig empfohlen, die
entsprechenden Regelungen aus der Vergnügungssteuersatzung (Ziff. 2 bis 4, s. u.) zu streichen,
sofern der Rat der Stadt Bedburg die im Entwurf vorgelegte Satzung über die Erhebung einer
Steuer auf Vergnügungen sexueller Art beschließt.
§ 1 der derzeitigen Vergnügungssteuersatzung lautet wie folgt:
Der Besteuerung unterliegen die im Gebiet
nachfolgenden Vergnügungen (Veranstaltungen):
der
Stadt
Bedburg
veranstalteten
1.
Tanzveranstaltungen gewerblicher Art;
2.
Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art;
3.
Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern – auch in
Kabinen –;
4.
Sex- und Erotikmessen
5.
Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und
ähnlichen Einrichtungen;
Beschlussvorlage WP9-116/2018
Seite 2
STADT BEDBURG
6.
Sitzungsvorlage
Seite: 3
das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits- , Unterhaltungs- oder ähnlichen
Apparaten in
a)
Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen,
b)
Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinenähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten.
oder
Als Spielapparate gelten insbesondere auch Personalcomputer, die überwiegend
zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über
das Internet verwendet werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Spohr
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter
Stadtkämmerer
----------------------------------Solbach
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-116/2018
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