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Mitteilung (Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
25 kB
Datum
11.09.2018
Erstellt
20.06.18, 13:05
Aktualisiert
20.06.18, 13:05
Mitteilung (Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde Kreuzau) Mitteilung (Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde Kreuzau)

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Gemeinde Kreuzau Kultur, Schule, Soziales, Sport - Frau Kupferschläger BE: Herr Steg Kreuzau, 18.06.2018 Mitteilung: 59/2018 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Ausschuss für Soziales und demographischen Wandel 11.09.2018 Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde Kreuzau In der Gemeinde Kreuzau ist die Zahl der Menschen, die durch die in Nordrhein-Westfalen zuständige Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen werden, deutlich gesunken. Während in der Hochzeit 2015/16 knapp 330 Personen zugewiesen, untergebracht und betreut wurden, liegt die Zahl der untergebrachten Flüchtlinge aktuell insgesamt bei 119 Personen (Summe der Personenzahl im Verfahren, im Duldungsstatus und Anerkannte). Die Gemeinde Kreuzau verfolgt weiterhin das Konzept der dezentralen Unterbringung an verschiedenen Standorten im Gemeindegebiet. Grundsätzlich sollen nicht mehr als 20 Personen je Unterkunft untergebracht werden. Eine Ausnahme bildet die ehemalige Gereonschule in Boich, in der bis zu 78 Personen untergebracht werden können. Auch obdachlose Personen werden nach gleichen Kriterien (Männer, Frauen, Familien) in den gemeindlichen Unterkünften untergebracht, grundsätzlich aber vom zuständigen Ordnungsamt betreut. Aktuell werden folgende Objekte zur Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen genutzt: Unterbringungseinrichtungen der Gemeinde: Ort bewohnt durch max. Bettenzahl Kreuzau Männer 17 Plätze Stockheim Familien 18 Plätze Untermaubach Frauen/Familien 19 Plätze Obermaubach Männer 20 Plätze Boich Männer/Familien 78 Plätze -----------------152 Plätze belegt 10 18 16 13 31 ---88 frei 7 0 3 7 47 ---64 Zusätzlich sind insbesondere zur Unterbringung von Familien weitere Wohnungen angemietet: Untermaubach 1 Wohnung 4 Personen Stockheim 3 Wohnungen 4 Personen Kreuzau 3 Wohnungen 12 Personen Drove 1 Wohnung 8 Personen ----28 Personen Einige Familien sind bereits anerkannt, die JobCom erstattet der Gemeinde Kreuzau in diesen Fällen die volle Höhe der Mieten. Eine Übernahme von 2 Mietverträgen durch die Bewohner*innen wird derzeit geprüft. Weitere 15 Personen wohnen in selbst angemieteten Wohnungen bzw. bei der Familie. Von den insgesamt 131 untergebrachten Personen beziehen 66 Personen SBG II/XII-Leistungen, 12 Personen sind deutscher Nationalität. Bei 54 Personen handelt es sich um anerkannte Flüchtlinge. 43 Personen befinden sich nach wie vor im Asyl-Verfahren (15 Einzelpersonen und 6 Familien). Bei 22 Personen sind die Asylanträge abgelehnt worden, sie sind im Besitz einer Duldung und ausreisepflichtig. Die Erfüllungsquote für die Zuweisung von Asylsuchenden im Bereich liegt für die Gemeinde Kreuzau derzeit bei 150 % (die max. Anrechnung der ZUE Drove liegt bei 110 Personen). Die Quote im Bereich der Wohnsitzauflagen liegt bei 30 %. Die Bezirksregierung hat mit Datum vom 29.05.2018 angekündigt, dass Kommunen, deren Erfüllungsquote weniger als 90 % beträgt, wieder mit einem Vorlauf von 10 Werktagen mit Zuweisungen rechnen müssen. Um diese 90 % im Bereich der Wohnsitzauflagen zu erreichen, müsste die Gemeinde Kreuzau noch 119 Personen aufnehmen. Mit erneuten Zuweisungen muss ab der 25. Kalenderwoche gerechnet werden. Allerdings wird bezogen auf die wöchentliche Personenzahl nicht von vorher bestehenden Zielvereinbarungen abgewichen, das bedeutet für Kreuzau 5 Personen pro Woche. Bei einer kontinuierlichen Zuweisung von 5 Personen pro Woche können bis September die Unterbringungen erfolgen, danach müsste wieder über Anmietungen nachgedacht werden. Seit Oktober 2017 steht ein Sozialarbeiter der evangelischen Gemeinde zu Düren für die Flüchtlinge und die Ehrenamtler*innen in der Gemeinde Kreuzau als Vollzeitkraft zur Verfügung. Er führt regelmäßige Besuche durch und bietet Hilfen an im Sinne von Anbindung zu Ärzten und Institutionen. Weiterhin berät er in Einzelfällen, besucht alle Unterkünfte und Mietwohnungen regelmäßig und erfragt Bedarfe. Es werden gemeinsam mit der WELCOME-Gruppe besondere Aktivitäten/Feste und Ausflüge geplant und durchgeführt. Auch in besonderen Fragen wie z.B. Ausbildungsduldung, Familiennachzug oder Übernahme von Mietverträgen steht er hilfreich zur Verfügung und erklärt notwendige Behördengänge bzw. begleitet die hilfebedürftigen Personen. Diese Integrations-/Hilfeleistung besteht auch für bereits anerkannte Flüchtlinge und wäre von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht leistbar. Die Gemeinde Kreuzau zahlt hierfür befristet bis zum 31.12.2018 einen Zuschuss von 60.000 Euro/Jahr an die evangelische Gemeinde zu Düren. Die ehrenamtlichen Helfer der WELCOME-Gruppe führen immer noch jeden Donnerstag den WELCOME-Treff durch, der nach wie vor von den Flüchtlingen angenommen wird. Es können Kontakte geknüpft, Gespräche geführt, gespielt und Deutsch gelernt werden. Eine Kontaktaufnahme ist möglich unter E-Mail welcome-kreuzau@gmx.de. Darüber hinaus bietet die Gemeinde Kreuzau arbeitswilligen Flüchtlingen die Möglichkeit zur sinnvollen Beschäftigung durch das Angebot von Arbeitsgelegenheiten im kommunalen Bereich (z.B. Grünpflege). Diese Möglichkeit beschränkt sich allerdings auf Personen im laufenden Verfahren oder mit Duldungsstatus. Hiervon sind die meisten Flüchtlinge in Deutsch/Integrationskursen oder bereits im Ausbildungs-/Arbeitsverhältnis, so dass diese Arbeitsmöglichkeit sich auf sehr wenige Personen beschränkt. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Gez. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - -2-