Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
25 kB
Datum
11.09.2018
Erstellt
20.06.18, 13:05
Aktualisiert
20.06.18, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Frau Kupferschläger
BE: Herr Steg
Kreuzau, 18.06.2018
Mitteilung: 59/2018
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Ausschuss für Soziales und
demographischen Wandel
11.09.2018
Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde Kreuzau
In der Gemeinde Kreuzau ist die Zahl der Menschen, die durch die in Nordrhein-Westfalen
zuständige Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen werden, deutlich gesunken.
Während in der Hochzeit 2015/16 knapp 330 Personen zugewiesen, untergebracht und betreut
wurden, liegt die Zahl der untergebrachten Flüchtlinge aktuell insgesamt bei 119 Personen
(Summe der Personenzahl im Verfahren, im Duldungsstatus und Anerkannte).
Die Gemeinde Kreuzau verfolgt weiterhin das Konzept der dezentralen Unterbringung an
verschiedenen Standorten im Gemeindegebiet. Grundsätzlich sollen nicht mehr als 20 Personen
je Unterkunft untergebracht werden. Eine Ausnahme bildet die ehemalige Gereonschule in Boich,
in der bis zu 78 Personen untergebracht werden können. Auch obdachlose Personen werden
nach gleichen Kriterien (Männer, Frauen, Familien) in den gemeindlichen Unterkünften
untergebracht, grundsätzlich aber vom zuständigen Ordnungsamt betreut.
Aktuell werden folgende Objekte zur Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen genutzt:
Unterbringungseinrichtungen der Gemeinde:
Ort
bewohnt durch
max. Bettenzahl
Kreuzau
Männer
17 Plätze
Stockheim
Familien
18 Plätze
Untermaubach
Frauen/Familien
19 Plätze
Obermaubach
Männer
20 Plätze
Boich
Männer/Familien
78 Plätze
-----------------152 Plätze
belegt
10
18
16
13
31
---88
frei
7
0
3
7
47
---64
Zusätzlich sind insbesondere zur Unterbringung von Familien weitere Wohnungen angemietet:
Untermaubach
1 Wohnung
4 Personen
Stockheim
3 Wohnungen
4 Personen
Kreuzau
3 Wohnungen
12 Personen
Drove
1 Wohnung
8 Personen
----28 Personen
Einige Familien sind bereits anerkannt, die JobCom erstattet der Gemeinde Kreuzau in diesen
Fällen die volle Höhe der Mieten. Eine Übernahme von 2 Mietverträgen durch die Bewohner*innen
wird derzeit geprüft.
Weitere 15 Personen wohnen in selbst angemieteten Wohnungen bzw. bei der Familie.
Von den insgesamt 131 untergebrachten Personen beziehen 66 Personen SBG II/XII-Leistungen,
12 Personen sind deutscher Nationalität. Bei 54 Personen handelt es sich um anerkannte
Flüchtlinge.
43 Personen befinden sich nach wie vor im Asyl-Verfahren (15 Einzelpersonen und 6 Familien).
Bei 22 Personen sind die Asylanträge abgelehnt worden, sie sind im Besitz einer Duldung und
ausreisepflichtig.
Die Erfüllungsquote für die Zuweisung von Asylsuchenden im Bereich liegt für die Gemeinde
Kreuzau derzeit bei 150 % (die max. Anrechnung der ZUE Drove liegt bei 110 Personen). Die
Quote im Bereich der Wohnsitzauflagen liegt bei 30 %. Die Bezirksregierung hat mit Datum vom
29.05.2018 angekündigt, dass Kommunen, deren Erfüllungsquote weniger als 90 % beträgt,
wieder mit einem Vorlauf von 10 Werktagen mit Zuweisungen rechnen müssen. Um diese 90 % im
Bereich der Wohnsitzauflagen zu erreichen, müsste die Gemeinde Kreuzau noch 119 Personen
aufnehmen. Mit erneuten Zuweisungen muss ab der 25. Kalenderwoche gerechnet werden.
Allerdings wird bezogen auf die wöchentliche Personenzahl nicht von vorher bestehenden
Zielvereinbarungen abgewichen, das bedeutet für Kreuzau 5 Personen pro Woche.
Bei einer kontinuierlichen Zuweisung von 5 Personen pro Woche können bis September die
Unterbringungen erfolgen, danach müsste wieder über Anmietungen nachgedacht werden.
Seit Oktober 2017 steht ein Sozialarbeiter der evangelischen Gemeinde zu Düren für die
Flüchtlinge und die Ehrenamtler*innen in der Gemeinde Kreuzau als Vollzeitkraft zur Verfügung.
Er führt regelmäßige Besuche durch und bietet Hilfen an im Sinne von Anbindung zu Ärzten und
Institutionen. Weiterhin berät er in Einzelfällen, besucht alle Unterkünfte und Mietwohnungen
regelmäßig und erfragt Bedarfe. Es werden gemeinsam mit der WELCOME-Gruppe besondere
Aktivitäten/Feste und Ausflüge geplant und durchgeführt. Auch in besonderen Fragen wie z.B.
Ausbildungsduldung, Familiennachzug oder Übernahme von Mietverträgen steht er hilfreich zur
Verfügung und erklärt notwendige Behördengänge bzw. begleitet die hilfebedürftigen Personen.
Diese Integrations-/Hilfeleistung besteht auch für bereits anerkannte Flüchtlinge und wäre von den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht leistbar.
Die Gemeinde Kreuzau zahlt hierfür befristet bis zum 31.12.2018 einen Zuschuss von 60.000
Euro/Jahr an die evangelische Gemeinde zu Düren.
Die ehrenamtlichen Helfer der WELCOME-Gruppe führen immer noch jeden Donnerstag den
WELCOME-Treff durch, der nach wie vor von den Flüchtlingen angenommen wird. Es können
Kontakte geknüpft, Gespräche geführt, gespielt und Deutsch gelernt werden. Eine
Kontaktaufnahme ist möglich unter E-Mail welcome-kreuzau@gmx.de.
Darüber hinaus bietet die Gemeinde Kreuzau arbeitswilligen Flüchtlingen die Möglichkeit zur
sinnvollen Beschäftigung durch das Angebot von Arbeitsgelegenheiten im kommunalen Bereich
(z.B. Grünpflege). Diese Möglichkeit beschränkt sich allerdings auf Personen im laufenden
Verfahren oder mit Duldungsstatus. Hiervon sind die meisten Flüchtlinge in Deutsch/Integrationskursen oder bereits im Ausbildungs-/Arbeitsverhältnis, so dass diese
Arbeitsmöglichkeit sich auf sehr wenige Personen beschränkt.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Gez.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
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