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Beschlussvorlage (Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Merzenich)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
98 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
25.06.18, 15:04
Aktualisiert
25.06.18, 15:04
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GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Beschlussvorlage Nr./Drucksache: 69/2018 Verantwortlicher Fachbereich: FB 3 Zur Beratung in: öffentlicher Sitzung Sachbearbeiter: Thomas Lüssem Aktenzeichen: 815.01 Datum: 14.06.2018 Vorgesehene Beratungsfolge: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Termin: 04.07.2018 Gemeinderat 12.07.2018 Betreff / TOP: Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Merzenich Beschlussvorschlag: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt: 1. Der Rat der Gemeinde Merzenich Düren stimmt dem als Anlage beigefügten Wasserversorgungskonzept zu. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Wasserversorgungskonzept Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen. der Sachverhalt / Begründung: Ausgangslage: Gemäß § 50 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) ist die Wasserversorgung eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. In Anknüpfung hieran weist § 38 Abs. 1 Satz 1 Landeswassergesetz (LWG NRW) in Nordrhein-Westfalen den Gemeinden die Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung zu. Diese haben in ihrem Gebiet eine dem Gemeinwohl entsprechende Wasserversorgung sicherzustellen. Die Wasserversorgung ist damit bundes- und landesgesetzlich eine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft im Sinne des Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz, d. h. sie ist traditionell eine gemeindliche Selbstverwaltungsangelegenheit. Sach- und Rechtslage: Aus der Änderung des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen (LWG) im Juli 2016 ergibt sich aus § 38 Absatz 3 LWG die Pflicht der Gemeinden, erstmalig ein Wasserversorgungskonzept (WVK) zu erstellen und der zuständigen Bezirksregierung zur Genehmigung vorzulegen. Das Konzept ist erstmalig zum 01.01.2018 einzureichen und alle sechs Jahre fortzuschreiben. Mit Erlass vom 11.04.2017 hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW die Frist zur Vorlage des Konzeptes jedoch auf den 30.06.2018 verlängert. In Absprache mit der zuständigen Bezirksregierung Köln wurde die Abgabe des WVK der Gemeinde Merzenich auf den 20.07.2018 festgelegt. Die Wasserversorgung der Gemeinde Merzenich wird von der Stadtwerke Düren GmbH (SWD) und deren gesellschaftsrechtlich verbundenem Netzbetreiber, der Leitungspartner GmbH, durchgeführt, sowie dem Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden (WZV). Im Auftrag der Gemeinde Merzenich haben die SWD und der WZV Neffeltal die Erstellung des Wasserversorgungskonzeptes in Zusammenarbeit mit der Verwaltung übernommen. Der Gemeinde sind im Zusammenhang mit der Erstellung keine Kosten entstanden. Der WZV lieferte die Daten für die Ortsteile Girbelsrath und Golzheim und die SWD entsprechende Daten für das restliche Gemeindegebiet. Die gemeindebezogenen Daten wurden von der Verwaltung zur Verfügung gestellt. Das WVK der Gemeinde Merzenich folgt den Vorgaben des Ministeriums bezüglich der Gliederung und enthält Informationen zu allen geforderten Punkten. Das Konzept kommt zusammenfassend zu dem Schluss, dass allen Belangen der Daseinsvorsorge im Hinblick auf die Wasserversorgung Rechnung getragen wurde und auch zukünftig wird. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist das WVK vom Gemeinderat zu beschließen und der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen. Dem Umweltamt und dem Gesundheitsamt des Kreises Düren ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Beide Fachämter wurden bei der Erarbeitung des Konzeptes bereits involviert. Das WVK sowie die zugehörigen Anlagen sind dieser Vorlage beigefügt. Eine Erläuterung des Wasserversorgungskonzeptes durch Vertreter der beiden Wasserversorger erfolgt in der Sitzung des Bau-,Planungs-und Umweltausschusses am 04.07.2018. Anlagen zur Vorlage: Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Merzenich 1) 2) 3) Anlagen 1-10 Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich Fließschema der Wasserversorgung Akkreditierungsurkunde Labor 2 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) Umweltmanagementsystem gemäß ISO 14001:2015 SWD / Leitungspartner Energieauditbericht SWD / Leitungspartner TSM Zertifizierung Beschaffenheit von Rohwasser und Trinkwasser Plan des Wasserverteilnetzes Stagnationsplan Löschwasserplan Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: Haushaltsmittel stehen bereit: X nein ja jährl. Kosten: jährl. Einnahmen: ja nein Kostenträger: Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 3