Daten
Kommune
Merzenich
Größe
98 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
25.06.18, 15:04
Aktualisiert
25.06.18, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Der Bürgermeister
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Beschlussvorlage
Nr./Drucksache:
69/2018
Verantwortlicher Fachbereich: FB 3
Zur Beratung in:
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeiter: Thomas Lüssem
Aktenzeichen: 815.01
Datum: 14.06.2018
Vorgesehene Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Termin:
04.07.2018
Gemeinderat
12.07.2018
Betreff / TOP:
Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Merzenich
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt:
1. Der Rat der Gemeinde Merzenich Düren stimmt dem als Anlage beigefügten
Wasserversorgungskonzept zu.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Wasserversorgungskonzept
Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.
der
Sachverhalt / Begründung:
Ausgangslage:
Gemäß § 50 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) ist die
Wasserversorgung eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. In Anknüpfung hieran weist § 38
Abs. 1 Satz 1 Landeswassergesetz (LWG NRW) in Nordrhein-Westfalen den Gemeinden
die Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung zu. Diese haben in ihrem Gebiet eine
dem
Gemeinwohl
entsprechende
Wasserversorgung
sicherzustellen.
Die
Wasserversorgung ist damit bundes- und landesgesetzlich eine Angelegenheit der
örtlichen Gemeinschaft im Sinne des Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz, d. h. sie ist traditionell
eine gemeindliche Selbstverwaltungsangelegenheit.
Sach- und Rechtslage:
Aus der Änderung des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen (LWG) im Juli 2016
ergibt sich aus § 38 Absatz 3 LWG die Pflicht der Gemeinden, erstmalig ein
Wasserversorgungskonzept (WVK) zu erstellen und der zuständigen Bezirksregierung
zur Genehmigung vorzulegen.
Das Konzept ist erstmalig zum 01.01.2018 einzureichen und alle sechs Jahre
fortzuschreiben. Mit Erlass vom 11.04.2017 hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW die Frist zur Vorlage des
Konzeptes jedoch auf den 30.06.2018 verlängert. In Absprache mit der zuständigen
Bezirksregierung Köln wurde die Abgabe des WVK der Gemeinde Merzenich auf den
20.07.2018 festgelegt.
Die Wasserversorgung der Gemeinde Merzenich wird von der Stadtwerke Düren GmbH
(SWD) und deren gesellschaftsrechtlich verbundenem Netzbetreiber, der Leitungspartner
GmbH, durchgeführt, sowie dem Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden
(WZV).
Im Auftrag der Gemeinde Merzenich haben die SWD und der WZV Neffeltal die
Erstellung des Wasserversorgungskonzeptes in Zusammenarbeit mit der Verwaltung
übernommen. Der Gemeinde sind im Zusammenhang mit der Erstellung keine Kosten
entstanden. Der WZV lieferte die Daten für die Ortsteile Girbelsrath und Golzheim und die
SWD entsprechende Daten für das restliche Gemeindegebiet. Die gemeindebezogenen
Daten wurden von der Verwaltung zur Verfügung gestellt.
Das WVK der Gemeinde Merzenich folgt den Vorgaben des Ministeriums bezüglich der
Gliederung und enthält Informationen zu allen geforderten Punkten. Das Konzept kommt
zusammenfassend zu dem Schluss, dass allen Belangen der Daseinsvorsorge im
Hinblick auf die Wasserversorgung Rechnung getragen wurde und auch zukünftig wird.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist das WVK vom Gemeinderat zu beschließen und
der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen. Dem Umweltamt und dem
Gesundheitsamt des Kreises Düren ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Beide
Fachämter wurden bei der Erarbeitung des Konzeptes bereits involviert.
Das WVK sowie die zugehörigen Anlagen sind dieser Vorlage beigefügt. Eine
Erläuterung des Wasserversorgungskonzeptes durch Vertreter der beiden
Wasserversorger erfolgt in der Sitzung des Bau-,Planungs-und Umweltausschusses am
04.07.2018.
Anlagen zur Vorlage:
Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Merzenich
1)
2)
3)
Anlagen 1-10
Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich
Fließschema der Wasserversorgung
Akkreditierungsurkunde Labor
2
4)
5)
6)
7)
8)
9)
10)
Umweltmanagementsystem gemäß ISO 14001:2015 SWD / Leitungspartner
Energieauditbericht SWD / Leitungspartner
TSM Zertifizierung
Beschaffenheit von Rohwasser und Trinkwasser
Plan des Wasserverteilnetzes
Stagnationsplan
Löschwasserplan
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
X nein
ja
jährl. Kosten:
jährl. Einnahmen:
ja
nein
Kostenträger:
Sachbearbeiter/in:
Fachbereichsleiter/in:
Bürgermeister:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
Datum:
Datum:
Datum:
3