Daten
Kommune
Merzenich
Größe
96 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
25.06.18, 15:04
Aktualisiert
25.06.18, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Der Bürgermeister
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Beschlussvorlage
Nr./Drucksache:
74/2018
Verantwortlicher Fachbereich: FB 3
Zur Beratung in:
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeiter: Thomas Lüssem
Aktenzeichen: 681.45/1
Datum: 21.06.2018
Vorgesehene Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Termin:
04.07.2018
Gemeinderat
12.07.2018
Betreff / TOP:
Genehmigung des Straßenausbauplan- und des Entwässerungsplanentwurfes für
das Baugebiet Merzenich C 25 (südlich Merzpark)
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt:
die vorliegenden, vom Ingenieurbüro Dr. Jochims & Burtscheidt, Düren, erstellten
Entwürfe des Straßenausbauplanes und des Entwässerungsplanes für das
Baugebiet C 25 zu genehmigen.
Sachverhalt / Begründung:
Ausgangslage:
Das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 25 befindet
sich im Status der Offenlage gemäß § 3 Babs. 2 und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (vgl. Drs. 45/2018). Ausgehend von einem planmäßigen Verlauf des
Verfahrens, erfolgt der Satzungsbeschluss in der Ratssitzung am 11.10.2018. Nach der
öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erlangt der Bebauungsplan im
Oktober 2018 Rechtskraft.
Erschließung:
Mit der Planung der Erschließungsanlagen wurde seitens der Gesellschaft für
Infrastrukturentwicklung Kreis Düren mbH (GIS) im Einvernehmen mit der Verwaltung der
Gemeinde Merzenich das Ingenieurbüro Dr. Jochims & Burtscheidt, Düren, beauftragt.
Damit zeitnah mit den umfangreichen Vertragsabwicklungen und der Vermarktung
gestartet werden kann, (Haushaltswirksamkeit der Verkaufserlöse in 2018) ist es
erforderlich, die nunmehr Erschließungsplanung festzulegen. Auf deren Grundlage erfolgt
unmittelbar die Erstellung der Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibungsverfahren.
Dem zu Beginn des Verfahrens aufgestellten Zeitplan folgend, wird im Oktober 2018 mit
den Erschließungsarbeiten (Grundausbau) begonnen mit dem Ziel, diese bis Ende 2018
fertig zu stellen.
Planungstand:
In enger Abstimmung zwischen dem vorgenannten Ingenieurbüro, der GIS und dem
Fachbereich Bauen und Planen der Gemeinde Merzenich erfolgte zwischenzeitlich die
Erarbeitung der Erschließungsplanung (Straßenausbau- und Entwässerungsplanung) auf
Grundlage des vom Rat der Gemeinde Merzenich am 17.05.2018 beschlossenen
Entwurfes des Bebauungsplanes Merzenich C 25 (vgl. Drs. 45/2018).
Die Entwürfe des Straßenausbauplanes und des Entwässerungsplanes sowie die
zugehörigen Erläuterungen sind der Vorlage beigefügt.
Konzeption:
Die verkehrstechnische Anbindung an das bestehende öffentliche Verkehrsnetz erfolgt
über die L 264 und nachfolgend über das Kreisverkehrsbauwerk im Merzpark im
Trennsystem. Die Gesamtbreite der Straßenanlage beträgt 9,0 m, wobei die
Fahrbahnbreite 6,0 m und die durch Hochbordsteine abgetrennten Gehwege jeweils 1,5
m ausmachen.
Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt im Mischprinzip, wobei insgesamt ein
verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wird. Die Breite der Haupterschließungsanlage
beträgt 7,50 m, die Breite der drei Stichwege jeweils 6,5 m. Im Bereich der
Erschließungsanlage werden im Endausbau unter Berücksichtigung der künftigen
Bebauung bis zu maximal 16 öffentliche Parkplätze angeordnet.
Die Planung ist so ausgelegt, dass gegebenenfalls eine Anbindung an den verlängerten
Ürlingsweg hergestellt werden kann. Die fußläufige Anbindung ist über das vorhandene
Fuß- und Radwegenetz gegeben und wird im Zuge der Erschließung zusätzlich über
einen Fuß-und Radweg im südlichen Bereich ermöglicht.
Die Entwässerung des Gebietes erfolgt im Trennsystem über das Abwassersystem des
Merzpark und des Umsiedlungsstandortes Morschenich-Neu. Die dort vorhandenen
Abwasseranlagen wurden bereits frühzeitig entsprechend dimensioniert.
Weitere Erläuterungen zur Straßenausbau- und Entwässerungskonzeption können in der
Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 04.07.2018 durch Herrn
Burtscheidt (Ingenieurbüro Dr. Jochims & Burtscheidt) vorgetragen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
2
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
X nein
jährl. Kosten:
jährl. Einnahmen:
ja
nein
Kostenträger:
Sachbearbeiter/in:
Fachbereichsleiter/in:
Bürgermeister:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
Datum:
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