Daten
Kommune
Bedburg
Größe
211 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
20.06.18, 18:02
Aktualisiert
30.08.18, 12:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9146/2016 4. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.: - 60 -
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
Stadtentwicklungsausschuss
30.08.2016
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Stadtentwicklungsausschuss
10.04.2018
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Stadtentwicklungsausschuss
08.05.2018
Stadtentwicklungsausschuss
28.06.2018
Rat der Stadt Bedburg
03.07.2018
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 5 / Kaster, 5. Änderung - Erweiterungsfläche nördlich der Stiftung
Hambloch
hier: Beschluss über die im Wege der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und
Fassung des Satzungsbeschlusses
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg
a)
bewertet die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Abwägungsliste nach § 2 Abs. 3
BauGB und
b)
beschließt den „Bebauungsplan Nr. 5 / Kaster, 5. Änderung - Erweiterungsfläche
nördlich der Stiftung Hambloch“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Im rückwärtigen Bereich der Stiftung Hambloch in der Sankt-Rochus-Straße liegt ein rund
2.500 m² großes unbebautes Grundstück. Auf dem mit hochstämmigen Bäumen
bewachsenen Grundstück, befand sich vormals ein Kinderspielplatz. Dieser ist jedoch
bereits seit geraumer Zeit nicht mehr existent und wird auch nicht mehr im städtischen
Spielplatzkonzept geführt.
Mit Hilfe der Bebauungsplanänderung soll hier Baurecht für eine Wohnbebauung mit circa
36 Wohneinheiten sowie einer Tagespflegeeinrichtung mit 15 Plätzen geschaffen werden.
Die Offenlage wurde vom 2. Mai bis zum 5. Juni 2018 durchgeführt. Die hier eingegangen
Stellungnahmen führten lediglich zur Aufnahme eines Hinweises bezüglich einer
möglichen Kampfmittelverdachtsfläche. Weitere Änderung gegenüber des Entwurfs der
Offenlage erfolgten nicht.
Die Kosten der gesamten Planungsmaßnahme sind vom Vorhabenträger zu übernehmen.
Neben den angefügten Unterlagen der textlichen Festsetzungen, des zeichnerischen
Teils, der Begründung und der Abwägungsliste können auch die Artenschutzprüfung und
die für diese Änderung relevanten DIN-Vorschriften während der Öffnungszeiten im
Rathaus Kaster, Am Rathaus 1, 50181 Bedburg, Raum 204 eingesehen oder per Mail
unter j.tempelmann@bedburg.de angefordert werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie
im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland, insbesondere im Sinne einer Nachverdichtung im
Innenbereich, welches auch für die Schaffung altengerechter Wohnungen in Zentrumsnähe
geeignet ist, trägt zur Stabilisierung der sozialen Strukturen im Sinne einer nachhaltigen
Stadtentwicklung im Stadtgebiet Bedburg bei.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein Der Antragssteller hat die Planungskosten zu übernehmen.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 14.06.2018
----------------------------------Guido Heinrichs
----------------------------------Torsten Stamm
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-146/2016 4. Ergänzung
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Beschlussvorlage WP9-146/2016 4. Ergänzung
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