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Beschlussvorlage (Wasserversorgungskonzept 2018)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
107 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
25.06.18, 17:07
Aktualisiert
25.06.18, 17:07
Beschlussvorlage (Wasserversorgungskonzept 2018) Beschlussvorlage (Wasserversorgungskonzept 2018) Beschlussvorlage (Wasserversorgungskonzept 2018)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 135/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtwerke Wesseling GmbH Stadtwerke Wesseling GmbH Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Wasserversorgungskonzept 2018 Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Stadtwerke Wesseling GmbH 18.06.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 135/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Kosub 18.06.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Wasserversorgungskonzept 2018 Beschlussentwurf: Dem vorliegenden Wasserversorgungskonzept 2018, dass die derzeitige Versorgungssituation und deren voraussichtliche Entwicklung beinhaltet, wird zugestimmt. Die Geschäftsführung der Stadtwerke Wesseling GmbH wird beauftragt, das Wasserversorgungskonzept der Oberen Wasserbehörde vorzulegen. Sachdarstellung: 1. Problem Zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung haben zukünftig die Gemeinden gemäß § 38 (3) LWG im Rahmen der Daseinsvorsorge ein Konzept über den Stand und die künftige Entwicklung der Wasserversorgung in ihrem Gemeindegebiet aufzustellen. Das Wasserversorgungskonzept beinhaltet alle wesentlichen Angaben, die einen Nachweis der Sicherstellung der derzeitigen und zukünftigen Wasserversorgung im Gemeindegebiet erbringen. Im Erlass zum Wasserversorgungskonzept nach § 38 (3) LWG vom 11.04.2017 wird die nachfolgende Gliederung vorgegeben. Sie basiert auf einer Empfehlung der Arbeitsgruppe zur Erstellung des Wasserversorgungskonzeptes: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Gemeindegebiet Beschreibung des Wasserversorgungssystems Aktuelle Wasserabgabe und Wasserbedarf Mengenmäßiges Wasserdargebot für die Bedarfsdeckung Rohwasserüberwachung / Trinkwasseruntersuchung und Beschaffenheit Rohwasser / Trinkwasser Wassertransport Wasserverteilung Gefährdungsanalyse Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung Gem. § 38 (3) LWG ist das Wasserversorgungskonzept erstmalig in 2018 vorzulegen und alle sechs Jahre fortzuschreiben und erneut vorzulegen. 2. Lösung Es ist die erstmalige Aufstellung des Wasserversorgungskonzeptes erforderlich. Die Erstellung erfolgt im Auftrag der Stadt durch die Stadtwerke Wesseling GmbH, die über die Konzession „Wasser“ (öffentliche Versorgung mit Wasser im Gebiet der Stadt Wesseling nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen) verfügt. Die Informationen stammen überwiegend aus der Datenbasis der Stadtwerke Wesseling GmbH und des Wasserbeschaffungsverbandes Wesseling-Hersel, der für die Wassergewinnung und –aufbereitung zuständig ist. Die Wasserverteilung wird durch die Stadtwerke Wesseling GmbH durchgeführt. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Mit der Bindung der Stadtwerke Wesseling GmbH und des Wasserbeschaffungsverbandes WesselingHersel an das Wasserversorgungskonzept 2018 sind Investitionen verbunden, die in der jeweiligen Finanzplanung der Unternehmen Berücksichtigung finden.