Daten
Kommune
Wesseling
Größe
107 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
25.06.18, 17:07
Aktualisiert
25.06.18, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
135/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtwerke Wesseling GmbH
Stadtwerke Wesseling GmbH
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Wasserversorgungskonzept 2018
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Stadtwerke
Wesseling
GmbH
18.06.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 135/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Kosub
18.06.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Wasserversorgungskonzept 2018
Beschlussentwurf:
Dem vorliegenden Wasserversorgungskonzept 2018, dass die derzeitige Versorgungssituation und deren
voraussichtliche Entwicklung beinhaltet, wird zugestimmt.
Die Geschäftsführung der Stadtwerke Wesseling GmbH wird beauftragt, das Wasserversorgungskonzept der
Oberen Wasserbehörde vorzulegen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung haben zukünftig die Gemeinden gemäß
§ 38 (3) LWG im Rahmen der Daseinsvorsorge ein Konzept über den Stand und die künftige Entwicklung
der Wasserversorgung in ihrem Gemeindegebiet aufzustellen. Das Wasserversorgungskonzept beinhaltet
alle wesentlichen Angaben, die einen Nachweis der Sicherstellung der derzeitigen und zukünftigen Wasserversorgung im Gemeindegebiet erbringen.
Im Erlass zum Wasserversorgungskonzept nach § 38 (3) LWG vom 11.04.2017 wird die nachfolgende
Gliederung vorgegeben. Sie basiert auf einer Empfehlung der Arbeitsgruppe zur Erstellung des Wasserversorgungskonzeptes:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Gemeindegebiet
Beschreibung des Wasserversorgungssystems
Aktuelle Wasserabgabe und Wasserbedarf
Mengenmäßiges Wasserdargebot für die Bedarfsdeckung
Rohwasserüberwachung / Trinkwasseruntersuchung und Beschaffenheit Rohwasser / Trinkwasser
Wassertransport
Wasserverteilung
Gefährdungsanalyse
Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung
Gem. § 38 (3) LWG ist das Wasserversorgungskonzept erstmalig in 2018 vorzulegen und alle sechs Jahre
fortzuschreiben und erneut vorzulegen.
2. Lösung
Es ist die erstmalige Aufstellung des Wasserversorgungskonzeptes erforderlich. Die Erstellung erfolgt im
Auftrag der Stadt durch die Stadtwerke Wesseling GmbH, die über die Konzession „Wasser“ (öffentliche
Versorgung mit Wasser im Gebiet der Stadt Wesseling nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen)
verfügt. Die Informationen stammen überwiegend aus der Datenbasis der Stadtwerke Wesseling GmbH und
des Wasserbeschaffungsverbandes Wesseling-Hersel, der für die Wassergewinnung und –aufbereitung
zuständig ist. Die Wasserverteilung wird durch die Stadtwerke Wesseling GmbH durchgeführt.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Mit der Bindung der Stadtwerke Wesseling GmbH und des Wasserbeschaffungsverbandes WesselingHersel an das Wasserversorgungskonzept 2018 sind Investitionen verbunden, die in der jeweiligen Finanzplanung der Unternehmen Berücksichtigung finden.