Daten
Kommune
Wesseling
Größe
40 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
25.06.18, 17:07
Aktualisiert
25.06.18, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
136/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzen und Schulen
14
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2017
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
18.06.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 136/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Beloch
18.06.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Einbringung des Entwurfs des Jahresabschluss und des Lageberichts zum 31.12.2017
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat verweist den Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2017 an den
Rechnungsprüfungsausschuss.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Prüfung des vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurfs des Jahresabschlusses, bestehend aus der Bilanz, dem Anhang, der die Bilanz erläutert, der Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung und den Teilrechnungen, sowie des Lageberichts obliegt dem Rechnungsprüfungsausschuss.
Die Arbeiten zur Erstellung des Jahresabschlusses 2017 sind nahezu abgeschlossen. Die Verwaltung bittet
den -formalen- Beschluss über die Verweisung des Entwurfs des Abschlusses bereits jetzt zu fassen, damit
mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 zügig begonnen werden kann.
Da für die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2019/2020 die Bilanz des Vorvorjahres (hier: 2017) beizufügen
ist, sollte das gesamte formale Verfahren zum Jahresabschluss 2017 mit Aufstellung des Doppelhaushaltes
2019/2020 abgeschlossen sein.
Die Verwaltung strebt die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 in der Sitzung des Rates am
02.10.2018 (nach Vorberatung durch den Rechnungsprüfungsausschuss) an.
2. Lösung
Der Stadtrat verweist die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 an den Rechnungsprüfungsausschuss. Damit werden die Beratungen zum Entwurf des Jahresabschlusses 2017 in den Gremien bis zur
Feststellung des Jahresabschlusses, der Verwendung des Jahresergebnisses und der Entlastung des Bürgermeisters durch den Rat eingeleitet.
3. Alternativen
Entfällt.
4. Finanzielle Auswirkungen
Entfällt.