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Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2017)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
40 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
25.06.18, 17:07
Aktualisiert
25.06.18, 17:07
Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2017) Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2017) Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2017)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 136/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzen und Schulen 14 Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2017 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 18.06.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 136/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Beloch 18.06.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Einbringung des Entwurfs des Jahresabschluss und des Lageberichts zum 31.12.2017 Beschlussentwurf: Der Stadtrat verweist den Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2017 an den Rechnungsprüfungsausschuss. Sachdarstellung: 1. Problem Die Prüfung des vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurfs des Jahresabschlusses, bestehend aus der Bilanz, dem Anhang, der die Bilanz erläutert, der Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung und den Teilrechnungen, sowie des Lageberichts obliegt dem Rechnungsprüfungsausschuss. Die Arbeiten zur Erstellung des Jahresabschlusses 2017 sind nahezu abgeschlossen. Die Verwaltung bittet den -formalen- Beschluss über die Verweisung des Entwurfs des Abschlusses bereits jetzt zu fassen, damit mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 zügig begonnen werden kann. Da für die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2019/2020 die Bilanz des Vorvorjahres (hier: 2017) beizufügen ist, sollte das gesamte formale Verfahren zum Jahresabschluss 2017 mit Aufstellung des Doppelhaushaltes 2019/2020 abgeschlossen sein. Die Verwaltung strebt die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 in der Sitzung des Rates am 02.10.2018 (nach Vorberatung durch den Rechnungsprüfungsausschuss) an. 2. Lösung Der Stadtrat verweist die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 an den Rechnungsprüfungsausschuss. Damit werden die Beratungen zum Entwurf des Jahresabschlusses 2017 in den Gremien bis zur Feststellung des Jahresabschlusses, der Verwendung des Jahresergebnisses und der Entlastung des Bürgermeisters durch den Rat eingeleitet. 3. Alternativen Entfällt. 4. Finanzielle Auswirkungen Entfällt.