Daten
Kommune
Wesseling
Größe
169 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
25.06.18, 17:07
Aktualisiert
25.06.18, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
137/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Entsorgungsbetriebe
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2017
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
19.06.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 137/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Ohrndorf
19.06.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters
der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2017
Beschlussentwurf:
wird nach der für den 05. Juli 2018 anberaumten Sitzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft mitgeteilt
Sachdarstellung:
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH – Ausübung des Stimmrechtes des
Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2017
Die Geschäftsführung der Stadtwerke Wesseling GmbH hat, wie durch § 15 des Gesellschaftsvertrages
gefordert, innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres die Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Lagebericht entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften
des 3. Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt und dem vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, W+St Wirtschaftsprüfung AG & Co. KG, vorgelegt. Nach Eingang des Prüfungsberichtes des
Wirtschaftsprüfers hat die Geschäftsführung den Jahresabschluss zusammen mit dem Lagebericht und dem
Prüfungsbericht des Abschlussprüfers der Stadt als Gesellschafterin zur Feststellung des Jahresabschlusses
und gleichzeitig dem Aufsichtsrat der Gesellschaft zur Prüfung vorgelegt.
Herrn Bürgermeister Esser als dem Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung, den dem
Aufsichtsrat angehörenden Ratsmitgliedern und den Fraktionen liegen jeweils der vollständige Bericht der
Abschlussprüfer sowie der Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Lagebericht sowie der Anhang
– jeweils zum 31.12.2017 – vor.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat eine Schlusserklärung und den
Bestätigungsvermerk wie folgt abgegeben:
– uneingeschränkten –
„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtwerke Wesseling GmbH für
das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen
des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NW unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten
und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem
Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Der Entwurf des Berichts des Aufsichtsrats der Gesellschaft über das Ergebnis seiner Prüfung, der der
Gesellschafterversammlung vorzulegen ist, ist anliegend abgedruckt. Über den Entwurf wird der Aufsichtsrat
in seiner für den 05. Juli 2018 anberaumten Sitzung beraten.
Der Aufsichtsrat hat in der Sitzung die Aufgabe zu entscheiden, ob er aufgrund seiner eigenen Prüfung dem
Ergebnis des Abschlussprüfers zustimmt und ob er den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss billigt.
Aufgabe der Gesellschafterversammlung ist es nach § 13 des Gesellschaftsvertrages,
-
den Jahresabschluss festzustellen,
über die Verwendung des Ergebnisses zu beschließen und
über die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats zu entscheiden.
Nach § 12 (5) des Gesellschaftsvertrages bedarf der Vertreter der Stadt als Gesellschafterin in der
Gesellschafterversammlung zur Ausübung des Stimmrechtes eines vorherigen Beschlusses des Rates der
Stadt.
Die von der Geschäftsführung aufgestellten Bilanz der Stadtwerke Wesseling GmbH zum 31.12.2016 weist
einen Jahresüberschuss in Höhe von 622.615,73 € (Vorjahr 401.002,38 €) aus.
Billigt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss 2016 und schließt er sich dem Vorschlag der Geschäftsführung
zur Gewinnverwendung an, würde der Gesellschaftsversammlung vorgeschlagen, den Jahresüberschuss
wie folgt zu verwenden:
-
Einstellung in die Gewinnrücklage
622.615,73 €.
Der Aufsichtsrat wird sich in der angeführten Sitzung auch über die Entlastung im Sinne einer Empfehlung
für die Gesellschafterversammlung beraten.
Nach der Sitzung wird diese Vorlage ergänzt werden.