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Beschlussvorlage (Verleihung von Ehrenbürgerrechten gemäß § 34 Gemeindeordnung NRW hier: Anregung durch Bürgermeister Solbach zur Verleihung der Ehrenbürgerrechte an Willy Moll)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
202 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
19.06.18, 18:01
Aktualisiert
24.07.18, 18:02
Beschlussvorlage (Verleihung von Ehrenbürgerrechten gemäß § 34 Gemeindeordnung NRW
hier: Anregung durch Bürgermeister Solbach zur Verleihung der Ehrenbürgerrechte an Willy Moll) Beschlussvorlage (Verleihung von Ehrenbürgerrechten gemäß § 34 Gemeindeordnung NRW
hier: Anregung durch Bürgermeister Solbach zur Verleihung der Ehrenbürgerrechte an Willy Moll) Beschlussvorlage (Verleihung von Ehrenbürgerrechten gemäß § 34 Gemeindeordnung NRW
hier: Anregung durch Bürgermeister Solbach zur Verleihung der Ehrenbürgerrechte an Willy Moll) Beschlussvorlage (Verleihung von Ehrenbürgerrechten gemäß § 34 Gemeindeordnung NRW
hier: Anregung durch Bürgermeister Solbach zur Verleihung der Ehrenbürgerrechte an Willy Moll)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9117/2018 Stabsstelle Bürgermeisterbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 19.06.2018 Betreff: Verleihung von Ehrenbürgerrechten gemäß § 34 Gemeindeordnung NRW hier: Anregung durch Bürgermeister Solbach zur Verleihung der Ehrenbürgerrechte an Willy Moll Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt mit einer Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Rates, Herrn Willy Moll, wohnhaft Vom-Stein-Straße 21 in 50181 Bedburg, die Ehrenbürgerrechte zu verleihen, da er sich durch sein Engagement um die Stadt Bedburg besonders verdient gemacht hat. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 34 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW kann die Gemeinde Persönlichkeiten, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen. Die Person, der das Ehrenbürgerrecht verliehen werden soll, braucht nicht Einwohner oder Bürger der Gemeinde sein. Das Ehrenbürgerrecht begründet keinerlei Pflichten gegenüber der Gemeinde. Nach § 41 Abs. 1 Buchstabe d) der Gemeindeordnung NRW fällt die Verleihung und die Entziehung von Ehrenbürgerrechten oder einer Ehrenbezeichnung in die ausschließliche Zuständigkeit des Rates. Das Ehrenbürgerrecht soll nur verliehen werden, wenn sich die Persönlichkeit besonders um die Gemeinde verdient gemacht hat. Unter Berücksichtigung der nachfolgend dargestellten Vita von Herrn Willy Moll, dabei insbesondere seine jahrzehntelange kommunalpolitische Tätigkeit und unter Würdigung der Verdienste und des Engagements von Herrn Moll im Rahmen der bergbaubedingten Umsiedlung der Ortschaft Königshoven regt Bürgermeister Solbach an, Herrn Moll – wie im Beschlussvorschlag aufgeführt – das Ehrenbürgerrecht zu verleihen. Nachfolgend ist die Vita von Herrn Willy Moll wiedergegeben: - Die kommunalpolitische Laufbahn des Herrn Willy Moll begann im Jahre 1969, als er in den Gemeinderat der damaligen Gemeinde Königshoven gewählt wurde, dem er bis zum Jahr 1975 angehörte - Vom 07.04.1974 bis 31.12.1974 war er Mitglied der Amtsvertretung und Bürgermeister der Gemeinde Königshoven - Seit der kommunalen Neugliederung im Jahr 1975 bis 2014, also nahezu 40 Jahre, war er Mitglied des Rates der Stadt Bedburg - In den verschiedensten Ausschüssen, sowohl des Gemeinde- als auch des Stadtrates setzte er sich zum Wohle seiner Mitbürger ein; bis heute ist er als sachkundiger Bürger aktiv - Seit dem 01.10.1982, also seit über 35 Jahren, Ortsvorsteher/Ortsbürgermeister im Ortsteil Königshoven - Als 1969/1970 beschlossen wurde, den Ort Königshoven umzusiedeln, hat Willy Moll sich durch seinen uneigennützigen Einsatz zum Wohle der Bewohner/innen von Königshoven besonders verdient gemacht. Es ist nicht zuletzt seinem Bemühen zu verdanken, dass die Umsiedlung ohne wesentliche Schwierigkeiten in einer sachlich betonten Atmosphäre durchgeführt werden konnte. Die Umsiedlung von Königshoven wird oft als „Musterumsiedlung“ bezeichnet. Der Zusammenhalt zwischen den Bürger/innen wurde erhalten, sowie alte Traditionen fortgeführt. Dies ist auch mit ein wesentlicher Verdienst von Herrn Moll Beschlussvorlage WP9-117/2018 ist Willy Moll Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 - Von 1978 bis 2012 bekleidete er in der St.-Sebastianus-Schützenbruderschaft Königshoven 1496 e. V. den Posten des Brudermeisters und wurde danach zum Ehrenbrudermeister ernannt. Die Bruderschaft steht damals wie heute für das Bewahrende und dafür, dass Königshoven seine Identität erhalten konnte - Für seine Verdienste im kommunalpolitischen Raum erhielt Herr Moll im Jahre 1984 die Ehrenurkunde und im Jahre 1989 die Ehrennadel der Stadt Bedburg (damals verliehen aufgrund der Zugehörigkeit zum Rat) - Am 11.01.1983 wurde Herrn Moll das Verdienstkreuz Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen am Bande des Die Ehrenbürgerrechte der Stadt Bedburg wurden bislang folgenden Persönlichkeiten verliehen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Dr. Paul Silverberg (verstorben) Dr. Wilhelm Warsch (verstorben) Stefan Franz Mockel (verstorben) Kurt Stöbe (verstorben) Heinrich Franken (verstorben) Karl Friedrich Schild (verstorben) Leo Noppeney (verstorben) Hans Schmitz (verstorben) Willy Harren Beschlüsse über die Verleihung oder die Entziehung eines Ehrenbürgerrechts bedürfen gemäß § 34 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder. Der Bürgermeister wird als Mitglied des Rates kraft Gesetzes hinzugezählt und darf im Rahmen der Entscheidungen nach § 34 mitstimmen. Ausgehend von 37 Mitgliedern ist die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit erreicht, wenn 25 Mitglieder die Anregung befürworten und dem Beschlussvorschlag zustimmen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Keine Beschlussvorlage WP9-117/2018 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 18.06.2018 ----------------------------------Köster ----------------------------------Koehl ----------------------------------Solbach Sachbearbeiterin Leiter Stabsstelle Bürgermeisterbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-117/2018 Seite 4