Daten
Kommune
Bedburg
Größe
202 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
19.06.18, 18:01
Aktualisiert
24.07.18, 18:02
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Drucksache: WP9117/2018
Stabsstelle Bürgermeisterbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
19.06.2018
Betreff:
Verleihung von Ehrenbürgerrechten gemäß § 34 Gemeindeordnung NRW
hier: Anregung durch Bürgermeister Solbach zur Verleihung der Ehrenbürgerrechte an
Willy Moll
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt mit einer Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Anzahl
der Mitglieder des Rates, Herrn Willy Moll, wohnhaft Vom-Stein-Straße 21 in 50181
Bedburg, die Ehrenbürgerrechte zu verleihen, da er sich durch sein Engagement um die
Stadt Bedburg besonders verdient gemacht hat.
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Begründung:
Gemäß § 34 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW kann die Gemeinde Persönlichkeiten,
die sich um sie besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen. Die
Person, der das Ehrenbürgerrecht verliehen werden soll, braucht nicht Einwohner oder
Bürger der Gemeinde sein. Das Ehrenbürgerrecht begründet keinerlei Pflichten
gegenüber der Gemeinde.
Nach § 41 Abs. 1 Buchstabe d) der Gemeindeordnung NRW fällt die Verleihung und die
Entziehung von Ehrenbürgerrechten oder einer Ehrenbezeichnung in die ausschließliche
Zuständigkeit des Rates.
Das Ehrenbürgerrecht soll nur verliehen werden, wenn sich die Persönlichkeit besonders
um die Gemeinde verdient gemacht hat.
Unter Berücksichtigung der nachfolgend dargestellten Vita von Herrn Willy Moll, dabei
insbesondere seine jahrzehntelange kommunalpolitische Tätigkeit und unter Würdigung
der Verdienste und des Engagements von Herrn Moll im Rahmen der bergbaubedingten
Umsiedlung der Ortschaft Königshoven regt Bürgermeister Solbach an, Herrn Moll – wie
im Beschlussvorschlag aufgeführt – das Ehrenbürgerrecht zu verleihen.
Nachfolgend ist die Vita von Herrn Willy Moll wiedergegeben:
-
Die kommunalpolitische Laufbahn des Herrn Willy Moll begann im Jahre 1969, als
er in den Gemeinderat der damaligen Gemeinde Königshoven gewählt wurde, dem
er bis zum Jahr 1975 angehörte
-
Vom 07.04.1974 bis 31.12.1974 war er Mitglied der Amtsvertretung und
Bürgermeister der Gemeinde Königshoven
-
Seit der kommunalen Neugliederung im Jahr 1975 bis 2014, also nahezu 40 Jahre,
war er Mitglied des Rates der Stadt Bedburg
-
In den verschiedensten Ausschüssen, sowohl des Gemeinde- als auch des
Stadtrates setzte er sich zum Wohle seiner Mitbürger ein; bis heute ist er als
sachkundiger Bürger aktiv
-
Seit dem 01.10.1982, also seit über 35 Jahren,
Ortsvorsteher/Ortsbürgermeister im Ortsteil Königshoven
-
Als 1969/1970 beschlossen wurde, den Ort Königshoven umzusiedeln, hat Willy
Moll sich durch seinen uneigennützigen Einsatz zum Wohle der Bewohner/innen
von Königshoven besonders verdient gemacht. Es ist nicht zuletzt seinem
Bemühen zu verdanken, dass die Umsiedlung ohne wesentliche Schwierigkeiten in
einer sachlich betonten Atmosphäre durchgeführt werden konnte. Die Umsiedlung
von Königshoven wird oft als „Musterumsiedlung“ bezeichnet. Der Zusammenhalt
zwischen den Bürger/innen wurde erhalten, sowie alte Traditionen fortgeführt. Dies
ist auch mit ein wesentlicher Verdienst von Herrn Moll
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ist
Willy
Moll
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-
Von 1978 bis 2012 bekleidete er in der St.-Sebastianus-Schützenbruderschaft
Königshoven 1496 e. V. den Posten des Brudermeisters und wurde danach zum
Ehrenbrudermeister ernannt. Die Bruderschaft steht damals wie heute für das
Bewahrende und dafür, dass Königshoven seine Identität erhalten konnte
-
Für seine Verdienste im kommunalpolitischen Raum erhielt Herr Moll im Jahre 1984
die Ehrenurkunde und im Jahre 1989 die Ehrennadel der Stadt Bedburg (damals
verliehen aufgrund der Zugehörigkeit zum Rat)
-
Am 11.01.1983 wurde Herrn Moll das Verdienstkreuz
Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen
am
Bande
des
Die Ehrenbürgerrechte der Stadt Bedburg wurden bislang folgenden Persönlichkeiten
verliehen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Dr. Paul Silverberg (verstorben)
Dr. Wilhelm Warsch (verstorben)
Stefan Franz Mockel (verstorben)
Kurt Stöbe (verstorben)
Heinrich Franken (verstorben)
Karl Friedrich Schild (verstorben)
Leo Noppeney (verstorben)
Hans Schmitz (verstorben)
Willy Harren
Beschlüsse über die Verleihung oder die Entziehung eines Ehrenbürgerrechts bedürfen
gemäß § 34 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW einer Mehrheit von zwei Dritteln der
gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder. Der Bürgermeister wird als Mitglied des Rates kraft
Gesetzes hinzugezählt und darf im Rahmen der Entscheidungen nach § 34 mitstimmen.
Ausgehend von 37 Mitgliedern ist die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit erreicht, wenn 25
Mitglieder die Anregung befürworten und dem Beschlussvorschlag zustimmen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Keine
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 18.06.2018
----------------------------------Köster
----------------------------------Koehl
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiterin
Leiter Stabsstelle
Bürgermeisterbüro
Bürgermeister
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