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Vorlage (Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NRW)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
114 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
19.06.18, 18:00
Aktualisiert
20.06.18, 15:11
Vorlage (Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NRW)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 06.06.2018 Dezernat: S Bearbeiter/in: Müller, Albert Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-78/2018 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 28.06.2018 Gemeinderat am 12.07.2018 - öffentlich - Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NRW Begründung: Mit Schreiben vom 24.05.2018 beantragt JB aus H die Aufstellung von „Blutkreuzen“ an den Kriegs- und Gedenkstätten der Gemeinde Vettweiß. Der Antrag ist beigefügt. Nach § 24 GO NRW (Anregung und Beschwerde) hat jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. Zuständig für die Erledigung von Anträgen und Beschwerden ist gem. § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Vettweiß der Haupt- und Finanzausschuss. Er prüft den Antrag inhaltlich und überweist ihn mit einer Empfehlung zur Entscheidung an den Rat. Die Angelegenheit fällt in die Zuständigkeit der Gemeinde Vettweiß. Viele Städte- und Gemeinden haben sich in der Vergangenheit mit vergleichbaren Anträgen befassen müssen, die zwar rechtlich zulässig, aber ausschließlich einen missbräuchlichen Hintergrund haben. In diesem Fall liegt eine beleidigende Form der politischen Auseinandersetzung vor. Der Städte- und Gemeindebund NRW spricht regelmäßig die Empfehlung aus, die Anträge mit der Begründung abzulehnen, dass es nicht um ein Sachanliegen geht, sondern um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen. Daher sind die für die Erledigung der Anträge zuständigen Stellen (Haupt- und Finanzausschuss) nicht verpflichtet, die Anträge inhaltlich zu prüfen. Die Empfehlung wird seitens der Verwaltung geteilt. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, den Antrag des J B abzulehnen, da es um die rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme der Gemeinde Vettweiß handelt.