Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
114 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
19.06.18, 18:00
Aktualisiert
20.06.18, 15:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 06.06.2018
Dezernat: S
Bearbeiter/in: Müller, Albert
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-78/2018
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 28.06.2018
Gemeinderat am 12.07.2018
- öffentlich -
Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NRW
Begründung:
Mit Schreiben vom 24.05.2018 beantragt JB aus H die Aufstellung von „Blutkreuzen“
an den Kriegs- und Gedenkstätten der Gemeinde Vettweiß. Der Antrag ist beigefügt.
Nach § 24 GO NRW (Anregung und Beschwerde) hat jedermann das Recht, sich
einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Angelegenheiten der Gemeinde an den
Rat zu wenden.
Zuständig für die Erledigung von Anträgen und Beschwerden ist gem. § 6 der
Hauptsatzung der Gemeinde Vettweiß der Haupt- und Finanzausschuss.
Er prüft den Antrag inhaltlich und überweist ihn mit einer Empfehlung zur
Entscheidung an den Rat.
Die Angelegenheit fällt in die Zuständigkeit der Gemeinde Vettweiß.
Viele Städte- und Gemeinden haben sich in der Vergangenheit mit vergleichbaren
Anträgen befassen müssen, die zwar rechtlich zulässig, aber ausschließlich einen
missbräuchlichen Hintergrund haben. In diesem Fall liegt eine beleidigende Form der
politischen Auseinandersetzung vor.
Der Städte- und Gemeindebund NRW spricht regelmäßig die Empfehlung aus, die
Anträge mit der Begründung abzulehnen, dass es nicht um ein Sachanliegen geht,
sondern um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen. Daher
sind die für die Erledigung der Anträge zuständigen Stellen (Haupt- und
Finanzausschuss) nicht verpflichtet, die Anträge inhaltlich zu prüfen.
Die Empfehlung wird seitens der Verwaltung geteilt.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, den
Antrag des J B abzulehnen, da es um die rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme
der Gemeinde Vettweiß handelt.