Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
158 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
25.06.18, 17:40
Aktualisiert
26.06.18, 09:48
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 687 /X.L. Z.2
Datum: 25.06.2018
ERWEITERUNG
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
26.06.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
03.07.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung
Engelgau, Flur 10 Nr. 237
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, zur Errichtung eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager
auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Engelgau befindlichen
Teilgrundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB unter der Maßgabe zu erteilen, dass im Rahmen der Baugenehmigung die Vorlage eines landschaftspflegerischen Begleitplanes zur Eingrünung des Stalles mit Lagerhalle erstellt und realisiert wird.
Begründung:
Die mit Beschluss durch den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 13.06.2017 zugestimmte Bauvoranfrage auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle wurde beim Bauordnungsamt des Kreises Euskirchen zurückgezogen. Seitens des Bauantragstellers wurde zwischenzeitlich ein
Immissionsschutzgutachten – Geruch - erstellt, das der Immissionsschutzbehörde des Kreises Euskirchen vorliegt. Damit einher gehend soll im genehmigten
Stallgebäude (im beigefügten Plan mit „1“ gekennzeichnet) der Viehbestand auf
den mit Baugenehmigung aus dem Jahre 1989 vorgegebenen Bestand reduziert
werden, was nach Geruchsgutachten möglich erscheint.
Nachdem die Bauvoranfrage auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle (im beigefügten Plan mit „2“ gekennzeichnet) , der der Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss zugestimmt hatte, beim Kreisbauordnungsamt zurückgezogen wurde, ist nunmehr beabsichtigt, unmittelbar an der Lärchenstraße ein Hallengebäude (im beigefügten Plan mit „3“ gekennzeichnet) zu
errichten, in der neben der Lagerung von Heu und Stroh in östlicher Richtung
auch künftig der weitere Rindviehbestand aufgenommen werden soll.
Der jetzige Bauantrag ist durch die Baugenehmigungsbehörde unter Beteiligung
ihrer Fachabteilungen nunmehr erneut unter Zugrundelegung des Immissionsschutzgutachtens zu prüfen. Nach Auffassung der Verwaltung haben durch die
Reduzierung des Viehbestandes im Altgebäude (Nr. 1) und die Anordnung des
Jungviehstalls in westlicher Richtung (zur Lärchenstraße hin) in der geplanten
Halle die im Geruchsgutachten getroffenen Aussagen Berücksichtigung gefunden,
3
so dass vorgeschlagen wird, zum Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen
gem. § 36 Abs. 1 BauGB unter der Maßgabe zu erteilen, dass im Rahmen der
Baugenehmigung die Vorlage eines landschaftspflegerischen Begleitplanes zur
Eingrünung der Halle erstellt und realisiert wird.
Im beigefügten Planauszug sind die zuvor beschriebenen Standorte nummeriert
und dargestellt. Des Weiteren sind dieser Vorlage Planskizzen und Grundrisse der
geplanten Halle beigefügt.
gez. Pracht
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Bürgermeister