Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich; Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
158 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
25.06.18, 17:40
Aktualisiert
26.06.18, 09:48
Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237)

öffnen download melden Dateigröße: 158 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 687 /X.L. Z.2 Datum: 25.06.2018 ERWEITERUNG An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 26.06.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 03.07.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauen im Außenbereich; Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, zur Errichtung eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Engelgau befindlichen Teilgrundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB unter der Maßgabe zu erteilen, dass im Rahmen der Baugenehmigung die Vorlage eines landschaftspflegerischen Begleitplanes zur Eingrünung des Stalles mit Lagerhalle erstellt und realisiert wird. Begründung: Die mit Beschluss durch den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 13.06.2017 zugestimmte Bauvoranfrage auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle wurde beim Bauordnungsamt des Kreises Euskirchen zurückgezogen. Seitens des Bauantragstellers wurde zwischenzeitlich ein Immissionsschutzgutachten – Geruch - erstellt, das der Immissionsschutzbehörde des Kreises Euskirchen vorliegt. Damit einher gehend soll im genehmigten Stallgebäude (im beigefügten Plan mit „1“ gekennzeichnet) der Viehbestand auf den mit Baugenehmigung aus dem Jahre 1989 vorgegebenen Bestand reduziert werden, was nach Geruchsgutachten möglich erscheint. Nachdem die Bauvoranfrage auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle (im beigefügten Plan mit „2“ gekennzeichnet) , der der Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss zugestimmt hatte, beim Kreisbauordnungsamt zurückgezogen wurde, ist nunmehr beabsichtigt, unmittelbar an der Lärchenstraße ein Hallengebäude (im beigefügten Plan mit „3“ gekennzeichnet) zu errichten, in der neben der Lagerung von Heu und Stroh in östlicher Richtung auch künftig der weitere Rindviehbestand aufgenommen werden soll. Der jetzige Bauantrag ist durch die Baugenehmigungsbehörde unter Beteiligung ihrer Fachabteilungen nunmehr erneut unter Zugrundelegung des Immissionsschutzgutachtens zu prüfen. Nach Auffassung der Verwaltung haben durch die Reduzierung des Viehbestandes im Altgebäude (Nr. 1) und die Anordnung des Jungviehstalls in westlicher Richtung (zur Lärchenstraße hin) in der geplanten Halle die im Geruchsgutachten getroffenen Aussagen Berücksichtigung gefunden, 3 so dass vorgeschlagen wird, zum Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB unter der Maßgabe zu erteilen, dass im Rahmen der Baugenehmigung die Vorlage eines landschaftspflegerischen Begleitplanes zur Eingrünung der Halle erstellt und realisiert wird. Im beigefügten Planauszug sind die zuvor beschriebenen Standorte nummeriert und dargestellt. Des Weiteren sind dieser Vorlage Planskizzen und Grundrisse der geplanten Halle beigefügt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister