Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
160 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
21.06.18, 09:02
Aktualisiert
21.06.18, 09:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I Bpoe-
Vorlage 949 /X.L.
Datum: 20.06.2018
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
26.06.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
03.07.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
EU-Datenschutz-Grundverordnung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der
EU-Datenschutzgrundverordnung zustimmend zur Kenntnis und stellt entsprechende finanzielle Mittel für deren Umsetzung außerplanmäßig zur Verfügung.
Begründung:
Zum 25. Mai 2018 ist die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EUDSGVO) in Kraft getreten. Gegenstand dieser EU-DSGVO sind die Vorschriften
zum Schutz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.
Insgesamt herrscht nach Inkrafttreten der EU-DSGVO eine deutliche Unsicherheit
in allen Bereichen, die in die Datenspeicherung und Datenverarbeitung involviert
sind, denn inhaltlich sind viele Passagen der Verordnung in der praktischen Umsetzung schwierig.
Bereits im März d. J. wurde der Datenschutzbeauftragte der Gemeinde
Nettersheim, Herr Müller von der KDVZ Rhein-Erft-Rur, gebeten, die notwendigen
Schritte vorzubereiten. Dazu gehörten u. a. die Erstellung einer Dienstanweisung
Datenschutz und die Umstellung der Verfahrensverzeichnisse (hierin müssen alle
Vorgänge, die personenbezogene Daten verarbeiten aufgenommen und der Ablauf
dokumentiert werden), die bei der Gemeinde Nettersheim zum Einsatz kommen.
Der Entwurf der Dienstanweisung liegt zwichenzeitlich vor und kann kurzfristig
erlassen werden. Die Umstellung der Verfahrensverzeichniss wird nach dem Projektplan des Datenschutzbeauftragten bis 31.08.2018 abgeschlossen sein, ebenso der Projektplan zur Auftragsverarbeitung zwischen der Gemeinde Nettersheim
und der KDVZ Rhein-Erft-Rur.
Mit den folgenden Unternehmen, die für die Gemeinde Nettersheim personenbezogene Daten verarbeiten, wurden in Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten bereits entsprechende Auftragsverarbeitungsverträge abgeschlossen:
DATEV
eG,
Nürnberg
(Finanzen,
Grundbesitzabgaben,
Kindergartenbescheidwesen, Personalwesen)
PROSOZ GmbH, Herten (Sozialhilfe)
MITTWALD CM Service GmbH, Espelkamp (Hosting d. Internetseite)
Inwieweit noch weitere Auftragsverarbeitungsverträge abgeschlossen werden
müssen, wird sich im Rahmen der Überarbeitung der neuen Verfahrensverzeichnisse ergeben.
Ergänzend zu den aktuell durch den Datenschutzbeauftragten in Bearbeitung befindlichen Maßnahmen, ist angedacht, im Rahmen eines sog. runden Tisches die
weiteren notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Es wird versucht, über die
Kommunal Agentur NRW einen fachkundigen Referenten zu gewinnen, der die
Gemeinde - individuell auf ihre Gegebenheiten abgestellt - im Hinblick auf die
notwendigen Maßnahmen beraten kann. An den Gesprächen des runden Tisches
sollen neben den Fachbereichsleitungen auch die Leiter der jeweiligen Einrichtungen und Außenstellen teilnehmen (Kindergärten, Schulen, Jugendgästehaus, Naturzentrum, Literaturhaus).
3
Im Rahmen der Gespräche müssen auch konkrete Vorgaben im Bezug auf die
Publikationen auf den von der Gemeinde betriebenen Internet- und
Facebookseiten erarbeitet werden.
Die Internetseite www.nettersheim.de wurde bereits in der Weise verändert,
dass ein im Rahmen der EU-DSGVO technisch abgesichertes Kontaktformular
hinterlegt wurde, ebenso wie das notwendige Online-Widerspruchsformular. Die
Einrichtung einer zusätzlichen De-Mail-Adresse auf den Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim wird kurzfristig zusätzlich umgesetzt, so dass damit die
Kommunikationswege zur Gemeinde der EU-DSGVO entsprechen sollten.
Zur Hinterlegung einer Datenschutzerklärung und eines geänderten Impressums
auf den Homepages der Gemeinde können zwar über die von der KDVZ zur Verfügung gestellten Vordrucke (Links) Änderungsvorschläge erarbeitet werden, diese setzen jedoch ein fundiertes, technisches Hintergrundwissen voraus, die nach
derzeitigen Erkenntnissen nur über die seinerzeit mit der Überarbeitung der
Homepage beauftragten Fachkraft gewährleistet werden können, so dass eine
diesbezügliche Beauftragung erfolgen müsste.
Im Bezug auf die Facebookseiten des Naturzentrums, des Literaturhauses, der
Gemeindebücherei und der Freiwilligen Feuerwehr gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen, wie an eine Homepage, d. h. auch hier müssen eine Datenschutzerklärung und ein entsprechend angepasstes Impressum hinterlegt werden.
Unabhängig von diesen Forderungen hat der Gerichtshof der Europäischen Union
am 05.06.2018 ein Urteil gefällt, wonach der Betreiber einer Facebook-Fanpage
gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der
Besucher seiner Seite verantwortlich ist. Eine Facebook-Fanpage ist ein Benutzerkonto, welches von Privatpersonen oder Unternehmen eingerichtet wird. Der
Fanpage-Anbieter kann nach einer Registrierung bei Facebook die von diesem
unterhaltene Plattform dazu benutzen, sich den Nutzer dieses soziales Netzwerks
sowie Personen, die die Fanpage besuchen, zu präsentieren und Äußerungen aller
Art einzubringen. Ob die o. a. Facebook-Seiten der Gemeinde aus haftungsrechtlichen Gründen weiter betrieben werden können oder ob eine Abschaltung notwendig wird, müsste ebenfalls bei den der Gesprächen am runden Tisch geklärt
werden.
Inwieweit im Rahmen der Erkenntnisse des runden Tisches auch hilfreiche Informationen an die gemeindlichen Vereine zur Umsetzung der EU-DSGVO weitergeleitet werden können, muss abgewartet werden. Zur Unterstützung der Vereinsarbeit wird jedoch versucht, über den Kreissportbund eine Informationsveranstaltung zum Theme EU-Datenschutzgrundverordnung im Naturzentrum in
Nettersheim anzubieten, an der auch nicht dem Kreissportbund angehörende
gemeindliche Vereine gegen eine geringe Kostenbeteiligung teilnehmen können.
Eine konkrete Terminabstimmung erfolgt kurzfristig über den Gemeindesportverband.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister