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Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung 2017/2018)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
232 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
20.06.18, 11:56
Aktualisiert
20.06.18, 11:56
Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung 2017/2018) Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung 2017/2018)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I – Wi. Vorlage 654 /X.L. Z.2 Datum: 20.06.2018 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 26.06.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 03.07.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Kindergartenbedarfsplanung 2017/2018 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung und -verwendung im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“ im Haushaltsjahr 2018 zuzustimmen. Begründung: Zum Kindergartenjahr 2017/18 wurden in Abstimmung mit dem Landes- und Kreisjugendamt sechs U3-Plätze in der Kindertagesstätte Zingsheim eingerichtet. Hierfür wurden Investitionsmittel aus dem Programm „Kinderbetreuungsfinanzierung 20152018“ in Höhe von 72.000,00 Euro beantragt. Die Umbauten der sanitären Anlagen in der betreffenden Gruppe wurden in den Sommermonaten vorgenommen und abgeschlossen. Weitere Maßnahmen betreffen überwiegend das Außengelände, das noch für den Aufenthalt der Unterdreijährigen zu gestalten ist, sowie Ausstattungen. Die Maßnahmen auf dem Außengelände sind aktuell mit der umfassenden Neugestaltung in Zusammenhang mit der Baumaßnahme Schwimmhalle für eine weitere Kindergartengruppe abzustimmen. Da zur Beschlussfassung im Frühjahr 2017 noch nicht absehbar war, dass die Mittelbewilligung und -verausgabung erst in 2018 erfolgen wird, wurde nur für 2017 eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung vorgeschlagen und beschlossen und eine Neuveranschlagung mit dem Haushaltsplan 2018 nicht vorgenommen. Mit Datum vom 15.06.2018 ist nunmehr der Leistungsbescheid über die beantragte Förderung in Höhe von 72.000,00 Euro eingegangen und ein Mittelabruf kann erfolgen. Die Mittel sind bis Ende 2018 zu verausgaben. Es wird auf der Grundlage der obigen Ausführungen vorgeschlagen, der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung 2018 für die Maßnahme zuzustimmen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister