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Beschlussvorlage (Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim - Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept hier: Dorferneuerungsprogramm NRW 2018 ff.)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
152 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
20.06.18, 09:02
Aktualisiert
20.06.18, 09:02
Beschlussvorlage (Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim
- Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept
hier:	Dorferneuerungsprogramm NRW 2018 ff.) Beschlussvorlage (Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim
- Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept
hier:	Dorferneuerungsprogramm NRW 2018 ff.) Beschlussvorlage (Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim
- Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 981 /X.L. Datum: 20.06.2018 ERWEITERUNG An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 26.06.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 03.07.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim - Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept hier: Dorferneuerungsprogramm NRW 2018 ff. Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt das Dorferneuerungsprogramm 2018 des Heimatministeriums NRW zustimmend zur Kenntnis und beschließt, unter Beteiligung der lokalen Akteure Förderanträge für die Leitprojekte, die im Rahmen des Dorfentwicklungsprozesses herausgearbeitet wurden und im Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzept (IKEK) verortet sind, vorzubereiten sowie beim Fördergeber (Bezirksregierung Köln) einzureichen. Hierfür notwendige Planungsleistungen sind auf der Grundlage der HOAI zu beauftragen. Sofern hierzu keine Mittelveranschlagungen im Haushalt 2018 vorgenommen wurden, sind diese außerplanmäßig bereitzustellen. Darüber hinaus sind die Förderanträge von Privaten durch die kommunale Bauberatung zu unterstützen und dem Fördergeber vorzulegen. Begründung: Das Heimatministerium NRW hat in der Zwischenzeit das Dorferneuerungsprogramm 2018 veröffentlicht. Förderanträge können schon jetzt eingereicht werden, wobei aber noch die Verabschiedung des Bundeshaushaltes abzuwarten ist. Bund und Land stellen voraussichtlich 12,25 Mio. Euro zur Verfügung. Das neue Dorferneuerungsprogramm ist in erster Linie auf Maßnahmen gerichtet, die die Nutzungsvielfalt, das Erscheinungsbild, die Identität und das Gemeinschaftsleben in den Dörfern stärken. Dabei sind die öffentlich zugänglichen Räume in Gebäuden oder auf Plätzen von zentraler Bedeutung. Zu Gebäuden gehören Gemeinbedarfseinrichtungen wie Begegnungsstätten, Nachbarschaftstreffs und Dorfgemeinschaftshäuser, die das Treffen, den sozialen Austausch, das Gemeinschaftserlebnis und den Aufenthalt in Gesellschaft ermöglichen. Vorrangig sollen Einrichtungen gefördert werden, die in ehrenamtlicher Trägerschaft betrieben werden. Vorhaben zur Um- und Neugestaltung des öffentlichen Raumes können ebenfalls im Programm 2018 beantragt werden. Es geht vor allen Dingen um Dorfplätze als zentrale Orte der Dorferneuerung, des Austauschs der Bewohnerinnen und Bewohner aller Generationen, der Veranstaltungen von Märkten zur Versorgung der Bevölkerung und von örtlichen Feierlichkeiten. Private Baumaßnahmen, die das dörfliche Erscheinungsbild erhalten und verbessern können ebenso gefördert werden wie städtebaulich verträgliche Abbruchmaßnahmen, die den Gemeinden dort, wo bauliche Missstände das Ortsbild beeinträchtigten, neue Entwicklungschancen in den Dorfkernen ermöglichen. Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Private. Die Anträge für Maßnahmen Privater sind über die Kommunen zu stellen. Die Zuwendung wird in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Als Fördersätze wurden festgelegt: Gemeinden und Gemeindeverbände Private = = 65% 35% 3 Der Fördersatz bezieht sich auf die Bruttokosten. Folgende Höchstbetragsgrenzen gelten für Zuwendungen: Gemeinden und Gemeindeverbände Private = = 250.000,00 Euro 50.000,00 Euro Bürgerschaftliches Engagement in Form von freiwilligen unentgeltlichen Arbeiten kann im Rahmen der Fördermaßnahmen über Bautagebuch nachgewiesen werden und wird zur Deckung des Eigenanteils mit 15,00 Euro/Stunde anerkannt. Sie dürfen jedoch 20% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten. Auf der Grundlage dieses neuen Dorferneuerungsprogramms sind unter Beteiligung der lokalen Akteure Förderanträge für die Leitprojekte, die im Rahmen des Dorfentwicklungsprozesses herausgearbeitet wurden und im Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzept (IKEK) verortet sind, vorzubereiten sowie beim Fördergeber (Bezirksregierung Köln) einzureichen. Für die Förderantragsstellung sind eine Kostenberechnung und eine Entwurfsplanung erforderlich. Daher sind notwendige Planungsleistungen auf der Grundlage der HOAI zu beauftragen. Sofern hierzu keine Mittelveranschlagungen im Haushalt 2018 vorgenommen wurden, sind diese außerplanmäßig bereitzustellen. Die Planungsleistungen können schon bei der Antragsstellung förderunschädlich beauftragt werden und später entsprechend in die Maßnahmen einfließen. Die Förderanträge von Privaten sind durch die kommunale Bauberatung zu unterstützen und dem Fördergeber vorzulegen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister