Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
79797.pdf
Größe
522 kB
Erstellt
12.06.18, 12:00
Aktualisiert
26.06.18, 09:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften Kämmerei
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 20/424/2018
öffentlich
04.06.2018
Amt 20 Stefanie Rolfs
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Betriebes gewerblicher Art - Anteile an Personengesellschaften - der Stadt Erkelenz
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
28.06.2018
04.07.2018
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Die Stadt Erkelenz führt als Rechtsträger den Betrieb gewerblicher Art - Anteile an
Personengesellschaften -, dessen gesetzlicher Vertreter der Bürgermeister der Stadt
Erkelenz ist. Der Betrieb gewerblicher Art (BgA) wird durch die Kommandit-beteiligung der Stadt Erkelenz an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der
Stadt Erkelenz mbH & Co KG begründet. Der BgA gehört zum Kreis der wirtschaftlichen Betätigungen der Stadt Erkelenz.
Wenn eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Betriebe der öffentlichen
Hand) eine Tätigkeit ausübt, die mit einer gewerblichen Tätigkeit vergleichbar ist,
wird von einem BgA gesprochen. Als ein BgA gilt jede Einrichtung zur nachhaltigen
Erzielung von Einnahmen, die die juristische Person des öffentlichen Rechts unterhält. Die wirtschaftliche Betätigung muss für die juristische Person des öffentlichen
Rechts in Bezug auf ihre Gesamttätigkeit von Gewicht sein. Hiervon ist auszugehen,
wenn der Jahresumsatz aus dem Betrieb gewerblicher Art nachhaltig einen Betrag
von 30.678,00 Euro übersteigt. Liegt ein BgA vor, sind die Einnahmen steuerpflichtig.
Die Steuerberatungsgesellschaft mbH Exner, Erkelenz, wurde mit der Erstellung des
Jahresabschlusses 2017 beauftragt. Der Jahresabschluss des Betriebes gewerblicher Art - Anteile an Personengesellschaften - zum 31. Dezember 2017 wurde zwischenzeitlich aufgestellt und von den Wirtschaftsprüfern geprüft.
Die Steuerberatungsgesellschaft hat am 17. April 2018 nachstehend genannte Prüfungsbescheinigung erteilt:
„Wir haben auftragsgemäß den vorstehenden Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – der Stadt Erkelenz – BgA Anteile an Personengesellschaften für das Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis 31.12.2017
unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzen-
den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages / der Satzung erstellt.
Grundlage für die Erstellung waren die von uns geführten Bücher, das Anlage-verzeichnis und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise,
die wir auftragsgemäß nicht geprüft haben, sowie die uns erteilten Auskünfte.
Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses
nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages / der Satzung liegen in der Verantwortung der
gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf der Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.“
Allen Ratsmitgliedern sind Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zugegangen.
Die Bilanz ist zum 31. Dezember 2017 in Aktiva und Passiva mit 7.190.949,99 Euro
ausgeglichen. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Überschuss von
39.377,03 Euro ab. Der Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2017 einschließlich Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Im Rahmen der Gesellschafterversammlung der „Grundstücks- und Entwicklungs-gesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG“ am 25. April 2018 hat die Geschäftsführung vorgeschlagen, aus dem Gewinnvortrag und dem Jahresüberschuss 2017
einen Betrag von brutto 100.000 Euro an die Kommanditistin, der Stadt Erkelenz,
auszuzahlen. Diesem Vorschlag ist die Gesellschafterversammlung einstimmig gefolgt.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„1.
Die Bilanz des BgA - Anteile an Personengesellschaften - der Stadt Erkelenz
zum 31. Dezember 2017, abschließend in Aktiva und Passiva mit
7.190.949,99 Euro, wird festgestellt.
2.
Die Gewinn- und Verlustrechnung des BgA - Anteile an Personen-gesellschaften - der Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2017, abschließend mit
einem Jahresüberschuss von 39.377,03 Euro (Erträge 45.838,36 Euro, Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 6.461,33 Euro, Aufwendungen 0,00 Euro), wird festgestellt.
3.
Aus dem Gewinnvortrag und dem Jahresüberschuss 2017 wird ein Betrag
von brutto 100.000 Euro an die Stadt Erkelenz ausgezahlt.
4.
Dem Bürgermeister wird aufgrund der Prüfungsbescheinigung der Steuerberatungsgesellschaft mbH Exner, Erkelenz, vom 17. April 2018 Entlastung erteilt.“
Vorlage A 20/424/2018 der Stadt Erkelenz
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Finanzielle Auswirkungen:
Ertrag/Einzahlung von brutto 100.000 Euro.
Anlage:
Steuerbilanz zum 31.12.2017 – BgA Anteile an Personengesellschaften –
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2017 bis 31.12.2017
Vorlage A 20/424/2018 der Stadt Erkelenz
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