Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
21.06.18, 16:31
Aktualisiert
21.06.18, 16:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 19.06.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 1110-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
26.06.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsplan Nr. 92 "Lethert - Am Heiden Weyher"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1110-X
1. Sachverhalt:
In der letzten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 17.04.2018 wurde beschlossen, die
Vorverfahren zum Bebauungsplan Nr. 92 „Lethert – Am Heiden Weyher“ durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat im Zeitraum vom 18.05.
bis 08.06.2018 stattgefunden. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB hat am 18.05.2018 begonnen und dauert noch bis zum
21.06.2018 an. Die im Rahmen der Vorverfahren bisher eingegangenen Stellungnahmen sind als
Anlage beigefügt. Sollten bis zum 21.06.2018 weitere Stellungnahmen eingehen, werden diese
noch vorgelegt.
Im weiteren Verfahren ist der Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches
durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten werden vom Antragsteller getragen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bauleitplanungen sind Verfahren, bei denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie
deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Durch die Bereitstellung von Baumöglichkeiten wird auch jungen Familien die Möglichkeit gegeben, Eigentum zu schaffen.
7. Beschlussvorschlag:
1.
Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 92 „Lethert – Am Heiden Weyher“ aufzustellen. Der Bebauungsplanbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Effelsberg, Flur 5,
Flurstück Nr. 338. Die rechtsverbindliche Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.
2.
Die beigefügten Unterlagen werden unter Wertung der eingegangenen Stellungnahmen
zum Entwurf beschlossen.
3.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer
eines Monats zu beteiligen.