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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 92 "Lethert - Am Heiden Weyher" hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
21.06.18, 16:31
Aktualisiert
21.06.18, 16:31
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 92 "Lethert - Am Heiden Weyher"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 92 "Lethert - Am Heiden Weyher"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 19.06.2018 - Die Bürgermeisterin Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 1110-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauungsplan Nr. 92 "Lethert - Am Heiden Weyher" hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1110-X 1. Sachverhalt: In der letzten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 17.04.2018 wurde beschlossen, die Vorverfahren zum Bebauungsplan Nr. 92 „Lethert – Am Heiden Weyher“ durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat im Zeitraum vom 18.05. bis 08.06.2018 stattgefunden. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB hat am 18.05.2018 begonnen und dauert noch bis zum 21.06.2018 an. Die im Rahmen der Vorverfahren bisher eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt. Sollten bis zum 21.06.2018 weitere Stellungnahmen eingehen, werden diese noch vorgelegt. Im weiteren Verfahren ist der Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten werden vom Antragsteller getragen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bauleitplanungen sind Verfahren, bei denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Durch die Bereitstellung von Baumöglichkeiten wird auch jungen Familien die Möglichkeit gegeben, Eigentum zu schaffen. 7. Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 92 „Lethert – Am Heiden Weyher“ aufzustellen. Der Bebauungsplanbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Effelsberg, Flur 5, Flurstück Nr. 338. Die rechtsverbindliche Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt. 2. Die beigefügten Unterlagen werden unter Wertung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf beschlossen. 3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu beteiligen.