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Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Witscheiderhof - Bereich südwestlich der Wilhelmstraße (Ergänzungssatzung) hier: Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
21.06.18, 16:31
Aktualisiert
21.06.18, 16:31
Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Witscheiderhof - Bereich südwestlich der Wilhelmstraße (Ergänzungssatzung)
hier: Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Witscheiderhof - Bereich südwestlich der Wilhelmstraße (Ergänzungssatzung)
hier: Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.06.2018 - Die Bürgermeisterin Az: 61-26-10 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 1126-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2018 Rat 10.07.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Witscheiderhof - Bereich südwestlich der Wilhelmstraße (Ergänzungssatzung) hier: Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1126-X 1. Sachverhalt: Der Entwurf der Satzung liegt in der Zeit vom 18.05.2018 bis einschließlich zum heutigen 21.06.2018 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Gleichzeitig wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Seitens der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen. Die im Verfahren gem. § 4 Abs. 2 BauGB seitens den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sind zur Kenntnisnahme beigefügt. Sollten bis zum Ende der am heutigen Tag endenden Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB oder § 4 Abs. 2 BauGB noch weitere Stellungnahmen eingehen, werden diese bis zur Sitzung nebst Abwägungsbeschlüssen nachgereicht. Im Weiteren sind nun zu den im Verfahren gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen die erforderlichen Abwägungsbeschlüsse zu fassen. Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegen nicht vor. Zudem ist der Satzungsbeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf den gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten des Planverfahrens tragen die Antragsteller. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./. 7. Beschlussvorschlag: 1. Über die anlässlich der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit liegen nicht vor. 2. Der Entwurf der Ergänzungssatzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Witscheiderhof – Bereich südwestlich der Wilhelmstraße – wird gem.§ 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 des BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit den §§ 7 Abs. 1 sowie 41 Abs. 1 S. 2 f der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), in der zuletzt gültigen Fassung, als Satzung nebst Begründung beschlossen. 3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Rechtskraft der v. g. Satzung herbeizuführen.