Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
21.06.18, 16:31
Aktualisiert
21.06.18, 16:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 20.06.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 61-26-20 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1127-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
26.06.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich - Hardtburgstraße"
1. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1127-X
1. Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 54 „Kirspenich – Hardtburgstraße“ ist seit 23.12.2016 rechtskräftig.
Zwischenzeitlich ist das Gebiet, welches insgesamt 109 Grundstücke für den Familienhausbau
vorsieht, im Vorstufenausbau erschlossen und fast vollständig vermarktet.
Entgegen der ursprünglichen Planung, im Gebiet einen Feuerlöschteich anzulegen, wurde stattdessen unter dem geplanten Quartiersplatz ein geschlossenes Becken für die Feuerwehr angelegt. Das nicht mehr benötigte Grundstück für den Feuerlöschteich soll nun folglich ebenfalls einer
baulichen Nutzung zugeführt werden. Hierfür ist jedoch der Bebauungsplan zu ändern. Geplant ist
die Änderung von „Fläche für Versorgungsanlage mit der Zweckbestimmung Feuerlöschteich“ in
WR-Gebiet. Die entlang der nördlich Grundstücksgrenze gelegenen Flächen werden als private
Grünflächen analog zu den Nachbargrundstücken festgesetzt. Das bestehende und durch die Änderung nicht mehr benötigte Leitungsrecht auf Flurstück Nr. 972 kann folglich gestrichen werden.
Der Bereich ist im beigefügten Plan als Änderungsbereich A gekennzeichnet.
Zudem ist eine Änderung für das Eckgrundstück Gem. Arloff, Flur 2, Flurstück Nr. 979 geplant.
Derzeit kann auf diesem Grundstück ein Einfamilienhaus errichtet werden. Da es sich jedoch um
eine sehr große Parzelle mit einem sehr großen Baufenster handelt, soll für dieses Grundstück die
Möglichkeit eröffnet werden, auch ein Doppelhaus errichten zu können. Durch die Änderung soll
auf der sehr großen Parzelle mit entsprechend großem Baufenster eine wirtschaftlich sinnvollere
Ausnutzung ermöglicht werden. Die Baugrenzen bleiben unverändert.
Der betreffende Bereich ist den beigefügten Planunterlagen im Änderungsbereich B zu entnehmen.
Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben unverändert.
Da die Grundzüge der Planungen durch die 1. Änderung nicht berührt werden, kann diese gem. §
13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung wird ebenso abgesehen werden wie von einem Umweltbericht und der Angabe, welche
Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Zudem wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB von
einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
abgesehen.
Im weiteren Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Kirspenich – Hardtburgstraße“ sind nun der Aufstellung- und Entwurfsbeschluss zu fassen. Gleichzeitig ist gem. § 13 Abs. 2
Nr. 2 und 3 BauGB ein Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB und
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Durch die Planungen sollen weitere Bauflächen z. B. für den Familienhausbau geschaffen werden.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1127-X
7. Beschlussvorschlag:
1. Es wird beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Kirspenich - Hardtburgstraße“ aufzustellen.
2. Der beigefügte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Kirspenich - Hardtburgstraße“ nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen.
3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den beigefügten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Kirspenich – Hardtburgstraße“ nebst dem Entwurf der Begründung für die Dauer
eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. Gleichzeitig sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.