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Mitteilungsvorlage (Förderung des sozialen Wohnungsbaus)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
83 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
21.06.18, 16:31
Aktualisiert
21.06.18, 16:31
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 19.06.2018 - Die Bürgermeisterin Az: 60 Nr. der Ratsdrucksache: 1134-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2018 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Förderung des sozialen Wohnungsbaus __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich ( ) Anlagen sind beigefügt __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Der Kreistag befasste sich in der Vergangenheit mit dem Punkt „Bündnis für Wohnen“. Thematisiert wurde dabei auch die Forderung, künftig bei der Entwicklung von Neubaugebieten eine verpflichtende Quote zur Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnraum festzulegen. Entsprechende Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind nicht möglich. Diese unterliegen dem Festsetzungskatalog des § 9 BauGB. Demnach können für Flächen Ausbau – und Ausstattungsstandards festgesetzt werden, die den Anforderungen des sozialen Wohnungsbaus entsprechen. So wird die Möglichkeit geschaffen, die Maßnahmen so zu konzipieren, dass eine öffentliche Förderung möglich ist, dies ist jedoch nicht verpflichtend. Vertragliche Vereinbarungen zur Entwicklung von Wohnbauflächen können natürlich solche Quoten aufnehmen; die Stadt Bad Münstereifel wird dieses Thema bei Projektentwicklern ansprechen. Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Baugebietes Ludger-Steinmann-Straße hat sich jedoch gezeigt, dass sich die Umsetzung solcher Maßnahmen oftmals schwierig gestaltet. Seite 2 von Ratsdrucksache 1134-X Grundsätzlich sollte der planerische Ansatz so gestaltet sein, dass Mehrfamilienhäuser mit einem Angebot an Mietwohnungen errichtet werden können. Dies kann geschehen durch die Festsetzung von überbaubaren Flächen, Grundflächenzahl, Geschoßflächenzahl, Mehrgeschossigkeit pp. Im Rahmen dieser Festsetzungen können entsprechende Vorhaben realisiert werden. Fraglich ist auch, ob im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel die öffentliche Wohnraumförderung tatsächlich relevant ist und einen Anreiz zur Umsetzung solcher Maßnahmen für Investoren und Privateigentümer bieten kann. Für das Stadtgebiet ergibt sich eine wirtschaftliche Hürde durch die relativ niedrigen Mietpreisstufe, die bei einer Förderung vorgegeben ist. Planerische Vorgaben sollten jedoch durchaus solche Möglichkeiten eröffnen. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel