Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
83 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
21.06.18, 16:31
Aktualisiert
21.06.18, 16:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 19.06.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 60
Nr. der Ratsdrucksache: 1134-X
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
26.06.2018
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Förderung des sozialen Wohnungsbaus
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
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Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
( ) Anlagen sind beigefügt
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
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Bürgermeisterin
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1. Sachverhalt:
Der Kreistag befasste sich in der Vergangenheit mit dem Punkt „Bündnis für Wohnen“.
Thematisiert wurde dabei auch die Forderung, künftig bei der Entwicklung von Neubaugebieten
eine verpflichtende Quote zur Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnraum festzulegen.
Entsprechende Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind nicht möglich. Diese unterliegen dem
Festsetzungskatalog des § 9 BauGB. Demnach können für Flächen Ausbau – und Ausstattungsstandards festgesetzt werden, die den Anforderungen des sozialen Wohnungsbaus entsprechen.
So wird die Möglichkeit geschaffen, die Maßnahmen so zu konzipieren, dass eine öffentliche Förderung möglich ist, dies ist jedoch nicht verpflichtend.
Vertragliche Vereinbarungen zur Entwicklung von Wohnbauflächen können natürlich solche Quoten aufnehmen; die Stadt Bad Münstereifel wird dieses Thema bei Projektentwicklern ansprechen.
Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Baugebietes Ludger-Steinmann-Straße hat sich jedoch gezeigt, dass sich die Umsetzung solcher Maßnahmen oftmals schwierig gestaltet.
Seite 2 von Ratsdrucksache 1134-X
Grundsätzlich sollte der planerische Ansatz so gestaltet sein, dass Mehrfamilienhäuser mit einem
Angebot an Mietwohnungen errichtet werden können. Dies kann geschehen durch die Festsetzung von überbaubaren Flächen, Grundflächenzahl, Geschoßflächenzahl, Mehrgeschossigkeit pp.
Im Rahmen dieser Festsetzungen können entsprechende Vorhaben realisiert werden.
Fraglich ist auch, ob im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel die öffentliche Wohnraumförderung
tatsächlich relevant ist und einen Anreiz zur Umsetzung solcher Maßnahmen für Investoren und
Privateigentümer bieten kann. Für das Stadtgebiet ergibt sich eine wirtschaftliche Hürde durch die
relativ niedrigen Mietpreisstufe, die bei einer Förderung vorgegeben ist.
Planerische Vorgaben sollten jedoch durchaus solche Möglichkeiten eröffnen.
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel