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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
79711.pdf
Größe
630 kB
Erstellt
11.06.18, 12:00
Aktualisiert
26.06.18, 09:23

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Planungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 61/430/2018 öffentlich 30.05.2018 Amt 61 Paul-Hugo Blaesen Bebauungsplan Nr. 0300.1/2 "Meister-Gerhard-Straße", Erkelenz-Gerderath hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Beratungsfolge: Datum Gremium 26.06.2018 be 28.06.2018 04.07.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: In seiner Sitzung am 25.04.2017 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Gerderath, beschlossen und die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf des Bebauungsplanes zu erarbeiten. In der Sitzung wurde beschlossen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Gerderath, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Gerderath zu beteiligen. 1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 25 vom 13.10.2017 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 24.10.2017 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen. 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 09.10.2017 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind. 3. Beteiligung des Bezirksausschusses Der Bezirksausschuss Gerderath wurde mit Schreiben vom 09.10.2017 beteiligt. Seitens des Bezirksausschusses wurde in seiner Sitzung vom 09.10.2017 folgender Beschluss gefasst: Beschluss (als Empfehlung an Rat und Verwaltung): „Der Bezirksausschuss Gerderath nimmt die Ausführungen zum Bebauungsplan Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Gerderath, zustimmend zur Kenntnis.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden. Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21 Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1und 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Gerderath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-GerdeVorlage A 61/430/2018 der Stadt Erkelenz Seite: 2/3 2. rath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Gerderath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücksund Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GmbH & Co. KG (GEE) sichergestellt. Anlagen: Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Gerderath Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/2 „MeisterGerhard-Straße“, Erkelenz-Gerderath Vorlage A 61/430/2018 der Stadt Erkelenz Seite: 3/3 Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 1 von 13 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Mitte - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.06.2018, des Hauptausschusses am 28.06.2018 und des Rates am 04.07.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 1 Öffentlichkeit Schreiben vom 14.06.2017 2 Öffentlichkeit Schreiben vom Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 1 2 Öffentlichkeit Schreiben vom Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 2 von 13 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Mitte - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.06.2018, des Hauptausschusses am 28.06.2018 und des Rates am 04.07.2018 lfd. Nr. 1 Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB Bezirksregierung Arnsberg Postfach 44025 Dortmund Die vorbezeichnete Planmaßnahme befindet sich über dem auf Steinkohle Im Anschreiben vom 09.10.2017 verliehenen Bergwerksfeld „Sophia-Jakoba A“ sowie über dem auf Braun- wurde die Eigentümerin des Bergkohle verliehenen Bergwerksfeld „Gerderath 1“. Eigentümerin des Berg- werksfeldes „Gerderath 1“, die heuwerksfeldes „Sophia-Jacoba A“ ist die Vivawest GmbH, Nordsternplatz 1 ist tige RV Rheinbraun Handel und die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, Stüttgenweg 2 in Dienstleistungen GmbH vertreten 50935 Köln durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in Ausweislich der derzeit hier vorliegenden Unterlagen ist im Bereich des 50416 Köln, Stüttgenweg 2, gemäß Planvorhabens kein heute noch einwirkungsrelevanter Bergbau dokumen- § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren tiert. Danach ist mit bergbaulichen Einwirkungen nicht zu rechnen. beteiligt und aufgefordert fristgerecht Die Anregungen der Bezirksrezum Entwurf des Bebauungsplanes gierung Arnsberg werden zur Jedoch befindet sich der Planungsbereich in einem früheren Einwirkungsbe- Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard- Kenntnis genommen. reich des Steinkohlenbergbaus, in dem nach derzeitigem Kenntnisstand Straße“, Erkelenz-Gerderath, Steldurch einen Anstieg des Grubenwassers Hebungen an der Tagesoberfläche lung zu nehmen. Die beteiligte RWE zu erwarten sind. Diese Bodenbewegungen können, insbesondere bei be- Power AG, Abt. Liegenschaften und stimmten geologischen Situationen wie Unstetigkeiten, zu Schäden an der Umsiedlung reichte dazu keine StelTagesoberfläche führen. Dies sollte bei Planungen und Vorhaben berück- lungnahme ein. sichtigt werden. Inwieweit der vorliegende Planbereich hiervon betroffen ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Ich empfehle Ihnen, hierzu eine Die im Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 entsprechende Auskunft bei der EBV GmbH, Myhler Straße 83, 41836 beteiligte EBV GmbH, Postfach Hückelhoven einzuholen. 6204, 41829 Hückelhoven EBV Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 3 von 13 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Mitte - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.06.2018, des Hauptausschusses am 28.06.2018 und des Rates am 04.07.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Des Weiteren ist der Planungsbereich nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2015 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung des Sammelbescheides – Az.: 61.42.63-2000-1-) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen nicht betroffen. Jedoch liegt der Planungsbereich im Grenzbereich vorhandener Auswirkungen von Sümpfungsmaßnahmen, in dem eine zukünftige Beeinflussung nicht auszuschließen ist. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9 B, 8, 7, 6D, 6B, 2 – 5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle. Folgendes sollte daher berücksichtigt werden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power AG, Abwägungsvorschlag der Verwaltung GmbH teilte, auch im Namen und der Rechnung der Vivawest GmbH, in ihrem Schreiben vom 19.10.2017 mit, dass der betroffene Bereich innerhalb ihrer Berechtsame auf Steinkohle liegt, eine Kennzeichnung gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 2 BauGB als nicht erforderlich gehalten wird, und zur Bebauung keine Bedenken erhoben werden. Der in einer frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) zur Standortanalyse für den Bebauungsplan Nr. 0300.1/2 „Meister Gerhard-Straße“, ErkelenzGerderath im Verfahren angefragte Erft Verband verwies mit Schreiben vom 21.08.2017 auf die ihnen vorliegenden Grundwasserstände aus eigenen Grundwassermessstellen in der Nähe des Baugebietes. So wurde bei einer Geländehöhe von 87,0m NHN ein Grundwasserstand von 85,5m NHN gemessen, und auf einen ggf. flurnahen Grundwasser- Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 4 von 13 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Mitte - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.06.2018, des Hauptausschusses am 28.06.2018 und des Rates am 04.07.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den stand hingewiesen. Dazu wurde ein Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. Bodengutachen beauftragt (GeotechDarüber hinaus ist hier nichts über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, die Vivawest GmbH und die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH als Eigentümerinnen der bestehenden Bergbauberechtigungen an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. nische Stellungnahme G 732/17 vom 21.11.2017 Gerderath, Meister-GerhardStraße, IBL- Laermann GmbH, Mönchengladbach) dessen Ergebnis in der Begründung aufgenommen, und in dem ein flurnaher Grundwasserstand bestätigt wurde. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass ein EinAbschließend teile ich Ihnen mit, dass hinsichtlich des erforderliche Umfanfluss des Braunkohlebergbaues im ges und des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung von hier aus keine oberen Grundwasserstockwerg nicht Hinweise und Anregungen gegeben werden. vorliegt. Das Plangebiet liegt in einem BeFür Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. reich in dem aufgrund des Bodenaufbaues mit Staunässe, und des ehemaligen Steinkohleabbaus mit Bodenhebungen aufgrund des Anstieges von Grubenwasser und, im Hinblick auf den noch aktiven Braunkohleabbau, mit durch Sümpfungsmaßnahmen bedingten Einflussnahme auf den Grundwasserstand zu rechnen ist. Diese Tatsache wurde in der Begründung und dem Umweltbericht bereits berück- Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 5 von 13 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Mitte - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.06.2018, des Hauptausschusses am 28.06.2018 und des Rates am 04.07.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung sichtigt und folgende Hinweise aufgenommen: Grundwasser Gemäß der mit Schreiben vom 17.12.2017 eingereichten Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, liegt das Plangebiet über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Gerderath 1“, und ist von Sümpfungsmaßnahmen der durch den Braunkohlenbergbau bedingten Grundwasserabsenkung betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohletagebaue noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu er- Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 6 von 13 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Mitte - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.06.2018, des Hauptausschusses am 28.06.2018 und des Rates am 04.07.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung warten. Das Plangebiet befindet sich im Einwirkungsbereich des ehemaligen Steinkohlenbergbaus des auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld „Sophia-Jakoba A“. in dem nach derzeitigem Kenntnisstand durch einen Anstieg des Grubenwassers Hebungen an der Tagesoberfläche zu erwarten sind. Diese Bodenbewegungen können, insbesondere bei bestimmten geologischen Situationen wie Unstetigkeiten, zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Das Plangebiet liegt in einem Gebiet in dem mit flurnahem Grundwasser zu rechnen ist. Vor Baubeginn wird eine diesbezügliche Prüfung durch den Bauherrn empfohlen. Bei Gründungsmaßnahmen sind entsprechende bauliche Maßnahmen zum Schutz vor anstehendem Grundwasser zu berücksichtigen. Niederschlagswasser Von einer Versickerung des anfallenden Regenwassers nach § 51 LWG ist aufgrund der für eine kon- Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 7 von 13 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Mitte - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.06.2018, des Hauptausschusses am 28.06.2018 und des Rates am 04.07.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung fliktfreie Versickerung problematischen Bodenverhältnisse abzusehen. Das Niederschlagswasser von Dach-, Hof und Verkehrsflächen ist über das vorhandene Kanalsystem (Mischsystem) abzuleiten. 2 Kreis Heinsberg, 52523 Heinsberg Schreiben vom 07.11.2017 Amt für Umwelt und Verkehrsplanung Aus Sicht unseres Amtes bestehen gegen die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes keine Bedenken. Die genannten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen der unteren Naturschutzbehörde sind entsprechend umzusetzen. Gemäß der Bilanzierung im Umweltbericht (Stand September 2017) ver- Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 8 von 13 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Mitte - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.06.2018, des Hauptausschusses am 28.06.2018 und des Rates am 04.07.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag bleibt ein ökologisches Defizit in Höhe von 12.250 Punkten. In Absprache mit Herrn Nigl von der Stadt Erkelenz soll das Defizit über das Ökokonto „Venrath Obstwiese“ (Venrath 10/138) kompensiert werden. Ich übertrage die Fläche in das zu führende Kompensationsflächenkataster. Bei Änderungen bitte ich um Mitteilung. Die Stellungnahmen des Gesundheitsamtes und des Amtes für Bauen und Wohnen, Immission und Brandschutz, füge ich als Anlage bei. Amt für Bauen und Wohnen Brandschutz Amt für Bauen und Wohnen Brandschutz 1. Für den o. g. Bebauungsplan sind folgende Hydrantenabstände Die Regelung zu Hydranten und Die Anregungen des Amtes für (gemessen in der Straßenachse) erforderlich: Löschwasserabnahmestellen in Bauen und Wohnen werden zur Neubaugebieten, gemäß Arbeitsblatt Kenntnis genommen. a. offene Wohngebiete 120 m - 140 m W 400 Teil – Technische Regeln b. geschlossene Wohngebiete 100 m - 120 m Wasserverteilungsanlagen (TRWW), c. sonstige Gebiete ca. 80 m Teil 1: Planung – , erfolgt mit Realisierung der Planung durch das beteiEs wird auf das Arbeitsblatt W 400 Teil – Technische Regeln Wasservertei- ligte Fachamt und das zuständige lungsanlagen (TRWW), Teil 1: Planung – verwiesen. Dort ist der Hydran- Kreiswasseramt. tenabstand nun allgemein mit „meist unter 150 m“ angegeben. Dort findet sich in Teil 1 des W 400 auch eine eindeutige, fordernde Formulierung: „Hydranten sind so anzuordnen, dass die Entnahme von Wasser … leicht möglich ist.“ 2. Weiterhin ergibt sich der Löschwasserbedarf aus der auf der nächsten Seite angeführten Tabelle: Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 9 von 13 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Mitte - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.06.2018, des Hauptausschusses am 28.06.2018 und des Rates am 04.07.2018 lfd. Nr. Abwägungsvorschlag der Verwaltung Stellungnahme Richtwerte für den Löschwasserbedarf (m³/h) unter Berücksichtigung der baulichen Nutzung und der Gefahr der Brandausbreitung Bauliche Nutzung nach § 17 der Baunutzungsverordnung Kleinsiedlung (WS) Wochenendhausgebiete (SW) reine Wohngebiete (WR) allgem. Wohngebiete (WA) besondere Wohngebiete (WB) Mischgebiete (MI) Dorfgebiete (MD) Kerngebiete (MK) Gewerbegebiete (GE) Industriegebiete (GI) Gewerbegebiete (GE) Zahl der Vollgeschosse ≤2 ≤3 >3 1 >1 - Geschossflächenzahl (GFZ) ≤ 0,4 ≤ 0,3 - 0,6 0,7 - 1,2 0,7 - 1,0 1,0 - 2,4 - Baumassenzahl (BMZ) - - - - - ≤9 Löschwasserbedarf bei unterschiedlicher Gefahr der Brandausbreitung m³/h m³/h m³/h m³/h klein 24 48 96 96 mittel 48 96 96 192 groß 96 96 192 192 3. Die Bebauung der Grundstücke ist so vorzunehmen, dass der Ein- Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 10 von 13 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Mitte - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.06.2018, des Hauptausschusses am 28.06.2018 und des Rates am 04.07.2018 lfd. Nr. Stellungnahme 4. 5. 6. 7. satz von Feuerlösch- und Rettungsgeräten ohne Schwierigkeiten möglich ist. Liegen Gebäude ganz oder in Teilen weiter als 50 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt, ist eine Zufahrt für Fahrzeuge der Feuerwehr gemäß § 5 BauO NRW herzustellen. Die Zufahrt ist gemäß § 5.4 BauO NRW herzurichten. Die Ausführung inklusive der Aufstell- und Bewegungsflächen muss der VV BauO NRW Pkt. 5 entsprechen. Kurvenradien sind entsprechend zu beachten. Zu- und Durchfahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr sind so zu befestigen, dass sie von Feuerwehrfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 16 t und einer Achslast von 10 t befahren werden können. Notwendige Fenster in Obergeschossen müssen im Lichten eine freie Öffnungsfläche von mindestens 0,90 m x 1,20 m besitzen und für die Feuerwehr erreichbar sein. Die Fenster sind zur öffentlichen Verkehrsfläche oder zu Feuerwehrbewegungsflächen hin auszurichten (§§ 17 und 40 BauO NRW). An den als zweiter Rettungsweg ausgewiesenen Fenstern muss das Aufstellen von tragbaren Leitern der Feuerwehr jederzeit möglich sein. Dies ist insbesondere bei Bepflanzungen und Parkflächen zu beachten (§ 17 (3) BauO NRW). Für evt. Gebäude mittlerer Höhe wird eine Aufstellfläche für Hubrettungsfahrzeuge gem.VV zu § 5 BauO NRW benötigt, sofern diese Gebäude den zweiten Rettungsweg nicht auf andere Weise (zwei Treppenräume) sicherstellen. Abwägungsvorschlag der Verwaltung Der Einsatz von Feuerlösch- und Rettungsgeräten ist ohne Schwierigkeiten möglich. Der Ausbau der Zufahrt der rückwärtigen Grundstücke gemäß BauO NRW ist aufgrund des Abstandes (rd. 30m) des Erschließungsstiches zur Meister-Gerhard-Straße ausreichend. Die Einhaltung des hochbaulichen Brandschutzes gemäß BauO NRW obliegt dem Fachplaner. Beschlussvorschlag Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 11 von 13 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Mitte - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.06.2018, des Hauptausschusses am 28.06.2018 und des Rates am 04.07.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag 8. Viele Bauvorhaben werden zwischenzeitlich u. a. auch als „Generationenhaus/ altersgerechtes oder seniorengerechtes Wohnen“ betitelt. In verschiedenen Nutzungseinheiten wird der zweite Rettungsweg dennoch über tragbare Leitern sichergestellt. Die Brandschutzdienststelle weist im Rahmen des demographischen Wandels auf Folgendes hin: Der Personenkreis, der sich problemlos über diese Geräte retten lässt, wird im Laufe der nächsten Jahre eher kleiner werden. Das liegt zum einen an der immer älter werdenden Bevölkerung und zum anderen an der Zunahme pflegebedürftiger Menschen. Auf Grund dieser Tatsache bestehen mit Sicht auf solche Bauvorhaben Bedenken an die Auslegung des zweiten Rettungsweges speziell für diese Nutzungsform. Immissionsschutz Gegen die Planungen bestehen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken. Gesundheitsamt Bezüglich des o.a. Bebauungsplanes verweise ich auf meine Stellungnahme vom 15.03.2017, die ich als Anlage beifüge. Gegen das vorgesehene Wohngebiet am geplanten Standort werden aus gesundheitsaufsichtlicher Sicht keine Bedenken erhoben, wenn die Richtwerte der TA-Lärm an den Wohngebäuden der künftigen Bewohner eingehalten werden und somit gesundheitlich relevante Geräuschbelästigungen Gesundheitsamt Das Plangebiet liegt in einem Abstand von ca. 650m zu dem Prüfcenter Wegberg-Wildenrath. Die geplante Wohnbebauung rückt nicht näher Die Bedenken des Gesund- Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 12 von 13 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Mitte - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.06.2018, des Hauptausschusses am 28.06.2018 und des Rates am 04.07.2018 lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Verwaltung Beschlussvorschlag durch den Betrieb des nahegelegenen Prüfcenters Wegberg-Wildenrath an das Prüfcenter heran als die Ab- heitsamtes wurden geprüft und ausgeschlossen werden können. stände der bereits vor Errichtung des sind berücksichtigt. Prüfcenters bestehenden nördlichen Wohnbebauung im Ortsteil Gerderath. Die immissionsschutzrechtliche Situation wird demnach durch die Planung nicht verschärft, die bestehenden Allgemeinen Wohngebiete waren bereits zum Zeitpunkt des Genehmigungsverfahrens des Prüfcenters immissionsschutzrechtlich zu berücksichtigen. Deren Betriebsgenehmigung wurde in einer Schalltechnischen Stellungnahme zur Verlängerung des Gleises 60 im Siemens-Werk PCW gutachterlich geprüft (FB 6961-1 vom 20.07.2012, Peutz Consult GmbH; Kolberger Straße 19, 40599 Düsseldorf) und die Genehmigung des Betriebes der Anlage erteilt. Eine erneute Prüfung war auch in angrenzenden Bauleitplanverfahren mit Wohngebieten, hier das Baugebiet BBP Nr. 0300.1/3 „Meister-Gerhards-Busch“, Rechtskraft in 2009, und das südlich gelegen Baugebiet BBP Nr. 0300.1/1 Stadt Erkelenz - Planungsamt - Seite 13 von 13 Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen Behörden und sonstigen der Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Mitte - im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.06.2018, des Hauptausschusses am 28.06.2018 und des Rates am 04.07.2018 lfd. Nr. Abwägungsvorschlag der Verwaltung Stellungnahme Beschlussvorschlag „Vossemer Straße“, Rechtskraft in 2016, nicht erforderlich. 3 NEW Netz GmbH, Postfach 1 04, 52501 Geilenkirchen Schreiben vom 24.10.2017 In den verschiedenen Konzerngesellschaften haben wir Ihre Anfrage bearbeitet. Beiliegend erhalten Sie unsere Stellungnahme. Wird die Verkehrsfläche für die hinter liegenden Gebäude keine öffentliche Verkehrsfläche, so benötigen wir ein Geh-Fahr und Leitungsrecht zur Erschließung der hinter liegenden Grundstücke. Die öffentliche Erschließung der geplanten Bebauung wird durch die Die Stellungnahme der NEW Festsetzung öffentliche Verkehrsflä- Netz GmbH ist berücksichtigt. chen gesichert. Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 1 2