Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
79824.pdf
Größe
1,7 MB
Erstellt
11.06.18, 12:00
Aktualisiert
26.06.18, 09:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 66/386/2018
öffentlich
18.06.2018
Amt 66 Werner Spartz
Dezernat III Techn. Beig.
Ansgar Lurweg
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 28.03.2018
hier: Antrag auf Durchführung von Maßnahmen im Bereich des Verkehrs in Erkelenz
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
26.06.2018
be
04.07.2018
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieRat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz stellt mit Datum vom 28.03.2018 nachfolgende Anträge zur Durchführung von Maßnahmen im Bereich des Verkehrs in Erkelenz zur Beschlussfassung im Rat:
1. Auf der Roermonder Straße/Venloer Straße wird im Benehmen mit dem Träger der dortigen Landstraße ein weiterer Radweg, hilfsweise ein Fahrradschutzstreifen in Fahrtrichtung Wegberg/Uevekoven angelegt. Der bestehende Radweg wird einer Grundsanierung zugeführt.
Begründung:
Es wird auf den schlechten Zustand der bestehenden Anlagen und auf die Notwendigkeit zur Verbesserung der Situation für Radfahrer verwiesen.
2. Die folgenden Straßen werden beidseits, unter Umständen unter Einbeziehung der derzeitigen Mehrzweckstreifen, mit Fahrradschutzstreifen ausgestattet:
- Tenholter Straße von der Goswinstraße bis zum Kreisverkehr Wilhelmstraße
und vom Kreisverkehr Wilhelmstraße bis zur Einmündung Kölner Straße,
- Aachener Straße von der Einmündung Goswinstraße bis zur Kreuzung Südpromenade/Westpromenade,
- Schulring,
- Adam-Stegerwald-Hof,
-
Paul-Rüttchen-Straße, von der Antwerpener Straße bis zur Neumühle
Begründung:
Die Maßnahme soll zu einer Verbesserung der Situation für Radfahrer führen, sie sei
umsetzbar und passe in das Konzept der fahrradfreundlichen Stadt.
3. Der Fahrradweg entlang den DB-Gleisen im Bereich zwischen der GerhardWelter-Straße und der K 33 und fortlaufend bis Straße zum Wahnenbusch
wird so aufgebaut und gepflegt, dass eine ganzjährige Nutzung ermöglicht
wird.
Begründung:
Der Weg sei aufgrund seines Zustandes nur bedingt nutzbar, aber gleichwohl als
sichere Streckenalternative insbesondere für Schulwegverkehre anzubieten.
4. Die Verwaltung ergreift geeignete bauliche Maßnahmen, die die rechtswidrige
Nutzung des Wirtschaftsweges (Peter-Gehlen-Straße) von der OD Matzerath
bis zur Einmündung Viersener Straße unterbinden.
Begründung:
Mit Anbindung des Neubaugebietes an die L 227 sei zunehmend eine rechtswidrige
Nutzung des Weges festzustellen, die insbesondere der angedachten Radwegenutzung entgegenstehe.
5. Der Bürgersteig von den Garagenhöfen am Lindemannhof in Richtung Bischof-Ketteler-Hof wird so abgesenkt, dass er von Fahrradfahrern barrierefrei
nutzbar ist.
Begründung:
Obwohl Teil einer ausgeschilderten Radwegtrasse sei die örtliche Situation nicht
fahrradgerecht gestaltet. Schäden an Fahrrädern beim Befahren der Stelle seien
nicht auszuschließen.
Zu den Maßnahmen im Einzelnen:
Zu 1:
Der linksseitige Radweg wurde bereits in Zusammenhang mit einer Kanalbaumaßnahme im Jahr 2011 über einen Großteil der Strecke ertüchtigt. Weiterer Handlungsbedarf besteht dort aus Sicht der Verwaltung nicht. Für die rechte Seite stadtauswärts gibt es bereits Abstimmungen mit dem zuständigen Landesbetrieb Straßen
NRW zur Anlage eines Schutzstreifens. Nach Umsetzung der Vorerkundung und
Verkehrsdatenerhebung ist die Realisierung für das Jahr 2019 bereits vorgesehen.
Die Maßnahme ist federführend durch den Landesbetrieb Straßen NRW umzusetzen. Insofern ist ein Antrag zum Thema entbehrlich bzw. sollte aus Sicht der Verwaltung abgelehnt werden.
Zu 2:
Die Aufbringung der notwendigen Markierungen bedingt eine Anordnung durch die
Untere Verkehrsbehörde. Dies ist regelmäßig erst auf Grundlage übergeordneter
Verkehrsbelastungsermittlungen und in einem Gesamtkonzept sinnvoll. Eine detaillierte Prüfung, ob aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht die Anordnung überhaupt
möglich ist, konnte seitens der Verwaltung bisher nicht durchgeführt werden. Es ist
jedoch erkennbar, dass bei einigen beantragten Straßen die Anordnung aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen nicht möglich sein wird (z.B. Schutzstreifen in Tempo
Vorlage A 66/386/2018 der Stadt Erkelenz
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30 Zone). Da der Antrag auf die sofortige Umsetzung der Maßnahmen zielt, empfiehlt die Verwaltung den Antrag abzulehnen.
Zu 3:
Der Weg ist ab der Einmündung Gewerbestraße Süd im landesweiten Radfahrnetz
ausgeschildert und problemlos befahrbar. Die Ausschilderung erfolgt von der Tenholter Straße über den vorhandenen Radweg. Das Wegestück von der Gerhard-WelterStraße bis zur Einmündung Gewerbestraße Süd ist kein Radweg sondern als Fußweg ausgeschildert. Die Verwaltung sieht keine Notwendigkeit von der vorhandenen
Routenführung abzuweichen. Für die Pflege des Weges und den Rückschnitt des
Bewuchses ist die Stadt Erkelenz zuständig. Der Weg ist aktuell in einem guten Zustand. Die Arbeiten werden durch den Baubetriebshof bereits so durchgeführt, dass
eine ganzjährige Nutzung des Weges ermöglicht wird. Insofern ist ein Antrag zum
Thema entbehrlich bzw. sollte aus Sicht der Verwaltung abgelehnt werden.
Zu 4:
Der Antrag wurde nahezu gleichlautend bereits im Jahr 2015 durch den zuständigen
BZA Golkrath an die Verwaltung gerichtet. Seinerzeit wurde er mit einer umfangreichen Begründung abgelehnt. (siehe Anlage). Am Sachverhalt hat sich nichts geändert.
Zu 5:
Die Situation wurde im Nachgang zu einer Besichtigung durch den Arbeitskreis Fahrrad durch das Fachamt begutachtet. Eine Verbesserung ist möglich aber mit erheblichem Aufwand verbunden, da die Wasserführung im Gesamtbereich dann verändert
werden muss. Eine Nutzung von Fahrradfahrern ist allerdings auch im jetzigen Zustand problemlos möglich. Eine Verkehrsgefährdung liegt nicht vor und Schäden an
Fahrrädern sind der Verwaltung nicht bekannt. Im Ergebnis wird eine Umsetzung der
vorgeschlagenen kleinräumigen Verbesserung seitens der Verwaltung nicht für notwendig erachtet. Die Verwaltung empfiehlt daher den Antrag abzulehnen.
Grundsätzlich ist zu den Anträgen festzustellen, dass zu Maßnahmen zur Förderung
des Radverkehrs in Erkelenz ein Arbeitskreis unter Federführung des Referates 80
mit Einbeziehung von aktiven Radfahrern und der Verwaltung in Erkelenz besteht, in
dem im Regelfall vorab eine Beratung der Ideen sicherlich sinnvoll gewesen wäre,
zumal sich der Arbeitskreis auch örtlich bereits mit einigen Themen auseinander gesetzt hat. Darüber hinaus wurden die Fraktionen bereits in einer Inforunde im Februar über den aktuellen Sachstand bei einigen Maßnahmen insbesondere im Zuständigkeitsbereich anderer Straßenbaulastträger informiert. Eine Antragstellung zu den
Themen ist aus Sicht der Verwaltung daher nicht erforderlich.
Zusammenfassend empfiehlt die Verwaltung, aus den vorgenannten Gründen den
Antrag abzulehnen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„Der Rat der Stadt Erkelenz möge beschließen:
1. Auf der Roermonder Straße/Venloer Straße wird im Benehmen mit dem Träger der dortigen Landstraße ein weiterer Radweg, hilfsweise ein Fahrradschutzstreifen in Fahrtrichtung Wegberg/Uevekoven angelegt. Der bestehende Radweg wird einer Grundsanierung zugeführt.
Vorlage A 66/386/2018 der Stadt Erkelenz
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2. Die folgenden Straßen werden beidseits, unter Umständen unter Einbeziehung der derzeitigen Mehrzweckstreifen, mit Fahrradschutzstreifen ausgestattet:
- Tenholter Straße von der Goswinstraße bis zum Kreisverkehr Wilhelmstraße
und vom Kreisverkehr Wilhelmstraße bis zur Einmündung Kölner Straße,
- Aachener Straße von der Einmündung Goswinstraße bis zur Kreuzung Südpromenade/Westpromenade,
- Schulring,
- Adam-Stegerwald-Hof,
- Paul-Rüttchen-Straße, von der Antwerpener Straße bis zur Neumühle
3. Der Fahrradweg entlang den DB-Gleisen im Bereich zwischen der GerhardWelter-Straße und der K 33 und fortlaufend bis Straße zum Wahnenbusch
wird so aufgebaut und gepflegt, dass eine ganzjährige Nutzung ermöglicht
wird.
4. Die Verwaltung ergreift geeignete bauliche Maßnahmen, die die rechtswidrige
Nutzung des Wirtschaftsweges (Peter-Gehlen-Straße) von der OD Matzerath
bis zur Einmündung Viersener Straße unterbinden.
5. Der Bürgersteig von den Garagenhöfen am Lindemannhof in Richtung Bischof-Ketteler-Hof wird so abgesenkt, dass er von Fahrradfahrern barrierefrei
nutzbar ist.“
Anlagen:
Antrag der SPD vom 28.03.2018
Antrag des BZA aus 2015 mit Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage A 66/386/2018 der Stadt Erkelenz
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Bezirksausschuss Golkrath
Auszug aus der Niederschrift
2. Sitzung des Bezirksausschusses Golkrath vom 23.10.2015
Öffentlicher Teil
TOP 5
ZUSATZPUNKT: Antrag der Mitglieder der SPD im Bezirksausschuss Golkrath, Markus und Ferdinand Kehren, vom 01.10.2015
bezüglich der Verkehrssituation auf dem Wirtschaftsweg zwischen
Matzerath und Erkelenz
Der Tagesordnungspunkt wurde durch einstimmigen Beschluss in die
Tagesordnung aufgenommen.
Ausschussvorsitzender Füßer verliest den Antrag. Der Antrag ist der
Niederschrift als Anlage beigefügt. Die Anlage ist in das Rats- und Bürgerinformationssystem zu Tagesordnungspunkt A 5 (VO A 10/280/2015)
unter Anlagen eingestellt.
Für die Antragsteller trägt stv. Ausschussvorsitzender Kehren vor, dass
er es für besser gehalten hätte, wenn der Antrag im Vorfeld allen Ausschussmitgliedern vorgelegen hätte, damit diese sich über die Örtlichkeit
hätten informieren können. Er berichtet über eigene Erfahrungen; auch
habe er mit dem zuständigen Polizeibezirksbeamten fernmündlich gesprochen. Die Polizei könne jedoch auch nur Stichproben machen. Die
Stadt müsse sich der Problematik annehmen und Vorschläge unterbreiten (z. B. Ölwannenkiller, Findling wieder anders positionieren/hierzu
Landwirtschaft einbinden).
Ausschussmitglied H. P. Kehren trägt vor, dass der Weg hinreichend beschildert sei. Durch die Positionierung von Findlingen dürfe die Landwirtschaft als eigentlicher Nutzer des Weges nicht behindert werden.
Auch Ausschussvorsitzender Füßer ist der Meinung, dass die Beschilderung klar und die Rechtslage eindeutig sei. Für den fließenden Verkehr
sei die Polizei zuständig. Die Angelegenheit sei deshalb nicht über Stadt
und BZA zu regeln und der Antrag sei so abzulehnen.
Stv. Ausschussvorsitzender Kehren ist der Meinung, dass die Polizei natürlich nicht aus ihrer Verantwortung entlassen sei. Sie könne die Problematik aber nicht alleine regeln.
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Ausschussmitglied M. Kehren ergänzt hierzu, dass durchaus Übertretungen durch die Polizei geahndet worden seien, dies allerdings nicht zu
einer Lösung geführt habe.
Ausschussmitglied Halcour bittet darum, die Entwicklung im Rahmen
weiterer Maßnahmen der Polizei zuerst einmal abzuwarten.
Ausschussmitglied Mertens weist daraufhin, dass man Bedenken möge,
dass bei dorffestlichen Veranstaltungen Matzerath nicht zur Sackgasse
werden dürfe, damit der Rettungsdienst in den Ort gelangen könne.
Ausschussmitglied H. P. Kehren bittet darum, die Matzerather Interessen
zu beachten. Man könne von Seiten der Antragsteller den Antrag auch
unmittelbar an das Ordnungsamt richten und dies nicht über den Bezirksausschuss tun. Die Verwaltung könne dann prüfen, was gemacht
werden könne.
Stv. Ausschussvorsitzender Kehren weist daraufhin, dass es ihm um
Maßnahmen zu einer konkreten Gefahrenvermeidung gehe.
Ausschussmitglied M. Kehren ergänzt, dass es den Antragstellern heute
nicht unbedingt darum gehe, konkrete Maßnahmen zu beschließen, sondern die Verwaltung zu bitten, mögliche Maßnahmen dem BZA zur weiteren Diskussion vorzuschlagen.
Nach ausführlicher Diskussion einigt man sich auf folgenden Beschluss:
Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung):
„Die Verwaltung der Stadt Erkelenz wird aufgefordert, wirksame Maßnahmen zur Verhinderung unzulässigen Kraftverkehrs auf dem Wirtschaftsweg von Matzerath nach Erkelenz, im Bereich zwischen dem
Haus der Familie Lambertz und der Viersener Allee (Neubaugebiet „Oerather Mühlenfeld“), vorzuschlagen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Wirtschaftsweg zwischen Matzerath und der Viersener Allee ist, wie auch
vom Bezirksausschuss festgestellt, ausreichend beschildert durch Verkehrszeichen 260 (Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder, Mofas
sowie Kraftwagen und sonstige mehrspurige KFZ) mit Zusatzzeichen 1026-38
(Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei), aus Richtung Matzerath zusätzlich
mit dem Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei). Tatsächlich besteht für die
Überwachung der Einhaltung des Durchfahrtverbotes eine ausschließliche Zuständigkeit der Polizei, da es sich um die Überwachung des fließenden Verkehrs
handelt.
Da im Juni und Juli 2015 mehrere Beschwerden von Bürgern über die widerrechtliche Nutzung des Wirtschaftsweges durch Anwohner des Ortsteils Matzerath
beim Rechts- und Ordnungsamt eingingen, wurde der Bezirksdienst der
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Ausdruck vom: 19.06.2018
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Kreispolizeibehörde Heinsberg gebeten, dort nach Möglichkeit Kontrollen, insbesondere in der Zeit von 7 bis 9 Uhr und 15.30 bis 18 Uhr, durchzuführen. Eine
entsprechende Kontrolle hat inzwischen auch stattgefunden. Nach Auskunft
des Bezirksdienstes wurden zahlreiche Verwarnungen erteilt.
Beim Rechts- und Ordnungsamt gingen anschließend zwei Hinweise ein, dass
die Matzerather Bürger davon ausgegangen waren, dass die Nutzung des Wirtschaftsweges nach Sperrung des Schwarzen Weges durch einen „Ölwannenkiller“ entgegen der vorhandenen verkehrsrechtlichen Beschilderung geduldet
würde. Seitens des Rechts- und Ordnungsamtes wurde deutlich darauf hingewiesen, dass eine solche Duldung wegen des Ausbaues als Wirtschaftsweg
und auch unter dem Gesichtspunkt, dass es sich um eine Hauptfahrradroute
handelt, auf keinen Fall erfolgen wird. Aufgrund eigener Feststellungen hat
sich nach der Polizeikontrolle und der bisher geführten Gespräche die Situation
bereits erheblich verbessert.
Bauliche Maßnahmen (Findlinge, Ölwannenkiller o. ä.) sind an dieser Stelle
nicht geeignet, da diese den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr, der im
Übrigen nicht nur mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen, sondern auch mit
Pkw´s erfolgen kann, unverhältnismäßig erschweren bzw. verhindern würden.
Zudem muss auch das an den Wirtschaftsweg angrenzende Grundstück PeterGehlen-Straße 38 für die zur Durchfahrt berechtigten Anlieger ungehindert erreichbar sein.
Seitens des Rechts- und Ordnungsamt wird in der Angelegenheit auch zukünftig
ein Austausch mit dem Bezirksdienst der Polizei erfolgen.
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