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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
79824.pdf
Größe
1,7 MB
Erstellt
11.06.18, 12:00
Aktualisiert
26.06.18, 09:23

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 66/386/2018 öffentlich 18.06.2018 Amt 66 Werner Spartz Dezernat III Techn. Beig. Ansgar Lurweg Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 28.03.2018 hier: Antrag auf Durchführung von Maßnahmen im Bereich des Verkehrs in Erkelenz Beratungsfolge: Datum Gremium 26.06.2018 be 04.07.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieRat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz stellt mit Datum vom 28.03.2018 nachfolgende Anträge zur Durchführung von Maßnahmen im Bereich des Verkehrs in Erkelenz zur Beschlussfassung im Rat: 1. Auf der Roermonder Straße/Venloer Straße wird im Benehmen mit dem Träger der dortigen Landstraße ein weiterer Radweg, hilfsweise ein Fahrradschutzstreifen in Fahrtrichtung Wegberg/Uevekoven angelegt. Der bestehende Radweg wird einer Grundsanierung zugeführt. Begründung: Es wird auf den schlechten Zustand der bestehenden Anlagen und auf die Notwendigkeit zur Verbesserung der Situation für Radfahrer verwiesen. 2. Die folgenden Straßen werden beidseits, unter Umständen unter Einbeziehung der derzeitigen Mehrzweckstreifen, mit Fahrradschutzstreifen ausgestattet: - Tenholter Straße von der Goswinstraße bis zum Kreisverkehr Wilhelmstraße und vom Kreisverkehr Wilhelmstraße bis zur Einmündung Kölner Straße, - Aachener Straße von der Einmündung Goswinstraße bis zur Kreuzung Südpromenade/Westpromenade, - Schulring, - Adam-Stegerwald-Hof, - Paul-Rüttchen-Straße, von der Antwerpener Straße bis zur Neumühle Begründung: Die Maßnahme soll zu einer Verbesserung der Situation für Radfahrer führen, sie sei umsetzbar und passe in das Konzept der fahrradfreundlichen Stadt. 3. Der Fahrradweg entlang den DB-Gleisen im Bereich zwischen der GerhardWelter-Straße und der K 33 und fortlaufend bis Straße zum Wahnenbusch wird so aufgebaut und gepflegt, dass eine ganzjährige Nutzung ermöglicht wird. Begründung: Der Weg sei aufgrund seines Zustandes nur bedingt nutzbar, aber gleichwohl als sichere Streckenalternative insbesondere für Schulwegverkehre anzubieten. 4. Die Verwaltung ergreift geeignete bauliche Maßnahmen, die die rechtswidrige Nutzung des Wirtschaftsweges (Peter-Gehlen-Straße) von der OD Matzerath bis zur Einmündung Viersener Straße unterbinden. Begründung: Mit Anbindung des Neubaugebietes an die L 227 sei zunehmend eine rechtswidrige Nutzung des Weges festzustellen, die insbesondere der angedachten Radwegenutzung entgegenstehe. 5. Der Bürgersteig von den Garagenhöfen am Lindemannhof in Richtung Bischof-Ketteler-Hof wird so abgesenkt, dass er von Fahrradfahrern barrierefrei nutzbar ist. Begründung: Obwohl Teil einer ausgeschilderten Radwegtrasse sei die örtliche Situation nicht fahrradgerecht gestaltet. Schäden an Fahrrädern beim Befahren der Stelle seien nicht auszuschließen. Zu den Maßnahmen im Einzelnen: Zu 1: Der linksseitige Radweg wurde bereits in Zusammenhang mit einer Kanalbaumaßnahme im Jahr 2011 über einen Großteil der Strecke ertüchtigt. Weiterer Handlungsbedarf besteht dort aus Sicht der Verwaltung nicht. Für die rechte Seite stadtauswärts gibt es bereits Abstimmungen mit dem zuständigen Landesbetrieb Straßen NRW zur Anlage eines Schutzstreifens. Nach Umsetzung der Vorerkundung und Verkehrsdatenerhebung ist die Realisierung für das Jahr 2019 bereits vorgesehen. Die Maßnahme ist federführend durch den Landesbetrieb Straßen NRW umzusetzen. Insofern ist ein Antrag zum Thema entbehrlich bzw. sollte aus Sicht der Verwaltung abgelehnt werden. Zu 2: Die Aufbringung der notwendigen Markierungen bedingt eine Anordnung durch die Untere Verkehrsbehörde. Dies ist regelmäßig erst auf Grundlage übergeordneter Verkehrsbelastungsermittlungen und in einem Gesamtkonzept sinnvoll. Eine detaillierte Prüfung, ob aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht die Anordnung überhaupt möglich ist, konnte seitens der Verwaltung bisher nicht durchgeführt werden. Es ist jedoch erkennbar, dass bei einigen beantragten Straßen die Anordnung aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen nicht möglich sein wird (z.B. Schutzstreifen in Tempo Vorlage A 66/386/2018 der Stadt Erkelenz Seite: 2/4 30 Zone). Da der Antrag auf die sofortige Umsetzung der Maßnahmen zielt, empfiehlt die Verwaltung den Antrag abzulehnen. Zu 3: Der Weg ist ab der Einmündung Gewerbestraße Süd im landesweiten Radfahrnetz ausgeschildert und problemlos befahrbar. Die Ausschilderung erfolgt von der Tenholter Straße über den vorhandenen Radweg. Das Wegestück von der Gerhard-WelterStraße bis zur Einmündung Gewerbestraße Süd ist kein Radweg sondern als Fußweg ausgeschildert. Die Verwaltung sieht keine Notwendigkeit von der vorhandenen Routenführung abzuweichen. Für die Pflege des Weges und den Rückschnitt des Bewuchses ist die Stadt Erkelenz zuständig. Der Weg ist aktuell in einem guten Zustand. Die Arbeiten werden durch den Baubetriebshof bereits so durchgeführt, dass eine ganzjährige Nutzung des Weges ermöglicht wird. Insofern ist ein Antrag zum Thema entbehrlich bzw. sollte aus Sicht der Verwaltung abgelehnt werden. Zu 4: Der Antrag wurde nahezu gleichlautend bereits im Jahr 2015 durch den zuständigen BZA Golkrath an die Verwaltung gerichtet. Seinerzeit wurde er mit einer umfangreichen Begründung abgelehnt. (siehe Anlage). Am Sachverhalt hat sich nichts geändert. Zu 5: Die Situation wurde im Nachgang zu einer Besichtigung durch den Arbeitskreis Fahrrad durch das Fachamt begutachtet. Eine Verbesserung ist möglich aber mit erheblichem Aufwand verbunden, da die Wasserführung im Gesamtbereich dann verändert werden muss. Eine Nutzung von Fahrradfahrern ist allerdings auch im jetzigen Zustand problemlos möglich. Eine Verkehrsgefährdung liegt nicht vor und Schäden an Fahrrädern sind der Verwaltung nicht bekannt. Im Ergebnis wird eine Umsetzung der vorgeschlagenen kleinräumigen Verbesserung seitens der Verwaltung nicht für notwendig erachtet. Die Verwaltung empfiehlt daher den Antrag abzulehnen. Grundsätzlich ist zu den Anträgen festzustellen, dass zu Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs in Erkelenz ein Arbeitskreis unter Federführung des Referates 80 mit Einbeziehung von aktiven Radfahrern und der Verwaltung in Erkelenz besteht, in dem im Regelfall vorab eine Beratung der Ideen sicherlich sinnvoll gewesen wäre, zumal sich der Arbeitskreis auch örtlich bereits mit einigen Themen auseinander gesetzt hat. Darüber hinaus wurden die Fraktionen bereits in einer Inforunde im Februar über den aktuellen Sachstand bei einigen Maßnahmen insbesondere im Zuständigkeitsbereich anderer Straßenbaulastträger informiert. Eine Antragstellung zu den Themen ist aus Sicht der Verwaltung daher nicht erforderlich. Zusammenfassend empfiehlt die Verwaltung, aus den vorgenannten Gründen den Antrag abzulehnen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Der Rat der Stadt Erkelenz möge beschließen: 1. Auf der Roermonder Straße/Venloer Straße wird im Benehmen mit dem Träger der dortigen Landstraße ein weiterer Radweg, hilfsweise ein Fahrradschutzstreifen in Fahrtrichtung Wegberg/Uevekoven angelegt. Der bestehende Radweg wird einer Grundsanierung zugeführt. Vorlage A 66/386/2018 der Stadt Erkelenz Seite: 3/4 2. Die folgenden Straßen werden beidseits, unter Umständen unter Einbeziehung der derzeitigen Mehrzweckstreifen, mit Fahrradschutzstreifen ausgestattet: - Tenholter Straße von der Goswinstraße bis zum Kreisverkehr Wilhelmstraße und vom Kreisverkehr Wilhelmstraße bis zur Einmündung Kölner Straße, - Aachener Straße von der Einmündung Goswinstraße bis zur Kreuzung Südpromenade/Westpromenade, - Schulring, - Adam-Stegerwald-Hof, - Paul-Rüttchen-Straße, von der Antwerpener Straße bis zur Neumühle 3. Der Fahrradweg entlang den DB-Gleisen im Bereich zwischen der GerhardWelter-Straße und der K 33 und fortlaufend bis Straße zum Wahnenbusch wird so aufgebaut und gepflegt, dass eine ganzjährige Nutzung ermöglicht wird. 4. Die Verwaltung ergreift geeignete bauliche Maßnahmen, die die rechtswidrige Nutzung des Wirtschaftsweges (Peter-Gehlen-Straße) von der OD Matzerath bis zur Einmündung Viersener Straße unterbinden. 5. Der Bürgersteig von den Garagenhöfen am Lindemannhof in Richtung Bischof-Ketteler-Hof wird so abgesenkt, dass er von Fahrradfahrern barrierefrei nutzbar ist.“ Anlagen: Antrag der SPD vom 28.03.2018 Antrag des BZA aus 2015 mit Stellungnahme der Verwaltung Vorlage A 66/386/2018 der Stadt Erkelenz Seite: 4/4 Bezirksausschuss Golkrath Auszug aus der Niederschrift 2. Sitzung des Bezirksausschusses Golkrath vom 23.10.2015 Öffentlicher Teil TOP 5 ZUSATZPUNKT: Antrag der Mitglieder der SPD im Bezirksausschuss Golkrath, Markus und Ferdinand Kehren, vom 01.10.2015 bezüglich der Verkehrssituation auf dem Wirtschaftsweg zwischen Matzerath und Erkelenz Der Tagesordnungspunkt wurde durch einstimmigen Beschluss in die Tagesordnung aufgenommen. Ausschussvorsitzender Füßer verliest den Antrag. Der Antrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Die Anlage ist in das Rats- und Bürgerinformationssystem zu Tagesordnungspunkt A 5 (VO A 10/280/2015) unter Anlagen eingestellt. Für die Antragsteller trägt stv. Ausschussvorsitzender Kehren vor, dass er es für besser gehalten hätte, wenn der Antrag im Vorfeld allen Ausschussmitgliedern vorgelegen hätte, damit diese sich über die Örtlichkeit hätten informieren können. Er berichtet über eigene Erfahrungen; auch habe er mit dem zuständigen Polizeibezirksbeamten fernmündlich gesprochen. Die Polizei könne jedoch auch nur Stichproben machen. Die Stadt müsse sich der Problematik annehmen und Vorschläge unterbreiten (z. B. Ölwannenkiller, Findling wieder anders positionieren/hierzu Landwirtschaft einbinden). Ausschussmitglied H. P. Kehren trägt vor, dass der Weg hinreichend beschildert sei. Durch die Positionierung von Findlingen dürfe die Landwirtschaft als eigentlicher Nutzer des Weges nicht behindert werden. Auch Ausschussvorsitzender Füßer ist der Meinung, dass die Beschilderung klar und die Rechtslage eindeutig sei. Für den fließenden Verkehr sei die Polizei zuständig. Die Angelegenheit sei deshalb nicht über Stadt und BZA zu regeln und der Antrag sei so abzulehnen. Stv. Ausschussvorsitzender Kehren ist der Meinung, dass die Polizei natürlich nicht aus ihrer Verantwortung entlassen sei. Sie könne die Problematik aber nicht alleine regeln. WP 16/ZA4/02 Seite: 1/3 Ausschussmitglied M. Kehren ergänzt hierzu, dass durchaus Übertretungen durch die Polizei geahndet worden seien, dies allerdings nicht zu einer Lösung geführt habe. Ausschussmitglied Halcour bittet darum, die Entwicklung im Rahmen weiterer Maßnahmen der Polizei zuerst einmal abzuwarten. Ausschussmitglied Mertens weist daraufhin, dass man Bedenken möge, dass bei dorffestlichen Veranstaltungen Matzerath nicht zur Sackgasse werden dürfe, damit der Rettungsdienst in den Ort gelangen könne. Ausschussmitglied H. P. Kehren bittet darum, die Matzerather Interessen zu beachten. Man könne von Seiten der Antragsteller den Antrag auch unmittelbar an das Ordnungsamt richten und dies nicht über den Bezirksausschuss tun. Die Verwaltung könne dann prüfen, was gemacht werden könne. Stv. Ausschussvorsitzender Kehren weist daraufhin, dass es ihm um Maßnahmen zu einer konkreten Gefahrenvermeidung gehe. Ausschussmitglied M. Kehren ergänzt, dass es den Antragstellern heute nicht unbedingt darum gehe, konkrete Maßnahmen zu beschließen, sondern die Verwaltung zu bitten, mögliche Maßnahmen dem BZA zur weiteren Diskussion vorzuschlagen. Nach ausführlicher Diskussion einigt man sich auf folgenden Beschluss: Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung): „Die Verwaltung der Stadt Erkelenz wird aufgefordert, wirksame Maßnahmen zur Verhinderung unzulässigen Kraftverkehrs auf dem Wirtschaftsweg von Matzerath nach Erkelenz, im Bereich zwischen dem Haus der Familie Lambertz und der Viersener Allee (Neubaugebiet „Oerather Mühlenfeld“), vorzuschlagen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig Stellungnahme der Verwaltung: Der Wirtschaftsweg zwischen Matzerath und der Viersener Allee ist, wie auch vom Bezirksausschuss festgestellt, ausreichend beschildert durch Verkehrszeichen 260 (Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder, Mofas sowie Kraftwagen und sonstige mehrspurige KFZ) mit Zusatzzeichen 1026-38 (Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei), aus Richtung Matzerath zusätzlich mit dem Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei). Tatsächlich besteht für die Überwachung der Einhaltung des Durchfahrtverbotes eine ausschließliche Zuständigkeit der Polizei, da es sich um die Überwachung des fließenden Verkehrs handelt. Da im Juni und Juli 2015 mehrere Beschwerden von Bürgern über die widerrechtliche Nutzung des Wirtschaftsweges durch Anwohner des Ortsteils Matzerath beim Rechts- und Ordnungsamt eingingen, wurde der Bezirksdienst der WP 16/ZA4/02 Ausdruck vom: 19.06.2018 Seite: 2/3 Kreispolizeibehörde Heinsberg gebeten, dort nach Möglichkeit Kontrollen, insbesondere in der Zeit von 7 bis 9 Uhr und 15.30 bis 18 Uhr, durchzuführen. Eine entsprechende Kontrolle hat inzwischen auch stattgefunden. Nach Auskunft des Bezirksdienstes wurden zahlreiche Verwarnungen erteilt. Beim Rechts- und Ordnungsamt gingen anschließend zwei Hinweise ein, dass die Matzerather Bürger davon ausgegangen waren, dass die Nutzung des Wirtschaftsweges nach Sperrung des Schwarzen Weges durch einen „Ölwannenkiller“ entgegen der vorhandenen verkehrsrechtlichen Beschilderung geduldet würde. Seitens des Rechts- und Ordnungsamtes wurde deutlich darauf hingewiesen, dass eine solche Duldung wegen des Ausbaues als Wirtschaftsweg und auch unter dem Gesichtspunkt, dass es sich um eine Hauptfahrradroute handelt, auf keinen Fall erfolgen wird. Aufgrund eigener Feststellungen hat sich nach der Polizeikontrolle und der bisher geführten Gespräche die Situation bereits erheblich verbessert. Bauliche Maßnahmen (Findlinge, Ölwannenkiller o. ä.) sind an dieser Stelle nicht geeignet, da diese den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr, der im Übrigen nicht nur mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen, sondern auch mit Pkw´s erfolgen kann, unverhältnismäßig erschweren bzw. verhindern würden. Zudem muss auch das an den Wirtschaftsweg angrenzende Grundstück PeterGehlen-Straße 38 für die zur Durchfahrt berechtigten Anlieger ungehindert erreichbar sein. Seitens des Rechts- und Ordnungsamt wird in der Angelegenheit auch zukünftig ein Austausch mit dem Bezirksdienst der Polizei erfolgen. WP 16/ZA4/02 Ausdruck vom: 19.06.2018 Seite: 3/3