Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
79620.pdf
Größe
791 kB
Erstellt
11.06.18, 12:00
Aktualisiert
26.06.18, 09:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/429/2018
öffentlich
12.06.2018
Amt 61 Manfred Orth
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 28.03.2018
hier: Antrag auf Überprüfung und Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes der Stadt Erkelenz mit Schwerpunkt Kernstadt
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
26.06.2018
be
04.07.2018
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieRat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Mit Datum vom 28.03.2018 beantragt die SPD-Fraktion, „Der Rat der Stadt Erkelenz
möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Erkelenz
aus dem Jahre 1995 zu überprüfen, fortzuschreiben und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.“
Begründet wird der Antrag mit dem Hinweis auf eine zuletzt im Jahre 2008 aufgrund
von Untersuchungen des Radwegenetzes vorgenommene Fortschreibung, sowie
damit das im Verkehrsentwicklungsplan das verstärkte Verkehrsaufkommen in Erkelenz, neueste Entwicklungen der Fahrzeugtechnik und diverse Umgestaltungen im
innerstädtischen Verkehrsraum nicht berücksichtigt seien. Beantragt wird eine Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes in allen Teilen.
Der Antrag mit Begründung ist als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt.
Der Verkehrsentwicklungsplan wurde erstmalig im Jahre 1995 aufgestellt. Zwischen
2005 und 2008 erfolgte eine Fortschreibung in den Teilen Leitlinien und Ziele, KfzVerkehr, Ruhender Verkehr, Parkleitsystem und Radverkehr. Eine flächendeckende
Erfassung des Verkehrsgeschehens erfolgte nicht, ebenso wurde auf eine Fortschreibung des Kapitels zum ÖPNV verzichtet.
Mit dem Verkehrsentwicklungsplan als fachlich und politisch abgestimmtes Rahmenkonzept für einen Planungszeitraum von 5 bis 10 Jahren sollen die Grundlagen für
Entscheidungen über zukünftige Maßnahmen für eine geordnete Verkehrsentwick-
lung i. S. einer Nachhaltigkeit in der Stadt- und Verkehrsentwicklung hergeleitet und
begründet werden.
Ziel ist daher für den Planungshorizont von 5 bis 10 Jahren die Erarbeitung eines
Handlungskonzeptes mit auch kurzfristig realisierbaren konkreten Maßnahmen, die
der verkehrlichen und auch städtebaulichen Qualitätsverbesserung dienen. Nach
Ablauf von 10 Jahren ist daher eine Überprüfung der Maßnahmenumsetzung und
des Fortschreibungsbedarfes des Verkehrsentwicklungsplanes sinnvoll.
Zur Klärung des Fortschreibungsbedarfes sind daher die Grundannahmen der Verkehrsdaten des Verkehrsentwicklungsplanes und Bestimmungsgrößen der Verkehrsentwicklung sowie die Maßnahmenumsetzung zu überprüfen und gfs. Umfang und
Schwerpunkte einer Fortschreibung aufzuzeigen.
Hinsichtlich der Erkelenz-spezifischen Bedingungen ist eine Analyse der Verkehrsmittelwahl / Modal Split in 2018 beabsichtigt. Für die Erhebung wurden gemäß Erlass
zur Förderung von AGFS Maßnahmen zur Ermittlung des Modal Split Fördermittel
bewilligt.
Der Kreis Heinsberg beabsichtigt die bereits in 2012 durchgeführte kreisweite Mobilitätsuntersuchung in 2018 erneut durchzuführen. Die Ergebnisse sollen Ende voraussichtlich im Dezember 2018 zu Verfügung stehen.
In 2018 und 2019 ist die Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes Erkelenz-Mitte beabsichtigt, in dem u. a. konzeptionelle Überlegungen zum Verkehr auch
für konkrete Teilräume mit Maßnahmenermittlung vorgesehen ist.
Die Ergebnisse vorgenannter Untersuchungen und Planungen sollen in die Klärung
des Fortschreibungsbedarfes des Verkehrsentwicklungsplanes einbezogen werden.
Die Bearbeitung der Prüfung des Fortschreibungsbedarfes des Verkehrsentwicklungsplanes soll durch ein externes Verkehrsplanungsbüro erfolgen und der Bericht
voraussichtlich in 2019 im zuständigen Fachausschuss zur weiteren Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag der SPD-Fraktion „Der Rat der Stadt
Erkelenz möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Erkelenz
aus dem Jahre 1995 zu überprüfen, fortzuschreiben und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen“, abzulehnen.
Beschlussentwurf (als Beschlussempfehlung an den Rat)
„Der Rat der Stadt Erkelenz möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, den
Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Erkelenz aus dem Jahre 1995 zu überprüfen,
fortzuschreiben und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Für eine Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes in allen seinen Teilen ist
mit Kosten für verkehrsplanerische Leistungen und Gutachten zwischen 80.000 bis
100.000 EUR zu rechnen. Für das Haushaltsjahr 2018 stehen im Produktsachkonto
090100.542940 finanzielle Mittel nicht zur Verfügung.
Anlage:
Vorlage A 61/429/2018 der Stadt Erkelenz
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Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 28.03.2018
Vorlage A 61/429/2018 der Stadt Erkelenz
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