Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
79623.pdf
Größe
17 MB
Erstellt
11.06.18, 12:00
Aktualisiert
26.06.18, 09:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Dezernat III
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
III/078/2018
öffentlich
04.06.2018
Dezernat III Techn. Beig.
Ansgar Lurweg
Aufstellung eines Wasserversorgungskonzeptes (§ 38 Abs. 3 LWG
NRW)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
26.06.2018
be
28.06.2018
04.07.2018
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Gemäß § 50 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) ist die Wasserversorgung eine Aufgabe der Daseinsversorgung. In Anknüpfung hieran weist §
38 Abs. 1 Satz 1 Landeswassergesetz in Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) den Gemeinden die Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung zu. Diese haben in ihrem
Gebiet eine dem Gemeinwohl entsprechende Wasserversorgung sicherzustellen. Die
Wasserversorgung ist damit bundes- und landesgesetzlich eine Angelegenheit der
örtlichen Gemeinschaft im Sinne des Artikels 28 Abs. 2 Grundgesetz, d.h. sie ist traditionell eine gemeindliche Selbstverwaltungsangelegenheit.
Der Landesgesetzgeber hat im novellierten Landeswassergesetz Ende des Jahres
2016 in § 38 Abs. 3 LWG NRW geregelt, dass die Gemeinden erstmalig ein Wasserversorgungskonzept für das Gemeindegebiet aufzustellen haben. Dieses Wasserversorgungskonzept sollte ursprünglich von den Gemeinden zum 01.01.2018 bei der
zuständigen Bezirksregierung vorgelegt werden. Die Frist wurde auf den 30.06.2018
verlängert. Im Gesetz ist geregelt, das Wasserversorgungskonzepte zukünftig alle 6
Jahre fortzuschreiben sind.
Das zuständige Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in NRW hat per Rechtsverordnung den Umfang und den Inhalt der zu erstellenden Wasserversorgungskonzepte geregelt.
Die Stadt Erkelenz hat die Aufgabe der Wasserversorgung auf die Kreiswasserwerk
Heinsberg GmbH übertragen. Im Gesetz ist entsprechend vorgesehen, dass wenn
die Gemeinde die Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung nicht selbst erfüllt, der
Dritte (hier die Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH) an der Erstellung des Wasserversorgungskonzeptes mitzuwirken hat. Die Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH hat für
alle in ihrem Versorgungsgebiet liegenden Städte das Wasserversorgungskonzept
mit Hilfe des Ingenieurbüros ahu AG Wasser – Boden – Geomatik aus Aachen aufgestellt. In der Sitzung werden die Eckpunkte des Wasserversorgungskonzeptes für
die Stadt Erkelenz durch die Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH und das Ingenieurbüro vorgestellt.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):
„Das durch die Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH aufgestellte Wasserversorgungskonzept wird gemäß § 38 Abs. 3 LWG NRW zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung auf dem Stadtgebiet Erkelenz beschlossen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage:
Wasserversorgungskonzept für die Städte Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg und
Wegberg
Vorlage III/078/2018 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2
WASSERVERSORGUNGSKONZEPT
GEMÄSS § 38 LWG NW FÜR DIE
STADT ERKELENZ
Titel:
Datum:
Wasserversorgungskonzept gemäß § 38
Landeswassergesetz NRW für die Stadt
Erkelenz
20. April 2018
Berichtspflichtiger:
Stadt Erkelenz
Bearbeitung:
Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH
ahu AG
Gesehen, geprüft und freigegeben durch die Stadt Erkelenz als Berichtspflichtiger gem.
§ 38 Abs. 1 Landeswassergesetz von Nordrhein-Westfalen.
Stadt Erkelenz, im Juni 2018
Stadt Erkelenz, im Juni 2018
Stadt Erkelenz
Stadt Erkelenz
WASSERVERSORGUNGSKONZEPT
GEMÄSS § 38 LWG NW
Titel:
Wasserversorgungskonzept gemäß § 38
Landeswassergesetz NRW für die Städte
Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg und
Wegberg
Datum:
20. April 2018
Berichtspflichtiger:
Ansprechpartner:
Stadt Erkelenz
Herr Peter Jansen (Bürgermeister)
Herr Ansgar Lurweg (Technischer Beigeordneter)
Bearbeitung:
Kreiswasserwerke Heinsberg GmbH (KWW)
Ansprechpartner:
Herr Dipl.-Ing. Michael Leonards
Herr B. Eng. Daniel Nobis
Bearbeitung:
Bearbeiter:
ahu AG Wasser · Boden · Geomatik, Aachen
Herr Christoph Sailer (Projektleitung)
Dipl.-Geol. Natascha Bäßler (Bearbeitung)
Dipl.-Geol. Nadine Coenen (Qualitätssicherung)
Aktenzeichen:
VK_KWW / 17263
Ausfertigung Nr.:
PDF
ahu AG Wasser · Boden · Geomatik, Vorstände: Axel Meßling, Frank Müller
Kirberichshofer Weg 6, 52066 Aachen, Tel.: +49 (0)241 900011-0, Fax: +49 (0)241 900011-9
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
April 2018
INHALT
1
2
3
4
5
GEMEINDEGEBIET
1
1.1
Stadt Erkelenz
1
1.2
Stadt Hückelhoven
8
1.3
Stadt Wassenberg
11
1.4
Stadt Wegberg
15
BESCHREIBUNG DES WASSERVERSORGUNGSSYSTEMS
20
2.1
Übersicht
20
2.2
Wasserwerke
21
2.3
Organisation der Wasserversorgung
25
2.4
Rechtliche-/Vertragliche Rahmenbedingungen
26
2.5
Qualifikationsnachweise / Zertifizierung
26
2.6
Absicherung der Versorgung
27
2.7
Besonderheiten
27
AKTUELLE WASSERABGABE UND WASSERBEDARF
28
3.1
Wasserabgabe (Historie)
28
3.2
Prognose Wasserbedarf
29
MENGENMÄßIGES WASSERDARGEBOT FÜR DIE BEDARFSDECKUNG (WASSERBILANZ) SOWIE MÖGLICHE ZUKÜNFTIGE
VERÄNDERUNGEN
31
4.1
Wasserressourcenbeschreibung
31
4.1.1
Genutzte Ressourcen
31
4.1.2
Ungenutzte Ressourcen
43
4.2
Wasserbilanz
43
4.3
Entwicklungsprognose des quantitativen Wasserdargebots unter
Berücksichtigung möglicher Auswirkungen des Klimawandels
50
ROHWASSERÜBERWACHUNG / TRINKWASSERUNTERSUCHUNG UND
BESCHAFFENHEIT ROHWASSER / TRINKWASSER
52
5.1
Überwachungskonzept Rohwasser und Probenahmeplan Trinkwasser 52
5.2
Beschaffenheit von Rohwasser und Trinkwasser
52
6
WASSERTRANSPORT
60
7
WASSERVERTEILUNG
61
7.1
Plan des Wasserverteilnetzes
61
7.2
Auslegung des Verteilnetzes
62
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
-I-
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
7.3
7.4
8
9
April 2018
Technische Ausstattung, Materialien, Durchschnittsalter, Dichtigkeit,
Schadensfälle, Substanzerhalt
63
Wasserbehälter, Druckerhöhungs- /Druckminderungsanlagen
64
GEFÄHRDUNGSANALYSE
65
8.1
Identifizierung möglicher Gefährdungen
65
8.2
Entwicklungsprognose Gefährdungen
65
SCHLUSSFOLGERUNGEN UND ERFORDERLICHE MAßNAHMEN ZUR
LANGFRISTIGEN SICHERSTELLUNG DER ÖFFENTLICHEN
WASSERVERSORGUNG
66
ABBILDUNGEN:
Abb. 1:
Topografische Karte mit Hydrologie und Gemeindegrenzen
für die Stadt Erkelenz
2
Abb. 2:
Flächennutzungen im Stadtgebiet Erkelenz
4
Abb. 3:
Bevölkerungsentwicklung Stadt Erkelenz
5
Abb. 4:
Gebietsentwicklungsplan Regierungsbezirk Köln,
Ausschnitt Selfkant/Heinsberg
7
Topografische Karte mit Hydrologie und Gemeindegrenzen
für die Stadt Hückelhoven
8
Abb. 5:
Abb. 6:
Flächennutzungen im Stadtgebiet Hückelhoven
(nach Basis DLM); Legende siehe Abbildung 2
10
Abb. 7:
Bevölkerungsentwicklung Stadt Hückelhoven
11
Abb. 8:
Topografische Karte mit Hydrologie und Gemeindegrenzen
für die Stadt Wassenberg
12
Flächennutzungen im Stadtgebiet Wassenberg
(nach Basis DLM); Legende siehe Abbildung 2
14
Abb. 10:
Bevölkerungsentwicklung Stadt Wassenberg
15
Abb. 11:
Topografische Karte mit Hydrologie und Gemeindegrenzen
für die Stadt Wegberg
16
Flächennutzungen im Stadtgebiet Wegberg
(nach Basis DLM); Legende s. Abbildung 2
18
Abb. 13:
Bevölkerungsentwicklung Stadt Wegberg
19
Abb. 14:
Übersichtsplan Wasserversorgungsgebiet und
Wasserversorgungszonen
20
Abb. 15:
Aufbereitungsschema Wasserwerk Arsbeck
22
Abb. 16:
Aufbereitungsschema Wasserwerk Erkelenz
22
Abb. 17:
Schema Reinwasser Wasserwerk Erkelenz
23
Abb. 9:
Abb. 12:
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
- II -
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
April 2018
Abb. 18:
Aufbereitungsschema Wasserwerk Holzweiler
23
Abb. 19:
Aufbereitungsschema Wasserwerk Uevekoven
24
Abb. 20:
Aufbereitungsschema Wasserwerk Wassenberg
24
Abb. 21:
Wasserabgabe der KWW Heinsberg nach Kundengruppen
28
Abb. 22:
Wasserabgabe der KW Heinsberg GmbH nach Gemeinden
29
Abb. 23:
Übersicht der aktuellen Einzugsgebiete (2012/2013)
und Schutzgebiete der KWW Heinsberg GmbH
32
Ehemalige und geplante Wasserschutzzonen der
Wassergewinnungen Mennekrath, Uevekoven und Beeck
33
Abb. 25:
Tektonische Übersichtskarte Niederrheinische Bucht
35
Abb. 26:
Normalprofil und Schichtengliederung Niederrheinische Bucht
36
Abb. 27:
Halbschematischer Schnitt durch das
Wassergewinnungsgebiet Arsbeck
37
Halbschematischer Schnitt durch das
Wassergewinnungsgebiet Holzweiler
38
Halbschematischer Schnitt durch das
Wassergewinnungsgebiet Mennekrath
39
Abb. 30a: Halbschematischer Schnitt durch das
Wassergewinnungsgebiet Uevekoven
41
Abb. 30b: Halbschematischer Schnitt durch das
Wassergewinnungsgebiet Beeck
41
Abb. 24:
Abb. 28:
Abb. 29:
Abb. 31:
Abb. 32:
Abb. 33:
Abb. 34:
Abb. 35:
Halbschematischer Schnitt durch das
Wassergewinnungsgebiet Wassenberg
43
Änderung der Grundwasserneubildung für den Zeitraum
2011-2040 im Vergleich zum Referenzzeitraum 1981-2010
nach GROWA
51
Netz der Transport- und Versorgungsleitungen
der Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH
62
Zusammenfassung der im Trinkwassernetz eingesetzten
Materialien
63
Zusammenfassung des Alters des Trinkwassernetzes
(Hauptleitungen)
64
TABELLEN:
Tab. 1:
Flächennutzungen im Stadtgebiet Erkelenz
3
Tab. 2:
Flächennutzungen im Stadtgebiet Hückelhoven
9
Tab. 3:
Flächennutzungen im Stadtgebiet Wassenberg
13
Tab. 4:
Flächennutzungen im Stadtgebiet Wegberg
17
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
- III -
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
Tab. 5:
April 2018
Technische Ausstattung der Wassergewinnungsanlagen
der KWW Heinsberg GmbH
21
Tab. 6:
Eigenversorgungsanlagen
25
Tab. 7:
Wasserrechte der KWW Heinsberg GmbH
26
Tab. 8:
Wasserbedarfsprognose für die KWW Heinsberg GmbH
30
Tab. 9:
Ermitteltes Grundwasserdargebot für das EZG der WGA Arsbeck
44
Tab. 10:
Ermitteltes Grundwasserdargebot
für das EZG der WGA Holzweiler
45
Ermitteltes Grundwasserdargebot
für das EZG der WGA Mennekrath
46
Tab. 12:
Ermitteltes Grundwasserdargebot für das EZG der WGA Beeck
47
Tab. 13:
Ermitteltes Grundwasserdargebot für das EZG der Flachbrunnen
der WGA Uevekoven im Horizont 16/14
48
Ermitteltes Grundwasserdargebot für das EZG der Tiefbrunnen
der WGA Uevekoven im Horizont 8/6D
48
Ermitteltes Grundwasserdargebot für das EZG
der WGA Wassenberg (Hor. 9B)
49
Ermitteltes Grundwasserdargebot für das EZG
der WGA Wassenberg (Hor. 16)
49
Tab. 17:
Aktuelle Rohwasseranalysen der fünf WGA
58
Tab. 18:
Auszug aus der Trinkwasseranalyse von 2017
der fünf Aufbereitungsanlagen der KWW Heinsberg
59
Tab. 11:
Tab. 14:
Tab. 15:
Tab. 16:
ANLAGEN:
Anl. 1: Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz
Anl. 2: Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg
Anl. 3: Flächennutzungsplan der Stadt Wegberg
Anl. 4: Organisation der Ersatzwasserbeschaffung der KWW Heinsberg
GmbH (4 Seiten)
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
- IV -
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
1
April 2018
GEMEINDEGEBIET
Das vorliegende Wasserversorgungskonzept ist für die vier Städte Erkelenz,
Hückelhoven, Wassenberg und Wegberg gemeinsam erstellt, da diese vier
Städte vom Kreiswasserwerk Heinsberg (KWW) mit Trinkwasser versorgt
werden. Im Folgenden wird das Gemeindegebiet jeweils für die vier genannten Städte separat dargestellt.
1.1
Stadt Erkelenz
Überblick
Erkelenz ist mit 46.089 Einwohnern (Stand 31.12.2016) und einer Fläche von
117,34 km² die größte Stadt im Kreis Heinsberg. Das Landschaftsbild ist von
der flachwelligen bis fast ebenen Jülich-Zülpicher Börde geprägt, deren
fruchtbarer Lössboden überwiegend landwirtschaftlich genutzt wird. Im Norden beginnt die wald- und wasserreiche Landschaft der Schwalm-Nette-Platte,
eines Teilgebietes des Niederrheinischen Tieflandes. Im Westen, jenseits des
Stadtgebietes, liegt 30 bis 60 Meter tiefer die Rurniederung. Der Übergang
wird vom Baaler Riedelland eingenommen. Bäche haben hier eine abwechslungsreiche Landschaft von Berg und Tal geschaffen. Im Osten befindet sich
das Niersquellgebiet bei Kuckum und Keyenberg. Südlich steigt die Landschaft zur Jackerather Lößschwelle hin an. Der niedrigste Punkt misst
70 m ü. NN (Niersgebiet im Nordosten und Nähe Ophover Mühle im Südwesten) und der höchste Punkt 110 m ü. NN (Stadtgrenze bei Holzweiler/Immerath im Süden).
Seit 2006 werden die östlichen Teile des Stadtgebietes durch den Braunkohletagebau Garzweiler II abgetragen.
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
-1-
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
Abb. 1:
April 2018
Topografische Karte mit Hydrologie und Gemeindegrenzen für die
Stadt Erkelenz
Flächennutzung
Die Flächennutzung nach ATKIS im Stadtgebiet Erkelenz ist in Abbildung 2
enthalten. Die Verteilung der verschiedenen Flächennutzungen gibt die Tabelle 1 wieder.
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
-2-
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
Tab. 1:
April 2018
Flächennutzungen im Stadtgebiet Erkelenz
Nutzung
Siedlungsfläche inkl. Sport- und
Freizeitflächen
Flächen gemischter Nutzung
Industrie- und Gewerbeflächen
Bergbau inkl. Halden und
oberflächennaher Abbau
Verkehrsflächen inkl. Bahn
Landwirtschaft
Forstwirtschaft inkl. Gehölz
Gewässer
Sonstiges
SUMME
Fläche
[km²]
Fläche [%]
10,29
6,12
3,40
8,8
5,2
2,9
2,91
0,38
89,59
4,10
0,07
0,49
117,35
2,5
0,3
76,3
3,5
0,1
0,4
100,00
Bezogen auf das Stadtgebiet Erkelenz (vgl. Tab. 1) sind folgende Hauptnutzungsformen relevant:
•
•
•
•
•
•
Mit 76,3 % machen die landwirtschaftlichen Flächen mehr als drei Viertel der Flächennutzung im Stadtgebiet von Erkelenz aus, wobei Ackerflächen 95 % der landwirtschaftlichen Flächen darstellen.
Siedlungsnutzungen haben mit rd. 8,8 % den zweitgrößten Flächenanteil.
Flächen mit gemischter Nutzung sind mit 5,2 % an der Flächennutzung
im Stadtgebiet vertreten. Hierbei handelt es sich häufig um landwirtschaftliche Hofstellen.
Gewerbe- und Industrieflächen sind auf nur rd. 3 % der Stadtfläche
vorhanden.
Im Osten des Stadtgebietes liegt die Abbaufläche des Braunkohletagebaus Garzweiler II. Bergbauflächen sind mit 2,5 % an der Flächennutzung beteiligt.
Verkehrsflächen mit Straßen und Bahnlinien sind in der flächenhaften
Auswertung nur sehr untergeordnet vertreten (0,3 %), wobei Verkehrsanlagen für die Bahn überhaupt nicht auftreten. Hauptverkehrsader ist
die Autobahn BAB A46, die die Stadt Erkelenz südöstlich umfährt.
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
-3-
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
Abb. 2:
April 2018
Flächennutzungen im Stadtgebiet Erkelenz (nach Basis DLM)
Der Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz ist in Anlage 1 enthalten. Folgende Vorhaben der Stadtentwicklung werden angegeben:
•
19. Änderung des Flächennutzungsplans Gewerbliche Bauflächen
westlich B57, Realisierung Gewerbegebiet 1. Bauabschnitt rd. 17 ha in
2018, 2. Bauabschnitt nach Flächenverfügbarkeit,
•
Bebauungsplan Nr. IX/P Ferdinand-Clasen-Straße / Düsseldorfer Straße, Gewerbegebiet, Plangebiet rd. 3 ha, Aufstellung Bebauungsplan in
2018, Realisierung ab 2019,
•
Bebauungspläne für Wohngebiete mit Neu-Erschließungen.
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
-4-
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
April 2018
Bevölkerungsentwicklung
Für die Bevölkerungsentwicklung der Stadt Erkelenz liegen Daten für den Zeitraum 2000-2016 vor, die in Abbildung 3 grafisch dargestellt sind. Es ist eine
insgesamt steigende Tendenz der Einwohnerzahlen für diesen Zeitraum zu
erkennen. Aktuell (Stand 31.12.2016) liegt die Bevölkerungszahl bei 46.089.
Die Prognosezahlen von IT.NRW zeigen einen deutlichen Rückgang der Bevölkerung um 9,5 % bis 2030 und fast 13 % bis 2040. Vonseiten des Kreises
Heinsberg (freundliche mündliche Auskunft) wird dagegen für den gesamten
Kreis mit nur einem Rückgang von ca. 1-1,5 % der Bevölkerungszahlen ausgegangen.
Abb. 3:
Bevölkerungsentwicklung Stadt Erkelenz (Quelle: Stadt Erkelenz)
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
-5-
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
April 2018
Gebietsentwicklung
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen
(GEP Region Aachen) umfasst räumlich die Stadt Aachen sowie die Städteregion Aachen und die Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg.
Der Gebietsentwicklungsplan (GEP) wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.) Nr. 26 vom 10. Juni 2003,
S. 301 bekanntgemacht. Sowohl die Stadt Erkelenz als auch die drei anderen
im vorliegenden Konzept betrachteten Städte Hückelhoven, Wassenberg und
Wegberg sind im Ausschnitt Selfkant/Heinsberg enthalten (http://www.bezreg-
koeln.nrw.de/extra/regionalplanung/zeichdar_aachen/zeichnung/images/ZD490
0-02.pdf).
Der Ausschnitt Selfkant/Heinsberg des Gebietsentwicklungsplans ist in der
folgenden Abbildung 4 dargestellt.
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
-6-
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
Abb. 4:
April 2018
Gebietsentwicklungsplan Regierungsbezirk Köln,
Ausschnitt Selfkant/Heinsberg
(Norden ist links, Karte gegen den Uhrzeigersinn um 90 % gedreht.)
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
-7-
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
1.2
April 2018
Stadt Hückelhoven
Überblick
Hückelhoven gehört zum Kreis Heinsberg. Die Gesamtfläche des Stadtgebietes Hückelhoven beträgt 61,27 km². Das Gemeindegebiet liegt südlich von
Wassenberg und östlich von Erkelenz. Die Einwohnerzahl lag zum 31.12.2016
bei 40.928.
Abb. 5:
Topografische Karte mit Hydrologie und Gemeindegrenzen für die
Stadt Hückelhoven
Flächennutzung
Die Flächennutzung der Stadt Hückelhoven ist in Abbildung 6 enthalten. Die
Verteilung der verschiedenen Flächennutzungen gibt die Tabelle 2 wieder.
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
-8-
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
Tab. 2:
April 2018
Flächennutzungen im Stadtgebiet Hückelhoven
Nutzung
Siedlungsfläche inkl. Sportund Freizeitflächen
Flächen gemischter Nutzung
Industrie- und
Gewerbeflächen
Bergbau inkl. Halden und
oberflächennaher Abbau
Verkehrsflächen inkl. Bahn
Landwirtschaft
Forstwirtschaft inkl. Gehölz
Gewässer
Sonstiges
SUMME
Fläche
[km²]
Fläche [%]
8,76
14,3
2,74
4,5
2,79
4,6
1,17
0,25
34,26
9,00
1,64
0,66
61,28
1,9
0,4
55,9
14,7
2,7
1,1
100,0
Bezogen auf das Stadtgebiet Hückelhoven (vgl. Tab. 2) sind folgende Hauptnutzungsformen relevant:
•
•
•
•
•
•
Mit rd. 60 % machen die landwirtschaftlichen Flächen den mit Abstand
größten Anteil an der Flächennutzung im Stadtgebiet von Hückelhoven
aus, wobei Ackerflächen fast 80 % der landwirtschaftlichen Flächen
darstellen.
Den zweitgrößten Anteil stellen die Waldflächen dar (14,7 %), wobei
hier Laubwald den größten Anteil hat.
Siedlungsnutzungen haben mit 14,3 % einen ähnlich großen Flächenanteil wie die Waldflächen.
Flächen mit gemischter Nutzung sind mit 5,2 % an der Flächennutzung
im Stadtgebiet vertreten. Hierbei handelt es sich häufig um landwirtschaftliche Hofstellen.
Gewerbe- und Industrieflächen sind auf nur rd. 4,6 % der Stadtfläche
vorhanden.
Verkehrsflächen mit Straßen und Bahnlinien sind in der flächenhaften
Auswertung nur sehr untergeordnet vertreten (0,4 %). Auch im Stadtgebiet Hückelhoven stellt die Autobahn BAB A 46 die Hauptverkehrsader dar.
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
-9-
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
Abb. 6:
April 2018
Flächennutzungen im Stadtgebiet Hückelhoven (nach Basis DLM);
Legende siehe Abbildung 2
Bevölkerungsentwicklung
Für die Bevölkerungsentwicklung der Stadt Hückelhoven liegen Daten für den
Zeitraum 2000-2016 vor, die in Abbildung 7 grafisch dargestellt sind. Die Grafik zeigt, dass die Einwohnerzahlen mit Schwankungen zwischen 40.000 und
41.000 Einwohnern liegen. Aktuell (Stand 31.12.2016) liegt die Bevölkerungszahl bei 40.928.
Die Prognosezahlen von IT.NRW zeigen einen deutlichen Rückgang der Bevölkerung um knapp 5 % bis 2030 und gut 6 % bis 2040. Vonseiten des Kreises Heinsberg (freundliche mündliche Auskunft) wird dagegen für den gesamten Kreis nur mit einem Rückgang von ca. 1-1,5 % der Bevölkerungszahlen
ausgegangen.
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
- 10 -
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
Abb. 7:
April 2018
Bevölkerungsentwicklung Stadt Hückelhoven (Quelle: Stadt Hückelhoven)
Gebietsentwicklung
Siehe hierzu die Ausführungen in Abschnitt 1.1 (Stadt Erkelenz).
1.3
Stadt Wassenberg
Überblick
Die Stadt Wassenberg liegt im Westen des Kreises Heinsberg an der Grenze
zu den Niederlanden.
Der niedrigste Punkt des Stadtgebietes liegt auf 30 m ü. NN in der Ruraue,
der höchste Punkt befindet sich in der Wassenberger Oberstadt bei 92 m ü.
NN. Die Fläche des Stadtgebietes misst 42,4 km². Die aktuelle Einwohnerzahl
(Stand 31.12.2016) beträgt 18.544.
Das offene Flusstal der Rur und die bewaldeten Hänge des Wassenberger
Horstes prägen die Landschaft des Stadtgebietes. Nadel-, Laub- und ausgedehnte Bruchwälder gehen in die offenen, landwirtschaftlich genutzten Flächen über. Mehr als ein Drittel des Stadtgebietes ist mit Wald bewachsen.
Entlang des Flusses und seiner Altarme befinden sich ausgedehnte Grünlandflächen mit einzelnen Gehölzen.
Das Stadtgebiet Wassenberg gehört zum Naturpark Schwalm-Nette sowie
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
- 11 -
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
April 2018
zum Naturpark Maas-Schwalm-Nette. Es grenzt ferner an den niederländischen Nationalpark „De Meinweg“.
Abb. 8:
Topografische Karte mit Hydrologie und Gemeindegrenzen für die
Stadt Wassenberg
Flächennutzung
Die Flächennutzungen nach ATKIS im Stadtgebiet Wassenberg sind in Abbildung 9 enthalten. Die Verteilung der verschiedenen Flächennutzungen gibt
die Tabelle 3 wieder.
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
- 12 -
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
Tab. 3:
April 2018
Flächennutzungen im Stadtgebiet Wassenberg
Nutzung
Siedlungsfläche inkl. Sportund Freizeitflächen
Flächen gemischter Nutzung
Industrie- und
Gewerbeflächen
Bergbau inkl. Halden und
oberflächennaher Abbau
Verkehrsflächen inkl. Bahn
Landwirtschaft
Forstwirtschaft inkl. Gehölz
Gewässer
Sonstiges
SUMME
Fläche
[km²]
Fläche [%]
6,18
14,6
1,42
3,3
1,08
2,5
0,23
0,01
17,64
14,42
1,13
0,34
42,44
0,5
0,0
41,6
34,0
2,7
0,8
100,00
Bezogen auf das Stadtgebiet Wassenberg (vgl. Tab. 3) sind folgende Hauptnutzungsformen relevant:
•
•
•
•
•
•
Mit rd. 42 % machen die landwirtschaftlichen Flächen den größten Anteil an der Flächennutzung im Stadtgebiet von Wassenberg aus, wobei
Ackerflächen knapp 71 % der landwirtschaftlichen Flächen darstellen.
Den zweitgrößten Anteil stellen die Waldflächen mit 34 % der Flächennutzung dar, wobei hier Misch- und Nadelwald zu fast gleichen Teilen
vorkommen.
Siedlungsnutzungen sind mit 14,6 % vertreten.
Flächen mit gemischter Nutzung sind mit 3,3 % an der Flächennutzung
im Stadtgebiet vertreten. Hierbei handelt es sich häufig um landwirtschaftliche Hofstellen.
Gewerbe- und Industrieflächen sind auf nur 2,5 % der Stadtfläche vorhanden.
Verkehrsflächen spielen hinsichtlich der flächenhaften Auswertung der
Flächennutzung keine Rolle.
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Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
Abb. 9:
April 2018
Flächennutzungen im Stadtgebiet Wassenberg (nach Basis DLM);
Legende siehe Abbildung 2
Der Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg ist in Anlage 2 enthalten.
Bevölkerungsentwicklung
In Abbildung 10 ist die Bevölkerungsentwicklung für die Stadt Wassenberg auf
Grundlage von Daten der Stadt dargestellt. Aktuell (Stand 31.12.2016) liegt
die Bevölkerungszahl bei 18.544.
Die Prognosezahlen von IT.NRW zeigen einen deutlichen Rückgang der Bevölkerung um knapp 5 % in Bezug auf die IST-Zahlen bis 2030 und auch
2040. Vonseiten des Kreises Heinsberg (freundliche mündliche Auskunft) wird
dagegen für den gesamten Kreis mit nur einem Rückgang von ca. 1-1,5 % der
Bevölkerungszahlen ausgegangen.
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Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
April 2018
Abb. 10: Bevölkerungsentwicklung Stadt Wassenberg (Quelle: Stadt Wassenberg)
Gebietsentwicklung
Siehe hierzu die Ausführungen in Kapitel 1.1 (Stadt Erkelenz).
1.4
Stadt Wegberg
Die Stadt Wegberg ist die nördlichste Stadt des Kreises Heinsberg und liegt
an der deutsch-niederländischen Grenze. Neben der Stadt Wegberg selbst
gehören 40 weitere Ortschaften zum Stadtgebiet. Das Stadtgebiet umfasst
insgesamt rund 84 km² und hat rund 29.500 Einwohner (Stand Ende 2016).
Ein Viertel des Stadtgebietes ist bewaldet. Fast das gesamte Stadtgebiet gehört zum internationalen Naturpark Maas-Schwalm-Nette.
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
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Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
April 2018
Abb. 11: Topografische Karte mit Hydrologie und Gemeindegrenzen für die
Stadt Wegberg
Flächennutzung
Die Flächennutzung nach ATKIS im Stadtgebiet Wegberg ist in Abbildung 12
enthalten. Die Verteilung der verschiedenen Flächennutzungen gibt die Tabelle 4 wieder.
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
- 16 -
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
Tab. 4:
April 2018
Flächennutzungen im Stadtgebiet Wegberg
Nutzung
Siedlungsfläche inkl. Sportund Freizeitflächen
Flächen gemischter
Nutzung
Industrie- und
Gewerbeflächen
Bergbau inkl. Halden und
oberflächennaher Abbau
Verkehrsflächen inkl.
Bahn
Landwirtschaft
Forstwirtschaft inkl.
Gehölz
Sumpf, Moor, Heide
Gewässer
Sonstiges
SUMME
Fläche
[km²]
Fläche [%]
11,39
13,5
3,84
4,5
2,52
3,0
0,04
0,0
0,17
39,00
0,2
46,2
26,48
0,20
0,35
0,36
84,35
31,4
0,2
0,4
0,4
100,00
Bezogen auf das Stadtgebiet Wegberg (vgl. Tab. 4) sind folgende Hauptnutzungsformen relevant:
•
•
•
•
•
•
Mit rd. 46 % machen die landwirtschaftlichen Flächen den größten Anteil an der Flächennutzung im Stadtgebiet von Wegberg aus, wobei
Ackerflächen etwa 86 % der landwirtschaftlichen Flächen darstellen.
Den zweitgrößten Anteil stellen die Waldflächen mit 31,4 % der Flächennutzung dar, wobei hier Mischwald dominiert.
Siedlungsnutzungen sind mit 13,5 % vertreten.
Flächen mit gemischter Nutzung sind mit 4,5 % an der Flächennutzung
im Stadtgebiet vertreten. Hierbei handelt es sich häufig um landwirtschaftliche Hofstellen.
Gewerbe- und Industrieflächen sind auf nur 3,0 % der Stadtfläche vorhanden.
Verkehrsflächen spielen hinsichtlich der flächenhaften Auswertung der
Flächennutzung keine Rolle.
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
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Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
April 2018
Abb. 12: Flächennutzungen im Stadtgebiet Wegberg (nach Basis DLM); Legende s. Abbildung 2
Der Flächennutzungsplan der Stadt Wegberg ist in Anlage 3 enthalten.
Bevölkerungsentwicklung
In Abbildung 13 ist die Bevölkerungsentwicklung für die Stadt Wegberg auf
Grundlage von Daten der Stadt dargestellt. Aktuell (Stand 31.12.2016) liegt
die Bevölkerungszahl bei 29.496.
Die Prognosezahlen von IT.NRW zeigen einen deutlichen Rückgang der Bevölkerung hinsichtlich der IST-Zahlen um knapp 4,5 % bis 2030 und knapp
5 % bis 2040. Vonseiten des Kreises Heinsberg (freundliche mündliche Auskunft) wird dagegen für den gesamten Kreis mit nur einem Rückgang von ca.
1-1,5 % der Bevölkerungszahlen ausgegangen.
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Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
April 2018
Abb. 13: Bevölkerungsentwicklung Stadt Wegberg (Quelle: Stadt Wegberg)
Gebietsentwicklung
Siehe hierzu die Ausführungen in Abschnitt 1.1 (Stadt Erkelenz).
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- 19 -
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
2
BESCHREIBUNG DES WASSERVERSORGUNGSSYSTEMS
2.1
Übersicht
April 2018
Die Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH versorgt die Bürger und Einrichtungen
der Städte Erkelenz, Hückelhoven (außer Brachelen), Wassenberg und Wegberg mit Trinkwasser. Die Konzessionsgebiete entsprechen jeweils den Gemeindegebieten, mit Ausnahme von Hückelhoven, da hier die Konzession für
den Stadtteil Brachelen beim VWW Gangelt liegt (s. Abschn. 1).
Die vier Versorgungszonen der KWW Heinsberg GmbH sind in Abbildung 14
in der Übersicht dargestellt.
Abb. 14: Übersichtsplan Wasserversorgungsgebiet und Wasserversorgungszonen
Innerhalb des Versorgungsgebietes der KWW Heinsberg GmbH besteht ein
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Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
April 2018
internes Notverbundsystem, das bei Ausfall eines Wasserwerks die Versorgung der betroffenen Versorgungszone absichert. Darüber hinaus besteht eine Möglichkeit der Ersatzwasserbeschaffung über Niederkrüchten (VWW
Gangelt). In Anlage 4 sind die Übergabestellen und die Netzverbundschieber
für die Ersatzwasserbeschaffung dargestellt.
2.2
Wasserwerke
KWW Heinsberg GmbH
Die Wasserförderung erfolgt in den sechs Gewinnungsanlagen Uevekoven,
Beeck, Arsbeck, Wassenberg, Holzweiler und Mennekrath.
Die technische Ausstattung der Wassergewinnungsanlagen ist unterschiedlich
und wird im Folgenden beschrieben.
Tab. 5:
Technische Ausstattung der Wassergewinnungsanlagen der KWW
Heinsberg GmbH
WGA
Brunnen
Aufbereitung
Reinwasserpumpen
Reinwasserbehälter
WGA I
Uevekoven
11 Flachbrunnen; Förderung je 70 m³/h
3 Tiefbrunnen;
Förderung je 120 m³/h
Enteisenungsfilter:
3-stufig, 200 m³/h
Verdüsungsanlage:
3-stufig, 600 m³/h
2 auf 85 m mit
250 m³/h
3 auf 89 m mit
520 m³/h
1 auf 89 m mit
950 m³/h
alt: 3 Kammern,
Fassungsvermögen
1.200 m³
neu: 3 Kammern,
Fassungsvermögen
3.400 m³
WGA III Beeck
4 Flachbrunnen,
Förderung je 60 m³/h
WGA IV
Arsbeck
1 Tiefbrunnen,
Förderung 20 m³/h
1 Tiefbrunnen;
Förderung 40 m³/h
2 Tiefbrunnen;
Förderung 60 m³/h
2 auf 70 m mit je
30 m³/h
2 auf 70 m mit je
50 m³/h
2 Kammern,
Fassungsvermögen
1.000 m³
WGA V
Wassenberg
3 Flachbrunnen;
Förderung je 60 m3/h
1 Tiefbrunnen; Förderung 2 x 100 m³/h
Belüftungs-/ Enteisenungsanlage:
2-stufig, je 150 m³/h
2 auf 77 m mit je
100 m³/h
2 auf 77 m mit je
150 m³/h
Erdbehälter:
Rohrsystem,
Fassungsvermögen
600 m³
WGA VI
Holzweiler:
9 Tiefbrunnen,
Förderung je 100 m³/h
Enteisenungs-/ Entmanganungsfilter:
3-stufig, je 200 m³/h
Belüftungsanlage:Wellbahnen,
3-stufig, je 200 m³/h
2 auf 65 m mit
108 m³/h
2 auf 60 m mit 690
m³/h
2 Kammern,
Fassungsvermögen
2.000 m³
WGA VII
Mennekrath
3 Tiefbrunnen,
2 x 120 m³/h
Rohwasserbehälter mit
Zwischenpumpwerk,
177,5 m³
Enteisenungsfilter:
4-stufig, je 120 m³/h
2-stufige Behälterverdüsung,
je 230 m³/h
2 auf 5 mm mit
50 m³/h
4 auf 55 m mit
160 m³/h
2 Kammern,
Fassungsvermögen
3.000 m³
Insgesamt werden 5 Aufbereitungsanlagen in den oben genannten Werken,
außer in Beeck, betrieben. Die Fließschemata der Wasseraufbereitung in den
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- 21 -
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
April 2018
einzelnen Wasserwerken sind in den folgenden Abbildungen 15 bis 20 dargestellt. Eine Desinfektion des Wassers ist nicht erforderlich.
Abb. 15: Aufbereitungsschema Wasserwerk Arsbeck
Abb. 16: Aufbereitungsschema Wasserwerk Erkelenz (WGA Mennekrath)
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- 22 -
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
April 2018
Abb. 17: Schema Reinwasser Wasserwerk Erkelenz (WGA Mennekrath)
Abb. 18: Aufbereitungsschema Wasserwerk Holzweiler
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- 23 -
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
April 2018
Abb. 19: Aufbereitungsschema Wasserwerk Uevekoven
Abb. 20: Aufbereitungsschema Wasserwerk Wassenberg
In Wassenberg besteht darüber hinaus eine Druckerhöhungsanlage
(2 Kammern mit 2.000 m³) und drei Zwischenpumpen.
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Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
April 2018
VWW Gangelt
Das VWW Gangelt hat die Konzession im Stadtteil Hückelhoven-Brachelen.
Für Brachelen liegt ein eigenes Wasserversorgungskonzept vor, auf das an
dieser Stelle verwiesen wird. Im Wasserversorgungskonzept HückelhovenBrachelen ist auch das VWW Gangelt ausführlich dargestellt.
Eigenversorgungsanlagen
In den vier Gemeinden Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg und Wegberg
liegen insgesamt 12 Eigenversorgungsanlagen vor (Angabe des Kreises
Heinsberg). Die Aufteilung auf die vier Gemeinden gibt die folgende Tabelle 6
wieder.
Tab. 6:
Eigenversorgungsanlagen
gesamt
Stadt
angeschlossen
nicht
unbekannt
angeschlossen
Erkelenz
1
1
Hückelhoven
2
1
Wassenberg
1
1
Wegberg
8
2.3
1
1
7
Organisation der Wasserversorgung
Die Gemeinden Erkelenz, Wassenberg und Wegberg werden ausschließlich
von der KWW Heinsberg GmbH mit Trinkwasser versorgt. Im Stadtgebiet
Hückelhoven gibt es neben der KWW Heinsberg noch das VWW Gangelt als
Versorger (Stadtteil Hückelhoven-Brachelen, s. o.).
Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH
Die Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH versorgt die Bürger und Einrichtungen
der Städte Erkelenz, Hückelhoven (außer Brachelen), Wassenberg und Wegberg mit Trinkwasser. Nachdem das Unternehmen bei der Gründung im Jahr
1934 in Form des Eigenbetriebs geführt wurde, erfolgte zum 01.01.2001 die
Umwandlung in eine GmbH. Alleiniger Eigentümer des Unternehmens ist der
Kreis Heinsberg. Das Unternehmen beschäftigt 47 Mitarbeiter/-innen. Mit den
Städten Hückelhoven, Wassenberg und Wegberg wurden 2002 und mit der
Stadt Erkelenz 2003 Konzessionsverträge mit einer Laufzeit von 25 Jahren
abgeschlossen. Trotz eines Rückgangs des Pro-Kopf-Verbrauchs ist, aufgrund eines Zuwachses der Hausanschlüsse und des Leitungsnetzes, die Gesamtabgabe relativ konstant.
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
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Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
April 2018
Das Unternehmen ist gegliedert in drei Aufgabenbereiche:
•
Bereich Finanzen / Verwaltung,
•
Wassergewinnung / - aufbereitung / - speicherung / Netzeinspeisung,
•
Wasserverteilung / Hausanschlüsse.
Der Geschäftsführung angegliedert sind 4 Stabsstellen: Betriebsrat, Arbeitsmedizinischer Dienst, Arbeitssicherheit und Energiemanagement. Gemäß
DVGW Arbeitsblatt W 1000 sind Technische Führungskräfte für die technischen Bereiche Wassergewinnung und Rohrnetz benannt.
Verbandswasserwerk Gangelt GmbH
Bezüglich des VWW Gangelt wird an dieser Stelle auf das Wasserversorgungskonzept für Hückelhoven Brachelen verwiesen, in dem das Verbandswasserwerk Gangelt ausführlich dargestellt wird.
2.4
Rechtliche-/Vertragliche Rahmenbedingungen
Die Wasserförderung erfolgt in den Gewinnungsanlagen Uevekoven, Beeck,
Arsbeck, Wassenberg, Holzweiler und Mennekrath.
Dem Kreiswasserwerk Heinsberg stehen genehmigte Wasserrechte in Höhe
von insgesamt 9,8 Mio. m³ / Jahr zur Verfügung (vgl. Tab. 7).
Tab. 7:
Wasserrechte der KWW Heinsberg GmbH
WGA
Menge
Befristung
Aktenzeichen
(BR Köln)
Uevekoven
3,5 Mio. m³ / Jahr
befristet: 31.07.2027
54.1-1.1-(5.10)-4-ga
Beeck
0,8 Mio. m³ / Jahr
befristet: 31.07.2027
54.1-1.1-(5.10)-4-ga
Arsbeck
0,65 Mio. m³ / Jahr
befristet: 31.12.2030
54.1-1.1-(5.0)-1
Wassenberg
1,2 Mio. m³ / Jahr
befristet: 31.12.2021
54.1-1.1-(5.0)-2-ga
Holzweiler
1,9 Mio. m³ / Jahr
befristet: 31.12.2022
54.1.1.1.(5.1)-3
Mennekrath
1,752 Mio. m³ / Jahr
befristet: 31.12.2027
54.1-1.1-(5.1)-4
2.5
Qualifikationsnachweise / Zertifizierung
Das Kreiswasserwerk Heinsberg ist seit 2017 TSM-zertifiziert.
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- 26 -
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
2.6
April 2018
Absicherung der Versorgung
Zur langfristigen Sicherung der Wasserqualität wurden im gesamten Versorgungsgebiet der KWW Heinsberg Kooperationen Landwirtschaft / Wasserwirtschaft für die Einzugsgebiete der Wassergewinnungen gegründet. Das Kreiswasserwerk beteiligt sich an der Finanzierung eines zusätzlichen Wasserberaters bei der Landwirtschaftskammer und fördert spezielle Verhaltensmaßnahmen in der Bewirtschaftung der Ackerflächen. Ziel dieser Zusammenarbeit ist
es, die Arbeitsmethoden in der Landwirtschaft in wasserwirtschaftlicher Hinsicht zu optimieren, um so den Eintrag von Nitrat und Pflanzenbehandlungsmitteln ins Grundwasser zu verhindern.
WGA Holzweiler
Die Wassergewinnung am Standort Holzweiler (WGA Holzweiler) wird in den
nächsten 10 Jahren aufgrund des fortschreitenden Tagebaus Garzweiler stillgelegt werden müssen. Im Zuge der planmäßigen Fortführung des Tagebaus
wird es im Bereich der derzeitigen WGA Holzweiler zu Abgrabungen kommen.
Die bestehenden Anlagen zur Grundwasserförderung und -aufbereitung werden daher stillgelegt und beseitigt werden.
Zur Sicherstellung der zukünftigen Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet der KWW wurde bereits im Jahr 2011/2013 von der RWE Power AG in
Abstimmung mit dem Erftverband und der KWW eine Studie zur Erkundung
eines neuen Standortes für die sogenannte Wassergewinnungsanlage „Holzweiler neu“ durchgeführt. Ziel war es dabei, einen Standort zu erkunden, der
die Beibehaltung der Fördermenge von 1,9 Mio. m³/a der derzeitigen WGA
Holzweiler garantiert. Dabei spielt der Sümpfungseinfluss des nahegelegenen
Tagebaus eine bedeutende Rolle und stellt die größte einschränkende Einflussgröße dar. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass der geplante neue
Standort „Holzweiler neu“ grundsätzlich geeignet ist, die konkreten Randbedingungen allerdings noch durch weitere Untersuchungen bestimmt und ausgewertet bzw. bewertet werden müssen.
Die Erkundung eines Ersatzstandortes für die WGA Holzweiler ist daher noch
nicht abgeschlossen, wird aber sowohl seitens der KWW als auch der RWE
mit Nachdruck verfolgt.
WW Mennekrath
Das Wasserwerk Mennekrath muss aus Altersgründen in den nächsten Jahren ersetzt werden. Bei der Planung des Neubaus des Wasserwerks Mennekrath wird auch die Aufbereitung der in der zukünftigen Wassergewinnung
Holzweiler geförderten Menge von 1,9 Mio. m³/a vorgesehen.
2.7
Besonderheiten
Es liegen keine Besonderheiten vor, die über die in den Abschnitten 2.1 bis
2.6 dargestellte Situation hinausgehen.
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Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
3
AKTUELLE WASSERABGABE UND WASSERBEDARF
3.1
Wasserabgabe (Historie)
April 2018
Die wirtschaftlichen Kennzahlen des KWW Heinsberg werden seit 1986 aufgezeichnet. Im Jahr 2009 wurde die Wasserwerk Erkelenz GmbH übernommen, so dass ab hier ein deutlicher Anstieg der Gesamtwasserabgaben zu
beobachten ist.
Die Wasserabgabe der KWW Heinsberg GmbH ist in Abbildung 21 differenziert nach den Kundengruppen dargestellt.
Abb. 21: Wasserabgabe der KWW Heinsberg nach Kundengruppen
Abbildung 22 zeigt die jährliche Wasserabgabe differenziert nach den vier
Gemeindegebieten. Auch hier gilt der Hinweis, dass im Jahr 2009 die Wasserwerk Erkelenz GmbH übernommen wurde. Die differenzierte Erfassung der
Wasserabgabe nach Stadtgebieten erfolgt seit 2006.
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
- 28 -
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
April 2018
Abb. 22: Wasserabgabe der KW Heinsberg GmbH nach Gemeinden
3.2
Prognose Wasserbedarf
Der künftige Wassergesamtbedarf der KWW Heinsberg GmbH setzt sich aus
dem Bedarf der Bevölkerung, der Industrie, der Wiederverkäufer, dem Eigenbedarf und der Netzverlustmenge zusammen. Für den Bedarf der Bevölkerung wird der angesetzte Wasserbedarf pro Kopf mit der prognostizierten Einwohnerzahl (Quelle: IT.NRW) multipliziert. Da die von IT.NRW prognostizierten Einwohnerzahlen für 2016 3,6 % unter den tatsächlichen Einwohnerzahlen
(= Anschlüsse Trinkwasserversorgung) lagen, wurde diese Differenz von
3,6 % auf die Prognosezahlen von IT.NRW aufgeschlagen und in der Bedarfsprognose angesetzt. In Kapitel 1 wurde darüber hinaus bereits darauf hingewiesen, dass die Prognose der Bevölkerungszahlen von IT.NRW deutlich unter den tatsächlichen bzw. erwarteten Zahlen für den Kreis Heinsberg liegen.
Für die Bedarfsprognose wird auf die dokumentierten Wasserabgaben der
Jahre 2009 bis 2016 zurückgegriffen. Der gewählte Zeitraum erklärt sich aus
der Übernahme der Wasserwerk Erkelenz GmbH zum 01.01.2009. Für den
Bedarf von Industrie und Wiederverkäufern wird der Mittelwert der Jahre 2009
bis 2016 herangezogen. Für Netzverluste bzw. Eigenbedarf der KWW liegen
die aktuellen Zahlen für den Zeitraum 2013 bis 2016 vor. In diesen Jahren lagen die maximalen Mengen an Eigenbedarf bzw. nicht in Rechnung gestellte
Abgaben und Netzverluste bei knapp 650.000 m³/a, die im Weiteren für die
Bedarfsprognose angesetzt werden.
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
- 29 -
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
April 2018
Auf den so rechnerisch ermittelten Gesamtbedarf wird zur Absicherung von
unvorhersehbaren Entwicklungen, wie z. B. die aktuell noch nicht vorhersagbaren Zuwanderungszahlen, ein Sicherheitszuschlag von 10 % angesetzt. Die
Bedarfsprognose bis 2035 ist in der folgenden Tabelle 8 dargestellt.
Tab. 8:
Wasserbedarfsprognose für die KWW Heinsberg GmbH
Prognose
Jahr 2016 (IST)
Bevölkerungsprognose
(Einwohnerzahl)
Pro-Kopf-Wasserverbrauch
[l/(E*d)]
Bedarf Bevölkerung [m³/a]
Bedarf Industrie und
Wiederverkäufer [m³/a]
Eigenbedarf bzw. nicht in
Rechnung gestellte Abgaben
und Netzverluste [m³/a]
Wasserbedarf KWW GmbH
[m³/a]
Sicherheitszuschlag 10 %
[m³/a]
Bedarf KWW GmbH
inkl. Sicherheit [m³/a]
2020
2025
2030
2035
131.182
131.277
131.287
131.010
130.088
121
121
121
121
121
5.793.213
5.797.837
5.798.295
5.786.078
5.745.356
507.605
500.000
500.000
500.000
500.000
388.686
650.000
650.000
650.000
650.000
6.689.504
6.947.837
6.948.295
6.936.078
6.895.356
668.950
694.784
694.829
693.608
689.536
7.358.454
7.642.621
7.643.124
7.629.686
7.584.892
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
- 30 -
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
April 2018
4
MENGENMÄßIGES WASSERDARGEBOT FÜR DIE BEDARFSDECKUNG (WASSERBILANZ) SOWIE MÖGLICHE ZUKÜNFTIGE
VERÄNDERUNGEN
4.1
Wasserressourcenbeschreibung
4.1.1
Genutzte Ressourcen
Die Trinkwasserversorgung der Gemeinden Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg und Wegberg erfolgt ausschließlich über Grundwassergewinnung. Die
KWW betreibt dafür die sechs Wassergewinnungen Arsbeck, Holzweiler,
Mennekrath, Uevekoven, Beeck und Wassenberg. Die Wassergewinnung
Holzweiler wird in den kommenden Jahren aufgrund des fortschreitenden Tagebaus Garzweiler eingestellt. Die Erkundung für einen Ersatzstandort wurde
bereits begonnen (s. Abschn. 2.6). Die Lage der Einzugsgebiete für das Monitoringjahr 2012/2013 der fünf Wassergewinnungen ist in der folgenden Abbildung 23 dargestellt.
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
- 31 -
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
EZG_Wassenberg Hor. 16
Gewässer
EZG_Mennekrath Hor. 16/14 - 8/6D
Wasserschutzzone I, festgesetzt
EZG_Wassenberg Hor. 9B
Wasserschutzzone II, festgesetzt
EZG_Holzweiler Hor. 6D
Wasserschutzzone IIIA, festgesetzt
EZG_Beeck Hor. 16/14
Wasserschutzzone IIIB, festgesetzt
EZG_Arsbeck Hor. 5
Wasserschutzzone I, geplant
EZG Uevekoven Hor. 8/6D
Wasserschutzzone II, geplant
EZG_Uevekoven Hor. 16/14
Wasserschutzzone III, geplant
Gemeindegrenze
Wasserschutzzone IIIB, geplant
April 2018
Abb. 23: Übersicht der aktuellen Einzugsgebiete (2012/2013) und
Schutzgebiete der KWW Heinsberg GmbH
Für die WGA Wassenberg besteht ein unbefristetes Wasserschutzgebiet. Für
Uevekoven-Beeck und Mennekrath ist das vorläufig festgesetzte Wasserschutzgebiet am 05.12.2015 außer Kraft getreten. Ein gemeinsamer Antrag
für die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes liegt im Entwurf bei der Bezirksregierung Köln vor. Die ehemaligen und geplanten Schutzzonengrenzen
sind in der Abbildung 24 dargestellt.
Für die Wassergewinnungen Arsbeck und Holzweiler sind keine Schutzgebiete ausgewiesen.
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Abb. 24: Ehemalige und geplante Wasserschutzzonen der Wassergewinnungen Mennekrath, Uevekoven und Beeck
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Einfluss Tagebau Garzweiler
Der von RWE Power betriebene Braunkohletagebau Garzweiler liegt östlich
der Stadt Erkelenz. Insbesondere die Sümpfungsmaßnahmen im Tagebauvorfeld sowie die Infiltrationsmaßnahmen zum Ausgleich wirken sich in unterschiedlicher Form und Ausprägung auf die Wassergewinnungen der KWW
Heinsberg GmbH aus.
Sümpfungsanlagen RWE Power
Zur Entwässerung der im Tagebau Garzweiler abgebauten Schichten werden
Sümpfungsbrunnen durch RWE Power betrieben.
Insbesondere die Wassergewinnung Holzweiler ist von der Sümpfung und
dem damit verbundenen Trockenfallen des ersten und auch tieferer Grundwasserstockwerke betroffen (s. Abschn. 2.6).
Bei Fortschreiten des Tagebaus Garzweiler II nach Westen wird zunehmend
auch die WGA Mennekrath vom teilweisen Trockenfallen des ersten Grundwasserstockwerks betroffen sein (vgl. Wasserschutzgebietsgutachten 2016).
Die Auswirkungen der Sümpfungsmaßnahmen auf die Grundwasserstände
und die Strömungsverhältnisse werden im Rahmen des Monitorings zu Garzweiler II überwacht und regelmäßig ausgewertet.
Infiltrationsanlagen RWE Power
Zum Stützen der Grundwasserstände im 1. Grundwasserstockwerk und damit
zum Erhalt der Feuchtgebiete an Niers, Schwalm und Rur betreibt die RWE
Power Infiltrationsanlagen, die im Untersuchungsgebiet insbesondere als
Riegel südöstlich der WGA Uevekoven und WGA Beeck sowie nördlich der
WGA Beeck und östlich der WGA Arsbeck angeordnet sind.
Das für die Infiltration vorgesehene, im Rahmen der Sümpfungsmaßnahmen
gehobene Wasser wird in den Wasserwerken Jüchen und Wanlo aufbereitet
(enteisent und entmangant) und über ein Rohrleitungssystem zu den Feuchtgebieten transportiert. Das Infiltrationswasser ist frei von anthropogenen Spurenstoffen und weist nach Cremer (2016) aktuell folgende Anionenkonzentrationen auf:
•
Nitrat 0 mg/l,
•
Chlorid 25 mg/l,
•
Sulfat 50 mg/l,
•
Hydrogencarbonat 300 mg/l.
Im Rahmen des Monitorings zu Garzweiler II werden die Ausbreitung des Infiltrationswassers im Grundwasserleiter und die Auswirkungen auf die Grundund Rohwasserbeschaffenheit überwacht und regelmäßig ausgewertet.
An den WGA Uevekoven, Beeck, Mennekrath und Arsbeck wird ein deutlich
von dem Infiltrationswasser beeinflusstes Grundwasser gefördert.
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Hydrogeologie
Die Wassergewinnungen der KWW Heinsberg GmbH liegen überwiegend auf
der Venloer Scholle, z. T. auch auf der Rurscholle. Bedingt durch die Wechsellagerung von unterschiedlich durchlässigen Schichten (Kies, Sand, Ton
und Flöze) ist der Untergrund in Grundwasserstockwerke gegliedert. Die Lage
des Untersuchungsgebietes ist in der Abbildung 25 dargestellt, die Gliederung
der Horizonte und Stockwerke zeigt Abbildung 26. Im Folgenden werden die
hydrogeologischen Bedingungen für die sechs Wassergewinnungsanlagen
beschrieben.
Abb. 25: Tektonische Übersichtskarte Niederrheinische Bucht
(Quelle: Walter 1985, eigene Bearbeitung)
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Abb. 26: Normalprofil und Schichtengliederung Niederrheinische Bucht
(nach Schneider & Thiele 1965) (Quelle: Rheinbraun 2000)
Arsbeck
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Im Bereich der WGA Arsbeck werden drei lokale Grundwasserstockwerke unterschieden, die durch die Flöze Frimmersdorf (Hor. 6C) bzw. Morken (Hor.
6A) voneinander getrennt sind. Ein halbschematischer Schnitt mit der Darstellung der Stockwerksbildung im Einzugsgebiet der WGA Arsbeck ist in Abbildung 27 enthalten.
Das 1. Grundwasserstockwerk umfasst die Horizonte 16 bis 6D (16 – 6D)
und besteht aus pleistozänen Terrassensedimenten in Form von Sanden und
Kiesen der jüngeren Maas-Hauptterrasse (Hor. 16) sowie aus im Miozän abgelagerten marinen Feinsanden (6D).
Zwischen den beiden o. g. Flözen befindet sich das aus obermiozänen Sanden bestehende 2. Grundwasserstockwerk (Hor. 6B). In Bereichen fehlender Flözverbreitung des Flözes Frimmersdorf liegt dieses ansonsten gespannte Grundwasserstockwerk ungespannt vor und bildet zusammen mit dem Hor.
16 – 6D das 1. Grundwasserstockwerk.
Unterhalb des Flözes Morken befinden sich miozäne (Hor. 5) und oligozäne
(Hor. 4) Sande des durchgehend gespannten 3. Grundwasserstockwerks,
welches gleichzeitig das Entnahmestockwerk aller vier Brunnen der
WGA Arsbeck ist.
Abb. 27: Halbschematischer Schnitt durch das Wassergewinnungsgebiet
Arsbeck (ahu AG nach Bieske&Partner 2010)
Holzweiler
Die Fassungsanlagen und das Einzugsgebiet der WGA Holzweiler liegen vollständig innerhalb der Venloer Scholle. Großräumig betrachtet ist im Einzugsgebiet der WGA Holzweiler ein Grundwasserstockwerk verbreitet, das die
quartären und tertiären Horizonte 16 bis 6D umfasst. Ein halbschematischer
Schnitt mit der Darstellung der Stockwerksbildung im Einzugsgebiet der WGA
Holzweiler ist in Abbildung 28 enthalten.
Im Verbreitungsbereich des Flözes Garzweiler (Hor. 6E) wird dieses
1. Grundwasserstockwerk lokal in zwei Grundwasserleiter (Horizonte 16-8
und Horizont 6D) unterteilt. Dies ist im Bereich der WGA Holzweiler der Fall.
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Westlich der WGA Holzweiler keilt das Flöz Garzweiler aus. Die Brunnen der
WGA Holzweiler sind im Horizont 6D verfiltert.
Dort, wo der Reuverton (Hor. 11) verbreitet ist, werden außerdem ein quartärer Teilgrundwasserleiter aus den Terrassenablagerungen (Hor. 16/14) und
ein tertiärer Teilgrundwasserleiter aus der Hauptkiesserie (Hor. 8) und den
miozänen Sanden (6D) unterschieden.
Das Flöz Frimmersdorf (Hor. 6C) bildet die trennende Schicht zum 2. Grundwasserstockwerk, das hier durch Horizont 6B repräsentiert wird.
Abb. 28: Halbschematischer Schnitt durch das Wassergewinnungsgebiet
Holzweiler (ahu AG nach Bieske&Partner 2010)
Mennekrath
Die Fassungsanlage der WGA Mennekrath liegt unmittelbar östlich des Wegberger Sprungs und damit auf der Venloer Tiefscholle. Das Einzugsgebiet
(EZG) der WGA Mennekrath reicht in den Bereich westlich des Wegberger
Sprungs und liegt somit auf der Venloer Hochscholle. Ein halbschematischer
Schnitt mit der Darstellung der Stockwerksbildung im Einzugsgebiet der WGA
Mennekrath ist in Abbildung 29 enthalten.
Die Grundwasserstockwerksgliederung für den Fassungsbereich der WGA
Mennekrath ist wie folgt zu beschreiben:
Das 1. Grundwasserstockwerk umfasst die Horizonte 16 und 14 und besteht
aus pleistozänen Terrassensedimenten in Form von Sanden und Kiesen der
älteren und jüngeren Maas-Hauptterrasse (Hor. 14 und 16). Zum Liegenden
ist es durch den lückenhaft verbreiteten Reuverton abgegrenzt. Die Verbreitungsgrenze des Reuvertons verläuft im westlichen Einzugsgebiet der WGA
Mennekrath.
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Das 2. Grundwasserstockwerk wird von den Horizonten 8 (Hauptkiesserie)
und 6D (miozäne Meeressande) gebildet. Eine eindeutige Stockwerkstrennung zwischen dem 1. und dem 2. Grundwasserstockwerk ist aufgrund der
lückenhaften Verbreitung des Reuvertons, d. h. auch am Fassungsstandort
der WGA Mennekrath, nicht gegeben. Die Brunnen VU 42 und VU 46 sind im
1. und 2. Grundwasserstockwerk und der Brunnen VU 70 nur im 2. Grundwasserstockwerk verfiltert.
Das 3. Grundwasserstockwerk bilden hier die miozänen Sande des Horizonts 6B, die vom 2. Grundwasserstockwerk durch das Flöz Frimmersdorf getrennt werden.
Abb. 29: Halbschematischer Schnitt durch das Wassergewinnungsgebiet
Mennekrath (ahu AG nach Bieske&Partner 2010)
Uevekoven-Beeck
Die Fassungsanlage der WGA Uevekoven liegt östlich des Wegberger
Sprungs und damit auf der Venloer Tiefscholle, ihr Einzugsgebiet reicht in den
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Bereich westlich des Wegberger Sprungs und liegt somit auf der Venloer
Hochscholle. Das Einzugsgebiet der WGA Beeck liegt vollständig innerhalb
der Venloer Tiefscholle. Ein halbschematischer Schnitt mit der Darstellung der
Stockwerksbildung im Einzugsgebiet der WGA Uevekoven und Beeck ist in
den Abbildungen 30a und 30b enthalten.
Die Grundwasserstockwerksgliederung für den Bereich der Venloer Tiefscholle ist wie folgt zu beschreiben:
Das 1. Grundwasserstockwerk umfasst die Horizonte 16 und 14 und besteht
aus pleistozänen Terrassensedimenten in Form von Sanden und Kiesen der
älteren und jüngeren Maas-Hauptterrasse (Hor. 14 und 16). Zum Liegenden
ist es durch den Reuverton abgegrenzt.
Die Flachbrunnen der WGA Uevekoven sowie die Brunnen der WGA Beeck
sind im 1. Grundwasserstockwerk verfiltert.
Das 2. Grundwasserstockwerk wird von den Horizonten 8 (Hauptkiesserie)
und 6D (miozäne Meeressande) gebildet. Die Tiefbrunnen der WGA Uevekoven sind im 2. Grundwasserstockwerk verfiltert.
Das 3. Grundwasserstockwerk bilden im Bereich der Venloer Tiefscholle die
miozänen Sande des Horizonts 6B, die vom 2. Grundwasserstockwerk durch
das Flöz Frimmersdorf getrennt werden.
Innerhalb der Venloer Hochscholle verläuft der Reuvertonausbiss, so dass
das 1. und 2. Grundwasserstockwerk hier verbunden sind.
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Abb. 30a: Halbschematischer Schnitt durch das Wassergewinnungsgebiet
Uevekoven (ahu AG nach Bieske&Partner 2010)
Abb. 30b: Halbschematischer Schnitt durch das Wassergewinnungsgebiet
Beeck (ahu AG nach Bieske&Partner 2010)
Wassenberg
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Die Fassungsanlagen der WGA Wassenberg liegen im Bereich der Rurscholle. Östlich der Fassungsanlagen schließt sich der Wassenberger Horst an, der
bereits zur Venloer Scholle zählt. Diese beiden tektonischen Einheiten sind
durch das hydraulisch wirksame System der Rurrandverwerfung getrennt. Der
Versatz zwischen dem höher liegenden Wassenberger Horst (Venloer Scholle) und der abgesenkten Rurscholle liegt bei mehreren hundert Metern.
Ein halbschematischer Schnitt mit der Darstellung der Stockwerksbildung im
Einzugsgebiet der WGA Wassenberg ist in Abbildung 31 enthalten.
Im Bereich der Rurscholle werden oberhalb der Indener Schichten (Oberflözgruppe Horizonte 7A-F) drei lokale Grundwasserstockwerke unterschieden,
die durch den Reuverton (11) und den unteren Rotton (9A) voneinander getrennt sind:
•
Horizont 16
1. Stockwerk,
•
Horizont 9B (und 10)
2. Stockwerk,
•
Horizont 8
3. Stockwerk.
Im Bereich des Wassenberger Horstes bilden quartäre Sedimente der jüngeren Hauptterrasse (Horizont 16) zusammen mit oligozänen Meeressanden (04
bis 01) ein gemeinsames Grundwasserstockwerk mit einer Mächtigkeit zwischen 150 m und 200 m.
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Abb. 31: Halbschematischer Schnitt durch das Wassergewinnungsgebiet
Wassenberg
4.1.2
Ungenutzte Ressourcen
Ungenutzte Ressourcen sind für die Gemeindegebiete nicht relevant.
4.2
Wasserbilanz
Einflussgrößen der Grundwasserbilanz für die Einzugsgebiete der Wassergewinnungen der KWW Heinsberg sind:
•
Grundwasserneubildung
aus mGROWA,
•
wasserrechtlich genehmigte Entnahmemenge der jeweiligen WGA,
aktuelle Entnahmemengen im Monitoringjahr 2012,
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•
potenzialabhängige Grundwasseranreicherung bzw. -verlust durch
Leakage
ermittelt aus den Daten zu Tonverbreitung und Potenzialdifferenzen
der Horizonte,
•
Entnahmen Dritter,
•
Infiltrationsmaßnahmen der RWE Power.
Die Wasserbilanzen werden im Folgenden für alle sechs Gewinnungsgebiete
separat dargestellt. Die Berechnungen beruhen auf den wasserwirtschaftlichen Daten des Jahres 2012 und beziehen sich auf die in Abbildung 23 dargestellten Einzugsgebiete.
Arsbeck
Das EZG der WGA Arsbeck im Förderhorizont 5/4 weist eine Fläche von rd.
3,9 km2 auf. Zur Erstellung der Grundwasserbilanz für das Einzugsgebiet
(EZG) der WGA Arsbeck müssen folgende Einflussgrößen herangezogen
werden:
•
Zusickerung (Leakagemenge) aus den überlagernden Horizonten in den
Förderhorizont 5/4,
•
Entnahmen Dritter im EZG der WGA Arsbeck,
•
Versickerungsmaßnahmen der RWE Power im EZG der WGA Arsbeck.
Im Rahmen des Monitoringberichts 2012 für die WGA Arsbeck wurde folgendes Grundwasserdargebot ermittelt (vgl. folgende Tab. 9):
Tab. 9:
Ermitteltes Grundwasserdargebot für das EZG der WGA Arsbeck
Aussickerung (Leakagemenge) in den Horizont 5/4
Infiltration in den Horizont 5
Entnahmen Dritter innerhalb des Einzugsgebietes
aus dem Horizont 5
Grundwasserdargebot im Horizont 5 innerhalb des
Einzugsgebietes der WGA Arsbeck
139.083 m3/a
405.780 m3/a
0 m3/a
544.863 m3/a
Einem Grundwasserdargebot von rd. 544.863 m³/a im Horizont 5/4 steht die
hochgerechnete Entnahmemenge der WGA Arsbeck von rd. 541.932 m³/a
gegenüber. Damit ist die Bilanz für die WGA Arsbeck als ausgeglichen anzusehen. Durch die aktuellen Versickerungsmaßnahmen wird innerhalb des
EZG eine zumindest ausgeglichene Grundwasserbilanz gewährleistet.
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Holzweiler
Das EZG weist eine Fläche von rd. 7,48 km2 auf. Zur Erstellung der Grundwasserbilanz für das EZG der WGA Holzweiler müssen folgende Einflussgrößen herangezogen werden:
•
Leakagemenge aus dem überlagernden Horizont 8 in den Förderhorizont
6D,
•
Leakagemenge aus dem Horizont 6D in den Horizont 6B,
•
Grundwasserentnahme der WGA Holzweiler,
•
Entnahmen Dritter im EZG der WGA Holzweiler,
•
Versickerungsmaßnahmen der RWE Power AG.
Eine Grundwasseranreicherung mittels Grundwasserneubildung wird im Horizont 6D nicht angenommen. Außerhalb der Tonverbreitung liegen zwischen
dem Horizont 8 und dem Horizont 6D Druckpotenzialunterschiede vor, so
dass hier kein gemeinsames Grundwasserstockwerk (8-6D) der beiden Horizonte vorliegt und eine unmittelbare Grundwasseranreicherung durch Grundwasserneubildung lediglich in den Horizont 8, nicht jedoch in den Horizont 6D,
erfolgt.
Im Rahmen des Monitoringberichts 2012 für die WGA Holzweiler wurde folgendes Grundwasserdargebot ermittelt (vgl. folgende Tab. 10):
Tab. 10: Ermitteltes Grundwasserdargebot für das EZG der WGA Holzweiler
79.591
m3/a
Leakagemenge aus dem Horizont 8 in den Horizont 6D außerhalb Flöz Garzweiler
435.411
m3/a
Leakagemenge aus dem Horizont 6D in den Horizont 6B im
Bereich Flöz Frimmersdorf
-108.101
m3/a
Hochgerechnete jährliche Grundwasserentnahme WGA Holzweiler
-407.016
m3/a
-114
m3/a
Leakagemenge aus dem Horizont 8 in den Horizont 6D im Bereich Flöz Garzweiler
Grundwasserdargebot im Horizont 6D innerhalb des Einzugsgebietes der
WGA Holzweiler
Die Bilanz für die WGS Holzweiler ist damit als ausgeglichen anzusehen.
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Mennekrath
Das EZG Mennekrath für das 1. Grundwasserstockwerk bzw. 2. Grundwasserstockwerk weist insgesamt eine Fläche von rd. 8,37 km2 auf. Zur Erstellung
der Grundwasserbilanz für das EZG der WGA Mennekrath müssen folgende
Einflussgrößen herangezogen werden:
•
Grundwasserneubildung,
•
Entnahmemenge WGA Mennekrath,
•
Aussickerung (Leakagemenge) aus dem Förderhorizont (8/6D) in den unterlagernden Horizont 6B,
•
Entnahmen Dritter im EZG der WGA Mennekrath,
•
Versickerungsmaßnahmen der RWE Power AG.
Im Rahmen des Monitoringberichts 2012 für die WGA Mennekrath wurde folgendes Grundwasserdargebot ermittelt (vgl. folgende Tab. 11):
Tab. 11: Ermitteltes Grundwasserdargebot für das EZG
der WGA Mennekrath
Grundwasserneubildung
Infiltration RWE Power AG
Aussickerung (Leakagemenge) in den Horizont 6B
Entnahmen Dritter innerhalb des Einzugsgebietes aus den
Horizonten 16/14 und 8/6D
Grundwasserdargebot innerhalb des Einzugsgebietes der
WGA Mennekrath
1.452.754 m³/a
288.456 m3/a
- 412.799 m3/a
- 3.420 m3/a
1.324.991 m3/a
Einem Grundwasserdargebot von rd. 1.324.991 m³/a in den Horizonten 16/14
und 8/6D steht die hochgerechnete Entnahmemenge der WGA Mennekrath
von rd. 1.261.560 m³/a gegenüber. Damit ist die Bilanz für die WGA Mennekrath als ausgeglichen anzusehen.
Uevekoven-Beeck
Das EZG der WGA Beeck im 1. Grundwasserstockwerk weist insgesamt eine
Fläche von rd. 0,69 km2 auf. Zur Erstellung der Grundwasserbilanz für das
EZG der WGA Beeck müssen folgende Einflussgrößen herangezogen werden:
•
Grundwasserneubildung,
•
Entnahmemenge WGA Beeck,
•
Aussickerung (Leakagemenge) aus dem Förderhorizont in den unterlagernden Horizont 8,
•
Entnahmen Dritter im EZG der WGA Beeck,
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•
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Versickerungsmaßnahmen der RWE Power AG.
Im Rahmen des Monitoringberichts 2012 für die WGA Beeck wurde folgendes
Grundwasserdargebot ermittelt (vgl. folgende Tab. 12):
Tab. 12: Ermitteltes Grundwasserdargebot für das EZG der WGA Beeck
Grundwasserneubildung
144.367
m³/a
Infiltration RWE Power
428.616
m3/a
55.870
m3/a
-
m3/a
517.112
m3/a
Aussickerung (Leakagemenge)
in den Horizont 8
Entnahmen Dritter innerhalb des
Einzugsgebietes aus den Horizonten 16/14
Grundwasserdargebot
innerhalb des Einzugsgebietes der
WGA Beeck
Einem Grundwasserdargebot von rd. 517.112 m³/a im Horizont 16/14 steht die
hochgerechnete Entnahmemenge der WGA Beeck von rd. 375.960 m³/a gegenüber. Damit ist die Bilanz für die WGA Beeck insbesondere infolge der Infiltrationsmaßnahmen als ausgeglichen anzusehen.
Für die WGA Uevekoven wird die Bilanzierung getrennt für die Flachbrunnen
und die Tiefbrunnen durchgeführt. Die Einzugsgebiete für die beiden Förderhorizonte weisen insgesamt eine Fläche von:
•
rd. 4,42 km2 im Horizont 16/14
und
•
rd. 9,32 km² im Horizont 8/6D
auf.
Zur Erstellung der Grundwasserbilanz für die WGA Uevekoven müssen folgende Einflussgrößen herangezogen werden:
•
Grundwasserneubildung,
•
Entnahmemenge WGA Uevekoven differenziert nach Flach- und Tiefbrunnen,
•
Lekagemengenbetrachtung zwischen den Horizonten 16/14 und Horizont
8/6D,
•
Lekagemengenbetrachtung zwischen den Horizonten 8/6D und Horizont
6B,
•
Entnahmen Dritter im EZG der WGA Uevekoven,
•
Versickerungsmaßnahmen der RWE Power AG.
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Im Rahmen des Monitoringberichts 2012 für die WGA Uevekoven wurden differenziert nach Flach- und Tiefbrunnen folgende Grundwasserdargebote ermittelt (vgl. folgende Tab. 13und 14):
Tab. 13: Ermitteltes Grundwasserdargebot für das EZG der Flachbrunnen
der WGA Uevekoven im Horizont 16/14
683.475
m3/a
1.695.966
m3/a
Entnahmen Dritter innerhalb des Einzugsgebietes
aus dem Horizont 16/14
-2.760
m3/a
Leakagemenge von Horizont 16/14 in Hor. 6B
-4.511
m³/a
Leakagemenge von Horizont 8/6D in Hor. 16/14
50.690
m³/a
2.422.860
m3/a
-1.470.720
m3/a
952.140
m3/a
Grundwasserneubildung
Infiltration in den Horizont 16/14
Grundwasserdargebot innerhalb des Einzugsgebietes
Hor. 16/14 der WGA Uevekoven
Hochgerechnete Jahresentnahme Flachbrunnen
WGA Uevekoven
Summe
Tab. 14: Ermitteltes Grundwasserdargebot für das EZG der Tiefbrunnen der
WGA Uevekoven im Horizont 8/6D
Grundwasserneubildung
Zusickerung (Leakage) in den Horizont 8/6D
Infiltration in den Horizont 8/6D
Entnahmen Dritter innherhalb des Einzugsgebietes aus dem Horizont 16/14
Leakageverluste nach Horizont 6B
Grundwasserdargebot innerhalb des Einzugsgebietes
der WGA Beeck
Hochgerechnete Jahresentnahme Tiefbrunnen WGA Uevekoven
Summe
429.433
m3/a
-108.763
m³/a
702.738
m3/a
0
m3/a
-128.167
m³/a
895.241
m3/a
-793.920
m3/a
101.321
m3/a
Einem Grundwasserdargebot von rd. 2,42 Mio. m³/a im Horizont 16/14 steht
die hochgerechnete Entnahmemenge der Flachbrunnen der WGA Uevekoven
von rd. 1,47 m³/a gegenüber. Daraus ergibt sich ein Bilanzüberschuss für den
Horizont 16/14 von rd. 0,95 Mio. m3/a.
Im Horizont 8/6D liegt das Grundwasserdargebot bei rd. 0,90 Mio. m³/a, bei
einer hochgerechneten Entnahmemenge der Tiefbrunnen der WGA Uevekoven von rd. 0,79 m³/a. Daraus ergibt sich ein Bilanzüberschuss von rd. 0,10
Mio. m3/a für das ermittelte EZG im Horizont 8/6D.
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Wassenberg
Die Flächengröße der Einzugsgebiete (EZG) der Förderhorizonte 16 und 9B
der WGA Wassenberg liegen bei 3,25 km2 (Hor. 16) bzw. 4,93 km2 (Hor. 9B).
Zur Erstellung der Grundwasserbilanz für die EZG der WGA Wassenberg
müssen folgende Einflussgrößen herangezogen werden:
•
Grundwasseranreicherung im Horizont 16 infolge Grundwasserneubildung,
•
Zu-/Aussickerung (Leakagemenge) zwischen dem Förderhorizont 9B und
den benachbarten Grundwasserstockwerken,
•
Entnahmen Dritter im Bereich der EZG der WGA Wassenberg,
•
Versickerungsmaßnahmen im Bereich der EZG der WGA Wassenberg.
Im Bereich des Wassenberger Horstes liegt ein durchgehendes 1. Grundwasserstockwerk vor, das direkt auf in der Kreide abgelagerten Sedimenten und
Festgestein aus dem Karbon ausgebildet ist. Demnach erfolgt die Anreicherung von Grundwasser für das EZG im Förderhorizont ausschließlich durch
Grundwasserneubildung.
Im Rahmen des Monitoringberichts 2012 für die WGA Wassenberg wurden
differenziert für die beiden Förderhorizonte folgende Grundwasserdargebote
ermittelt (vgl. folgende Tab. 15 und 16):
Tab. 15: Ermitteltes Grundwasserdargebot für das EZG der WGA Wassenberg (Hor. 9B)
Leakagemenge vom Hor. 8 in den Hor. 9B
369.900
m3/a
Leakagemenge vom Hor. 9B in den Hor. 16
-11.604
m3/a
0
m3/a
-361.320
m3/a
0
m3/a
-3.025
m3/a
Infiltration in den Horizont 9B
Hochgerechnete jährliche Grundwasserentnahme WGA Wassenberg
Entnahmen Dritter innherhalb des Einzugsgebietes
aus dem Horizont 9B
Grundwasserdargebot im Horizont 9B innerhalb des
Einzugsgebietes der WGA Wassenberg
Tab. 16: Ermitteltes Grundwasserdargebot für das EZG der WGA Wassenberg (Hor. 16)
Grundwasserdargebot aus Grundwasserneubildung
Infiltration innerhalb des EZG in den Horizont 16
Hochgerechnete jährliche Grundwasserentnahme WGA Wassenberg
Entnahmen Dritter innerhalb des EZG aus dem Horizont 16
Grundwasserdargebot innerhalb des Einzugsgebietes
der WGA Wassenberg (Hor. 16)
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
434.864
m3/a
0
m3/a
-397.800
m3/a
0
m3/a
37.064
m3/a
- 49 -
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
April 2018
Einem Grundwasserdargebot von rd. 357.396 m³/a im Horizont 9B steht die
hochgerechnete Entnahmemenge aus dem Tiefbrunnen der WGA Wassenberg von rd. 361.320 m³/a gegenüber. Damit ist die Bilanz für den Förderhorizont 9B der WGA Wassenberg als weitgehend ausgeglichen anzusehen.
Durch die Förderung in zwei Horizonten sind zwei unterschiedliche Einzugsgebiete abgegrenzt. Für beide Einzugsgebiete bestehen nachweislich ausgeglichene Bilanzen (vgl. auch Erftverband Monitoringbericht Inden).
Aus der Gegenüberstellung der jährlichen Grundwasserneubildungsspende
und der Jahresentnahme aus dem Förderhorizont 16 ergibt sich ein leichter
Bilanzüberschuss von 37.064 m3/a.
4.3
Entwicklungsprognose des quantitativen Wasserdargebots unter Berücksichtigung möglicher Auswirkungen des Klimawandels
Relevant für die Bewertung des zukünftigen quantitativen Grundwasserdargebots ist die Entwicklung der Grundwasserneubildung. Für die Darstellung wird
auf die Ergebnisse aus dem Wasserhaushaltsmodell mGROWA zurückgegriffen. Die prognostizierte Veränderung der Grundwasserneubildung für den
Versorgungsbereich der KWW Heinsberg GmbH ist in Abbildung 32 für den
Zeitraum 2011-2040 im Vergleich zum Referenzzeitraum 1981-2010 dargestellt.
Nach Abbildung 32 ist für die Gemeindegebiete Wegberg und Erkelenz zu erkennen, dass die Grundwasserneubildung sich für den betrachteten Zeitraum
nicht ändern wird bzw. bis zu 50 mm/a zunimmt. Eine negative Veränderung
des Wasserdargebots ist demnach nicht zu erwarten.
In den Gemeindegebieten Wassenberg und Hückelhoven ist ein ähnliches Bild
zu erkennen. Nur in den jeweils südlichen bzw. südwestlichen Bereichen der
Gemeinden wird im Verlauf der Rur eine geringfügige Abnahme der Grundwasserneubildung mit bis zu 50 mm/a prognostiziert. Da sich im Gemeindegebiet Hückelhoven keine derzeitige oder geplante Wassergewinnung der
KWW befindet, ist dies für das vorliegende Wasserversorgungskonzept nicht
relevant. Für die Wassergewinnung Wassenberg sind die prognostizierten
Veränderungen der Grundwasserneubildung als ausgeglichen zu beurteilen,
so dass sich hier keine negativen Entwicklungen ergeben werden.
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
- 50 -
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
April 2018
Abb. 32: Änderung der Grundwasserneubildung für den Zeitraum 2011-2040
im Vergleich zum Referenzzeitraum 1981-2010 nach GROWA
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
- 51 -
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
April 2018
5
ROHWASSERÜBERWACHUNG / TRINKWASSERUNTERSUCHUNG UND BESCHAFFENHEIT ROHWASSER / TRINKWASSER
5.1
Überwachungskonzept Rohwasser und Probenahmeplan Trinkwasser
Das Rohwasser an den Einzelbrunnen der sechs Gewinnungsanlagen der
KWW wird gemäß Rohwasserüberwachungsrichtlinie zweimal jährlich analysiert.
In den Einzugsgebieten erfolgt darüber hinaus ein Vorfeldmonitoring, das
auch durch Daten des Erftverbands zum Monitoring Garzweiler ergänzt wird.
5.2
Beschaffenheit von Rohwasser und Trinkwasser
Rohwasser
Die Rohwasserqualität wird im Folgenden für die sechs Wassergewinnungsanlagen und auf Grundlage der aktuellen Monitoringberichte 2013 dargestellt.
WGA Arsbeck
Für das Rohwasser an den vier Tiefbrunnen (alle im Horizont 5/4 ausgebaut)
der WGA Arsbeck lässt sich Folgendes festhalten:
•
Alle Brunnen liefern ein nitratfreies Rohwasser.
•
Die Konzentrationen an Arsen, Blei und Nickel liegen generell unterhalb
der jeweiligen Nachweisgrenze.
•
Die elektrische Leitfähigkeit des Rohwassers weist mit im Mittel
< 400 µS/cm auf ein gering mineralisiertes Grundwasser hin.
•
Die Gehalte an Sulfat und Chlorid liegen deutlich unterhalb der Schwellenwerte der Grundwasserverordnung von 250 mg/l.
•
Die Eisengehalte im Rohwasser sind geogen erhöht, werden jedoch in der
Trinkwasseraufbereitungsanlage sicher bis zur Einhaltung des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung beherrscht.
•
Mangan wird im Rohwasser nachgewiesen, liegt jedoch im Mittel unterhalb
von 0,05 mg/l.
•
Substanzen aus der Gruppe der Pflanzenbehandlungsmittel (PBSM) und
der Chlorierten Kohlenwasserstoffe (CKW) wurden an keinem Brunnen im
Rohwasser nachgewiesen. Im Hinblick auf die untersuchten mikrobiologischen Parameter zeigen sich im Rohwasser generell keine Auffälligkeiten.
Für das Jahr 2012 wurde die WGA Arsbeck im Rahmen des „Monitoring
Garzweiler II“ durch die Arbeitsgruppe Grundwasser näher betrachtet. Auch in
diesen Auswertungen wurden nur sehr geringe anthropogene Einflüsse auf
die Grund- und Rohwasserqualität festgestellt (Erftverband 2013). Desweiteren wurden die Einflüsse der durch die RWE Power AG durchgeführten Infilt-
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
- 52 -
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
April 2018
rationsmaßnahmen auf die Rohwasserqualität bewertet. Im Auswertebericht
vom März 2013 heißt es:
„Einflüsse von Infiltrationsmaßnahmen, die seit einigen Jahren auch in einer
im Horizont 5 verfilterten Messstelle auftreten, breiten sich nur langsam aus
und werden auch zukünftig nicht zu einer Beeinflussung der Rohwasserbeschaffenheit des Wasserwerks Arsbeck führen.“ (Erftverband 2013)
WGA Holzweiler
Für das Rohwasser an den sechs Tiefbrunnen der WGA Holzweiler lässt sich
Folgendes festhalten:
•
Die Brunnen liefern ein nitratfreies Rohwasser.
•
Die Konzentrationen an Arsen, Blei und Nickel liegen durchgehend unterhalb der jeweiligen Nachweisgrenze.
•
Die elektrische Leitfähigkeit des Rohwassers liegt zwischen 480 und
650 µS/cm.
•
Die Gehalte an Sulfat und Chlorid liegen deutlich unterhalb der Schwellenwerte der Grundwasserverordnung von 250 mg/l.
•
Die Eisengehalte im Rohwasser sind geogen erhöht, werden jedoch in der
Trinkwasseraufbereitungsanlage sicher bis zur Einhaltung des Grenzwertes gem. Trinkwasserverordnung beherrscht.
•
Mangan wird im Rohwasser nachgewiesen, liegt jedoch im Mittel unterhalb
von 0,05 mg/l.
•
Substanzen aus der Gruppe der Pflanzenbehandlungsmittel (PBSM) und
der Chlorierten Kohlenwasserstoffe (CKW) wurden an keinem Brunnen im
Rohwasser nachgewiesen. Im Hinblick auf die untersuchten mikrobiologischen Parameter zeigen sich im Rohwasser generell keine Auffälligkeiten.
Das Rohwasser der Brunnen der WGA Holzweiler ist anthropogen geprägt,
was sich vor allem an den Parametern Sulfat und Chlorid zeigt, für die deutliche Konzentrationsanstiege in den Rohwässern aller sechs Brunnen in den
Jahren 2003-2013 zu verzeichnen sind. Es fällt auf, dass die südlichen Brunnen der Brunnengalerie dabei stärker anthropogen beeinflusst sind als die
nördlichen Brunnen (kontinuierliche Zunahme von Sulfat und Chlorid von Süd
nach Nord). Eine mögliche Ursache für diese unterschiedliche Konzentrationsverteilung ist die Verbreitung des Horizonts 6E.
Die Eisenkonzentrationen in den Rohwässern zeigen keinen ansteigenden
Trend, was zunächst gegen Pyritoxidationsprozesse im Horizont 6D spricht.
Im Rahmen des „Monitoring Garzweiler II“ wurde in der Auswertung des Jahres 2009 das Einzugsgebiet der WGA Holzweiler näher betrachtet. Die Arbeitsgruppe Grundwasser geht davon aus, dass, angetrieben durch die Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohletagebaus Garzweiler (Absenkung der
Grundwasserstände im Horizont 6D um rund 25 m), ein konservativer Transport höher mineralisierten, oberflächennahen Grundwassers in den Förderhorizont 6D erfolgt.
WGA Mennekrath
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
- 53 -
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
April 2018
Für das Rohwasser an den drei Tiefbrunnen der WGA Mennekrath lässt sich
Folgendes festhalten:
•
Im Rohwasser aller Brunnen wird Nitrat nachgewiesen, bislang sind nur für
den Brunnen VU46 knappe Überschreitungen des Schwellenwertes der
Grundwasserverordnung von 50 mg/l zu verzeichnen, am Brunnen VU70
(nur im lokalen 2. Stockwerk verfiltert) liegen die Nitratkonzentrationen
noch deutlich darunter.
•
Arsen, Blei und Nickel werden in den Rohwässern nachgewiesen, wobei
für Arsen einmalig im Jahr 2010 mit 12 µg/l eine Überschreitung des
Schwellenwertes der Grundwasserverordnung von 10 µg/l am Brunnen
VU46 verzeichnet wurde.
•
Die elektrische Leitfähigkeit des Rohwassers liegt im Mittel zwischen
620 µS/cm (VU70) und 830 µS/cm (VU46).
•
Die Gehalte an Sulfat und Chlorid liegen deutlich unterhalb der Schwellenwerte der Grundwasserverordnung von 250 mg/l.
•
Die Eisengehalte im Rohwasser sind geogen zum Teil erhöht, werden jedoch in der Trinkwasseraufbereitungsanlage sicher bis zur Einhaltung des
Grenzwertes der Trinkwasserverordnung beherrscht.
•
Die Mangankonzentrationen im Rohwasser liegen im betrachteten Zeitraum unterhalb der Nachweisgrenze.
•
Aus der Gruppe der Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel (PBSM) wurden im Jahr 2013 die Stoffe Chloridazon-desphenyl und
Chloridazon-methyl-desphenyl in den Rohwässern aller Brunnen nachgewiesen.
•
Im Hinblick auf die untersuchten mikrobiologischen Parameter zeigen sich
im Rohwasser generell keine Auffälligkeiten.
Das Grund- und Rohwasser an der WGA Mennekrath weist einen starken
anthropogenen Einfluss auf, was sich neben hohen Nitratkonzentrationen im
Grund- und Rohwasser auch in dem Nachweis von Chloridazon-desphenyl
und Methyl-desphenyl-Chloridazon zeigt. Diese sind nicht-relevante Metabolite des überwiegend im Rübenanbau eingesetzten Herbizids Chloridazon.
WGA Beeck
Für das Rohwasser an den vier Flachbrunnen der WGA Beeck lässt sich Folgendes festhalten:
•
An allen Brunnen der WGA Beeck wird Nitrat im zweistelligen Milligrammbereich nachgewiesen, der Schwellenwert der Grundwasserverordnung
von 50 mg/l wird jedoch in der Regel an allen Brunnen eingehalten.
•
Die Konzentrationen an Arsen, Blei und Nickel liegen unterhalb der jeweiligen Nachweisgrenze.
•
Die elektrische Leitfähigkeit des Rohwassers liegt zwischen rund 490
µS/cm und 680 µS/cm.
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
- 54 -
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
April 2018
•
Die Konzentrationen an Sulfat und Chlorid im Rohwasser liegen deutlich
unterhalb der Schwellenwerte der Grundwasserverordnung von 250 mg/l.
•
Die geogenen Eisengehalte im Rohwasser sind gering und liegen unterhalb von 0,2 mg/l.
•
Mangan wird im Rohwasser nur an den Brunnen F302 und F303 vereinzelt
nachgewiesen, die maximalen Konzentrationen liegen unterhalb von 0,05
mg/l.
•
Aus der Gruppe der Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel (PBSM) wurden neben den nicht relevanten Metaboliten Chloridazon-desphenyl und Methyl-desphenyl-Chloridazon keine weiteren Substanzen im Rohwasser nachgewiesen.
•
Substanzen aus der Gruppe der Chlorierten Kohlenwasserstoffe (CKW)
wurden an keinem Brunnen im Rohwasser nachgewiesen. Im Hinblick auf
die untersuchten mikrobiologischen Parameter zeigen sich im Rohwasser
generell keine Auffälligkeiten.
Die Grund- und Rohwasserbeschaffenheit an der WGA Beeck weist einen
starken anthropogenen bzw. landwirtschaftlichen Einfluss auf. Neben hohen
Nitratkonzentrationen werden an den Brunnen im Jahr 2013 die nicht relevanten Metaboliten Chloridazon-desphenyl und Methyl-desphenyl-Chloridazon
aus der Gruppe der PBSM nachgewiesen.
Im Einzugsgebiet der WGA Beeck finden nordwestlich sowie süd- bis südöstlich des Wassergewinnungsgeländes Infiltrationsmaßnahmen statt, die den
Sümpfungseinfluss durch den Tagebau Garzweiler ausgleichen sollen. Durch
diese Maßnahmen ist insbesondere die (zeitweise) deutliche Abnahme der
Nitratkonzentrationen an den Brunnen und Grundwassermessstellen zu erklären.
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
- 55 -
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
April 2018
WGA Uevekoven
Für das Rohwasser an den 11 Flachbrunnen und 3 Tiefbrunnen der WGA Uevekoven lässt sich Folgendes festhalten:
•
An allen Brunnen der WGA Uevekoven wird Nitrat im Rohwasser nachgewiesen, wobei die Nitratkonzentrationen an den Tiefbrunnen nur knapp
oberhalb der Nachweisgrenze und die Nitratkonzentrationen in den Rohwässern der flachen Brunnen teilweise oberhalb des Schwellenwertes der
Grundwasserverordnung von 50 mg/l liegen.
•
Die Konzentrationen an Arsen, Blei und Nickel liegen generell unterhalb
der jeweiligen Nachweisgrenze.
•
Die elektrische Leitfähigkeit des Rohwassers an den Flachbrunnen liegt
zwischen rund 530 µS/cm und 620 µS/cm und an den Tiefbrunnen zwischen 230 µS/cm und 290 µS/cm.
•
Die Konzentrationen an Sulfat und Chlorid im Rohwasser liegen deutlich
unterhalb der Schwellenwerte der Grundwasserverordnung von 250 mg/l,
wobei die Konzentrationen in den Rohwässern der Flachbrunnen in der
Regel höher sind als in den Rohwässern der Tiefbrunnen.
•
Die geogenen Eisengehalte im Rohwasser der Flachbrunnen sind gering
(Maximum: 0,1 mg/l), an den Tiefbrunnen liegen Konzentrationen von maximal 2,1 mg/l vor. Die Eisengehalte werden jedoch in der Trinkwasseraufbereitungsanlage sicher bis zur Einhaltung des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung beherrscht.
•
Mangan wird nur im Rohwasser der Tiefbrunnen nachgewiesen, die maximalen Konzentrationen liegen jedoch unterhalb von 0,05 mg/l.
•
Aus der Gruppe der Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel (PBSM) wurden neben den Substanzen Chloridazon-desphenyl und
Methyl-desphenyl-Chloridazon keine weiteren Substanzen im Rohwasser
nachgewiesen.
•
Im Hinblick auf die untersuchten mikrobiologischen Parameter zeigen sich
im Rohwasser generell keine Auffälligkeiten.
Das Roh- und Grundwasser an der WGA Uevekoven ist in Abhängigkeit von
den erfassten Grundwasserhorizonten unterschiedlich stark anthropogen geprägt. Neben dem Eintrag von beispielsweise Nitrat aus der Landwirtschaft ins
Grundwasser spielen die im Einzugsgebiet durchgeführten Infiltrationsmaßnahmen zum Ausgleich des Sümpfungseinflusses zur Trockenlegung des
Tagbaus Garzweiler eine Rolle.
Generell ist das Rohwasser an flachen Brunnen sowohl von Schadstoffeinträgen – neben Nitrat werden im Rohwasser die Abbauprodukte des Herbizids
Chloridazon, Chloridazon-desphenyl und Methyl-desphenyl-Chloridazon festgestellt – als auch durch die durchgeführten Infiltrationsmaßnahmen stärker
beeinflusst als die tiefen Brunnen.
Etwa 750 m südwestlich der Brunnengalerie liegt die räumlich nächste Infiltrationsanlage. Die flachen Brunnen werden durch das infiltrierende Wasser je
nach Lage unterschiedlich beeinflusst. Vor allem an den nördlicheren Brunnen
zeigt sich dies über eine deutliche Verringerung der Nitrat-, Sulfat- und Chlo-
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
- 56 -
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
April 2018
ridkonzentrationen und die Zunahme der Konzentrationen an Hydrogencarbonat.
WGA Wassenberg
Für das Rohwasser an den drei Flachbrunnen und dem Tiefbrunnen der WGA
Wassenberg lässt sich Folgendes festhalten:
•
Der Tiefbrunnen liefert ein nitratfreies Rohwasser, im Rohwasser der
Flachbrunnen liegen die Nitratgehalte mit im Mittel rund 60 mg/l über dem
Schwellenwert der Grundwasserverordnung von 50 mg/l.
•
Die Konzentrationen an Arsen, Blei und Nickel liegen generell unterhalb
der jeweiligen Nachweisgrenze, nur am Brunnen F501 wurde im Jahr 2004
einmalig Blei im Rohwasser nachgewiesen.
•
Die elektrische Leitfähigkeit des Rohwassers liegt zwischen im Mittel
477 µS/cm am Tiefbrunnen T504/505 und 642 µS/cm am Brunnen F503
und damit im Bereich gering mineralisierter Grundwässer.
•
Die Konzentrationen im Rohwasser an Sulfat und Chlorid liegen deutlich
unterhalb der Schwellenwerte der Grundwasserverordnung von 250 mg/l,
im Rohwasser des Tiefbrunnens sind die Konzentrationen deutlich geringer als in den drei Flachbrunnen.
•
Die geogenen Eisengehalte im Rohwasser am Tiefbrunnen sind erhöht, in
den Rohwässern der Flachbrunnen werden deutlich geringere Eisenkonzentrationen nachgewiesen, mit im Mittel Konzentrationen unterhalb von
0,2 mg/l
•
Ähnlich wie für den Parameter Eisen ist im Rohwasser am Tiefbrunnen die
Mangankonzentration erhöht, an den Flachbrunnen liegen die Mangankonzentrationen im Rohwasser unterhalb von 0,05 mg/l.
•
An allen Flachbrunnen wurde im Jahr 2013 aus der Gruppe der Pflanzenbehandlungsmittel (PBSM) der Stoff Chloridazon-desphenyl nachgewiesen. Am Brunnen F503 wurde zusätzlich der Stoff Methyl-desphenylChloridazon nachgewiesen.
•
Substanzen aus der Gruppe der Chlorierten Kohlenwasserstoffe (CKW)
wurden am Tiefbrunnen sowie an den Flachbrunnen F 501 und F502 nicht
im Rohwasser nachgewiesen. Am Brunnen F503 wird wiederholt Tetrachlorethen mit Gehalten deutlich über dem Schwellenwert der Grundwasserverordnung für die Summe aus Tri- und Tetrachlorethen von 10 µg/l (aus
einem bekannten Schadensfall) nachgewiesen.
•
Im Hinblick auf die untersuchten mikrobiologischen Parameter zeigen sich
im Rohwasser generell keine Auffälligkeiten.
Das Rohwasser wird mit der Aufbereitungsanlage (Aktivkohleanlage, Entsäuerung, Belüftung, Riesler) so aufbereitet, dass das abgehende Reinwasser den
Anforderungen der TrinkwV 2011 entspricht.
Die aktuellen Rohwasseranalysen der fünf Wassergewinnungen (Analysen
des zusammengeführten Rohwassers) ist in der folgenden Tabelle 17 dargestellt. Schwellenwertüberschreitungen sind nicht festzustellen.
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
- 57 -
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
April 2018
Tab. 17: Aktuelle Rohwasseranalysen der fünf WGA
WG Erkelenz
26.04.2017
Parameter
Calcitlösekapazität
Coliforme Bakterien
Escherichia coli
Eisen
Härte gesamt
Basekapazität 8.2
Säurekapazität 4.3
Koloniezahl bei 22°C
Koloniezahl bei 36°C
Leitfähigkeit bei 25°C
Mangan
pH-Wert im Labor
Temperatur
Pseudom. aeruginosa
Einheit
mg/l
/100ml
/100ml
mg/l
mmol/l
mmol/l
mmol/l
/ml
/ml
µS/cm
mg/l
Parameter
Escherichia Coli
Coliforme Bakterien
Koloniezahl bei 22°C
Koloniezahl bei 36°C
Leitfähigkeit bei 25°C
Temperatur
pH-Wert im Labor
Pseudom. aeruginosa
Einheit
/100ml
/100ml
/ml
/ml
µS/cm
°C
/
/100ml
°C
/100ml
WG Holzweiler WG Wassenberg
26.04.2017
26.04.2017
WG Arsbeck
26.04.2017
WG Uevekoven
26.04.2017
-3,8
0
0
0,084
3,04
0,26
3,27
0
0
669
<0,005
7,51
10,2
0
23.05.2017
32
0
0
1,49
3,14
1,4
4,98
0
0
617
0,026
6,96
10,3
0
23.05.2017
111
0
0
<0,010
1,86
1,7
2,13
0
0
515
<0,005
6,49
11,0
0
23.05.2017
38
0
0
2,02
1,05
0,5
1,73
0
0
245
0,033
6,95
10,8
0
23.05.2017
43
0
0
<0,010
2,48
1
3,47
1
0
527
<0,005
6,94
10,7
0
23.05.2017
0
0
1
0
665
10,5
7,43
0
0
0
0
0
619
22,7
6,92
0
0
0
0
0
516
12,3
6,41
0
0
0
0
0
249
11,1
6,92
0
0
0
7
0
518
14,1
6,77
0
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
- 58 -
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
April 2018
Trinkwasser
Die aktuellen Trinkwasseranalysen (2017) sind in der folgenden Tabelle 18
dargestellt.
Tab. 18: Auszug aus der Trinkwasseranalyse von 2017 der fünf Aufbereitungsanlagen der KWW Heinsberg
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
- 59 -
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
6
April 2018
WASSERTRANSPORT
Das Transportnetz der KWW Heinsberg GmbH wird in Abschnitt 7 beschrieben.
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
- 60 -
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
7
WASSERVERTEILUNG
7.1
Plan des Wasserverteilnetzes
April 2018
Die Verteilung des Trinkwassers erfolgt in 4 unabhängig voneinander betriebenen Versorgungsnetzen: dem Netz Uevekoven-Holzweiler, dem Netz
Arsbeck, dem Netz Wassenberg und dem Netz Erkelenz (s. Abb. 33). Bei
einem Ausfall eines ganzen Wasserwerkes besteht die Möglichkeit der Ersatzwasserbeschaffung über benachbarte Versorgungsbereiche. Die einzelnen Netze werden dabei durch Öffnen der Netztrennschieber untereinander
verbunden.
Insgesamt unterhält das Kreiswasserwerk ein Leitungsnetz von ca. 900 km
Hauptleitungen und 500 km Hausanschlussleitungen und versorgt hierüber ca.
43.000 Hausanschlüsse mit Trinkwasser. Zur Bedarfsdeckung werden
7 Trinkwasservorratsbehälter mit einem Speichervermögen von insgesamt
13.600 m³ vorgehalten und bewirtschaftet. An Spitzentagen beträgt der Wasserbedarf rund 33.000 m³/d. 29 Reinwasserpumpen speisen das Trinkwasser
mit einer Leistung von 20-1.000 m³/h ins Netz ein, insgesamt ca. 7.200.000
m³/a. Der Netzdruck beträgt in der Regel, je nach Höhenlage, zwischen 3,0
und 8,5 bar.
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
- 61 -
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
April 2018
Abb. 33: Netz der Transport- und Versorgungsleitungen der Kreiswasserwerk
Heinsberg GmbH
7.2
Auslegung des Verteilnetzes
Die Auslegung und Planung des Verteilnetzes erfolgt mit Hilfe eines Netzmodells. Berechnungen für Spitzenlastfälle, der Fließgeschwindigkeiten etc. werden mit Hilfe des Modells nach Erfordernis erstellt.
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
- 62 -
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
7.3
April 2018
Technische Ausstattung, Materialien, Durchschnittsalter,
Dichtigkeit, Schadensfälle, Substanzerhalt
Das Einbaudatum der Rohre wird erst seit etwa 2003 erfasst, so dass für ältere Netzteile keine Angaben bekannt sind.
Insgesamt hat das Trinkwasserleitungsnetz eine Länge von rund 932 km. Dazu kommen noch 515 km Hausanschlussleitungen.
Die folgenden Abbildungen 34 und 35 geben einen Überblick über die Material- und Altersstruktur des Trinkwassernetzes der KWW-Heinsberg GmbH.
72 % der Hauptleitungen besteht aus PVC-Rohren, 95 % der Hausanschlussleitungen aus PE-Rohren.
Bei 91 % des Trinkwassernetzes (Hauptleitungen) ist das Alter nicht bekannt
(s. Abb. 35).
Abb. 34: Zusammenfassung der im Trinkwassernetz eingesetzten Materialien
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
- 63 -
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
April 2018
Abb. 35: Zusammenfassung des Alters des Trinkwassernetzes (Hauptleitungen)
7.4
Wasserbehälter, Druckerhöhungs- /Druckminderungsanlagen
In Abschnitt 2.2 wurde die technische Ausstattung der Wassergewinnungsanlagen im Versorgungsgebiet der KWW Heinsberg GmbH bereits beschrieben.
In diesem Zusammenhang wird auf die Tabelle 5 verwiesen, in der die Anzahl
und das Fassungsvermögen der Wasserbehälter enthalten ist.
Die Versorgungsgebiete, wie sie in Abschnitt 2.1 dargestellt sind, stellen
sozusagen in sich geschlossene Systeme dar, die jeweils als eine Druckzone
angesehen werden können. Das Versorgungsgebiet Wassenberg ist darüber
hinaus in zwei Druckzonen unterteilt. Daher gibt es im Versorgungsgebiet
Wassenberg eine Druckerhöhungsanlage mit 2 Kammern mit jeweils 2.000 m³
und drei Zwischenpumpen (s. Abschn. 2.2).
Druckminderungsanlagen bestehen im Versorgungsgebiet der KWW Heinsberg GmbH nicht.
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
- 64 -
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
8
GEFÄHRDUNGSANALYSE
8.1
Identifizierung möglicher Gefährdungen
April 2018
Anhand von Erfahrungen im Unternehmen mit Schäden bzw. Störungen, die
im Laufe der letzten Jahre bzw. Jahrzehnte aufgetreten sind, sowie potentiellen möglichen Beeinträchtigungen, die sich aus den örtlichen Lagen der Wassergewinnungs-, Aufbereitungs-und Verteilungsanlagen ergeben, wurden und
werden Risiken analysiert und ausgewertet.
Aus diesem Grunde sind die meisten Anlagenteile der Wassergewinnung/
-aufbereitung mehrfach vorhanden (Brunnen, Brunnenpumpen, Aufbereitungsanlagen, Behälterkammern, Netzpumpen, Steuertechnik usw.) sodass
ein Ausfall eines Anlagenteils i.d.R. ohne großen Aufwand durch einen entsprechenden Ersatz erfolgen kann. Bei einem punktuellen Ausfall der Wasserversorgung durch einen Rohrbruch besteht die Möglichkeit, eine Notversorgung über einen fahrbaren Wasserbehälter zu gewährleisten. Eine Ersatzwasserbeschaffung, bei Ausfall eines ganzen Wasserwerkes, ist durch den
internen Verbund der benachbarten Versorgungsbereiche, zumindest für den
Notfall, möglich.
Ständige eigene hygienische Überprüfungen der Roh- und Reinwässer sollen
Einträge ins Netz ausschließen. Netzproben geben Sicherheit im Verteilernetz. Für den Fall, dass Störungen auftreten, ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, der anhand eines Alarmierungsplans bzw. des Maßnahmenplans, die
Störungen abarbeitet.
8.2
Entwicklungsprognose Gefährdungen
Identifizierte Gefährdungen und möglicherweise in Zukunft neu hinzukommende Gefährdungen werden durch die KWW Heinsberg GmbH u. a. im
Rahmen des zertifizierten TSM fortlaufend beurteilt, und geeignete Maßnahmen zur Reduzierung oder Vermeidung von Gefährdungen sowie zur Risikobeherrschung werden eingeleitet.
Insbesondere die zu erwartenden Auswirkungen des Braunkohletagebaus
Garzweiler II spielen eine besondere Rolle in Hinblick auf die Versorgungssicherheit. Hier ist die KWW Heinsberg GmbH in einem hohen Maß von Entscheidungen und Bestimmungen außerhalb ihres Einflussbereichs abhängig.
Die Entwicklungen und Beschlüsse werden von der KWW Heinsberg eng verfolgt und es findet eine enge Zusammenarbeit mit dem Betreiber des Braunkohletagebaus statt.
Auch die Veränderung der klimatischen Verhältnisse wird begleitend in ihrer
Auswirkung auf die Gewinnungen beurteilt.
Für die bislang fehlenden Wasserschutzgebiete der Einzugsgebiete der Gewinnungen Arsbeck, Uevekoven, Beeck und Mennekrath der KWW Heinsberg
GmbH strebt die KWW Heinsberg GmbH langfristig eine Ausweisung als
Trinkwasserschutzgebiete an. Für die Wassergewinnungen Uevekoven, Mennekrath und Beeck wurden bereits Schutzgebietsgutachten erstellt und der
Bezirksregierung Köln vorgelegt.
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
- 65 -
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
9
April 2018
SCHLUSSFOLGERUNGEN UND ERFORDERLICHE MAßNAHMEN
ZUR LANGFRISTIGEN SICHERSTELLUNG DER ÖFFENTLICHEN
WASSERVERSORGUNG
Aus den vorangehenden Kapiteln des Wasserversorgungskonzepts für die
Gemeinden Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg und Wegberg resultieren
folgende Schlussfolgerungen im Hinblick auf die langfristige Sicherstellung der
öffentlichen Trinkwasserversorgung:
Schlussfolgerungen aus organisatorischer Sicht
•
Die KWW Heinsberg GmbH betreibt die öffentliche Trinkwasserversorgung
für die vier genannten Gemeinden. Die KWW Heinsberg GmbH ist bereits
seit vielen Jahren als öffentliches Versorgungsunternehmen mit dieser
Aufgabe betraut.
•
Die KWW Heinsberg GmbH ist sowohl in organisatorischer als auch technischer Hinsicht für diese Aufgabe qualifiziert und nach den einschlägigen
Normen und technischen Regelwerken zertifiziert. Das Technische Sicherheitsmanagement (TSM) gem. Regelwerk DVGW W 1000 ist bei der
KWW Heinsberg GmbH etabliert und zertifiziert.
Schlussfolgerungen aus technischer Sicht:
•
Qualitativ ist die öffentliche Trinkwasserversorgung mit einwandfreiem
Trinkwasser durch die von der KWW Heinsberg GmbH betriebenen Aufbereitungsanlagen in den sechs Gewinnungsgebieten unter Berücksichtigung
der derzeit bekannten Rohwasserzusammensetzungen sichergestellt.
•
Hinsichtlich der quantitativen Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet der KWW Heinsberg GmbH stehen derzeit ausreichende Kapazitäten für eine sichere Wasserversorgung zur Verfügung. In Hinblick auf die langfristige Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung spielt im Versorgungsgebiet der KWW Heinsberg vor allem
der Ersatz der infolge des Braunkohletagebaus Garzweiler wegfallenden
WGA Holzweiler eine bedeutende Rolle.
•
Auch unter Berücksichtigung verschiedener Ausfallszenarien an den aktuell von der KWW Heinsberg GmbH betriebenen Gewinnungs- und Aufbereitungsanlage stellt sich die öffentliche Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet aufgrund der verschiedenen Möglichkeiten der Ersatzwasserbeschaffung sowohl quantitativ und als auch qualitativ gesichert dar.
•
Aufgrund des nahegelegenen Braunkohletagebaus Garzweiler II ist die
KWW Heinsberg GmbH in ihrer Planungssicherheit für die Sicherstellung
der öffentlichen Trinkwasserversorgung von Ausgleichsmaßnahmen (z. B.
Infiltrationsmaßnahmen zur Grundwasseranreicherung, Ersatz von Trinkwasserbrunnen etc.) durch den Betreiber des Braunkohletagebaus angewiesen. Auch rechtliche Regelungen, der Braunkohleplan sowie die Festlegung von gegensteuernden Maßnahmen sind Aspekte, die die Versorgungssicherheit steuern, auf die die KWW Heinsberg aber keine Einflussmöglichkeit hat.
•
Das Trinkwassernetz wird durch die KWW Heinsberg GmbH gewartet und
kontinuierlich Instand gehalten. Eine langfristige Investitionsstrategie sorgt
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
- 66 -
Wasserversorgungskonzept Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg
April 2018
für einen nachhaltigen Substanzerhalt und wird durch ein entsprechendes
Assetmanagement gesteuert.
Maßnahmen
•
Zum Schutz der Einzugsgebiete und zur Sicherung der Rohwasserqualität
in den Einzugsgebieten der KWW Heinsberg GmbH hat die KWW Heinsberg GmbH in 2015/2016 Schutzgebietsgutachten für die Wassergewinnungen Uevekoven, Beeck und Mennekrath bei der Bezirksregierung Köln
vorgelegt. Eine zügige Ausweisung bzw. Festsetzung der Wasserschutzgebiete sollte angestrebt werden.
•
Für das Einzugsgebiet der Wassergewinnung Arsbeck sollte ebenfalls eine
langfristige Sicherung durch ein Schutzgebiet angestrebt werden.
•
Die WGA Holzweiler wird voraussichtlich 2028 aufgrund des fortschreitenden Braunkohletagebaus stillgelegt. Von RWE Power (Betreiber Tagebau)
und dem Erftverband wurde eine modellgestützte Prognose der sümpfungsbedingten Veränderungen der Grundwasserverhältnisse erstellt, um
neue Brunnenstandorte für die WGA Holzweiler zu bestimmen. Es erscheint im Übrigen sinnvoll, auch zu prüfen, ob sich aus den ModellPrognosen von RWE Power zu den sümpfungsbedingten Veränderungen
der Grundwasserverhältnisse ggf. auch für weitere Wassergewinnungen
Auswirkungen auf das Dargebot ergeben können.
P:\VK_KWW\text\gutachten\Erkelenz\VK_KWW_Heinsberg_final_Erkelenz.docx
- 67 -
STADT ERKELENZ
19. Änderung des Flächennutzungsplanes
(Gewerbliche Bauflächen westlich B 57),
Erkelenz-Mitte
Inhaltsverzeichnis
1.0
Übersicht über den Geltungsbereich
Maßstab 1:10.000
2.0
Ausschnitt aus dem derzeit gültigen
Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz
Maßstab 1:10.000
3.0
19. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Erkelenz
(Gewerbliche Bauflächen westlich B57)
Erkelenz-Mitte
Maßstab 1:10.000
3.1
Zeichenerklärung
4.0
Begründung
4.1
Teil 1: Ziele, Zwecke, Inhalte und wesentliche
Auswirkungen des Bauleitplans
4.2
Teil 2: Umweltbericht
zum ahu-Gutachten: VK_KWW
Anl. 1: Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz, Seite 1
1.0
Übersicht über den Geltungsbereich der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen westlich B 57), Erkelenz-Mitte
zum ahu-Gutachten: VK_KWW
Anl. 1: Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz, Seite 2
2.0
Ausschnitt aus dem derzeit gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz
Maßstab 1:10.000
zum ahu-Gutachten: VK_KWW
Anl. 1: Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz, Seite 3
3.0
19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz
(Gewerbliche Bauflächen westlich B 57), Erkelenz-Mitte
Maßstab 1:10.000
zum ahu-Gutachten: VK_KWW
Anl. 1: Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz, Seite 4
Der Rat der Stadt Erkelenz hat in seiner Sitzung am
gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch beschlossen,
den Flächennutzungsplan zu ändern. Diese Änderung
erhält die Bezeichnung 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche
Bauflächen westlich B 57) Erkelenz-Mitte. Der Änderungsbeschluss wurde im Amtsblatt Nr.
der
Stadt Erkelenz vom
öffentlich bekannt gemacht
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Baugesetzbuch am
schriftlich gebeten, zur Absicht der Stadt Erkelenz, den
Flächennutzungsplan zu ändern, Stellung zu nehmen.
Erkelenz, den
Erkelenz, den
Der Bürgermeister
In Vertretung
Der Bürgermeister
Ansgar Lurweg
Technischer Beigeordneter
Peter Jansen
Nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr.
der
Stadt Erkelenz vom
erfolgte am
die öffentliche Darlegung der mit der Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgten Planziele gem. § 3
Abs. 1 Baugesetzbuch.
Der Rat der Stadt Erkelenz hat in seiner Sitzung am
beschlossen, den Entwurf der 19. Änderung
des Flächennutzungsplanes mit Begründung gem. § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.
Erkelenz, den
Erkelenz, den
Der Bürgermeister
Der Bürgermeister
In Vertretung
Peter Jansen
Ansgar Lurweg
Technischer Beigeordneter
Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes hat
nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr.
der
Stadt Erkelenz vom
als Entwurf gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch in der Zeit vom
bis
mit
Begründung öffentlich ausgelegen. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom
von der öffentlichen Auslegung
unterrichtet.
Der Rat der Stadt Erkelenz hat in seiner Sitzung am
die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen westlich
B 57) Erkelenz-Mitte, beschlossen.
Erkelenz, den
Erkelenz, den
Der Bürgermeister
In Vertretung
Der Bürgermeister
Peter Jansen
Ansgar Lurweg
Technischer Beigeordneter
Die
Änderung des Flächennutzungsplanes ist
gemäß § 6 Baugesetzbuch am
unter dem Aktenzeichen
genehmigt worden.
Köln, den
Bezirksregierung Köln
Im Auftrag
Die Genehmigung der Bezirksregierung Köln wurde
gem. § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch im Amtsblatt Nr.
der Stadt Erkelenz vom
öffentlich bekannt gemacht.
Mit der Bekanntmachung wird die 19. Änderung des
Flächennutzungsplanes wirksam.
Erkelenz, den
Der Bürgermeister
In Vertretung
Ansgar Lurweg
Technischer Beigeordneter
zum ahu-Gutachten: VK_KWW
Anl. 1: Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz, Seite 5
3.1
Zeichenerklärung
zum ahu-Gutachten: VK_KWW
Anl. 1: Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz, Seite 6
zum ahu-Gutachten: VK_KWW
Anl. 1: Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz, Seite 7
zum ahu-Gutachten: VK_KWW
Anl. 1: Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz, Seite 8
4.0
19. Änderung des Flächennutzungsplanes
(Gewerbliche Bauflächen westlich B 57),
Erkelenz-Mitte
AZ.: 612024
Begründung
Gemäß § 5 Abs. 5 BauGB
Teil 1:
Ziele, Zwecke, Inhalte und wesentliche Auswirkungen des Bauleitplanes
Teil 2:
Umweltbericht
Verfahrensstand:
Feststellungsbeschluss – September 2017
Rechtsbasis:
Baugesetzbuch vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)
in der zum Zeitpunkt der Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes gültigen Fassung
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 23.01.1990
(BGBl. I S. 133) in der zum Zeitpunkt der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB gültigen Fassung
Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58)
in der zum Zeitpunkt der Aufstellung des Flächennutzungsplanes gültigen Fassung
zum ahu-Gutachten: VK_KWW
Anl. 1: Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz, Seite 9
4.1
19. Änderung des Flächennutzungsplans
(Gewerbliche Bauflächen westlich B 57),
Erkelenz-Mitte
AZ.: 612602
Begründung
Teil 1:
Ziele, Zwecke, Inhalte und wesentliche Auswirkungen des Bauleitplanes
zum ahu-Gutachten: VK_KWW
Anl. 1: Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz, Seite 10
19. ÄNDERUNG DES FNP (GEWERBLICHE BAUFLÄCHEN WESTLICH B 57)
BEGRÜNDUNG
Inhalt
1.
Anlass der Planung und Verfahrensstand ...................................................... 3
2.
Städtebauliche Situation .................................................................................. 3
3.
4.
2.1
Lage und Größe des Plangebiets ........................................................................ 3
2.2
Derzeitige Nutzung .............................................................................................. 3
2.3
Verkehrliche Erschließung ................................................................................... 4
Planerische Vorgaben ...................................................................................... 4
3.1
Ziele der Raumordnung und Landesplanung ....................................................... 4
3.2
Flächennutzungsplan........................................................................................... 4
3.3
Bebauungsplan.................................................................................................... 5
3.4
Sonstige Vorgaben .............................................................................................. 5
Ziele und Zwecke der Planung......................................................................... 5
4.1
Planungsziel ........................................................................................................ 5
4.2
Konzeption .......................................................................................................... 6
4.3
Gewerbeflächenbedarf ........................................................................................ 6
4.4
Wesentliche Auswirkungen .................................................................................. 7
5.
Inhalt der Änderung des Flächennutzungsplans ........................................... 7
6.
Ver- und Entsorgung ........................................................................................ 8
7.
Hinweise ............................................................................................................ 8
7.1
Bodendenkmale................................................................................................... 8
7.2
Kampfmittel ......................................................................................................... 8
7.3
Anbaubestimmungen entlang der Bundesautobahn A 46 und der
Bundesstraße B 57 .............................................................................................. 8
7.4
Einwirkungsbereich des Bergbaus ....................................................................... 9
8.
Umweltbelange.................................................................................................. 9
9.
Städtebauliche Kenndaten ............................................................................... 9
2
zum ahu-Gutachten: VK_KWW
Anl. 1: Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz, Seite 11
19. ÄNDERUNG DES FNP (GEWERBLICHE BAUFLÄCHEN WESTLICH B 57)
1.
BEGRÜNDUNG
Anlass der Planung und Verfahrensstand
Für eine mittel- bis langfristige Sicherung von Gewerbeflächenangeboten sieht die Stadt Erkelenz die Erweiterung des Gewerbe- und Industrieparks Commerden (GIPCO) um einen vierten Abschnitt vor. Der dafür vorgesehene Standort südlich der Autobahn A 46 und westlich der
Bundesstraße B 57 wird zurzeit landwirtschaftlich genutzt und umfasst ein Areal von rund
32,8 ha. Die Fläche ist im Regionalplan als Gewerbe- und Industriebereich (GIB) dargestellt.
Zur Sicherung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Gewerbe- und
Industrieparks ist die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese FNPÄnderung umfasst auch einen zweiten Teilbereich südlich der Ortslage Commerden, in dem die
bisher gewerbliche Darstellung auf einer Fläche von 9,3 ha zurückgenommen werden soll.
Das Bauleitplanverfahren wurde bereits im Jahr 2010 durch die Erarbeitung des Rahmenplans
GIPCO IV vorbereitet. 1 Die dort getroffenen Annahmen und entwickelten Grobkonzepte bilden
in Teilen die Grundlage der 19. Änderung des Flächennutzungsplans.
Für die Umsetzung konkreter Vorhaben wurde in einem Teilbereich dieser Flächennutzungsplanänderung der Bebauungsplan Nr. XIX/4 'Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich
B 57' aufgestellt.
2.
Städtebauliche Situation
2.1
Lage und Größe des Plangebiets
Der Geltungsbereich der 19. Änderung des Flächennutzungsplans liegt südwestlich von Erkelenz-Mitte jenseits der Bundesautobahn A 46. Er wird durch die Bundesstraße 57 geteilt. Die
Teilbereiche liegen in den Fluren 36 (westlich der B 57) bzw. 35 (östlich der B 57) der Gemarkung Erkelenz.
Die größere Teilfläche von 32,8 ha liegt westlich der B 57 und erstreckt sich bis zu einem Wirtschaftsweg zwischen der Hückelhovener Straße und der K 32. Die Ausdehnung beträgt in
Nord-Süd-Richtung etwa 500 m, in West-Ost-Richtung etwa 700 m.
Der östliche Teil des Änderungsbereichs umfasst eine Fläche von etwa 9,3 ha und grenzt südwestlich an die Ortslage Commerden an. Die Ausdehnung in Nord-Süd-Richtung beträgt maximal etwa 125 m, in West-Ost-Richtung etwa 480 m.
2.2
Derzeitige Nutzung
Das zu überplanende Gebiet wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Der Bereich
westlich der B 57 wird intensiv ackerbaulich genutzt, die landwirtschaftliche Nutzungsstruktur
der östlich der B 57 gelegenen Flächen stellt sich kleingliedriger dar.
Durch den westlichen Teil des Änderungsbereichs verlaufen in Ostwestrichtung eine 20 kV- sowie eine 110-kV-Hochspannungsfreileitung.
1
Gewerbe- und Industriepark Commerden -GIPCO IV- Rahmenplan, Stadt Erkelenz – Planungsamt, 2010
3
zum ahu-Gutachten: VK_KWW
Anl. 1: Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz, Seite 12
19. ÄNDERUNG DES FNP (GEWERBLICHE BAUFLÄCHEN WESTLICH B 57)
2.3
BEGRÜNDUNG
Verkehrliche Erschließung
Die Flächen des westlichen und für gewerbliche Zwecke vorgesehenen Geltungsbereichs sind
an die vorhandene Bundesstraße 57 südlich der BAB-Anschlussstelle 'Erkelenz Süd' angeschlossen. Etwa 100 m und 300 m südlich der Autobahn befinden sich zwei Kreisverkehre, über
die zum einen die Autobahn und zum anderen die östlich gelegene Ortslage Commerden bzw.
jenseits der bestehende GIPCO angebunden sind. Die Kreisverkehre stellen für das westliche
Plangebiet Anschlusspunkte an das übergeordnete Verkehrsnetz dar und ermöglichen somit die
Erschließung des zukünftigen Gewerbe- und Industrieparks.
Der östlich der B 57 gelegene Teil des Änderungsbereichs erfolgt über die bestehenden Wegeverbindungen zwischen den Ortslagen Commerden und Genehen. Für diese Fläche ergibt sich
aus der Änderung des Flächennutzungsplans kein veränderter Anspruch hinsichtlich der Erschließung. Das bestehende Wegenetz ist für eine landwirtschaftliche Nutzung ausreichend dimensioniert.
3.
3.1
Planerische Vorgaben
Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen (2003) liegen
beide Teile des Änderungsbereichs innerhalb des Bereiches für gewerbliche und industrielle
Nutzungen (GIB). Die nördlich angrenzende Bundesautobahn A 46 ist als Straße für den vorwiegend großräumigen Verkehr inkl. der Anschlussstelle Erkelenz-Süd dargestellt. Die zwischen den Änderungsbereichen verlaufende Bundesstraße 57 ist als Straße für den vorwiegend
überregionalen und regionalen Verkehr dargestellt und über die o.a. Anschlussstelle an die
A 46 angebunden.
Im Rahmen der Erarbeitung des Rahmenplans GIPCO IV wurde am 30.11.2009 eine landesplanerische Anfrage gem. § 32 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Februar 2001 damals zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar
2004) gestellt. Aus Sicht der Bezirksregierung Köln bestanden keine Bedenken gegen die geplante Flächennutzungsplan-Änderung. Den in diesem Zusammenhang erfolgten Anregungen
der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Heinsberg zur Beibehaltung der Darstellung einer
Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft im Flächennutzungsplan kann auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung gefolgt werden.
3.2
Flächennutzungsplan
Der rechtsgültige Flächennutzungsplan stellt für den westlichen Teil des Änderungsbereichs
Flächen für die Landwirtschaft dar. An der westlichen Grenze ist ein etwa 40 m breiter Streifen
durch eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft überlagert. Diese Fläche bietet im Flächennutzungsplan im Sinne einer Angebotsplanung eine mögliche Ausgleichsfläche für die verbindliche Bauleitplanung. Dies äußert
sich auch im Zusatz der Legende, dass 'auf den Flächen mit überlagernder Darstellung gem.
§ 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB […] Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie Ausgleichsmaßnahmen i.S. von § 1a Abs. 3 BauGB nur in
Abstimmung und in Zusammenarbeit mit den Eigentümern, Pächtern und Bewirtschaftern der
4
zum ahu-Gutachten: VK_KWW
Anl. 1: Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz, Seite 13
19. ÄNDERUNG DES FNP (GEWERBLICHE BAUFLÄCHEN WESTLICH B 57)
BEGRÜNDUNG
Flächen als gemeinsames Entwicklungsziel zu realisieren' sind. Bislang wurde diese potenzielle
Ausgleichsfläche innerhalb des Änderungsbereichs nicht in Anspruch genommen.
Darüber hinaus verläuft durch den westlichen Änderungsbereich die Darstellung einer Freileitung von Südwest nach Nordost sowie die nachrichtliche Übernahme zweier Richtfunktrassen
inkl. zugehöriger Schutzstreifen, die aus Richtung Südwest sowie parallel zur B 57 auf einen
nördlich an der Aachener Straße gelegenen Fernmeldeturm zulaufen.
Der östliche Teil des Änderungsbereichs ist als Gewerbliche Baufläche dargestellt, von West
nach Ost durch die Darstellung einer Sonstigen überörtlichen und örtlichen Hauptverkehrsstraße getrennt. Diese würde der direkten Anbindung der Straßburger Allee im bestehenden
GIPCO an die Bundesstraße 57 dienen. Ein Teil der Flächen entlang der B 57 ist durch die
nachrichtliche Übernahme der o.a. Richtfunktrasse bzw. des zugehörigen Schutzstreifens überlagert.
3.3
Bebauungsplan
Der Geltungsbereich der 19. Änderung des Flächennutzungsplans ist nur in Randbereichen
durch den Bebauungsplan Nr. XIX / 2 'Gewerbe- und Industriepark Commerden' inkl. 1. Änderung überlagert. In diesen Bebauungsplänen werden im Änderungsbereich der Kreisverkehr an
der B 57 sowie die Mischgebiete der Ortslage Commerden festgesetzt. Darüber hinaus gelten
im Plangebiet keine weiteren rechtskräftigen Bebauungspläne.
Im nördlichen Änderungsbereich wird im Nachgang zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Bebauungsplan Nr. XIX/4 'Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B 57'
aufgestellt.
3.4
Sonstige Vorgaben
Der Landschaftsplan I/1 'Erkelenzer Börde' des Kreises Heinsberg (1984) stellt in beiden Änderungsbereichen das Entwicklungsziel 2 'Anreicherung einer Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen' dar.
In den Änderungsbereichen sowie im näheren Umkreis befinden sich keine natur- oder wasserschutzrechtlichen Schutzgebiete oder schutzwürdigen Flächen.
4.
4.1
Ziele und Zwecke der Planung
Planungsziel
Ziel der 19. Änderung des Flächennutzungsplans ist es, die Entwicklung des vierten Abschnitts
des Gewerbe- und Industrieparks Commerden planungsrechtlich vorzubereiten und damit die
Voraussetzungen für die Aufstellung von Bebauungsplänen zu schaffen. Dabei soll die außerordentliche Lagegunst des westlich der Bundestraße 57 gelegenen Bereichs berücksichtigt
werden. Zudem ist für den gewählten Standort westlich der Bundesstraße 57 eine ausreichende
räumliche Trennung zu bestehenden schutzbedürftigen Nutzungen gegeben. Insofern werden
in dem Bereich zwischen Bundesstraße und Autobahn die gewerblich-industriell genutzten Potenziale auf einem zusammenhängenden Standort geleitet; demgegenüber werden im Sinne eines 'Flächentauschs' die gewerblichen Nutzungen östlich der Bundesstraße zurückgenommen.
Die dort verfügbare Flächenreserve von ca. 8,4 ha reicht nicht zur Deckung des prognostizierten Gewerbeflächenbedarfs aus (vgl. Abschnitt 4.3). Aus Sicht der Stadt Erkelenz ist die Ent5
zum ahu-Gutachten: VK_KWW
Anl. 1: Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz, Seite 14
19. ÄNDERUNG DES FNP (GEWERBLICHE BAUFLÄCHEN WESTLICH B 57)
BEGRÜNDUNG
wicklung eines zusammenhängenden Standorts westlich der B 57 der Entwicklung verschiedener Teilflächen auf beiden Seiten der Bundesstraße vorzuziehen. Vor diesem Hintergrund soll
die östlich der B 57 liegende gewerbliche Baufläche – auch im Wechselspiel mit der Möglichkeit
der Darstellung einer größeren zusammenhängenden Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft um die Ortslage Genehen zurückgenommen werden.
Durch die Planung werden die in § 1 Abs. 6 BauGB aufgeführten Belange der Wirtschaft, der
Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Ergebnisse eines von der
Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes oder einer von ihr beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planung (in Form des Rahmenplans GIPCO IV) berücksichtigt. Darüber hinaus sollen – vor allem in den detaillierteren Regelungen des nachgelagerten
Bebauungsplanverfahrens – die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch die Einbindung der Erweiterung des bestehenden GIPCO
in die Landschaft, der Entwicklung von Grünstrukturen innerhalb des Plangebiets sowie der
Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigt werden. Die Belange des Immissionsschutzes können auf Basis konkreter Festsetzungen in nachfolgenden Bebauungsplanverfahren berücksichtigt werden.
4.2
Konzeption
Gemäß dem Rahmenplan ist vorgesehen, einen attraktiven Gewerbe- und Industriepark mit unterschiedlichen und nachfragegerechten Betriebsarten und hoher Gestaltqualität zu entwickeln.
Die Art der inneren Erschließung kann in einem der Flächennutzungsplanung nachfolgenden
Planungsschritt festgelegt werden. Einzelhandelsbetriebe, die konkurrierenden Einrichtungen
zum Stadtzentrum darstellen, sollen auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ausgeschlossen werden. Negative städtebauliche Auswirkungen, z.B. die Schwächung der zentralen
Versorgungsfunktion des Stadtkerns sollen vermieden werden. So werden voraussichtlich Verkaufsflächen für Verkauf an letzte Verbraucher nur für Sortimente aus eigener Herstellung zulässig sein.
Zur Einbindung des Gewerbestandortes in das Stadt- und Landschaftsbild– besonders in Richtung Westen und Süden – ist eine randliche Eingrünung im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung vorgesehen. Ein Teil der Eingriffsfolgen kann durch notwendige landschaftsplanerische
Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet selbst, z.B. durch Nutzung bestehender Restriktionsflächen im Bereich der Freileitungen ausgeglichen werden.
4.3
Gewerbeflächenbedarf
Hinsichtlich der Ermittlung des Gewerbeflächenbedarfs wird auf die Berechnungen des Rahmenplans GIPCO IV verwiesen.
Auf Basis der im Zeitraum 1995 bis 2009 im Bereich des bestehenden GIPCO veräußerten,
gewerblich genutzten bzw. bebauten Gewerbegrundstücke wurde durch Fortschreibung für den
Zeitraum 2010 bis 2015 ein Gesamtbedarf von rund 64,0 ha ermittelt. Im Jahr 2009 standen
Gewerbeflächenreserven bzw. verfügbare Entwicklungsflächen von 41,2 ha zur Verfügung. Daraus kann ein Bedarf von 22,8 ha an Neuausweisungen abgeleitet werden. Da seit 2010 keine
Neuausweisungen gewerblicher Bauflächen im Bereich GIPCO erfolgte, kann davon ausgegangen werden, dass die Zahlen nach wie vor Bestand haben. Zwischenzeitlich erfolgte Veräu-
6
zum ahu-Gutachten: VK_KWW
Anl. 1: Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz, Seite 15
19. ÄNDERUNG DES FNP (GEWERBLICHE BAUFLÄCHEN WESTLICH B 57)
BEGRÜNDUNG
ßerungen könnten vom Bedarf abgezogen werden, müssten aber folgerichtig auch bei den Flächenreserven angerechnet werden. Der ermittelte Bedarf an Neuausweisungen bleibt in diesem
Fall konstant.
Im Rahmen der 19. Änderung des Flächennutzungsplans werden westlich der B 57 32,9 ha
gewerbliche Baufläche neu dargestellt, östlich der B 57 dagegen 8,4 ha gewerbliche Baufläche
zurückgenommen. Stellt man zusätzlich die 0,9 ha sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen im Bereich der Rücknahme in Rechnung, verbleibt eine zusätzlich dargestellte
gewerbliche Baufläche von 23,6 ha. Dies entspricht i.W. dem im Rahmenplan GIPCO IV ermittelten Bedarf.
4.4
Wesentliche Auswirkungen
Mit der 19. Änderung des Flächennutzungsplans geht westlich der B 57 der Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen einher. Die Teilfläche weist durch die umgebenden Verkehrswege
(A 46, B 57) eine hohe Vorbelastung auf. Durch diese und die intensive ackerbauliche Nutzung
sind die Erholungs- und Wohnumfeldfunktionen der Flächen sowie die Lebensraumfunktion des
Bereiches für Pflanzen und Tiere bereits stark eingeschränkt. Im Gegenzug wird mit der Rücknahme der gewerblichen Baufläche zwischen Commerden, Scheidt und Genehen wird eine
Fortführung landwirtschaftlicher Nutzung gesichert. Zukünftiger zusätzlicher Verlust an Funktionen für die Schutzgüter der Umweltprüfung wird an dieser Stelle vermieden bzw. durch die
Neuausweisung der westlichen Gewerbefläche in größerem Umfang verlagert.
Im Rahmen der nachgelagerten Aufstellung von Bebauungsplänen werden die planungsbedingten Auswirkungen durch entsprechende Maßnahmenfestsetzungen weitestmöglich gemindert.
Aufgrund der bereits bestehenden Darstellung der geplanten Gewerbeerweiterung im Regionalplan wurde die Abwägung zwischen dem Verlust der Freiflächen bzw. der Schaffung neuer
Gewerbeflächen bereits vollzogen.
5.
Inhalt der Änderung des Flächennutzungsplans
Die 19. Änderung stellt für den Änderungsbereich westlich der Bundesstraße 57 eine Gewerbliche Baufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 dar. Östlich der Bundesstraße wird überwiegend eine Fläche für die Landwirtschaft, überlagert mit einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt. Im Bereich der Ortslage
Commerden werden kleinteilig Gemischte Bauflächen im Bestand ergänzt um die Darstellung
an die realen Verhältnisse und die verbindliche Bauleitplanung anzupassen.
Die Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft wird entsprechend den Darstellungen im übrigen Stadtgebiet um den Zusatz ergänzt, dass die entsprechenden Maßnahmen (inkl. Ausgleichsmaßnahmen i.S. von § 1a Abs. 3
BauGB) nur in Abstimmung und in Zusammenarbeit mit den Eigentümern, Pächtern und Bewirtschaftern der Flächen als gemeinsames Entwicklungsziel zu realisieren sind.
Durch die Darstellungsänderung werden die Planungsziele der Stadt Erkelenz zum Ausdruck
gebracht, den Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich der B 57 zu erweitern und die
Flächen zwischen den Ortslagen Commerden und Genehen nicht der Gewerbeentwicklung zuzuführen.
7
zum ahu-Gutachten: VK_KWW
Anl. 1: Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz, Seite 16
19. ÄNDERUNG DES FNP (GEWERBLICHE BAUFLÄCHEN WESTLICH B 57)
6.
BEGRÜNDUNG
Ver- und Entsorgung
Anschlüsse an das örtliche Ver- und Entsorgungsnetz sind über die bestehende Infrastruktur
möglich. Es ist vorgesehen, die Entwässerung der Erweiterung des GIPCO gemäß den technischen und wasserrechtlichen Anforderungen im Trennsystem zu realisieren. Die Entsorgung
des Schmutzwassers kann über die Abwasserreinigungsanlage Erkelenz erfolgen. Für die Entsorgung des Niederschlagswassers ist vorgesehen, eine Versickerungsanlage anzulegen. Näheres wird auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung geregelt.
7.
Hinweise
7.1
Bodendenkmale
Innerhalb des Änderungsbereichs ist mit dem Auftreten von Bodendenkmälern zu rechnen. Im
Rahmen der nachgelagerten Bauleitplanverfahren werden die Flächen untersucht und je nach
Erfordernis geeignete Maßnahmen in den Festsetzungen berücksichtigt oder durchgeführt.
7.2
Kampfmittel
Der Änderungsbereich befindet sich in einem Gebiet mit Hinweisen auf vermehrte Kampfhandlungen und Bombenabwürfe. Insbesondere besteht ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel
bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges. Aktuell ist eine nördliche Teilfläche des Änderungsbereichs überprüft und geräumt worden. Es ist nicht auszuschließen, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Insofern sind Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und umgehend die Ordnungsbehörde, die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst (Bezirksregierung Düsseldorf (KBD), Mündelheimer Weg 51, 40472 Düsseldorf,
Tel. 0211/4750, Fax 0211/4759075 oder Email: poststelle@brd.nrw.de) zu benachrichtigen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc., ist das Merkblatt für Baugrundeingriffe 2 des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zu beachten.
7.3
Anbaubestimmungen entlang der Bundesautobahn A 46 und der
Bundesstraße B 57
Entlang der Bundesautobahn A 46 und der Bundesstraße B 57 sind die Vorgaben des § 9 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) zu beachten. Diese schränken die Nutzungen entlang von Bundesfernstraßen ein. In den Anbauverbotszonen (40 m bei Autobahnen, 20 m bei Bundesstraßen, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn) dürfen Hochbauten jeder Art
nicht errichtet und Aufschüttungen oder Abgrabungen größeren Umfangs gem. § 9 Abs. 1
FStrG nicht durchgeführt werden. Weitergehende bundes- und landesrechtliche Vorschriften
bleiben unberührt. Ebenfalls unzulässig sind in den Anbauverbotszonen für betriebliche Abläufe
notwendige Lagerflächen sowie Umfahrten für Rettungsdienste oder notwendige Stellplätze.
2
http://www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/service/_Merkblatt_f__r_Baugrun
deingriffe.pdf
8
zum ahu-Gutachten: VK_KWW
Anl. 1: Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz, Seite 17
19. ÄNDERUNG DES FNP (GEWERBLICHE BAUFLÄCHEN WESTLICH B 57)
BEGRÜNDUNG
In der Baubeschränkungszone (100 m bei Autobahnen gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn) dürfen gem. § 9 Abs. 2 FStrG bauliche Anlagen nur mit Zustimmung der
obersten Baubehörde errichtet, erheblich verändert oder anders genutzt werden. Zur befestigten Fahrbahn gehören auch Standstreifen, Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen der Anschlussstellen und Autobahnkreuze.
Anlagen der Außenwerbung stehen außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmter Ortsdurchfahrten gem. § 9 Abs. 6 FStrG den Hochbauten des § 9 Abs. 1 FStrG
und den baulichen Anlagen des § 9 Abs. 2 FStrG gleich.
7.4
Einwirkungsbereich des Bergbaus
Der Änderungsbereich befindet sich in einem früheren Einwirkungsbereich des Steinkohlenbergbaus, in dem nach derzeitigem Kenntnisstand durch einen Anstieg des Grubenwassers
Hebungen an der Tagesoberfläche zu erwarten sind. Diese Bodenbewegungen können, insbesondere bei bestimmten geologischen Situationen wie Unstetigkeiten, zu Schäden an der Tagesoberfläche führen.
Des Weiteren ist der Änderungsbereich von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg
sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen.
Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen
sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
8.
Umweltbelange
Zu den Umweltbelangen wird auf Teil 2 (Umweltbericht) dieser Begründung verwiesen.
9.
Städtebauliche Kenndaten
Flächennutzungsplan
im Änderungsbereich
vor der 19. Änderung
Gemischte Baufläche
mit der 19. Änderung
0,5 ha
Gewerbliche Baufläche
8,4 ha
Sonstige überörtliche und örtliche
Hauptverkehrsstraßen
0,9 ha
32,9 ha
Fläche für die Landwirtschaft
32,8 ha
8,7 ha
Summe
42,1 ha
42,1 ha
Erkelenz, im September 2017
9
zum ahu-Gutachten: VK_KWW
Anl. 1: Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz, Seite 18
Anl. 2: Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg
zum ahu-Gutachten: VK_KWW
zum ahu-Gutachten: VK_KWW
Anl. 3: Flächennutzungsplan der Stadt Wegberg
Übergabeschacht Niederkrüchten/Uevekoven
zum ahu-Gutachten: VK_KWW
Wassenberg/Arsbeck
Anl. 4: Organisation der Ersatzwasserbeschaffung der KWW Heinsberg GmbH
Netzverbundschieber Wassenberg/Uevekoven
zum ahu-Gutachten: VK_KWW
Anl. 4: Organisation der Ersatzwasserbeschaffung der KWW Heinsberg GmbH
Netzverbundschieber Arsbeck/Uevekoven
zum ahu-Gutachten: VK_KWW
Anl. 4: Organisation der Ersatzwasserbeschaffung der KWW Heinsberg GmbH
Netzverbundschieber Erkelenz/Uevekoven
zum ahu-Gutachten: VK_KWW
Erkelenz/Uevekoven
Anl. 4: Organisation der Ersatzwasserbeschaffung der KWW Heinsberg GmbH