Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
124 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
20.06.18, 18:05
Aktualisiert
20.06.18, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Langerwehe, den 19.06.2018
Der Bürgermeister
Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung,
Amt / Abteilung:
Liegenschaftsverwaltung
Az.:
HH2018
Vorlagennummer: VL-138/2018
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2018
Sachdarstellung:
In der Ratssitzung am 17.05.2018 wurde der Entwurf des Haushalts 2018 an die
Verwaltung mit der Bitte um Überarbeitung zurückgegeben.
Nachdem nun bereits die Hälfte des Jahres vergangen ist können aufgrund neu erlangter
Kenntnis folgende kurzfristige Ertragsverbesserungen in 2018 eingeplant werden:
Sondernutzungsgebühren
65.000 €
Gewinnausschüttung
50.000 €
Zinserträge
30.000 €
145.000 €
Die Überprüfung der Aufwendungen hat ergeben, dass folgende Reduzierungen für das
Haushaltsjahr 2018 vorgenommen werden können:
Verschiebung von Sanierungen
20.000 €
Tatsächliche Einsparung bei Sanierung 10.000 €
Verschiebung von sonst. Aufwand
80.000 €
110.000 €
Somit ergibt sich nach eingehender Überprüfung eine kurzfristig umsetzbare Gesamtverbesserung von 255.000 €.
Für die Folgejahre schlägt die Verwaltung im Hinblick auf Einsparungen folgendes vor:
1.
Erhöhung sämtlicher Nutzungsentgelte für gemeindliche Gebäude und Einrichtungen
2.
Erlass von Dauerbescheiden im Steuerbereich, beim Essensgeld KiTa und der
OGS. Bei gleichbleibenden Bedingungen kann so der jährliche Ausdruck und Versand mit Porto eingespart werden.
3.
Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer
4.
Bündelung von haushaltsrechtlichen Sanierungsmaßnahmen zu haushaltsrechtlichen Investitionspaketen bei gemeindlichen Gebäuden. Die Investition kann durch
Investitionspauschale gedeckt werden um so Haushaltsneutralität zu erreichen.
Darüber hinaus sollte die Budgetierung mit Sparanreiz überprüft werden.
Zwischenzeitlich liegen neben den schon bekannten zu leistenden Gewerbesteuererstattungen auch die weiteren erwarteten Bescheide vor, so dass die Gemeinde Zahlungen in
Höhe von insgesamt 2,55 Mio. € unmittelbar zu leisten hat.
Drucksache VL-138/2018
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Der Einbruch in der Gewerbesteuer wird im kommenden Jahr nach derzeitiger Erkenntnis
zu einer Erhöhung der Schlüsselzuweisungen führen, da diese auch von der Steuerkraft
der Kommune abhängig ist. Für das Jahr 2018 erhält die Gemeinde Langerwehe 4,205
Mio. € Schlüsselzuweisung bei einer Steuerkraftmesszahl von 11,931 Mio. €. Nach den zu
leistenden Rückzahlungen beläuft sich die Steuerkraftmesszahl für 2019 voraussichtlich
nur noch auf etwa 10,134 Mio. € was die zu erwartenden Schlüsselzuweisungen für 2019
um 1,6 Mio. € auf etwa 5,822 Mio. € erwarten lässt. Grundlage für diese Annahme sind
die Berechnungsmodalitäten des Jahres 2018, da diese für 2019 noch nicht bekannt sind.
Dieser Effekt wird einmalig eintreten; ab 2020 werden wieder ähnlich hohe Schlüsselzuweisungen wie im Jahr 2018 erwartet.
Mit den o.g. Verbesserungen und den nunmehr vorliegenden Belastungen ergibt sich ein
Defizit für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 4.967.240 €. Der Gesamtergebnisplan ist
in der 3. Entwurfsfassung beigefügt.
Ursprüngliches Jahresergebnis im 1. Entwurf
Nachträgliche Anmeldungen nach § 82 GO
Ertragsverbesserungen (s.o.)
Aufwandsverschiebungen/-einsparungen (s.o.)
Belastungen aus Gewerbesteuerbescheiden fällig in 2018
Neues Jahresdefizit
-2.633.420
-38.820
+145.000
+110.000
-2.550.000
-4.967.240
Aus diesem Grunde wird eine Erhöhung der Hebesätze noch für das Jahr 2018 von der
Verwaltung als unumgänglich angesehen.
Diese Notwendigkeit wurde ebenfalls im Gespräch mit der Kommunalaufsicht am
06.06.2018 bestätigt, da auch die Prüfung der GPA Ende 2017 keine gravierenden,
kurzfristigen Sparpotentiale in der Gemeinde Langerwehe darstellt.
Die Kommunalaufsicht weist ihrerseits darauf hin, dass für die Gemeinde im Fall einer
auch nur drohenden Überschuldung, die Maßnahmen und Pflichten des Leitfadens zur
Haushaltssicherung gem. Kapitel 5 angewendet und auferlegt werden können. Das
besagte Kapitel ist der Vorlage als Auszug beigefügt.
Die drohende Überschuldung ist abhängig vom Stand der Allgemeinen Rücklage.
Zum Jahr 2015 ist ein Restbestand der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 19,43 Mio. €
vorhanden. Die Jahresabschlüsse 2015 und 2016 liegen bereits vor und befinden sich in
Prüfung. Der Jahresabschluss 2017 ist kurz vor Fertigstellung. Nach derzeitigem Stand
ergibt sich aus diesen 3 Jahren eine Gesamtverbesserung von rund 1 Mio. €, so dass zum
Stand 31.12.2017 ein Stand der Allgemeinen Rücklage in von 9,16 Mio.€ erwartet wird.
Davon sind die in 2018 für 2018 selbst und die Folgejahre geplanten Fehlbeträge
abzuziehen
Jahresergebnis
Stand
2017
9,16 Mio. €
2018
-4,97 Mio. €
4,19 Mio. €
2019
-0,58 Mio. €
3,61 Mio. €
2020
-0,33 Mio. €
3,28 Mio. €
2021
+0,28 Mio. €
3,56 Mio. €
Drucksache VL-138/2018
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Diese Fehlbeträge ergeben sich unter der Annahme der folgenden Hebesätze
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
2018 neu
360
800
498
2017/2018 bisher
350
620
498
Ein Prozentpunkt Grundsteuer B entspricht zurzeit 4.430 €. Jeder nicht zu veranlagende
Punkt schwächt die Allgemeine Rücklage.
Die durchschnittlich zu leistende Grundsteuer B liegt derzeit bei 465 €/Jahr bei einem
Hebesatz von 620 v.H.; bei einer Erhöhung des Hebesatzes auf 800 v. H. ergäbe sich für
den Durchschnitt eine zu zahlende Grundsteuer von 600 €/Jahr. Somit errechnet sich eine
jährliche Mehrbelastung von 135 € (monatlich 11,25€).
Es obliegt der Prüfung und Einschätzung der Kommunalaufsicht, ob eine Überschuldung
droht. Es darf nach dem Gespräch aber davon ausgegangen werden, dass sich die
Allgemeine Rückstellung nicht im 6-stelligen Bereich bewegen sollte.
Hinzu kommt der zwingende perspektivische Haushaltsausgleich in 2021, d.h. es muss
ein positives Jahresergebnis erzielt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Mit der Hebesatzsatzung werden die zu erwartenden Erträge für die Gemeinde festgesetzt. Es werden Erträge in Höhe von insgesamt 6.642.200 € in den Haushalt 2018
eingeplant.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt den Erlass der Satzung über die
Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2018 (Hebesatzsatzung) in der
vorgelegten Entwurfsfassung.
Der Bürgermeister
(Göbbels)