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Beschlussvorlage (Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2018)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
124 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
20.06.18, 18:05
Aktualisiert
20.06.18, 18:05
Beschlussvorlage (Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2018) Beschlussvorlage (Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2018) Beschlussvorlage (Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2018)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Langerwehe, den 19.06.2018 Der Bürgermeister Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung, Amt / Abteilung: Liegenschaftsverwaltung Az.: HH2018 Vorlagennummer: VL-138/2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2018 Sachdarstellung: In der Ratssitzung am 17.05.2018 wurde der Entwurf des Haushalts 2018 an die Verwaltung mit der Bitte um Überarbeitung zurückgegeben. Nachdem nun bereits die Hälfte des Jahres vergangen ist können aufgrund neu erlangter Kenntnis folgende kurzfristige Ertragsverbesserungen in 2018 eingeplant werden:  Sondernutzungsgebühren 65.000 €  Gewinnausschüttung 50.000 €  Zinserträge 30.000 € 145.000 € Die Überprüfung der Aufwendungen hat ergeben, dass folgende Reduzierungen für das Haushaltsjahr 2018 vorgenommen werden können:  Verschiebung von Sanierungen 20.000 €  Tatsächliche Einsparung bei Sanierung 10.000 €  Verschiebung von sonst. Aufwand 80.000 € 110.000 € Somit ergibt sich nach eingehender Überprüfung eine kurzfristig umsetzbare Gesamtverbesserung von 255.000 €. Für die Folgejahre schlägt die Verwaltung im Hinblick auf Einsparungen folgendes vor: 1. Erhöhung sämtlicher Nutzungsentgelte für gemeindliche Gebäude und Einrichtungen 2. Erlass von Dauerbescheiden im Steuerbereich, beim Essensgeld KiTa und der OGS. Bei gleichbleibenden Bedingungen kann so der jährliche Ausdruck und Versand mit Porto eingespart werden. 3. Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer 4. Bündelung von haushaltsrechtlichen Sanierungsmaßnahmen zu haushaltsrechtlichen Investitionspaketen bei gemeindlichen Gebäuden. Die Investition kann durch Investitionspauschale gedeckt werden um so Haushaltsneutralität zu erreichen. Darüber hinaus sollte die Budgetierung mit Sparanreiz überprüft werden. Zwischenzeitlich liegen neben den schon bekannten zu leistenden Gewerbesteuererstattungen auch die weiteren erwarteten Bescheide vor, so dass die Gemeinde Zahlungen in Höhe von insgesamt 2,55 Mio. € unmittelbar zu leisten hat. Drucksache VL-138/2018 Seite - 2 - Der Einbruch in der Gewerbesteuer wird im kommenden Jahr nach derzeitiger Erkenntnis zu einer Erhöhung der Schlüsselzuweisungen führen, da diese auch von der Steuerkraft der Kommune abhängig ist. Für das Jahr 2018 erhält die Gemeinde Langerwehe 4,205 Mio. € Schlüsselzuweisung bei einer Steuerkraftmesszahl von 11,931 Mio. €. Nach den zu leistenden Rückzahlungen beläuft sich die Steuerkraftmesszahl für 2019 voraussichtlich nur noch auf etwa 10,134 Mio. € was die zu erwartenden Schlüsselzuweisungen für 2019 um 1,6 Mio. € auf etwa 5,822 Mio. € erwarten lässt. Grundlage für diese Annahme sind die Berechnungsmodalitäten des Jahres 2018, da diese für 2019 noch nicht bekannt sind. Dieser Effekt wird einmalig eintreten; ab 2020 werden wieder ähnlich hohe Schlüsselzuweisungen wie im Jahr 2018 erwartet. Mit den o.g. Verbesserungen und den nunmehr vorliegenden Belastungen ergibt sich ein Defizit für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 4.967.240 €. Der Gesamtergebnisplan ist in der 3. Entwurfsfassung beigefügt. Ursprüngliches Jahresergebnis im 1. Entwurf Nachträgliche Anmeldungen nach § 82 GO Ertragsverbesserungen (s.o.) Aufwandsverschiebungen/-einsparungen (s.o.) Belastungen aus Gewerbesteuerbescheiden fällig in 2018 Neues Jahresdefizit -2.633.420 -38.820 +145.000 +110.000 -2.550.000 -4.967.240 Aus diesem Grunde wird eine Erhöhung der Hebesätze noch für das Jahr 2018 von der Verwaltung als unumgänglich angesehen. Diese Notwendigkeit wurde ebenfalls im Gespräch mit der Kommunalaufsicht am 06.06.2018 bestätigt, da auch die Prüfung der GPA Ende 2017 keine gravierenden, kurzfristigen Sparpotentiale in der Gemeinde Langerwehe darstellt. Die Kommunalaufsicht weist ihrerseits darauf hin, dass für die Gemeinde im Fall einer auch nur drohenden Überschuldung, die Maßnahmen und Pflichten des Leitfadens zur Haushaltssicherung gem. Kapitel 5 angewendet und auferlegt werden können. Das besagte Kapitel ist der Vorlage als Auszug beigefügt. Die drohende Überschuldung ist abhängig vom Stand der Allgemeinen Rücklage. Zum Jahr 2015 ist ein Restbestand der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 19,43 Mio. € vorhanden. Die Jahresabschlüsse 2015 und 2016 liegen bereits vor und befinden sich in Prüfung. Der Jahresabschluss 2017 ist kurz vor Fertigstellung. Nach derzeitigem Stand ergibt sich aus diesen 3 Jahren eine Gesamtverbesserung von rund 1 Mio. €, so dass zum Stand 31.12.2017 ein Stand der Allgemeinen Rücklage in von 9,16 Mio.€ erwartet wird. Davon sind die in 2018 für 2018 selbst und die Folgejahre geplanten Fehlbeträge abzuziehen Jahresergebnis Stand 2017 9,16 Mio. € 2018 -4,97 Mio. € 4,19 Mio. € 2019 -0,58 Mio. € 3,61 Mio. € 2020 -0,33 Mio. € 3,28 Mio. € 2021 +0,28 Mio. € 3,56 Mio. € Drucksache VL-138/2018 Seite - 3 - Diese Fehlbeträge ergeben sich unter der Annahme der folgenden Hebesätze Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer 2018 neu 360 800 498 2017/2018 bisher 350 620 498 Ein Prozentpunkt Grundsteuer B entspricht zurzeit 4.430 €. Jeder nicht zu veranlagende Punkt schwächt die Allgemeine Rücklage. Die durchschnittlich zu leistende Grundsteuer B liegt derzeit bei 465 €/Jahr bei einem Hebesatz von 620 v.H.; bei einer Erhöhung des Hebesatzes auf 800 v. H. ergäbe sich für den Durchschnitt eine zu zahlende Grundsteuer von 600 €/Jahr. Somit errechnet sich eine jährliche Mehrbelastung von 135 € (monatlich 11,25€). Es obliegt der Prüfung und Einschätzung der Kommunalaufsicht, ob eine Überschuldung droht. Es darf nach dem Gespräch aber davon ausgegangen werden, dass sich die Allgemeine Rückstellung nicht im 6-stelligen Bereich bewegen sollte. Hinzu kommt der zwingende perspektivische Haushaltsausgleich in 2021, d.h. es muss ein positives Jahresergebnis erzielt werden. Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Mit der Hebesatzsatzung werden die zu erwartenden Erträge für die Gemeinde festgesetzt. Es werden Erträge in Höhe von insgesamt 6.642.200 € in den Haushalt 2018 eingeplant. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt den Erlass der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2018 (Hebesatzsatzung) in der vorgelegten Entwurfsfassung. Der Bürgermeister (Göbbels)