Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Änderungsverfahren für den Landesentwicklungsplan NRW hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
79 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
19.06.18, 18:06
Aktualisiert
19.06.18, 18:06
Beschlussvorlage (Änderungsverfahren für den Landesentwicklungsplan NRW
hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) Beschlussvorlage (Änderungsverfahren für den Landesentwicklungsplan NRW
hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange)

öffnen download melden Dateigröße: 79 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Mie. Vorlagennummer: VL-117/2018 Langerwehe, den 15.06.2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Änderungsverfahren für den Landesentwicklungsplan NRW hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Sachdarstellung: Die Landesregierung hat am 17.04.2018 Änderungen des Landesentwicklungsplanes NRW gebilligt und die Durchführung eines Beteiligungsverfahrens beschlossen. Anlass für die beabsichtigten Änderungen sind die veränderten politischen Zielsetzungen der Landesregierung. In der Zeit vom 07.05. bis 15.07.2018 werden die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 (1) ROG beteiligt und können zum LEP-Entwurf, zur Planbegründung und zum Umweltbericht Stellung nehmen. Der Städte- und Gemeindebund (StGB NRW) hat für die Gemeinden mit Datum vom 22. Mai 2018 eine Bewertung des Entwurfs der geplanten Änderungen des Landesentwicklungsplans NRW erstellt, in der vor allem die kommunalrelevanten Festlegungen des Planentwurfs und die Auswirkungen auf die kommunale Planungshoheit und –praxis untersucht wurden. Die Bewertung soll den Mitgliedkommunen eine erste Einschätzung für ihre Stellungnahme gegenüber der Landesplanungsbehörde an die Hand geben. Die Stellungnahme des StGB NRW ist als Anlage beigefügt. Die aus Sicht der Verwaltung für die Gemeinde Langerwehe wichtigen Aspekte der Bewertung sind gekennzeichnet und sollten auch so in die Stellungnahme der Gemeinde übernommen werden. Finanzielle Auswirkungen: keine Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Drucksache VL-117/2018 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, sich die in der Bewertung des Landesentwicklungsprogramms durch den Städte- und Gemeindebund NRW markierten Passagen zu eigen zumachen und als Stellungnahme der Gemeinde Langerwehe im Rahmen des Beteiligungsverfahren abzugeben. Der Bürgermeister (Göbbels)