Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
19.06.18, 18:06
Aktualisiert
19.06.18, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi.
Vorlagennummer: VL-118/2018
Langerwehe, den 18.05.2018
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
38. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bestattungswald)
hier: Abwägung der während der Offenlage eingegangenen und Anregungen und
Bedenken sowie Feststellungsbeschluss
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am
01.02.2018 die Aufstellung und Offenlegung der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Die Offenlage hat in der Zeit vom 26.02.2018 bis einschließlich 26. März 2018 stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom
19.02.2018 über die Offenlage informiert wurden.
Seitens der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Seitens der Behörden
sind Anregungen und Bedenken zur Planung vorgetragen worden.
Die Stellungnahmen der Behörden sind als Anlage beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist eine
Zusammenfassung der Anregungen und Bedenken, jeweils versehen mit einem
Abwägungsvorschlag der Verwaltung sowie einem entsprechenden Beschlussvorschlag.
Der Ausschuss hat über jede Anregung zu beraten und dem Rat eine entsprechende
Beschlussempfehlung abzugeben.
Weiterhin beigefügt sind der Rechtsplan und die Begründung. Alle sonstigen Unterlagen
stehen im Ratsinformationssystem zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Die Planungskosten werden durch die Betreiber des Bestattungswaldes übernommen.
Drucksache VL-118/2018
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten empfiehlt dem Rat,
1. über die während der Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken gemäß den
Einzelvorschlägen zu entscheiden sowie,
2. die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bestattungswald) gemäß
§ 6 (5) BauGB zu beschließen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)