Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
80 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
19.06.18, 18:06
Aktualisiert
19.06.18, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Na
Vorlagennummer: VL-125/2018
Langerwehe, den 06.06.2018
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten;
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Lärmaktionsplan der Gemeinde Langerwehe 2018
Sachdarstellung:
Gemäß der „Richtlinie 2002/49 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.
Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ sowie den dazu
ergangenen nationalen Gesetz (Bundes-Immissionsschutzgesetz § 47d) ist die Gemeinde
Langerwehe verpflichtet, den 2013 beschlossenen Lärmaktionsplan der Gemeinde
Langerwehe zu überprüfen und fortzuschreiben.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 14.03.2018 bis
zum 31.05.2018 sind von der Kreisverwaltung Düren und der DB Service Immobilien
GmbH keine Bedenken vorgebracht worden. Seitens Straßen-NRW gab es bis zum
01.06.2018 keine Rückmeldung.
Auch im Rahmen der Offenlage in der Zeit vom 30.04.2018 bis zum 01.06.2018 wurden
keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen oder eingereicht.
Dieser Tagesordnungspunkt wird in der Sitzung des Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten am 28.06.2018 beraten.
Über das Ergebnis der Ausschussberatung wird in der Ratssitzung berichtet.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Drucksache VL-125/2018
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten empfiehlt dem Rat den Lärmaktionsplan zu beschließen.
Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt den Lärmaktionsplan.
Der Bürgermeister
(Göbbels)