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Beschlussvorlage (Lärmaktionsplan 2018)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
80 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
19.06.18, 18:06
Aktualisiert
19.06.18, 18:06
Beschlussvorlage (Lärmaktionsplan 2018) Beschlussvorlage (Lärmaktionsplan 2018)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Na Vorlagennummer: VL-125/2018 Langerwehe, den 06.06.2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten; des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Lärmaktionsplan der Gemeinde Langerwehe 2018 Sachdarstellung: Gemäß der „Richtlinie 2002/49 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ sowie den dazu ergangenen nationalen Gesetz (Bundes-Immissionsschutzgesetz § 47d) ist die Gemeinde Langerwehe verpflichtet, den 2013 beschlossenen Lärmaktionsplan der Gemeinde Langerwehe zu überprüfen und fortzuschreiben. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 14.03.2018 bis zum 31.05.2018 sind von der Kreisverwaltung Düren und der DB Service Immobilien GmbH keine Bedenken vorgebracht worden. Seitens Straßen-NRW gab es bis zum 01.06.2018 keine Rückmeldung. Auch im Rahmen der Offenlage in der Zeit vom 30.04.2018 bis zum 01.06.2018 wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen oder eingereicht. Dieser Tagesordnungspunkt wird in der Sitzung des Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten am 28.06.2018 beraten. Über das Ergebnis der Ausschussberatung wird in der Ratssitzung berichtet. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Drucksache VL-125/2018 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten empfiehlt dem Rat den Lärmaktionsplan zu beschließen. Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt den Lärmaktionsplan. Der Bürgermeister (Göbbels)