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Beschlussvorlage (Tempo 30-Zone in der Luchemer Straße)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
19.06.18, 18:06
Aktualisiert
19.06.18, 18:06
Beschlussvorlage (Tempo 30-Zone in der Luchemer Straße) Beschlussvorlage (Tempo 30-Zone in der Luchemer Straße)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Langerwehe, den 12.06.2018 Der Bürgermeister Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro / Amt / Abteilung: Soziale Angelegenheiten Az.: Ho. Vorlagennummer: VL-134/2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Tempo 30-Zone in der Luchemer Straße Sachdarstellung: Bereits seit längerer Zeit wird über die Einrichtung verkehrsberuhigender Maßnahmen auf der Luchemer Straße beraten. In dieser Angelegenheit haben in der Vergangenheit bereits mehrere Ortstermine stattgefunden, unter anderem am 07. August 2017. Der zu diesem Ortstermin gefertigte Aktenvermerk vom 15.08.2017 ist nochmals als Anlage beigefügt. In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 21.09.2017 wurde die Verwaltung nunmehr beauftragt, die Ausweisung einer „Zone 30“ auf der gesamten Luchemer Straße beim Straßenverkehrsamt des Kreises Düren zu beantragen. Die Beantragung erfolgte im Oktober 2017, wobei aufgrund personeller Engpässe und erhöhtem Arbeitsaufkommen innerhalb des Straßenverkehrsamtes zunächst eine Stellungnahme nicht erfolgt ist. Am 23. April 2018 fand jedoch in der Angelegenheit ein erneuter Ortstermin statt, bei dem seitens des Straßenverkehrsamtes Düren als verkehrsberuhigende Maßnahme eine Verschwenkung in Höhe des Kindergartens vorgeschlagen wurde. Dieser Vorschlag wurde durch den Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten in seiner Sitzung vom 03.05.2018 deshalb abgelehnt, weil dies nicht den Forderungen des Ausschusses entspreche. Zwischenzeitlich wurde seitens der Verwaltung beim Straßenverkehrsamt Düren telefonisch nochmals an die Abgabe der Stellungnahme bezüglich der Ausweisung einer „Zone 30“ auf der gesamten Luchemer Straße erinnert. Herr Schiewe teilte daraufhin fernmündlich mit, dass bei der flächendeckenden Einführung von „Tempo 30“ in Langerwehe die Luchemer Straße, die Hauptstraße, die Leo-HöxterStraße, die Bahnhofstraße, die Schönthaler Straße und das Ulhaus als Vorhaltenetz ausgewählt wurde, auf denen auch zukünftig Tempo 50 gelten soll. Die Einbindung der Luchemer Straße in eine Tempo 30-Zone würde laut Herrn Schiewe voraussetzen, dass die Mittelmarkierung entfernt und die Vorfahrtsregelung „Rechts vor Links“ eingeführt würde. Dies sei allerdings wegen des Buslinienverkehrs nicht möglich. Drucksache VL-134/2018 Seite - 2 - Darüber hinaus teilt Herr Schiewe mit, dass eine generelle Geschwindigkeitsreduzierung im Hinblick auf den vorhandenen Kindergarten nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung nicht begründbar sei, weil sich der Eingang des Kindergartens nicht an einer Hauptdurchgangsstraße befindet. Zur Ermittlung der Geschwindigkeitswerte wurde in der Zeit vom 14.05.2018 bis 07.06.2018 durch das Ordnungsamt die Geschwindigkeitsmesstafel auf der Luchemer Straße in Fahrtrichtung Luchem installiert. Das Ergebnis der Messung ist als Anlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten berät in der Angelegenheit. Der Bürgermeister (Göbbels)