Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
19.06.18, 18:06
Aktualisiert
19.06.18, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Langerwehe, den 12.06.2018
Der Bürgermeister
Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro /
Amt / Abteilung:
Soziale Angelegenheiten
Az.:
Ho.
Vorlagennummer: VL-134/2018
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Tempo 30-Zone in der Luchemer Straße
Sachdarstellung:
Bereits seit längerer Zeit wird über die Einrichtung verkehrsberuhigender Maßnahmen auf
der Luchemer Straße beraten.
In dieser Angelegenheit haben in der Vergangenheit bereits mehrere Ortstermine
stattgefunden, unter anderem am 07. August 2017. Der zu diesem Ortstermin gefertigte
Aktenvermerk vom 15.08.2017 ist nochmals als Anlage beigefügt.
In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 21.09.2017 wurde die Verwaltung
nunmehr beauftragt, die Ausweisung einer „Zone 30“ auf der gesamten Luchemer Straße
beim Straßenverkehrsamt des Kreises Düren zu beantragen.
Die Beantragung erfolgte im Oktober 2017, wobei aufgrund personeller Engpässe und
erhöhtem Arbeitsaufkommen innerhalb des Straßenverkehrsamtes zunächst eine
Stellungnahme nicht erfolgt ist.
Am 23. April 2018 fand jedoch in der Angelegenheit ein erneuter Ortstermin statt, bei dem
seitens des Straßenverkehrsamtes Düren als verkehrsberuhigende Maßnahme eine
Verschwenkung in Höhe des Kindergartens vorgeschlagen wurde.
Dieser Vorschlag wurde durch den Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten in
seiner Sitzung vom 03.05.2018 deshalb abgelehnt, weil dies nicht den Forderungen des
Ausschusses entspreche.
Zwischenzeitlich wurde seitens der Verwaltung beim Straßenverkehrsamt Düren
telefonisch nochmals an die Abgabe der Stellungnahme bezüglich der Ausweisung einer
„Zone 30“ auf der gesamten Luchemer Straße erinnert.
Herr Schiewe teilte daraufhin fernmündlich mit, dass bei der flächendeckenden Einführung
von „Tempo 30“ in Langerwehe die Luchemer Straße, die Hauptstraße, die Leo-HöxterStraße, die Bahnhofstraße, die Schönthaler Straße und das Ulhaus als Vorhaltenetz
ausgewählt wurde, auf denen auch zukünftig Tempo 50 gelten soll.
Die Einbindung der Luchemer Straße in eine Tempo 30-Zone würde laut Herrn Schiewe
voraussetzen, dass die Mittelmarkierung entfernt und die Vorfahrtsregelung „Rechts vor
Links“ eingeführt würde.
Dies sei allerdings wegen des Buslinienverkehrs nicht möglich.
Drucksache VL-134/2018
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Darüber hinaus teilt Herr Schiewe mit, dass eine generelle Geschwindigkeitsreduzierung
im Hinblick auf den vorhandenen Kindergarten nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung nicht begründbar sei, weil sich der Eingang des Kindergartens nicht an
einer Hauptdurchgangsstraße befindet.
Zur Ermittlung der Geschwindigkeitswerte wurde in der Zeit vom 14.05.2018 bis
07.06.2018 durch das Ordnungsamt die Geschwindigkeitsmesstafel auf der Luchemer
Straße in Fahrtrichtung Luchem installiert.
Das Ergebnis der Messung ist als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten berät in der Angelegenheit.
Der Bürgermeister
(Göbbels)