Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
80 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
19.06.18, 18:06
Aktualisiert
19.06.18, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Jo/Ha
Vorlagennummer: VL-137/2018
Langerwehe, den 15.06.2018
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Prioritätenliste über die Investitionen in Kinderspielplätze
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 18.03.2018 beantragt die CDU Fraktion eine aktuelle Prioritätenliste
bis einschließlich 2020 in Absprache mit den jeweiligen Ortsvorstehern/in über die
Investitionen in Kinderspielplätze zu erstellen.
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung vom
03.05.2018 beschlossen, diese Prioritätenliste bis zum Jahr 2020 fortzuschreiben.
Zwischenzeitlich wurde mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten, dem jeweiligen Ortsvorsteher und einem Mitarbeiter des Bauamtes eine
Begehung der einzelnen Spielplätze durchgeführt.
Die erarbeitete Prioritätenliste über die Investitionen in Kinderspielplätze, welche aufgrund
der Begehungen erstellt wurde, ist als Anlage beigefügt.
Berücksichtigt wurde zudem der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom
19.04.2018, wonach zusätzlich 75.000,- € in 2018 für die Renovierung der Kinderspielund Bolzplätze im Haushalt bereitgestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Laut Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.04.2018 werden für 2018
insgesamt 75.000,- € für die Renovierung der Kinderspiel- und Bolzplätze zur Verfügung
gestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus der Investitionspauschale. Für die Jahre
2019 und 2020 müssen 17.100,- € und 19.000,- € bereitgestellt werden.
Drucksache VL-137/2018
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, die erstellte Prioritätenliste über die Investitionen in Kinderspielplätze bis zum Jahr 2020 umzusetzen. Die
Umsetzung erfolgt nach der Haushaltsgenehmigung.
Der Bürgermeister
(Göbbels)