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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Inden
Größe
540 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
21.06.18, 09:04
Aktualisiert
21.06.18, 09:04

Inhalt der Datei

ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT über die 25. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden vom 17.05.2018 im Ratssaal des Rathauses in Inden Unter dem Vorsitz von Herrn Bürgermeister Jörn Langefeld sind anwesend: CDU-Fraktion Gasper, Elmar Gasper, Karl-Josef Krings, Karin Marx, Reinhard Schnock, Christoph Schumacher, Olaf Schwartzenberg, Natalie von SPD-Fraktion Dohmen, Dietmar Görke, Rudi Jungbluth, Willi Lakeberg, Jörg Müller, Dieter Müller, Jörg Pelzer, Ulrich Schmitz, Josef Johann Fraktion UDB Inden Bellen, Heinz Krzenziessa-Kall, Gregor Meurers, Manfred Pötter, Hans Schlächter, Herbert Schmitz, Hermann-Josef Urbanova, Zdenka Fraktion Bündnis90/ Die Grünen Goncz, Siegfried Rehfisch, Hella Wergen, Karl Josef Entschuldigt fehlt: Mürkens, Udo (CDU-Fraktion) Von der Verwaltung: Gemeindeverwaltungsrat Linzenich Gemeindeamtsrätin Wacker Verwaltungsangestellter Ortmann Techn. Angestellte Dechering Verwaltungsangestellter Mohren Verwaltungsangestellte Büttgen als Schriftführerin Niederschrift Beginn: 18:00 Uhr -2Ende: 21:10 Uhr Tagesordnung: A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. 2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 22.02.2018 Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Inden 182/2017 2. Ergänzung 3. Weiterbetrieb des Bürgerhauses Inden/Altdorf 4. RurUfer-Radweg Übernahme der Unterhaltung durch den Kreis Düren Bebauungsplan Nr. 36 "Sportplatz Frenz" - Änderung des Geltungsbereiches - Außerkraftsetzung der Veränderungssperre Konzept zur Verwendung der Mittel aus dem Programm "Gute Schule 2020" 5. 6. 41/2018 1. Ergänzung 79/2018 65/2018 104/2017 1. Ergänzung 7. 8. Einrichtung eines tagesgruppenanalogen Nachmittagsangebots an der Bürgewaldschule, Nebenstandort Schulzentrum Athenée Royal IT-Support in den Schulen der Gemeinde Inden 33/2018 38/2018 1. Ergänzung 9. 10. 11. 11.1 12. 12.1 12.1 .1 12.1 .2 12.1 .3 12.1 .4 12.1 .5 12.2 Auswahl des Standorts für einen Neu-, An- oder Erweiterungsbau der Grundschule Elektronischer Sitzungsdienst SD-Net hier: Zuschuss mobile Endgeräte Anträge der Fraktionen: Antrag der UDB-Fraktion hier: Beratung und Beschluss einer Ausnahmeregelung bei den Nutzungsentgelten für die Bürgerhalle Inden/Altdorf Mitteilungen / Anfragen Schriftliche Mitteilungen / Anfragen Bestellung von Delegierten für die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur Aktion des Jugendheimes Quo vadis zum Weltspieletag am 28.05.2018 39/2018 73/2018 Bericht über die Teilnahme der Vertreter der Gemeinde in Unternehmungen und Einrichtungen Februar 2018 - Mai 2018 Beschlusskontrolle 71/2018 17. Änderung des Flächennutzungsplanes TOP 4.1.1 des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung vom 24.04.2018 – Beschlusskontrolle – Mündliche Mitteilungen / Anfragen 87/2018 1. Ergänzung 83/2018 82/2018 84/2018 80/2018 Bürgermeister Langefeld eröffnet die 25. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die frist- und formgerechte Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Niederschrift -3- Es liegen 2. Nachträge zur Tagesordnung und eine Tischvorlage vor: Die 1. Ergänzung der Vorlage 34/2018 – Haushaltssatzung und –plan 2018 – wird von der Tagesordnung genommen, weil der Haushalt im Hauptausschuss nicht abschließend beraten werden konnte. Außerdem wird die öffentliche Tagesordnung erweitert um den neuen Punkt 12.1.5 Mitteilungsvorlage 87/2018. Die Vorlage Nr. 73/2018 zu TOP 10 - wird durch die 1. Ergänzung aktualisiert. In die nichtöffentliche Tagesordnung wird als neuer Punkt 4.1 die Vorlage 85/2018 aufgenommen. Auf Antrag von Herrn Schumacher wird die Vorlage 101/2016, 4. Ergänzung, Ankauf von Grundstücksflächen auf der Goltsteinkuppe in die nichtöffentliche Tagesordnung aufgenommen. Die nachfolgenden Punkte verschieben sich entsprechend. A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 22.02.2018 Die Genehmigung der Niederschrift wird in die nächste Sitzung des Rates vertagt. Herr J. J. Schmitz hat am 17.05.2018 einen Antrag auf Berichtigung der Niederschrift eingereicht (s. Anlage 1) 2. Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Inden 182/2017 2. Ergänzung Frau Krings übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung und erteilt dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn J. J. Schmitz, das Wort. Er verliest folgende Stellungnahme: „Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in zwei Sitzungen mit dem Jahresabschluss 2015 befasst, und zwar am 13. Dezember 2017 und am 8. März 2018. Beratungsunterlagen waren in dieser Sitzung der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und des Lageberichts durch die Kanzlei Müller, Dreizehner & Kollegen. Als Fazit stelle ich zu Beginn meiner Ausführungen fest, dass 1. …der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 und der Prüfbericht nach den Vorgaben der Gemeindeordnung NRW hätte dem Rat bis zum 31.12.2016 vorgelegt werden müssen. Mit der Erstellung und Bestätigung durch Bürgermeister Langefeld vom 28.08.2017 erfolgte das wesentlich verspätet. 2. …die von Ausschussmitgliedern der Fraktionen CDU/SPD und Bündnis90/Die Grünen beantragte Belegprüfung nicht vollumfänglich erfolgen konnte, da der Vorgang „Sanierung der Räume der Verwaltungsleitung“ bisher nicht eingesehen werden konnte. 3. …der Jahresabschluss 2015 nicht, wie in einer ersten Vorlage des Bürgermeisters dargelegt, mit einem Fehlbetrag von 2.074.337,41 Euro abschließt, sondern mit einem Überschuss von 2.074.337,41 Euro. 4. … der mit RWE vereinbarte Erstattungsbetrag für Infrastrukturmaßnahmen in Höhe von 357.904,00 Euro bereits schon im Haushaltsplan 2010 veranschlagt war. Niederschrift -4- 5. … der Fehlbetrag für die Seniorenfahrt 2015 in Höhe von 10.525,75 Euro aus allgemeinen Haushaltsmitteln gedeckt wurde, da die Verwaltung aufgrund des Haushaltsüberschusses keine überplanmäßigen Ausgaben dargelegt hat. Damit ist eindeutig klargestellt, dass kein Fehlverhalten des Altbürgermeisters Schuster vorliegt und diesbezüglich kein Schaden für die Gemeinde entstanden ist. 6. … sich aus dem Gesamtergebnis der stattgefundenen Beratungen evtl. Ansätze weitergehender Prüfungen in Bezug auf Dienstpflichtverletzungen, Ersatzansprüchen sowie disziplinar- und strafrechtliche Verfehlungen durch den jetzigen Bürgermeister ergeben. Nun zu den Prüfergebnissen im Einzelnen: Die Gemeinde hat einen Jahresabschluss zu erstellen, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu vermitteln hat (§ 95 GO NRW). Ihnen allen liegt die Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses über den Jahresabschluss 2015 vor. Der Jahresabschluss 2015 wurde im Jahre 2017 erstellt, und zwar am 28.08.2017. Der Entwurf des Jahresabschlusses ist gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer aufzustellen und vom Bürgermeister zu bestätigen. Er soll innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres dem Gemeinderat zugeleitet werden. Der Gemeinderat hat über den Jahresabschluss nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss bis spätestens 31.12. des folgenden Jahres zu beschließen. Der bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2015 wurde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist bis zum 31.12.2016 dem Gemeinderat zur Feststellung zugeleitet. Der Jahresabschluss besteht gemäß § 37 GemHVO aus - der Ergebnisrechnung - der Finanzrechnung - den Teilrechnungen - der Bilanz und - dem Anhang. Ihm ist ebenfalls ein Lagebericht nach § 48 GemHVO beizufügen. Der Jahresabschluss ist nach § 101 Absatz 1 GO NRW vom Rechnungsprüfungs-ausschuss zu prüfen. Der Rechnungsprüfungsausschuss bediente sich hierzu der Kanzlei Müller, Dreizehner & Kollegen. Über die Art und den Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis ist ein Prüfbericht zu erstellen, der allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt wurde. Die Rechnungsprüfung hat keine Vollprüfung aller Geschäftsvorfälle vorgenommen, sondern einen risikoorientierten Prüfungsansatz gewählt und sich hierbei auf Schwerpunkte und Stichprobenprüfungen konzentriert. Wir haben im Rechnungsprüfungsausschuss in den beiden Sitzungen den Jahresabschluss 2015 auf Grundlage des Prüfberichts beraten und geprüft. Jahresabschluss und Lagebericht entsprachen den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermitteln im Wesentlichen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Niederschrift -5- Finanzlage der Gemeinde Inden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nach der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 am 8. März 2018 einstimmig beschlossen, den Prüfbericht der Kanzlei Müller, Dreizehner & Kollegen vom 28.08.2017 vollinhaltlich als seinen Prüfbericht zu übernehmen. In dieser Sitzung hat der Rechnungsprüfungsausschuss eine Belegprüfung für verschiedene Bereiche durchgeführt. Diese konnte lt. Vorlage für die heutige Sitzung erfolgreich abgeschlossen werden. Dies trifft aber nicht ganz zu, da wegen Abwesenheit des zuständigen Mitarbeiters die Vorgänge zu den Sanierungsarbeiten der Räume der Verwaltungsleitung nicht eingesehen werden konnten. Dies wird dem Ausschussvorsitzenden später ermöglicht – so wurde es in der Niederschrift festgehalten - was aber bis zum heutigen Tag nicht realisiert wurde. Warum auch immer. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 8. März 2018 ebenfalls einstimmig den Bestätigungsvermerk beschlossen, der mit der Vorlage für die heutige Sitzung zur Verfügung gestellt wurde. Dieser Bestätigungsvermerk wurde von mir als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses unterschrieben und hat folgenden Inhalt: Das Vortragen des Bestätigungsvermerkes erspare ich mir an dieser Stelle, weil die Unterlagen allen Ratsmitgliedern für die heutige Sitzung vorliegen. Besonderheiten im Rahmen der Rechnungsprüfung Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in den beiden genannten Sitzungen – übrigens jeweils ohne Anwesenheit des Bürgermeisters – mit dem Jahresabschluss des Jahres 2015 befasst. Zu erwähnen ist aber vollständigkeitshalber, dass weitere Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses im Jahre 2017, und zwar am 16.03.2017 sowie 01.06.2017 durchgeführt wurden, auf die ich im Einzelnen noch eingehen werde, weil dort auch Vorgänge beraten worden sind, die im Zusammenhang mit den am 8. März 2018 gefassten Beschlüssen stehen. Der Jahresabschluss 2015 umfasst den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember. Ab 21. Oktober 2015 ist Herr Langefeld der Nachfolger von Herrn Schuster als Bürgermeister der Gemeinde Inden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat mit 5 Ja Stimmen und einer Gegenstimme mehrheitlich beschlossen, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015 auf die jeweils unterschiedlichen Amtszeiten vorzunehmen. Dies sind zwei Besonderheiten im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2015. Es gibt aber noch einige andere Feststellungen, deren Kenntnisse – auch für die Öffentlichkeit notwendig sind, um die Empfehlungsbeschlüsse des Rechnungsprüfungsausschusses nachvollziehen zu können. Zunächst zu den Vorlagen zum Jahresabschluss 2015, die Bürgermeister Langefeld zur Verfügung gestellt hat. Dem Gemeinderat liegt zur Entscheidung für die heutige Sitzung die 2. Ergänzung der Vorlagen-Nr. 182/2017 mit Datum vom 23.04.2018 vor. Worin unterscheiden sich nun die Ursprungsvorlage vom 28.11.2017, die 1. Ergänzung vom 20.02.2018 und die 2. Ergänzung vom 23.04.2018? In der Ursprungsvorlage, die grobe handwerkliche Fehler enthielt, stand u.a. folgende Beschlussempfehlung an den Rat: Das Jahr schließt mit Erträgen von 23.432.287,46 Euro und Aufwendungen von 21.357.950,05 Euro mit einem Fehlbetrag von 2.074.337,41 Euro ab. Der Fehlbetrag des Jahres 2014 i.H.v. 530.078,10 Euro wird der allgemeinen Rücklage entnommen (§ 96 Abs. 1 Satz 2 GO). Das sind Fakten, ohne Wenn und Aber!! Niederschrift -6- Die Verwaltung wurde gebeten, für die nächste Sitzung des Rechnungsprüfungs-ausschusses eine grundlegend überarbeitete Vorlage zu erstellen, und zwar mit den richtigen Zahlen des Jahres 2015. Wer die Grundrechenarten beherrscht, kann nur zum Ergebnis gelangen, dass das Jahr 2015 mit einem Überschuss in Höhe von 2.074.337,47 Euro abschließt und nicht mit einem Fehlbetrag. Bei einem Überschuss gibt es keine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage sondern eine Zuführung, die damit zum 31.12.2015 selbstverständlich auch einen höheren Bestand ausweist. Bei der Prüfung wurden erst auf meine Nachfrage hin die aufgelaufenen pauschalen Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinde dargelegt, damit auch die Politik die komplette Summe der „stillen Reserve“ kennt, die bisher als „Herrschaftswissen“ nur verwaltungsintern bekannt war. Eine offensive Information seitens der Verwaltung ist bisher – warum auch immer - unterblieben, obwohl schon mehrere Monate dazu Gelegenheit war, insbesondere bei den Haushaltsberatungen im Laufe des Jahres 2017. Die Verwaltung wurde deshalb aufgefordert, den derzeitigen Stand mitzuteilen. Antwort der Verwaltung in der Niederschrift: „Ohne Durchführung der Abschlussarbeiten für die Jahre 2016 und 2017 ergeben sich vorläufig folgende Stände der erhaltenen Anzahlungen zum 31.12.2017: 80.000,00 Euro Sportpauschale 509.650,00 Euro Schulpauschale 400.000,00 Euro allgemeine Investitionspauschale“ Wir reden hier also immerhin um einen Betrag von fast einer Million Euro! die der Politik – die ja nach der Gemeindeordnung NRW das alleinige Budgetrecht hat – von der Verwaltung ohne Nachfrage im Ausschuss vorenthalten worden wäre. Damit wird wieder einmal sehr deutlich, wie unverantwortlich Bürgermeister Langefeld mit der Informationspflicht gegenüber dem Rat umgeht. Bei der frühzeitigen Informations-pflicht des Rates handelt es sich um eine Bringschuld. Erstattungsbetrag von RWE Bei der Prüfung wurde auch über einen Zahlungseingang unter der Position Kostenerstattungen diskutiert. Hier wird u.a. der Ertrag für Infrastrukturmaßnahmen von RWE ausgewiesen, der auf Anforderung der Verwaltung Anfang Dezember 2015 in Höhe von 225.904,00 Euro eingegangen ist. Der ursprüngliche Erstattungsbetrag belief sich auf 357.904,00 Euro, auf die sich nach langwierigen jahrelangen Verhandlungen RWE und Bürgermeister Schuster im Jahre 2010 einigten. Der vereinbarte Betrag verringerte sich durch frühere Anforderungen von drei Teilbeträgen auf die im Dezember 2015 gezahlte Summe. Der von RWE bereitgestellte Betrag für Infrastrukturmaßnahmen soll nach einstimmiger Auffassung des Rechnungsprüfungsausschusses weiterhin für diese Zwecke verwendet werden, und deshalb wurde die Bildung einer Sonderrücklage für Investitionsmaßnahmen nach § 43 Abs. 4 GemHVO festgelegt, und zwar in Höhe von 250.000,00 Euro. Damit kann das Geld nicht zur Deckung von Aufwendungen im Rahmen der allgemeinen Haushaltsmittel eingeplant und eingesetzt werden. Im Rahmen der Diskussion über die Höhe der Sonderrücklage wurde auch ein Fehlbetrag der Seniorenfahrt im Jahre 2015 von 10.524,75 Euro berücksichtigt, der aus allgemeinen Haushaltsmitteln im Jahre 2015 gedeckt worden ist, weil es im Jahre 2015 einen Haushaltsüberschuss gegeben hat und die Verwaltung im Rahmen des Jahresabschlusses keine überplanmäßigen Ausgaben dargelegt hat. Damit ist auch eindeutig klar, dass in Bezug auf die Finanzierung der Seniorenfahrt im Jahre 2015 kein Fehlverhalten des Alt Bürgermeisters vorliegt und auch kein Schaden für die Gemeinde Inden entstanden ist. Ich schlage vor, diese Klarstellung heute durch einen Beschluss zu bestätigen. Um einen runden Betrag als Sonderrücklage auszuweisen, wurde dann die Summe von 250.000,00 Euro einstimmig festgelegt, und die Verwaltung gebeten, eine entsprechende Niederschrift -7- Vorlage für die nächste Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses zu erstellen. Damit steht der gesamte Betrag aus der Vereinbarung mit RWE ohne Abstriche weiterhin für Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung. Neben den jetzt zutreffenden Zahlen des Jahresabschlusses 2015 wurde in der 1. Ergänzungsvorlage vom 20.02.2018 auch die einstimmige Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgenommen, eine Sonderrücklage in Höhe von 250.000,00 Euro für Investitionen im Infrastrukturbereich zu bilden. Die Bildung der Sonderrücklage wurde vom Wirtschaftsprüfer auf Zulässigkeit hin geprüft und bestätigt. Richtige Wiedergabe der Beschlüsse des Rechnungsprüfungsausschusses Der in der 2. Ergänzungsvorlage enthaltene Beschlussentwurf, wonach der Rechnungsprüfungsausschuss mehrheitlich folgende Empfehlungen an den Rat gefasst hat, entspricht nicht der Beschlusslage des Ausschusses, die sich wie folgt aus der vorliegenden Niederschrift ergibt. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Inden einstimmig folgenden Beschlüsse: Der Jahresabschluss 2015 und der Lagebericht der Gemeinde Inden werden festgestellt 96 Abs. 1 Satz 1 GO). (§ Das Jahr schließt mit Erträgen von 23.432.287,46 EUR und Aufwendungen von 21.357.950,05 EUR mit einem Jahresüberschuss von 2.074.337,41 EUR ab. Bei fünf Jastimmen und einer Neinstimme wird wie folgt beschlossen. Der Jahresüberschuss des Jahres 2015 i.H.v. 2.074.337,41 EUR wird zum einen mit einem Betrag in Höhe von 250.000,00 EUR einer Sonderrücklage für Investitionen im Infrastrukturbereich und zum anderen der allgemeinen Rücklage mit einem Betrag in Höhe von 1.824.337,41 EUR zugeführt (§ 96 Abs. 1 Satz 2 GO). Die Ratsmitglieder entscheiden gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO über die Entlastung des Bürgermeisters. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltjahr 2015 uneingeschränkt Entlastung erteilt, mit Ausnahme des Zeitraumes 21.10. bis 31.12.2015. Wieder einstimmig wird der nachstehende Beschluss gefasst: Der Jahresabschluss ist in den Teilen I – IX der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat mit fünf Jastimmen und einer Neinstimme die aus der 2. Ergänzung der Vorlage zum Jahresabschluss 2015 erkennbare Empfehlung an den Gemeinderat zur Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltjahr 2015 beschlossen, die wie folgt lautet: Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2015 uneingeschränkt Entlastung erteilt, mit Ausnahme des Zeitraumes 21.10. bis 31.12.2015. Um Missdeutungen auszuschließen der Hinweis: Bürgermeister Schuster wird für das Haushaltsjahr 2015 für die Dauer seiner Amtszeit, also vom 01.01.2015 bis 20.10.2015 uneingeschränkt Entlastung erteilt. Bürgermeister Langefeld wird für das Haushaltsjahr 2015 für die Dauer seiner Amtszeit vom 21.10.2015 bis 31.12.2015 keine Entlastung erteilt. Hierzu die Begründung im Ausschuss, die sicherlich für die Öffentlichkeit von Interesse ist: Die Entlastung ist gewissermaßen ein Schlussstrich unter die Haushaltswirtschaft des Niederschrift -8- abgelaufenen Jahres mit allen unterschiedlichen Facetten zur Ausführung öffentlicher Aufgaben und insbesondere im Umgang mit öffentlichen Geldern innerhalb einer Gemeinde. Dies unterliegt in allen denkbaren Fällen der umfassenden Kontrolle durch den Gemeinderat. Die Gemeindeordnung NRW weist die Kontrollfunktion dem Rat und zur Vorbereitung der Ratsbeschlüsse dem Rechnungsprüfungsausschuss zu. Im Jahre 2017 wurden bereits drei Sitzungen des Ausschusses durchgeführt. Hierzu wird auf die vorliegenden Niederschriften verwiesen. Zusammengefasst ergibt sich daraus Nachstehendes bezogen auf das Haushaltsjahr 2015: Ein Grund sind etliche zweifelhafte Aussagen und Feststellungen des Bürgermeisters in der Zeit vom 21.10.2015 bis 31.12.2015, die in Niederschriften nachlesbar sind, zum Teil auch in den Medien nachlesbar waren. Weiterhin wurde auf den Beschluss 9 und 10 der Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses vom 01.06.2017 verwiesen, deren Inhalt ich hier an dieser Stelle nicht zitiere, weil der Text nachher in den Beschlüssen 2 und 3 genannt wird. Ein weiterer Grund sind die Ausgaben, die bei der Finanzlage der Gemeinde nicht notwendig und auch nicht erforderlich waren (rund 9.000,00 Euro für Sanierungsarbeiten der Räume der Verwaltungsleitung s. Drucksache 176/2017) unter Nichtbeteiligung der zuständigen Gremien. Dies sind Gründe, die die Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen veranlasst haben, die Entlastung des Bürgermeisters für die Zeit vom 21.10.2015 bis 31.12.2015 dem Rat nicht zu empfehlen, um sich evtl. weitere Maßnahmen offen zu halten. Weiterhin wissen wir derzeit auch noch nicht, ob und ggfs. welche Zahlungen im Jahre 2016 für das Jahr 2015 erfolgt sind, und zwar nach dem Buchungsschluss für das Jahr 2015. Hierzu ist es erst möglich, bei der Vorlage der Jahresrechnung 2016 in eine nähere Prüfung einzutreten. Auch dies war ein Grund, die Entlastung nicht zu beschließen. Zweifelhafte Aussagen und Feststellungen Nun zu einzelnen zweifelhaften Aussagen und Feststellungen des Bürgermeisters in der Zeit vom 21.10.2015 bis 31.12.2015, die wir heute als Rat nicht nur zur Kenntnis nehmen sollten sondern per Beschluss den jeweiligen Sachverhalt – der bisher nur durch den Bürgermeister aus seiner persönlichen Sicht der Öffentlichkeit bekannt wurde - richtig stellen. Kenntnis von Verwaltung und Rat (durch Haushaltsberatungen) gegeben Presseberichterstattung vom 15.12.2015 „Gegenstand der Untersuchungen ist jetzt, ob Vertreter der Gemeinde Inden das Geld als eine Art stilles Guthaben am Haushalt vorbei eingesetzt haben, ohne das weite Teile der Verwaltung und des Gemeinderates davon gewusst haben.“ Presseberichterstattung vom 06.01.2016 „Der Verdacht habe sich nochmals bestätigt, dass in der Vergangenheit eine Kasse neben dem Indener Haushalt geführt wurde, von deren Existenz weite Teile der Verwaltung und des Rates nichts gewusst haben. Das teilte der neue Bürgermeister Jörn Langefeld auf Nachfrage mit.“ 1. Beschluss zur Kenntnis der Verwaltung und Rat: Eindeutig ist aus den Akten ersichtlich, dass die betroffenen Fachbereiche der Verwaltung einschließlich Kämmerei hiervon Kenntnis hatten und nicht wie immer wieder zielorientiert fälschlicherweise vom Bürgermeister dargelegt wird, lediglich 2 Personen hätten Kenntnis hiervon. Damit war auch die vom Bürgermeister festgestellte konkrete Vermögensgefährdung nie gegeben. Niederschrift -9- Fakten hierzu: Im Haushaltsplan des Jahres 2010 – der am 24. Juni 2010 im Gemeinderat verabschiedet worden ist - befinden sich auf den Seiten 467 bis 473 u.a. die textliche Formulierung: Veranschlagung der Kostenerstattung RWE für die östliche Anbindung des Umsiedlungsgebietes an die L 12 = 357.910 Euro. Im Haushaltsplan 2011 – der am 14. Juli 2011 im Gemeinderat verabschiedet worden ist taucht auf den Seiten 647 bis 654 der Ansatz des Jahres 2010 von 357.910 wieder auf. Aus der Übersicht der Abweichungen zwischen Haushaltsansatz und Rechnungs-(Ist) Ergebnis ab 10.000 Euro des Jahres 2010 vom 04.08.2011, die Gegenstand der Beratungen im RPA am 11.12.2011 waren, ist als Abweichung die Summe von 357.910 Euro angegeben. Begründung hier: Die Mittel konnten in 2010 nicht abgerufen werden. 2. Beschluss Beauftragte Leistung nicht vollständig erbracht: Bei dem Gutachten ohne Kopfbogen der Kanzlei handelt es sich nach Angaben des BM um einen Entwurf. Es ist nicht erkennbar aus den Akten dass dieser Entwurf auf sachliche Inhalte geprüft worden ist. Scheinbar ist dieses Gutachten – warum auch immer - ohne nähere Prüfung durch den BM als richtig akzeptiert und der vereinbarte Preis von brutto 2.975,00 Euro an die Kanzlei gezahlt worden. Zumindestens die Haushaltpläne des Jahres 2010 und 2011 dürften der Kanzlei nicht vorgelegen haben, weil die Aussagen im Gutachten nicht mit den Haushaltsplänen in Einklang zu bringen sind. Gleiches gilt für die Jahresrechnung 2010. Üblicherweise sind alle offenen Fragen zu klären, bevor eine qualitative gutachterliche Stellungnahme zu einem Ergebnis kommen kann. Für die vorliegende Stellungnahme durfte keinesfalls der vereinbarte Preis gezahlt werden, da die beauftragte Leistung nicht vollständig erbracht worden ist. Hier ist durch den Bürgermeister ein finanzieller Schaden für die Gemeinde Inden entstanden. Aktenvermerk des Bürgermeisters neben offizieller Niederschrift Sitzung Hauptausschuss vom 03.12.2015 Zum Hauptausschuss vom 03.12.2015 gibt es eine offizielle Niederschrift. Der Bürgermeister hat neben dieser offiziellen Niederschrift – die er als Vorsitzender des Hauptausschusses mit der Schriftführerin erstellt hat - einen Vermerk am 07.12.2015 aus seiner persönlichen Sicht zum Verlauf der Beratungen gemacht. Ein mehr als ungewöhnlicher Vorgang. 3. Beschluss Vermerk neben offizieller Niederschrift: Der RPA weist die vom Bürgermeister zielorientiert bewusst so festgehaltenen Formulierungen zurück, der Vermerk ist nicht faktenorientiert und besteht nur aus Unterstellungen. Diese Vorgehensweise ist inakzeptabel und mit nichts zu rechtfertigen. Es ist zu prüfen, ob der Bürgermeister damit seine Dienstpflichten verletzt hat. Der Bürgermeister wird aufgefordert unverzüglich gegenüber dem Rat schriftlich zu erklären, ob es in anderen Sachverhalten neben der offiziellen Niederschrift persönliche Vermerke von ihm gibt, wo Rat und Ausschüsse nicht seiner Meinung folgten, die dann Bestandteil der Unterlagen in der Verwaltung sind, ohne dass die Sitzungsteilnehmer diese Formulierungen kennen. Sollte es allerdings welche geben, sind diese unverzüglich dem Rat offenzulegen. 4. Beschluss Evtl. Verletzung von Aufgaben/Dienstpflichten: Der RPA stellt fest, dass ein verantwortungsbewusster Bürgermeister bei einem Blick in den Haushaltsplan 2010 und in die Jahresrechnung 2010 seine bisher u.a. medial transportierten Niederschrift - 10 - wahrheitswidrigen Aussagen und sonstige Äußerungen sicherlich so nicht gemacht hätte. Es ist zu prüfen, ob der Bürgermeister hier seine Aufgaben/ Dienstpflichten verletzt hat, weil er mit Vermutungen, Unterstellungen und sehr perfiden Formulierungen zumindest einen rufschädigenden Schaden für die Gemeinde Inden und insbesondere gegen seinen Vorgänger als Bürgermeister billigend in Kauf genommen hat. 5. Beschluss Vorläufiges Gesamtfazit: Aus den bisher vorliegenden Aktenunterlagen einschließlich der Presseveröffentlichungen geht eindeutig hervor, dass der Bürgermeister den Rat und die Öffentlichkeit nicht transparent und vollumfänglich informiert hat, in Teilbereichen hat er Aussagen gemacht, die nicht der Wahrheit entsprechen. Sein Drehbuch zu den Vorgängen hat er für sich erkennbar aus zahlreichen von ihm selbst formulierten Aktenvermerken geschrieben, nur um sich selbst mehrfach medienwirksam öffentlich darzustellen, und zwar ohne Rücksicht auf den sich aus den Akten ergebenden vollständigen Sachverhalt und wer davon negativ betroffen wird. Hinweis als abschließende Bemerkung meinerseits: Durch den Haushaltsplan 2010 – der am 24. Juni 2010 im Gemeinderat verabschiedet worden ist - war allen Verantwortlichen die lesen konnten und wollten in der Gemeinde bekannt, dass eine Zahlung von RWE über 357.910 Euro an die Gemeinde Inden erfolgen würde. Auch im Haushaltsplan 2011 – der am 14. Juli 2011 im Gemeinderat verabschiedet wurde - gibt es einen Hinweis auf diese im Haushalt 2010 veranschlagte Zahlung. Dem Rat der Gemeinde Inden war dadurch in den Jahren 2010 und 2011 bekannt geworden, dass zugunsten der Gemeinde Inden Mittel von RWE in Höhe von ursprünglich 357.904 Euro zur Verfügung standen, die für Infrastrukturprojekte in der Gemeinde eingesetzt werden konnten, aber nicht abgerufen werden konnten (s. hierzu Jahresrechnung 2010). 6. Beschluss zum Fehlbetrag der Seniorenfahrt Im Rahmen der Diskussion über die Höhe der Sonderrücklage wurde auch ein Fehlbetrag der Seniorenfahrt im Jahre 2015 von 10.524,75 Euro berücksichtigt, der aus allgemeinen Haushaltsmitteln im Jahre 2015 gedeckt worden ist, weil es im Jahre 2015 einen Haushaltsüberschuss gegeben hat und die Verwaltung im Rahmen des Jahresabschlusses keine überplanmäßigen Ausgaben dargelegt hat. Damit wird eindeutig klargestellt, dass in Bezug auf die Finanzierung der Seniorenfahrt im Jahre 2015 kein Fehlverhalten des AltBürgermeisters vorliegt und auch kein Schaden für die Gemeinde Inden entstanden ist. Soweit die Texte zu den ergänzenden Beschlüssen, die heute hier zur Kenntnis genommen und beschlossen werden sollen. Ausbau Parkplatz am Indemann Nun nochmals zur Presse vom 15.12.2015 „Das Geld ist für Investitionen innerhalb der Gemeinde eingesetzt worden“, sagte Langefeld. „80.000,00 Euro seien 2013 beispielsweise dafür genutzt worden, den Ausbau des Parkplatzes am Indemann auf der Goltsteinkuppe zu finanzieren. Im Gemeinderat hätte es damals eine Mehrheit für die Finanzierung aus dem Indener Haushalt wohl nicht gegeben“. Auch diese Auffassung von Bürgermeister Langefeld ist seinem Drehbuch entnommen, hat aber überhaupt keinen realistischen Hintergrund. Diese Behauptung ist mit der Wahrheit weder verwandt noch verschwägert. Die Mehrheit im Indener Gemeinderat hätte den Parkplatz auf der Goltsteinkuppe auch aus Mitteln des Indener Haushaltes finanziert. Im Übrigen war die Einrichtung von Parkmöglichkeiten am Indemann eine sehr weitsichtige Niederschrift - 11 - und richtige Entscheidung, die mit der Einführung von Parkgebühren jährliche Einnahmen in nennenswertem Umfang ermöglicht. Ausweislich einer Antwort der Verwaltung aus April 2016 beliefen sich die Einnahmen von Januar 2014 bis März 2016 auf rund 105.000 Euro. Für die Haushaltsplanungen 2018 und folgende Jahre sind jährlich 50.000,00 Euro als Einnahme vorgesehen. Anmerkung von Bürgermeister Langefeld zur Entlastung Was auch mehr als ungewöhnlich ist, ist die Tatsache, dass sich ein Bürgermeister im Rahmen der Entlastung für ein Haushaltsjahr dazu berufen fühlt, Anmerkungen zu den Beschlussempfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses zu formulieren. Hierbei wird eigentlich sein bisheriges Verhalten in Verkennung der Zuständigkeiten zwischen Rat und Verwaltung wieder einmal sehr deutlich. Der Bürgermeister befindet sich jetzt im 3. Jahr seiner Amtszeit. Anders ausgedrückt ist er offensichtlich erst im dritten Ausbildungsjahr und hat aber bisher eigentlich noch nicht die Grundlagen für die Ausübung der Funktion Bürgermeister in einer Demokratie verinnerlicht. Insbesondere fehlt ihm jegliches Verständnis für diese Funktion, denn der Bürgermeister ist in aller erster Linie Dienstleister für alle Bürgerinnen und Bürger und auch für den Gemeinderat. Er war in etlichen Sitzungen – wenn er anwesend war, was oft genug nicht der Fall war – nicht in der Lage zu seinen vorgelegten Zahlenwerken (wie die beiden vom ihm eingebrachten Haushaltspläne 2017 und 2018) belastbare und nachvollziehbare Faktenkenntnisse zu den Haushaltsansätzen vorzutragen, sondern hat sich mit Unterstellungen, Drohungen, Provokationen und ausweichenden Antworten sowie der Nichtbeantwortung von Fragen – abgetan mit dem Hinweis, das geht sie nichts an - oder Nichtbereitstellung von für die Entscheidungsfindung unbedingt erforderlichen Unterlagen hervorgetan. Er handelt nach der Maxime, nur ich bestimme hier was geht und was nicht geht, ohne Rücksicht auf die Auswirkungen für die Indener Bürgerinnen und Bürger und auf das Ansehen der Gemeinde Inden, welches bis zum Amtsantritt des Bürgermeisters Langefeld sehr positiv war. Nun kommt er heute wieder mit Unterstellungen gegenüber seinem Vorgänger, die nur seinem Drehbuch entsprechen. Bürgermeister Langefeld fordert alle Ratsmitglieder auf, den Beschluss über die Entlastung gründlich zu überdenken. Gegebenenfalls erscheint es sinnvoll, auf einen Entlastungsbeschluss insgesamt zu verzichten, da hier aus Sicht von Bürgermeister Langefeld eine Befangenheit nicht ausgeschlossen werden kann. Im Gegensatz zum Bürgermeister wissen die Ratsmitglieder ihre Verantwortung in Kenntnis aller Fakten wahrzunehmen. Sie haben es nicht nötig, sich in ihrer Entscheidungsfindung beeinflussen zu lassen, auch nicht durch persönliche Beleidigungen wie in der letzten Sitzung des Hauptausschusses durch den Bürgermeister geschehen oder wie dies zum wiederholten Male durch den Bürgermeister im Umgang mit der Ratskollegin und Frenzer Ortsvorsteherin Frau Hella Rehfisch praktiziert, die sich im Interesse der Dorfgemeinschaft für Aktionen in Frenz einsetzt, dort auch mit den Bürgerinnen und Bürgern sichtbare Erfolge vorweisen kann, wie zum Beispiel die Aktionen historische Schilder, Springbrunnen und Pflasterung Parkplätze an der alten Schule in Frenz. Zu erinnern ist auch an die pressewirksam verkaufte Strafanzeige gegen den Ratskollegen Reinhard Marx aus dem Jahre 2016, weil Herr Marx behauptet habe, dass der Bürgermeister gelogen habe. Reinhard Marx hatte nichts als die Wahrheit gesagt. Die gestellte Strafanzeige wurde dann wieder zurückgezogen, allerdings ohne Begründung und ohne Pressemitteilung. Stelle zuerst eine Strafanzeige oder drohe diese über die Medien an, dann wird wohl in jedem Fall in der Öffentlichkeit für den Betroffenen etwas Negatives hängen bleiben. Niederschrift Die Ausführungen zum Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Inden waren wegen der von mir dargestellten Besonderheiten. - 12 umfassender Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nach der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 und der vorstehend genannten Beschlüsse, aufgrund der Beratungsergebnisse einstimmig bzw. mit Mehrheit bei 5 Jastimmen und einer Neinstimme die Empfehlungen für den Gemeinderat zur Entlastung des Bürgermeisters und zur Verwendung des Jahresüberschusses 2015 von 2.074.337,41 Euro ausgesprochen. Bedanken darf ich mich sicherlich auch in ihrem Namen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde für die geleistete Arbeit im Jahr 2015. Ich darf Sie nun bitten, den einstimmigen bzw. mit deutlicher Mehrheit gefassten Beschlussempfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses zu folgen. Weiterhin bitte ich die sich aufgrund der Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses ergebenden Beschlüsse 1 bis 6 nun im Rat zu bestätigen, weil diese sich im Wesentlichen auch mit dem Jahresabschluss 2015 befassen. Andere Details außerhalb des Jahresabschlusses 2015 aus den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses werden sicherlich noch in späteren Sitzungen zu beraten sein. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.“ Herr Schlächter beantragt eine getrennte Abstimmung über die einzelnen Punkte des Verwaltungsvorschlages. An der Abstimmung über die von Herrn J. J. Schmitz verlesenen zusätzlichen Beschlussvorschläge werde seine Fraktion nicht mitwirken. Der Rat beschließt einstimmig: Der Jahresabschluss 2015 und der Lagebericht der Gemeinde Inden werden festgestellt (§ 96 Abs. 1 Satz 1 GO). Das Jahr schließt mit Erträgen von 23.432.287,46 EUR und Aufwendungen von 21.357.950,05 EUR mit einem Jahresüberschuss von 2.074.337,41 EUR ab. Der Jahresabschluss ist in den Teilen I – IX der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Bei sieben Nein-Stimmen fasst der Rat folgende Beschlüsse: Der Jahresüberschuss des Jahres 2015 i.H.v. 2.074.337,41 EUR wird zum einen mit einem Betrag in Höhe von 250.000,00 EUR einer Sonderrücklage für Investitionen im Infrastrukturbereich und zum anderen der allgemeinen Rücklage mit einem Betrag in Höhe von 1.824.337,41 EUR zugeführt (§ 96 Abs. 1 Satz 2 GO). Die Ratsmitglieder entscheiden gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO über die Entlastung des Bürgermeisters. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltjahr 2015 uneingeschränkt Entlastung erteilt, mit Ausnahme des Zeitraumes 21.10. bis 31.12.2015. Ohne Mitwirkung der UDB Inden Fraktion beschließt der Rat einstimmig: 1. Beschluss: Kenntnis der Verwaltung und Rat Eindeutig ist aus den Akten ersichtlich, dass die betroffenen Fachbereiche der Verwaltung einschließlich Kämmerei hiervon Kenntnis hatten und nicht wie immer wieder zielorientiert fälschlicherweise vom Bürgermeister dargelegt wird, lediglich 2 Personen Niederschrift - 13 - hätten Kenntnis hiervon. Damit war auch die vom Bürgermeister festgestellte konkrete Vermögensgefährdung nie gegeben. 2. Beschluss: Beauftragte Leistung nicht vollständig erbracht Bei dem Gutachten ohne Kopfbogen der Kanzlei handelt es sich nach Angaben des BM um einen Entwurf. Es ist nicht erkennbar aus den Akten dass dieser Entwurf auf sachliche Inhalte geprüft worden ist. Scheinbar ist dieses Gutachten – warum auch immer - ohne nähere Prüfung durch den BM als richtig akzeptiert und der vereinbarte Preis von brutto 2.975,00 Euro an die Kanzlei gezahlt worden. Zu mindestens die Haushaltspläne des Jahres 2010 und 2011 dürften der Kanzlei nicht vorgelegen haben, weil die Aussagen im Gutachten nicht mit den Haushaltsplänen in Einklang zu bringen sind. Gleiches gilt für die Jahresrechnung 2010. Üblicherweise sind alle offenen Fragen zu klären, bevor eine qualitative gutachterliche Stellungnahme zu einem Ergebnis kommen kann. Für die vorliegende Stellungnahme durfte keinesfalls der vereinbarte Preis gezahlt werden, da die beauftragte Leistung nicht vollständig erbracht worden ist. Hier ist durch den Bürgermeister ein finanzieller Schaden für die Gemeinde Inden entstanden. 3. Beschluss: Vermerk neben offizieller Niederschrift Der RPA weist die vom Bürgermeister zielorientiert bewusst so festgehaltenen Formulierungen zurück, der Vermerk ist nicht faktenorientiert und besteht nur aus Unterstellungen. Diese Vorgehensweise ist inakzeptabel und mit nichts zu rechtfertigen. Es ist zu prüfen, ob der Bürgermeister damit seine Dienstpflichten verletzt hat. Der Bürgermeister wird aufgefordert unverzüglich gegenüber dem Rat schriftlich zu erklären, ob es in anderen Sachverhalten neben der offiziellen Niederschrift persönliche Vermerke von ihm gibt, wo Rat und Ausschüsse nicht seiner Meinung folgten, die dann Bestandteil der Unterlagen in der Verwaltung sind, ohne das die Sitzungsteilnehmer diese Formulierungen kennen. Sollte es allerdings welche geben, sind diese unverzüglich dem Rat offenzulegen. 4. Beschluss: Evtl. Verletzung von Aufgaben/ Dienstpflichten Der RPA stellt fest, dass ein verantwortungsbewusster Bürgermeister bei einem Blick in den Haushaltsplan 2010 und in die Jahresrechnung 2010 seine bisher u.a. medial transportierten wahrheitswidrigen Aussagen und sonstige Äußerungen sicherlich so nicht gemacht hätte. Es ist zu prüfen, ob der Bürgermeister hier seine Aufgaben/ Dienstpflichten verletzt hat, weil er mit Vermutungen, Unterstellungen und sehr perfiden Formulierungen zumindest einen rufschädigenden Schaden für die Gemeinde Inden und insbesondere gegen seinen Vorgänger als Bürgermeister billigend in Kauf genommen hat. 5. Beschluss: Vorläufiges Gesamtfazit Aus den bisher vorliegenden Aktenunterlagen einschließlich der Presseveröffentlichungen geht eindeutig hervor, dass der Bürgermeister den Rat und die Öffentlichkeit nicht transparent und vollumfänglich informiert hat, in Teilbereichen hat er Aussagen gemacht, die nicht der Wahrheit entsprechend. Sein Drehbuch zu den Vorgängen hat er für sich erkennbar aus zahlreichen von ihm selbst formulierten Aktenvermerken geschrieben, nur um sich selbst mehrfach medienwirksam öffentlich darzustellen, und zwar ohne Rücksicht auf den sich aus den Akten ergebenden vollständigen Sachverhalt und wer davon negativ betroffen wird. 6. Beschluss: Fehlbetrag der Seniorenfahrt Im Rahmen der Diskussion über die Höhe der Sonderrücklage wurde auch ein Fehlbetrag der Seniorenfahrt im Jahre 2015 von 10.524,75 Euro berücksichtigt, der aus allgemeinen Haushaltsmitteln im Jahre 2015 gedeckt worden ist, weil es im Jahre 2015 einen Niederschrift - 14 - Haushaltsüberschuss gegeben hat und die Verwaltung im Rahmen des Jahresabschlusses keine überplanmäßigen Ausgaben dargelegt hat. Damit wird eindeutig klargestellt, dass in Bezug auf die Finanzierung der Seniorenfahrt im Jahre 2015 kein Fehlverhalten des AltBürgermeisters vorliegt und auch kein Schaden für die Gemeinde Inden entstanden ist. 3. Weiterbetrieb des Bürgerhauses Inden/Altdorf 41/2018 1. Ergänz ung Frau Rehfisch verliest für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Stellungnahme: „Am 22.02.2018 beschlossen Bündnis 90/ Die Grünen im Gemeinderat die Erhebung der Nutzungsgebühren für die Anmietung des Bürgerhauses in Inden/Altdorf. Unser Kenntnisstand war damals, dass diese Gebühren in der Vergangenheit von den Nutzern in ähnlicher Höhe gezahlt wurden. Erst durch das Schreiben des Männergesangvereins erhielten wir andere Informationen. Nachdem unsere Fraktion mit einem Vertreter des Vereins diesbezüglich gesprochen hatte, erfuhren wir von den in der Vergangenheit erhobenen günstigeren Gebühren für alle ortsansässigen Vereine. An dieser Stelle danken wir dem Männergesangverein ausdrücklich für ihr Schreiben und für die offenen und ehrlichen Worte. Diese neuen Informationen veranlassten uns Ende März dazu, die Verwaltung zu bitten das Thema „Nutzungsgebühren“ auf die Tagesordnung des nächsten Ältestenrates zu nehmen. Als Ergebnis hiervon haben wir heute einen Beschlussvorschlag vorliegen, der gemeinsam mit Verwaltung und Politik erarbeitet wurde. Diese Beschlussvorlage ermöglicht es uns heute eine positive Entscheidung insbesondere zugunsten der örtlichen Vereine treffen.“ Herr Schlächter erklärt für die UDB-Fraktion Folgendes: „Die UDB-Fraktion hat das Schreiben des Männergesangvereins 1863 Altdorf e.V. mit der Bitte um Unterstützung bezüglich der Höhe der zu zahlenden Benutzungsgebühren für die Bürgerhalle in Inden/ Altdorf vom 17.03.2018 zum Anlass genommen und bereits am 22.03.2018 hierzu einen Antrag an den Rat der Gemeinde Inden eingereicht (siehe TOP 11 Antrag der UDB-Fraktion). In diesem Antrag hat die UDB den Beschluss einer Ausnahmeregelung bei den festgelegten Nutzungsentgelten beantragt. Auf ihrer Sitzung am 12.04.2018 hat die „Arbeitsgruppe Bürgerhaus“ unter Mitwirkung der UDB hierzu Vorschläge erarbeitet. Die im vorliegenden Beschlussentwurf aufgeführten Ergänzungsregelungen entsprechen dem Zweck unseres Antrages. Die UDB stimmt daher der Ergänzungsvorlage zu.“ Nach einer regen Diskussion über die Sinnhaftigkeit des UDB-Antrages – s. TOP 11.1 – wird deutlich, dass alle Fraktionen Wert darauf legen, dass die Bürgerhalle Inden/Altdorf auch weiterhin für die Vereine zur Verfügung steht. Der Rat beschließt einstimmig wie folgt: 1. Die Verwaltung übernimmt vorläufig den Betrieb, die Verwaltung und die Vermietung des Bürgerhauses Inden/Altdorf, bis eine andere Lösung gefunden wird. 2. Eine Vermietung des Bürgerhauses soll ausschließlich im Wege eines privatrechtlichen Vertrages vorgenommen werden. Vorerst werden für die Vermietung folgende Beträge festgelegt: Niederschrift - 15 1. WC-Anlage 50,00 EUR / Tag 2. kleiner Besprechungsraum (inkl. WC und Foyer) 60,00 EUR / Tag 3. Saal (inkl. Küche, WC, Foyer) 500,00 EUR / Tag 4. Wochenendpauschale (Freitag bis Montag) 1.100,00 EUR 5. Vereine oder ähnliche Institutionen bei Veranstaltungen ohne Erhebung eines Eintrittsgeldes 250,00 EUR / Tag 6. Veranstaltungen bis zu einer Dauer von 4 Stunden werden mit 100,00 EUR 7. Veranstaltungen mit Erhebung eines Eintrittsgeldes werden mit den am 22.02.2018 beschlossenen Entgelten belegt. 8. Im Einzelfall kann von der Erhebung der Reinigungskosten abgesehen werden, wenn ein Nutzer bekannt ist und dieser selbst die Reinigung durchführt. Der Tag gilt hierbei von 11:00 Uhr bis 11:00 Uhr des Folgetages. Zusätzlich zu der jeweiligen Miete wird eine Kaution in Höhe der jeweiligen Miete fällig und Reinigungskosten in Höhe der tatsächlichen Kosten auferlegt. Sollten Auf- und/oder Abbau für Vereinsveranstaltungen notwendig sein, werden diese mit 10,00 EUR / Tag berechnet. Wenn es sich um kommerzielle Veranstaltungen von Gewerbetreibenden (Unternehmen) mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, werden die o.g. Beträge mit einem Zuschlag von 50 % erhoben. 3. Die Vermietung wird ausschließlich für Indener Vereine, Bürger oder Institutionen vorgenommen. Weiterhin kann eine Vermietung an diejenigen Nutzer erfolgen, die eine historische Bindung zur Gemeinde haben oder auch bereits regelmäßig Veranstaltungen im Bürgerhaus durchgeführt haben. 4. Die Verwaltung wird aufgefordert, wenn keine andere Lösung gefunden wird, die Mietbeträge nach einem Jahr auf Angemessenheit zu überprüfen und entsprechend anzupassen. 4. RurUfer-Radweg Übernahme der Unterhaltung durch den Kreis Düren 79/2018 Der Rat beschließt einstimmig den Übergang einer zentralen Unterhaltungspflicht des Premiumradweges RUR auf den Kreis Düren und stimmt der hierzu vorliegenden Vereinbarung (Entwurf) zu. 5. Bebauungsplan Nr. 36 "Sportplatz Frenz" - Änderung des Geltungsbereiches - Außerkraftsetzung der Veränderungssperre 65/2018 Frau Rehfisch nimmt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt Stellung: „Als der Rat im Jahr 2014 die Umgestaltung des Sportplatzes in ein Baugebiet beschloss, haben auch wir hierzu unsere Zustimmung gegeben. Jedoch müssen wir unsere Meinung nach dem heutigen Kenntnisstand ändern. Bereits im Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung im März d.J. haben wir unsere Bedenken zur Ausweisung eines Baugebietes auf dem Frenzer Sportplatz geäußert. Die wichtigsten Gründe hierfür sind wie folgt:  Es läuft ein unkalkulierbarer Rechtsstreit mit evtl. Regressansprüchen an die Gemeinde. Niederschrift - 16 -  Es gibt Gutachten, die angreifbar und unvollständig sind. So wurde z.B. nur eine schützenswerte Tierart untersucht (Steinkauz). Andere besonders geschützte Tierarten wurden erst gar nicht untersucht (Habicht, Turmfalke, Mäusebussard, Rebhuhn, Haselmaus, Fledermäuse).  Im Bodengutachten wurden in dem geplanten Baugebiet teilweise hohe Grenzwerte bei den Schwermetallbelastungen festgestellt. Wir befürchten, dass nach dem Abstellen der Sümpfungspumpen die Schwermetalle wieder an die Oberfläche gelangen.  Die Gutachten fordern kostspielige Auflagen, wie das Austauschen der oberen Erdschichten. Wegen der Bodenbelastung ist eine umweltgerechte Entsorgung des Altbodens verpflichtend. Oder alternativ ist ein entsprechendes Aufschütten des Bodens erforderlich.  Bei einer eventuellen späteren Vergrößerung des Baugebietes ist eine Lärmschutzwand erforderlich. Hier teilen wir jedoch die Meinung der Verwaltung nicht, dass die Bezirksregierung eine spätere Erweiterung des Kerngebietes genehmigen würde, zumal die Bezirksregierung dies aktuell für das gesamte Gebiet verweigert hat. Dies sind alles Gründe, die auch die Grundstückspreise über den ortsüblichen Preis hinweg in die Höhe schnellen lassen. Auch wenn wir es für wünschenswert halten in Frenz Bauland anzubieten, zwingen uns die oben genannten Gründe dieses Baugebiet abzulehnen, um weitere unnötige Kosten zulasten der Gemeinde und somit der Bürger zu verhindern. Die Außerkraftsetzung der Veränderungssperre halten wir für überfällig und unbedingt erforderlich. Unsere Fraktion war die einzige, die im Juni 2016 beim Beschluss über die Veränderungssperre skeptisch und geteilter Meinung war. Das spiegelte sich dann auch in unserem Abstimmungsergebnis wieder. Wir beantragen eine getrennte Abstimmung des Beschlussvorschlags.“ Auf Hinweis von Herrn J. J. Schmitz wird das Schreiben des Kreises Düren an die Bezirksregierung der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt. Auf die Kritik von Frau Rehfisch, sie als Ortsvorsteherin habe keine Kenntnis von der Sperrung des Sportplatzes für den Kampfmittelräumdienst gehabt, bedauert Herr Linzenich, dass es leider versäumt worden sei, sie zu informieren. Herr Marx ist der Meinung, dass der gesamte Rat von dem Beginn dieser Maßnahme hätte informiert werden müssen. In der regen Diskussion kommen ferner die Ausweichmöglichkeiten für den Fußballclub und die Maigesellschaft (Festzelt) zur Sprache. Hierzu haben erste Gespräche mit den Vereinsvertretern stattgefunden, so die Verwaltung. Frau Rehfisch bittet darum, die Ortsvorsteher grundsätzlich über wichtige Ereignisse in ihren Ortsteilen zu informieren. Sodann beschließt der Rat bei drei Gegenstimmen: Der Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 36 „Sportplatz Frenz“ wird auf das Grundstück: Flurstück 330, Flur 4, Gemarkung Frenz teilweise reduziert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 36 „Sportplatz Frenz“ entspricht der beigefügten Anlage. Die Satzung über die Außerkraftsetzung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 „Sportplatz Frenz“ wird einstimmig beschlossen. Niederschrift 6. Konzept zur Verwendung der Mittel aus dem Programm "Gute Schule 2020" - 17 104/2017 1. Ergänzung Frau Rehfisch bittet um Auskunft, ob die Hebevorrichtung für Rollstuhlfahrer in 2018 entfallen könne, wenn man diese in den geplanten Anbau integrieren könne. Dies wird von Seiten der Verwaltung bejaht. Frau Krings weist darauf hin, dass im Schulausschuss explizit beschlossen wurde, dass das Konzept auch zukünftig flexibel sein solle und bei Bedarf angepasst werden kann. Herr J. J: Schmitz bemängelt, dass der Beschluss des Schulausschusses nicht in den nun vorliegenden Beschlussvorschlag für den Rat eingearbeitet wurde. Der Rat beschließt einstimmig: 1. Für das Jahr 2017 werden die Mittel zur Anschaffung neuer Hardware für die Computerräume der Grundschule und der Hauptschule verwendet. Des Weiteren wird die defekte Mobilwand der Goltsteinschule erneuert. 2. Für das Jahr 2018 erfolgen die Schaffung eines zweiten Fluchtwegs aus dem Keller der Goltsteinschule sowie einer im Gebäude liegenden Behindertentoilette. Des Weiteren soll eine Hebevorrichtung für Rollstuhlfahrer in der Grundschule Inden/Altdorf geschaffen werden, um Rollstuhlfahrern den Zugang zum 1. Obergeschoss zu ermöglichen. 3. Für das Jahr 2019 erfolgt eine Verwendung für die Sanierung der Sportanlagen an der Goltsteinschule. 4. Für das Jahr 2020 erfolgt die Anbringung eines Sonnenschutzes der Klassenräume an der Schulhofseite der Goltsteinschule. 5. Weiterhin wird beschlossen, dass eine Verschiebung einzelner Maßnahmen in spätere Jahre möglich ist, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel in dem jeweiligen Jahr nicht ausreichen. Außerdem sollen jeweils nicht benötigte Mittel in voller Höhe für zusätzliche technische Ausstattung der Klassenräume (z.B. Smartboards pp.) zu gleichen Teilen für die Grundschule und die Goltsteinschule verwendet werden. 6. Dieses Konzept zur Verwendung der Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ ist flexibel und kann bei Bedarf angepasst werden. 7. Einrichtung eines tagesgruppenanalogen Nachmittagsangebots an der Bürgewaldschule, Nebenstandort Schulzentrum Athenée Royal 33/2018 Entsprechend der Empfehlung des Schulausschusses beschließt der Rat einstimmig, die Vertreter der Gemeinde Inden in der Förderschulzweckverbandsversammlung an zu weisen, die Zustimmung zur Einrichtung eines tagesgruppenanalogen Nachmittagsangebots an der Bürgewaldschule, Nebenstandort Schulzentrum Athenée Royal zu erteilen. 8. IT-Support in den Schulen der Gemeinde Inden 38/2018 1. Ergänzung Der Rat bestätigt den Empfehlungsbeschluss des Schulausschusses einstimmig: Der Gemeinderat begrüßt die Initiative der Verwaltung zur interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) im Bereich Schulsupport. Er stimmt der Unterzeichnung einer Kostenübernahmeerklärung gegenüber der kdvz Rhein-Erft-Rur auf Basis der vorliegenden Kostenaufstellung zu. Niederschrift 9. Auswahl des Standorts für einen Neu-, An- oder Erweiterungsbau der Grundschule - 18 - 39/2018 Frau Krings erklärt, der Schulausschuss habe in seiner Sitzung am 07.03.2018 dem Rat die Variante 1 als Standort für einen Neu-, An- oder Erweiterungsbau empfohlen. Herr Schlächter verliest für die UDB-Fraktion folgende Stellungnahme: „Die Varianten 1 – 4 wurden bereits in der Schulausschusssitzung am 07.03.2018 ausführlich beraten. Die UDB bevorzugt auch nach Klärung verschiedener Fragen einvernehmlich immer noch die Variante 4 (Lucherberg) aus folgenden Gründen: - Eine zukünftig eventuell notwendige Erweiterung auf 8 Klassenräume ist durch Aufstockung hier problemlos möglich.- Die Grundstücksgröße (rd. 1.840 m2) bietet gegenüber den beengten Möglichkeiten bei den Varianten am Standort Inden/ Altdorf auch genügend Platz für einen ausreichend großen Schulhof. Selbst bei einer Erweiterung auf 8 Klassen wäre der Schulhof noch groß genug, so dass hier auch die Forderung des Gemeindeunfallversicherungsverbandes bezüglich der Mindestschulhofgrößen und der damit gegebenen Entfaltungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler während der Pausen auf dem Schulhof eingehalten werden kann. - Das Schulgebäude in Lucherberg ist auch für die Bewohner der Neubaugebiete gut zu erreichen. Auch für das Bauprojekt „ehemalige Brikettfabrik“ liegt der Schulstandort Lucherberg äußerst günstig. - Das Kirchengrundstück in Lucherberg liegt direkt neben dem bestehenden Schulgebäude und steht jetzt zum Verkauf; Die Gelegenheit zum Aufkauf sollte unbedingt zeitnah genutzt werden, sonst ist die Chance vertan. Bei einer eventuell zukünftig erforderlichen weiteren Erweiterung wäre die Gemeinde dann alleine Herr des Verfahrens und könnte ohne fremde Zustimmung über die Erweiterung des Schulstandortes Inden/ Altdorf alleine entscheiden, weil hier kein Grundstück mehr erworben werden muss. Durch den angedachten Tausch des Kirchengrundstücks mit einer Teilfläche des Drieschplatzes in Inden/Altdorf zur Erweiterung des kirchlichen Kindergartens stünde der Gemeinde dort ein weiteres Grundstück für eine spätere Entwicklung zur Verfügung. - Der Kauf des freigemachten, bebauungsreifen Kirchengrundstücks könnte zum derzeitigen Bodenrichtwert von Lucherberg erfolgen. - Die Gesamtkosten (einschließlich der möglichen Erweiterung) sind im Verhältnis zur Nutzfläche und unter Berücksichtigung der Schulhoffläche eine günstige Lösung. Wenn die Gemeinde Inden weiter wachsen soll und auch muss, dann muss auch bei der Planung der Infrastruktur perspektivisch gedacht werden. Die UDB hält die sofortige Erweiterung der Grundschule für zwingend notwendig. Der Standort an der Grundschule in Inden/ Altdorf wird allerdings aus den vorgenannten Gründen derzeit abgelehnt. Die UDB beantragt daher, als Standort für die Erweiterung der Grundschule, die Variante 4 (Kirchengrundstück in Lucherberg) zu beschließen.“ In der anschließenden Aussprache wird hervorgehoben, dass die Argumentation des Schulleiters der Grundschule ausschlaggebend für die Empfehlung des Schulausschusses gewesen sei, die Variante 1 zu realisieren. Außerdem sollte der Ankauf des Kirchengrundstücks in Lucherberg losgelöst vom Anbau der Grundschule weiter verfolgt werden. Es wird moniert, dass zur heutigen Sitzung keine aktuelle Vorlage mit der Beschlusslage aus dem Schulausschuss und dem Bau- und Vergabeausschuss zur Verfügung gestellt worden ist. Niederschrift - 19 - Herr Linzenich informiert über stattgefundene Gespräche mit der Schulleitung und der Architektin. Um keine weitere Zeit zu verlieren, stünden nun einige Auftragsvergaben an; der Beschluss müsse dementsprechend ergänzt werden. Die Abstimmung über die beiden diskutierten Varianten ergibt Folgendes Variante 4 (Kirchengrundstück Lucherberg) – acht Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen Variante 1 (Anbau bestehende Schule Inden/Altdorf) – 18 Ja-Stimmen, sieben NeinStimmen, 1 Enthaltung Ferner wird beschlossen: Die entsprechenden Haushaltsmittel werden in die Haushaltsplanung zur Verfügung gestellt. Die erforderlichen Aufträge sind zu erteilen. 10. Elektronischer Sitzungsdienst SD-Net hier: Zuschuss mobile Endgeräte 73/2018 1. Ergänzung Die Erläuterung der steuerlichen Auswirkungen in der Vorlage wird größtenteils als nicht zufriedenstellend bewertet. Herr Linzenich ergänzt, dass keine allgemeingültige Aussage zu den steuerlichen Auswirkungen eines Zuschusses getroffen werden kann, da jeder Fall einzeln zu betrachten sei. Dies könne nicht von der Verwaltung geleistet werden. Das in der Vorlage erwähnte Schreiben des Finanzministeriums vom 02.01.2015 ist als Anlage beigefügt. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, ab dem Jahr 2018 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 150,00 EUR an alle Ratsmitglieder zu zahlen die am papierlosen Sitzungsdienst teilnehmen und erforderliche Büroverarbeitungssoftware zur Verfügung zu stellen. 11. Anträge der Fraktionen: 11. 1 Antrag der UDB-Fraktion hier: Beratung und Beschluss einer Ausnahmeregelung bei den Nutzungsentgelten für die Bürgerhalle Inden/Altdorf 83/2018 Herr Schlächter erklärt: „Die Thematik wurde mit der Vorlage 41/ 2018 (TOP 3) aufgegriffen und beraten. Der dort gefasste Beschluss entspricht dem Zweck unseres Antrages. Eine erneute Befassung zu unserem Antrag ist deshalb hier nicht mehr erforderlich.“ 12. Mitteilungen / Anfragen 12.1 Schriftliche Mitteilungen / Anfragen Niederschrift 12.1.1 Bestellung von Delegierten für die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur - 20 - 82/2018 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 12.1.2 Aktion des Jugendheimes Quo vadis zum Weltspieletag am 28.05.2018 84/2018 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 12.1.3 Bericht über die Teilnahme der Vertreter der Gemeinde in Unternehmungen und Einrichtungen Februar 2018 - Mai 2018 71/2018 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 12.1.4 Beschlusskontrolle 80/2018 Herr J. J. Schmitz macht darauf aufmerksam, dass die Beschlusskontrolle zur Vorlage 30/2017 aus der Ratssitzung am 09.03.2017 fehlen würde. Hier ging es um den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Ausbau der Wiese am Kirchplatz in Frenz zum Parkstreifen. Herr J. J. Schmitz kritisiert die Art und Weise, wie der Bürgermeister in der Öffentlichkeit mit dieser Thematik umgegangen ist. (Anmerkung der Verwaltung: In der Beschlusskontrolle für die Ratssitzung vom 06.04.2017 wurde der Vorgang als erledigt aufgeführt. In der Sitzung machte Herr J. J. Schmitz darauf aufmerksam, dass die Baumaßnahme noch nicht umgesetzt sei und dass weiter zu berichten sei. In der Beschlusskontrolle zur Ratssitzung 29.06.2017 wurde mitgeteilt, dass die weitere Berichterstattung im Bauausschuss erfolgen würde. In den Beschlusskontrollen zu den Sitzungen des Bau- und Vergabeausschusses am 28.09., 23.11.,24.01.2018 wurde jeweils zum Baufortschritt berichtet, schließlich erfolgte in der Sitzung am 26.04.2018 die Mitteilung über die Fertigstellung.) 12.1.5 17. Änderung des Flächennutzungsplanes TOP 4.1.1 des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung vom 24.04.2018 – Beschlusskontrolle – 87/2018 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 12.2 Mündliche Mitteilungen / Anfragen Herr Görke äußert seinen Unmut über die Verlegung des Termins für die nichtöffentliche Ratssitzung zur Situation der Kindergärten auf den 05.09.2018. Mit Rücksicht auf das Personal müsste ein kurzfristiger Termin gefunden werden. Der ursprüngliche Termin 29.05.2018 konnte aufgrund einer Terminüberschneidung vom Landrat nicht wahrgenommen werden. Der 05.09.2018 sei der frühestmögliche Termin gewesen, an dem der Landrat verfügbar sei, so Frau Wacker. Herr Görke kritisiert ebenfalls die Terminwahl für die Folgesitzung des Hauptausschusses. Niederschrift - 21 - Seine Fraktion könne an der Sitzung am 29.05.2018 nicht teilnehmen. Nach kurzer Aussprache wird als neuer Termin der 06.06.2018 festgelegt. Herr J. J. Schmitz spricht einen Vortrag an, den Herr Bürgermeister Frantzen in der HVBKonferenz am 11.04.2018 bzw. im Rat der Gemeinde Titz am 26.04.2018 zum Kita-Konzept im Kreis Düren gehalten habe. Das Konzept müsse dem Rat und den sachkundigen Bürgern zur Verfügung gestellt werden. Herr Langefeld will das prüfen, er könne jedoch keine Interna aus Dienstbesprechungen preisgeben sondern nur öffentliche Informationen. (Anmerkung der Verwaltung: Das Diskussionspapier ist als Anlage beigefügt. Eine gemeinsame Vorgehensweise ist derzeit nicht zu erwarten.) Langefeld Bürgermeister Büttgen Schriftführerin