Daten
Kommune
Inden
Größe
540 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
21.06.18, 09:04
Aktualisiert
21.06.18, 09:04
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ÖFFENTLICHE
NIEDERSCHRIFT
über die 25. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden vom
17.05.2018
im Ratssaal des Rathauses in Inden
Unter dem Vorsitz von Herrn Bürgermeister Jörn Langefeld sind anwesend:
CDU-Fraktion
Gasper, Elmar
Gasper, Karl-Josef
Krings, Karin
Marx, Reinhard
Schnock, Christoph
Schumacher, Olaf
Schwartzenberg, Natalie von
SPD-Fraktion
Dohmen, Dietmar
Görke, Rudi
Jungbluth, Willi
Lakeberg, Jörg
Müller, Dieter
Müller, Jörg
Pelzer, Ulrich
Schmitz, Josef Johann
Fraktion UDB Inden
Bellen, Heinz
Krzenziessa-Kall, Gregor
Meurers, Manfred
Pötter, Hans
Schlächter, Herbert
Schmitz, Hermann-Josef
Urbanova, Zdenka
Fraktion Bündnis90/
Die Grünen
Goncz, Siegfried
Rehfisch, Hella
Wergen, Karl Josef
Entschuldigt fehlt:
Mürkens, Udo (CDU-Fraktion)
Von der Verwaltung:
Gemeindeverwaltungsrat Linzenich
Gemeindeamtsrätin Wacker
Verwaltungsangestellter Ortmann
Techn. Angestellte Dechering
Verwaltungsangestellter Mohren
Verwaltungsangestellte Büttgen als Schriftführerin
Niederschrift
Beginn: 18:00 Uhr
-2Ende: 21:10 Uhr
Tagesordnung:
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
2.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 22.02.2018
Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Inden
182/2017
2. Ergänzung
3.
Weiterbetrieb des Bürgerhauses Inden/Altdorf
4.
RurUfer-Radweg
Übernahme der Unterhaltung durch den Kreis Düren
Bebauungsplan Nr. 36 "Sportplatz Frenz"
- Änderung des Geltungsbereiches
- Außerkraftsetzung der Veränderungssperre
Konzept zur Verwendung der Mittel aus dem Programm "Gute Schule 2020"
5.
6.
41/2018
1. Ergänzung
79/2018
65/2018
104/2017
1. Ergänzung
7.
8.
Einrichtung eines tagesgruppenanalogen Nachmittagsangebots an der
Bürgewaldschule,
Nebenstandort Schulzentrum Athenée Royal
IT-Support in den Schulen der Gemeinde Inden
33/2018
38/2018
1. Ergänzung
9.
10.
11.
11.1
12.
12.1
12.1
.1
12.1
.2
12.1
.3
12.1
.4
12.1
.5
12.2
Auswahl des Standorts für einen Neu-, An- oder Erweiterungsbau der Grundschule
Elektronischer Sitzungsdienst SD-Net
hier: Zuschuss mobile Endgeräte
Anträge der Fraktionen:
Antrag der UDB-Fraktion
hier: Beratung und Beschluss einer Ausnahmeregelung bei den Nutzungsentgelten
für die Bürgerhalle Inden/Altdorf
Mitteilungen / Anfragen
Schriftliche Mitteilungen / Anfragen
Bestellung von Delegierten für die Verbandsversammlung des Wasserverbandes
Eifel-Rur
Aktion des Jugendheimes Quo vadis zum Weltspieletag am 28.05.2018
39/2018
73/2018
Bericht über die Teilnahme der Vertreter der Gemeinde in Unternehmungen und
Einrichtungen
Februar 2018 - Mai 2018
Beschlusskontrolle
71/2018
17. Änderung des Flächennutzungsplanes
TOP 4.1.1 des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung vom
24.04.2018 – Beschlusskontrolle –
Mündliche Mitteilungen / Anfragen
87/2018
1. Ergänzung
83/2018
82/2018
84/2018
80/2018
Bürgermeister Langefeld eröffnet die 25. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden und begrüßt die
Anwesenden. Er stellt die frist- und formgerechte Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Niederschrift
-3-
Es liegen 2. Nachträge zur Tagesordnung und eine Tischvorlage vor:
Die 1. Ergänzung der Vorlage 34/2018 – Haushaltssatzung und –plan 2018 – wird von der
Tagesordnung genommen, weil der Haushalt im Hauptausschuss nicht abschließend beraten werden
konnte. Außerdem wird die öffentliche Tagesordnung erweitert um den neuen Punkt 12.1.5 Mitteilungsvorlage 87/2018. Die Vorlage Nr. 73/2018 zu TOP 10 - wird durch die 1. Ergänzung
aktualisiert.
In die nichtöffentliche Tagesordnung wird als neuer Punkt 4.1 die Vorlage 85/2018 aufgenommen.
Auf Antrag von Herrn Schumacher wird die Vorlage 101/2016, 4. Ergänzung, Ankauf von
Grundstücksflächen auf der Goltsteinkuppe in die nichtöffentliche Tagesordnung aufgenommen.
Die nachfolgenden Punkte verschieben sich entsprechend.
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 22.02.2018
Die Genehmigung der Niederschrift wird in die nächste Sitzung des Rates vertagt. Herr J. J.
Schmitz hat am 17.05.2018 einen Antrag auf Berichtigung der Niederschrift eingereicht (s.
Anlage 1)
2.
Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Inden
182/2017
2. Ergänzung
Frau Krings übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung und erteilt dem
Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn J. J. Schmitz, das Wort. Er verliest
folgende Stellungnahme:
„Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in zwei Sitzungen mit dem Jahresabschluss
2015 befasst, und zwar am 13. Dezember 2017 und am 8. März 2018. Beratungsunterlagen
waren in dieser Sitzung der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015
und des Lageberichts durch die Kanzlei Müller, Dreizehner & Kollegen.
Als Fazit stelle ich zu Beginn meiner Ausführungen fest, dass
1. …der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 und der Prüfbericht nach den Vorgaben
der Gemeindeordnung NRW hätte dem Rat bis zum 31.12.2016 vorgelegt werden
müssen. Mit der Erstellung und Bestätigung durch Bürgermeister Langefeld vom
28.08.2017 erfolgte das wesentlich verspätet.
2. …die von Ausschussmitgliedern der Fraktionen CDU/SPD und Bündnis90/Die
Grünen beantragte Belegprüfung nicht vollumfänglich erfolgen konnte, da der
Vorgang „Sanierung der Räume der Verwaltungsleitung“ bisher nicht eingesehen
werden konnte.
3. …der Jahresabschluss 2015 nicht, wie in einer ersten Vorlage des Bürgermeisters
dargelegt, mit einem Fehlbetrag von 2.074.337,41 Euro abschließt, sondern mit
einem Überschuss von 2.074.337,41 Euro.
4. … der mit RWE vereinbarte Erstattungsbetrag für Infrastrukturmaßnahmen in Höhe
von 357.904,00 Euro bereits schon im Haushaltsplan 2010 veranschlagt war.
Niederschrift
-4-
5. … der Fehlbetrag für die Seniorenfahrt 2015 in Höhe von 10.525,75 Euro aus
allgemeinen Haushaltsmitteln gedeckt wurde, da die Verwaltung aufgrund des
Haushaltsüberschusses keine überplanmäßigen Ausgaben dargelegt hat. Damit ist
eindeutig klargestellt, dass kein Fehlverhalten des Altbürgermeisters Schuster
vorliegt und diesbezüglich kein Schaden für die Gemeinde entstanden ist.
6. … sich aus dem Gesamtergebnis der stattgefundenen Beratungen evtl. Ansätze
weitergehender Prüfungen in Bezug auf Dienstpflichtverletzungen, Ersatzansprüchen
sowie disziplinar- und strafrechtliche Verfehlungen durch den jetzigen Bürgermeister
ergeben.
Nun zu den Prüfergebnissen im Einzelnen:
Die Gemeinde hat einen Jahresabschluss zu erstellen, der ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Gemeinde zu vermitteln hat (§ 95 GO NRW).
Ihnen allen liegt die Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses über den
Jahresabschluss 2015 vor.
Der Jahresabschluss 2015 wurde im Jahre 2017 erstellt, und zwar am 28.08.2017. Der
Entwurf des Jahresabschlusses ist gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer aufzustellen
und vom Bürgermeister zu bestätigen. Er soll innerhalb von drei Monaten nach Abschluss
des Haushaltsjahres dem Gemeinderat zugeleitet werden. Der Gemeinderat hat über den
Jahresabschluss nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss bis spätestens 31.12.
des folgenden Jahres zu beschließen.
Der bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2015 wurde nicht innerhalb der gesetzlichen
Frist bis zum 31.12.2016 dem Gemeinderat zur Feststellung zugeleitet.
Der Jahresabschluss besteht gemäß § 37 GemHVO aus
- der Ergebnisrechnung
- der Finanzrechnung
- den Teilrechnungen
- der Bilanz und
- dem Anhang.
Ihm ist ebenfalls ein Lagebericht nach § 48 GemHVO beizufügen.
Der Jahresabschluss ist nach § 101 Absatz 1 GO NRW vom Rechnungsprüfungs-ausschuss zu
prüfen. Der Rechnungsprüfungsausschuss bediente sich hierzu der Kanzlei Müller,
Dreizehner & Kollegen. Über die Art und den Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis
ist ein Prüfbericht zu erstellen, der allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt wurde.
Die Rechnungsprüfung hat keine Vollprüfung aller Geschäftsvorfälle vorgenommen,
sondern einen risikoorientierten Prüfungsansatz gewählt und sich hierbei auf Schwerpunkte
und Stichprobenprüfungen konzentriert.
Wir haben im Rechnungsprüfungsausschuss in den beiden Sitzungen den Jahresabschluss
2015 auf Grundlage des Prüfberichts beraten und geprüft.
Jahresabschluss und Lagebericht entsprachen den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und
sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen und vermitteln im Wesentlichen ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Niederschrift
-5-
Finanzlage der Gemeinde Inden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nach der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 am 8.
März 2018 einstimmig beschlossen, den Prüfbericht der Kanzlei Müller, Dreizehner &
Kollegen vom 28.08.2017 vollinhaltlich als seinen Prüfbericht zu übernehmen. In dieser
Sitzung hat der Rechnungsprüfungsausschuss eine Belegprüfung für verschiedene Bereiche
durchgeführt. Diese konnte lt. Vorlage für die heutige Sitzung erfolgreich abgeschlossen
werden. Dies trifft aber nicht ganz zu, da wegen Abwesenheit des zuständigen Mitarbeiters
die Vorgänge zu den Sanierungsarbeiten der Räume der Verwaltungsleitung nicht eingesehen
werden konnten. Dies wird dem Ausschussvorsitzenden später ermöglicht – so wurde es in
der Niederschrift festgehalten - was aber bis zum heutigen Tag nicht realisiert wurde. Warum
auch immer.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 8. März 2018 ebenfalls einstimmig den
Bestätigungsvermerk beschlossen, der mit der Vorlage für die heutige Sitzung zur Verfügung
gestellt wurde. Dieser Bestätigungsvermerk wurde von mir als Vorsitzender des
Rechnungsprüfungsausschusses unterschrieben und hat folgenden Inhalt: Das Vortragen des
Bestätigungsvermerkes erspare ich mir an dieser Stelle, weil die Unterlagen allen
Ratsmitgliedern für die heutige Sitzung vorliegen.
Besonderheiten im Rahmen der Rechnungsprüfung
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in den beiden genannten Sitzungen – übrigens
jeweils ohne Anwesenheit des Bürgermeisters – mit dem Jahresabschluss des Jahres 2015
befasst. Zu erwähnen ist aber vollständigkeitshalber, dass weitere Sitzungen des
Rechnungsprüfungsausschusses im Jahre 2017, und zwar am 16.03.2017 sowie 01.06.2017
durchgeführt wurden, auf die ich im Einzelnen noch eingehen werde, weil dort auch
Vorgänge beraten worden sind, die im Zusammenhang mit den am 8. März 2018 gefassten
Beschlüssen stehen.
Der Jahresabschluss 2015 umfasst den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember.
Ab 21. Oktober 2015 ist Herr Langefeld der Nachfolger von Herrn Schuster als
Bürgermeister der Gemeinde Inden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat mit 5 Ja Stimmen
und einer Gegenstimme mehrheitlich beschlossen, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015
auf die jeweils unterschiedlichen Amtszeiten vorzunehmen.
Dies sind zwei Besonderheiten im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2015. Es gibt
aber noch einige andere Feststellungen, deren Kenntnisse – auch für die Öffentlichkeit notwendig sind, um die Empfehlungsbeschlüsse des
Rechnungsprüfungsausschusses
nachvollziehen zu können.
Zunächst zu den Vorlagen zum Jahresabschluss 2015, die Bürgermeister Langefeld zur
Verfügung gestellt hat. Dem Gemeinderat liegt zur Entscheidung für die heutige Sitzung die
2. Ergänzung der Vorlagen-Nr. 182/2017 mit Datum vom 23.04.2018 vor. Worin
unterscheiden sich nun die Ursprungsvorlage vom 28.11.2017, die 1. Ergänzung vom
20.02.2018 und die 2. Ergänzung vom 23.04.2018?
In der Ursprungsvorlage, die grobe handwerkliche Fehler enthielt, stand u.a. folgende
Beschlussempfehlung an den Rat:
Das Jahr schließt mit Erträgen von 23.432.287,46 Euro und Aufwendungen von
21.357.950,05 Euro mit einem Fehlbetrag von 2.074.337,41 Euro ab.
Der Fehlbetrag des Jahres 2014 i.H.v. 530.078,10 Euro wird der allgemeinen Rücklage
entnommen (§ 96 Abs. 1 Satz 2 GO).
Das sind Fakten, ohne Wenn und Aber!!
Niederschrift
-6-
Die Verwaltung wurde gebeten, für die nächste Sitzung des Rechnungsprüfungs-ausschusses
eine grundlegend überarbeitete Vorlage zu erstellen, und zwar mit den richtigen Zahlen des
Jahres 2015. Wer die Grundrechenarten beherrscht, kann nur zum Ergebnis gelangen, dass
das Jahr 2015 mit einem Überschuss in Höhe von 2.074.337,47 Euro abschließt und nicht mit
einem Fehlbetrag. Bei einem Überschuss gibt es keine Entnahme aus der allgemeinen
Rücklage sondern eine Zuführung, die damit zum 31.12.2015 selbstverständlich auch einen
höheren Bestand ausweist.
Bei der Prüfung wurden erst auf meine Nachfrage hin die aufgelaufenen pauschalen
Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinde dargelegt, damit auch die
Politik die komplette Summe der „stillen Reserve“ kennt, die bisher als „Herrschaftswissen“
nur verwaltungsintern bekannt war. Eine offensive Information seitens der Verwaltung ist
bisher – warum auch immer - unterblieben, obwohl schon mehrere Monate dazu Gelegenheit
war, insbesondere bei den Haushaltsberatungen im Laufe des Jahres 2017. Die Verwaltung
wurde deshalb aufgefordert, den derzeitigen Stand mitzuteilen. Antwort der Verwaltung in
der Niederschrift:
„Ohne Durchführung der Abschlussarbeiten für die Jahre 2016 und 2017 ergeben sich
vorläufig folgende Stände der erhaltenen Anzahlungen zum 31.12.2017:
80.000,00 Euro Sportpauschale
509.650,00 Euro Schulpauschale
400.000,00 Euro allgemeine Investitionspauschale“
Wir reden hier also immerhin um einen Betrag von fast einer Million Euro! die der Politik –
die ja nach der Gemeindeordnung NRW das alleinige Budgetrecht hat – von der Verwaltung
ohne Nachfrage im Ausschuss vorenthalten worden wäre. Damit wird wieder einmal sehr
deutlich, wie unverantwortlich Bürgermeister Langefeld mit der Informationspflicht
gegenüber dem Rat umgeht. Bei der frühzeitigen Informations-pflicht des Rates handelt es
sich um eine Bringschuld.
Erstattungsbetrag von RWE
Bei der Prüfung wurde auch über einen Zahlungseingang unter der Position
Kostenerstattungen diskutiert. Hier wird u.a. der Ertrag für Infrastrukturmaßnahmen von
RWE ausgewiesen, der auf Anforderung der Verwaltung Anfang Dezember 2015 in Höhe von
225.904,00 Euro eingegangen ist. Der ursprüngliche Erstattungsbetrag belief sich auf
357.904,00 Euro, auf die sich nach langwierigen jahrelangen Verhandlungen RWE und
Bürgermeister Schuster im Jahre 2010 einigten. Der vereinbarte Betrag verringerte sich
durch frühere Anforderungen von drei Teilbeträgen auf die im Dezember 2015 gezahlte
Summe. Der von RWE bereitgestellte Betrag für Infrastrukturmaßnahmen soll nach
einstimmiger Auffassung des Rechnungsprüfungsausschusses weiterhin für diese Zwecke
verwendet werden, und
deshalb wurde die Bildung einer Sonderrücklage für
Investitionsmaßnahmen nach § 43 Abs. 4 GemHVO festgelegt, und zwar in Höhe von
250.000,00 Euro. Damit kann das Geld nicht zur Deckung von Aufwendungen im Rahmen
der allgemeinen Haushaltsmittel eingeplant und eingesetzt werden.
Im Rahmen der Diskussion über die Höhe der Sonderrücklage wurde auch ein Fehlbetrag
der Seniorenfahrt im Jahre 2015 von 10.524,75 Euro berücksichtigt, der aus allgemeinen
Haushaltsmitteln im Jahre 2015 gedeckt worden ist, weil es im Jahre 2015 einen
Haushaltsüberschuss gegeben hat und die Verwaltung im Rahmen des Jahresabschlusses
keine überplanmäßigen Ausgaben dargelegt hat. Damit ist auch eindeutig klar, dass in
Bezug auf die Finanzierung der Seniorenfahrt im Jahre 2015 kein Fehlverhalten des Alt Bürgermeisters vorliegt und auch kein Schaden für die Gemeinde Inden entstanden ist. Ich
schlage vor, diese Klarstellung heute durch einen Beschluss zu bestätigen.
Um einen runden Betrag als Sonderrücklage auszuweisen, wurde dann die Summe von
250.000,00 Euro einstimmig festgelegt, und die Verwaltung gebeten, eine entsprechende
Niederschrift
-7-
Vorlage für die nächste Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses zu erstellen. Damit steht
der gesamte Betrag aus der Vereinbarung mit RWE ohne Abstriche weiterhin für
Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung.
Neben den jetzt zutreffenden Zahlen des Jahresabschlusses 2015 wurde in der 1.
Ergänzungsvorlage vom 20.02.2018 auch die einstimmige Empfehlung des
Rechnungsprüfungsausschusses aufgenommen, eine Sonderrücklage in Höhe von 250.000,00
Euro für Investitionen im Infrastrukturbereich zu bilden. Die Bildung der Sonderrücklage
wurde vom Wirtschaftsprüfer auf Zulässigkeit hin geprüft und bestätigt.
Richtige Wiedergabe der Beschlüsse des Rechnungsprüfungsausschusses
Der in der
2. Ergänzungsvorlage enthaltene Beschlussentwurf, wonach der
Rechnungsprüfungsausschuss mehrheitlich folgende Empfehlungen an den Rat gefasst hat,
entspricht nicht der Beschlusslage des Ausschusses, die sich wie folgt aus der vorliegenden
Niederschrift ergibt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Inden einstimmig
folgenden Beschlüsse:
Der Jahresabschluss 2015 und der Lagebericht der Gemeinde Inden werden festgestellt
96 Abs. 1 Satz 1 GO).
(§
Das Jahr schließt mit Erträgen von 23.432.287,46 EUR und Aufwendungen von
21.357.950,05 EUR mit einem Jahresüberschuss von 2.074.337,41 EUR ab.
Bei fünf Jastimmen und einer Neinstimme wird wie folgt beschlossen.
Der Jahresüberschuss des Jahres 2015 i.H.v. 2.074.337,41 EUR wird zum einen mit einem
Betrag in Höhe von 250.000,00 EUR einer Sonderrücklage für Investitionen im
Infrastrukturbereich und zum anderen der allgemeinen Rücklage mit einem Betrag in Höhe
von 1.824.337,41 EUR zugeführt (§ 96 Abs. 1 Satz 2 GO).
Die Ratsmitglieder entscheiden gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO über die Entlastung des
Bürgermeisters. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltjahr 2015 uneingeschränkt
Entlastung erteilt, mit Ausnahme des Zeitraumes 21.10. bis 31.12.2015.
Wieder einstimmig wird der nachstehende Beschluss gefasst:
Der Jahresabschluss ist in den Teilen I – IX der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat mit fünf Jastimmen und einer Neinstimme die aus der
2. Ergänzung der Vorlage zum Jahresabschluss 2015 erkennbare Empfehlung an den
Gemeinderat zur Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltjahr 2015 beschlossen, die
wie folgt lautet:
Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2015 uneingeschränkt Entlastung erteilt, mit
Ausnahme des Zeitraumes 21.10. bis 31.12.2015.
Um Missdeutungen auszuschließen der Hinweis: Bürgermeister Schuster wird für das
Haushaltsjahr 2015 für die Dauer seiner Amtszeit, also vom 01.01.2015 bis 20.10.2015
uneingeschränkt Entlastung erteilt. Bürgermeister Langefeld wird für das Haushaltsjahr
2015 für die Dauer seiner Amtszeit vom 21.10.2015 bis 31.12.2015 keine Entlastung erteilt.
Hierzu die Begründung im Ausschuss, die sicherlich für die Öffentlichkeit von Interesse ist:
Die Entlastung ist gewissermaßen ein Schlussstrich unter die Haushaltswirtschaft des
Niederschrift
-8-
abgelaufenen Jahres mit allen unterschiedlichen Facetten zur Ausführung öffentlicher
Aufgaben und insbesondere im Umgang mit öffentlichen Geldern innerhalb einer Gemeinde.
Dies unterliegt in allen denkbaren Fällen der umfassenden Kontrolle durch den
Gemeinderat. Die Gemeindeordnung NRW weist die Kontrollfunktion dem Rat und zur
Vorbereitung der Ratsbeschlüsse dem Rechnungsprüfungsausschuss zu. Im Jahre 2017
wurden bereits drei Sitzungen des Ausschusses durchgeführt. Hierzu wird auf die
vorliegenden Niederschriften verwiesen.
Zusammengefasst ergibt sich daraus Nachstehendes bezogen auf das Haushaltsjahr 2015:
Ein Grund sind etliche zweifelhafte Aussagen und Feststellungen des Bürgermeisters in der
Zeit vom 21.10.2015 bis 31.12.2015, die in Niederschriften nachlesbar sind, zum Teil auch in
den Medien nachlesbar waren.
Weiterhin
wurde
auf den Beschluss
9 und 10 der Niederschrift
des
Rechnungsprüfungsausschusses vom 01.06.2017 verwiesen, deren Inhalt ich hier an dieser
Stelle nicht zitiere, weil der Text nachher in den Beschlüssen 2 und 3 genannt wird.
Ein weiterer Grund sind die Ausgaben, die bei der Finanzlage der Gemeinde nicht notwendig
und auch nicht erforderlich waren (rund 9.000,00 Euro für Sanierungsarbeiten der Räume
der Verwaltungsleitung s. Drucksache 176/2017) unter Nichtbeteiligung der zuständigen
Gremien.
Dies sind Gründe, die die Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen veranlasst
haben, die Entlastung des Bürgermeisters für die Zeit vom 21.10.2015 bis 31.12.2015 dem
Rat nicht zu empfehlen, um sich evtl. weitere Maßnahmen offen zu halten. Weiterhin wissen
wir derzeit auch noch nicht, ob und ggfs. welche Zahlungen im Jahre 2016 für das Jahr 2015
erfolgt sind, und zwar nach dem Buchungsschluss für das Jahr 2015. Hierzu ist es erst
möglich, bei der Vorlage der Jahresrechnung 2016 in eine nähere Prüfung einzutreten. Auch
dies war ein Grund, die Entlastung nicht zu beschließen.
Zweifelhafte Aussagen und Feststellungen
Nun zu einzelnen zweifelhaften Aussagen und Feststellungen des Bürgermeisters in der Zeit
vom 21.10.2015 bis 31.12.2015, die wir heute als Rat nicht nur zur Kenntnis nehmen sollten
sondern per Beschluss den jeweiligen Sachverhalt – der bisher nur durch den Bürgermeister
aus seiner persönlichen Sicht der Öffentlichkeit bekannt wurde - richtig stellen.
Kenntnis von Verwaltung und Rat (durch Haushaltsberatungen) gegeben
Presseberichterstattung vom 15.12.2015
„Gegenstand der Untersuchungen ist jetzt, ob Vertreter der Gemeinde Inden das Geld als
eine Art stilles Guthaben am Haushalt vorbei eingesetzt haben, ohne das weite Teile der
Verwaltung und des Gemeinderates davon gewusst haben.“
Presseberichterstattung vom 06.01.2016
„Der Verdacht habe sich nochmals bestätigt, dass in der Vergangenheit eine Kasse neben
dem Indener Haushalt geführt wurde, von deren Existenz weite Teile der Verwaltung und des
Rates nichts gewusst haben. Das teilte der neue Bürgermeister Jörn Langefeld auf Nachfrage
mit.“
1. Beschluss zur Kenntnis der Verwaltung und Rat:
Eindeutig ist aus den Akten ersichtlich, dass die betroffenen Fachbereiche der Verwaltung
einschließlich Kämmerei hiervon Kenntnis hatten und nicht wie immer wieder zielorientiert
fälschlicherweise vom Bürgermeister dargelegt wird, lediglich 2 Personen hätten Kenntnis
hiervon. Damit
war auch die vom Bürgermeister festgestellte konkrete
Vermögensgefährdung nie gegeben.
Niederschrift
-9-
Fakten hierzu:
Im Haushaltsplan des Jahres 2010 – der am 24. Juni 2010 im Gemeinderat verabschiedet
worden ist - befinden sich auf den Seiten 467 bis 473 u.a. die textliche Formulierung:
Veranschlagung der Kostenerstattung RWE für die östliche Anbindung des
Umsiedlungsgebietes an die L 12 = 357.910 Euro.
Im Haushaltsplan 2011 – der am 14. Juli 2011 im Gemeinderat verabschiedet worden ist taucht auf den Seiten 647 bis 654 der Ansatz des Jahres 2010 von 357.910 wieder auf.
Aus der Übersicht der Abweichungen zwischen Haushaltsansatz und Rechnungs-(Ist)
Ergebnis ab 10.000 Euro des Jahres 2010 vom 04.08.2011, die Gegenstand der Beratungen
im RPA am 11.12.2011 waren, ist als Abweichung die Summe von 357.910 Euro angegeben.
Begründung hier: Die Mittel konnten in 2010 nicht abgerufen werden.
2. Beschluss Beauftragte Leistung nicht vollständig erbracht:
Bei dem Gutachten ohne Kopfbogen der Kanzlei handelt es sich nach Angaben des BM um
einen Entwurf. Es ist nicht erkennbar aus den Akten dass dieser Entwurf auf sachliche
Inhalte geprüft worden ist. Scheinbar ist dieses Gutachten – warum auch immer - ohne
nähere Prüfung durch den BM als richtig akzeptiert und der vereinbarte Preis von brutto
2.975,00 Euro an die Kanzlei gezahlt worden. Zumindestens die Haushaltpläne des Jahres
2010 und 2011 dürften der Kanzlei nicht vorgelegen haben, weil die Aussagen im Gutachten
nicht mit den Haushaltsplänen in Einklang zu bringen sind. Gleiches gilt für die
Jahresrechnung 2010. Üblicherweise sind alle offenen Fragen zu klären, bevor eine
qualitative gutachterliche Stellungnahme zu einem Ergebnis kommen kann. Für die
vorliegende Stellungnahme durfte keinesfalls der vereinbarte Preis gezahlt werden, da die
beauftragte Leistung nicht vollständig erbracht worden ist. Hier ist durch den Bürgermeister
ein finanzieller Schaden für die Gemeinde Inden entstanden.
Aktenvermerk des Bürgermeisters neben offizieller Niederschrift
Sitzung Hauptausschuss vom 03.12.2015
Zum Hauptausschuss vom 03.12.2015 gibt es eine offizielle Niederschrift. Der Bürgermeister
hat neben dieser offiziellen Niederschrift – die er als Vorsitzender des Hauptausschusses mit
der Schriftführerin erstellt hat - einen Vermerk am 07.12.2015 aus seiner persönlichen Sicht
zum Verlauf der Beratungen gemacht.
Ein mehr als ungewöhnlicher Vorgang.
3. Beschluss Vermerk neben offizieller Niederschrift:
Der RPA weist die vom Bürgermeister zielorientiert bewusst so festgehaltenen
Formulierungen zurück, der Vermerk ist nicht faktenorientiert und besteht nur aus
Unterstellungen. Diese Vorgehensweise ist inakzeptabel und mit nichts zu rechtfertigen. Es
ist zu prüfen, ob der Bürgermeister damit seine Dienstpflichten verletzt hat. Der
Bürgermeister wird aufgefordert unverzüglich gegenüber dem Rat schriftlich zu erklären, ob
es in anderen Sachverhalten neben der offiziellen Niederschrift persönliche Vermerke von
ihm gibt, wo Rat und Ausschüsse nicht seiner Meinung folgten, die dann Bestandteil der
Unterlagen in der Verwaltung sind, ohne dass die Sitzungsteilnehmer diese Formulierungen
kennen. Sollte es allerdings welche geben, sind diese unverzüglich dem Rat offenzulegen.
4. Beschluss Evtl. Verletzung von Aufgaben/Dienstpflichten:
Der RPA stellt fest, dass ein verantwortungsbewusster Bürgermeister bei einem Blick in den
Haushaltsplan 2010 und in die Jahresrechnung 2010 seine bisher u.a. medial transportierten
Niederschrift
- 10 -
wahrheitswidrigen Aussagen und sonstige Äußerungen sicherlich so nicht gemacht hätte. Es
ist zu prüfen, ob der Bürgermeister hier seine Aufgaben/ Dienstpflichten verletzt hat, weil er
mit Vermutungen, Unterstellungen und sehr perfiden Formulierungen zumindest einen
rufschädigenden Schaden für die Gemeinde Inden und insbesondere gegen seinen Vorgänger
als Bürgermeister billigend in Kauf genommen hat.
5. Beschluss Vorläufiges Gesamtfazit:
Aus den bisher vorliegenden Aktenunterlagen einschließlich der Presseveröffentlichungen
geht eindeutig hervor, dass der Bürgermeister den Rat und die Öffentlichkeit nicht
transparent und vollumfänglich informiert hat, in Teilbereichen hat er Aussagen gemacht, die
nicht der Wahrheit entsprechen. Sein Drehbuch zu den Vorgängen hat er für sich erkennbar
aus zahlreichen von ihm selbst formulierten Aktenvermerken geschrieben, nur um sich selbst
mehrfach medienwirksam öffentlich darzustellen, und zwar ohne Rücksicht auf den sich
aus den Akten ergebenden vollständigen Sachverhalt und wer davon negativ betroffen wird.
Hinweis als abschließende Bemerkung meinerseits:
Durch den Haushaltsplan 2010 – der am 24. Juni 2010 im Gemeinderat verabschiedet
worden ist - war allen Verantwortlichen die lesen konnten und wollten in der Gemeinde
bekannt, dass eine Zahlung von RWE über 357.910 Euro an die Gemeinde Inden erfolgen
würde. Auch im Haushaltsplan 2011 – der am 14. Juli 2011 im Gemeinderat verabschiedet
wurde - gibt es einen Hinweis auf diese im Haushalt 2010 veranschlagte Zahlung.
Dem Rat der Gemeinde Inden war dadurch in den Jahren 2010 und 2011 bekannt geworden,
dass zugunsten der Gemeinde Inden Mittel von RWE in Höhe von ursprünglich 357.904 Euro
zur Verfügung standen, die für Infrastrukturprojekte in der Gemeinde eingesetzt werden
konnten, aber nicht abgerufen werden konnten (s. hierzu Jahresrechnung 2010).
6. Beschluss zum Fehlbetrag der Seniorenfahrt
Im Rahmen der Diskussion über die Höhe der Sonderrücklage wurde auch ein Fehlbetrag
der Seniorenfahrt im Jahre 2015 von 10.524,75 Euro berücksichtigt, der aus allgemeinen
Haushaltsmitteln im Jahre 2015 gedeckt worden ist, weil es im Jahre 2015 einen
Haushaltsüberschuss gegeben hat und die Verwaltung im Rahmen des Jahresabschlusses
keine überplanmäßigen Ausgaben dargelegt hat. Damit wird eindeutig klargestellt, dass in
Bezug auf die Finanzierung der Seniorenfahrt im Jahre 2015 kein Fehlverhalten des AltBürgermeisters vorliegt und auch kein Schaden für die Gemeinde Inden entstanden ist.
Soweit die Texte zu den ergänzenden Beschlüssen, die heute hier zur Kenntnis genommen und
beschlossen werden sollen.
Ausbau Parkplatz am Indemann
Nun nochmals zur Presse vom 15.12.2015
„Das Geld ist für Investitionen innerhalb der Gemeinde eingesetzt worden“, sagte Langefeld.
„80.000,00 Euro seien 2013 beispielsweise dafür genutzt worden, den Ausbau des
Parkplatzes am Indemann auf der Goltsteinkuppe zu finanzieren. Im Gemeinderat hätte es
damals eine Mehrheit für die Finanzierung aus dem Indener Haushalt wohl nicht gegeben“.
Auch diese Auffassung von Bürgermeister Langefeld ist seinem Drehbuch entnommen, hat
aber überhaupt keinen realistischen Hintergrund. Diese Behauptung ist mit der Wahrheit
weder verwandt noch verschwägert. Die Mehrheit im Indener Gemeinderat hätte den
Parkplatz auf der Goltsteinkuppe auch aus Mitteln des Indener Haushaltes finanziert.
Im Übrigen war die Einrichtung von Parkmöglichkeiten am Indemann eine sehr weitsichtige
Niederschrift
- 11 -
und richtige Entscheidung, die mit der Einführung von Parkgebühren jährliche Einnahmen in
nennenswertem Umfang ermöglicht. Ausweislich einer Antwort der Verwaltung aus April
2016 beliefen sich die Einnahmen von Januar 2014 bis März 2016 auf rund 105.000 Euro.
Für die Haushaltsplanungen 2018 und folgende Jahre sind jährlich 50.000,00 Euro als
Einnahme vorgesehen.
Anmerkung von Bürgermeister Langefeld zur Entlastung
Was auch mehr als ungewöhnlich ist, ist die Tatsache, dass sich ein Bürgermeister im
Rahmen der Entlastung für ein Haushaltsjahr dazu berufen fühlt, Anmerkungen zu den
Beschlussempfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses zu formulieren. Hierbei wird
eigentlich sein bisheriges Verhalten in Verkennung der Zuständigkeiten zwischen Rat und
Verwaltung wieder einmal sehr deutlich.
Der Bürgermeister befindet sich jetzt im 3. Jahr seiner Amtszeit. Anders ausgedrückt ist er
offensichtlich erst im dritten Ausbildungsjahr und hat aber bisher eigentlich noch nicht die
Grundlagen für die Ausübung der Funktion Bürgermeister in einer Demokratie verinnerlicht.
Insbesondere fehlt ihm jegliches Verständnis für diese Funktion, denn der Bürgermeister ist
in aller erster Linie Dienstleister für alle Bürgerinnen und Bürger und auch für den
Gemeinderat. Er war in etlichen Sitzungen – wenn er anwesend war, was oft genug nicht der
Fall war – nicht in der Lage zu seinen vorgelegten Zahlenwerken (wie die beiden vom ihm
eingebrachten Haushaltspläne 2017 und 2018) belastbare und nachvollziehbare
Faktenkenntnisse zu den Haushaltsansätzen vorzutragen, sondern hat sich mit
Unterstellungen, Drohungen, Provokationen und ausweichenden Antworten sowie der
Nichtbeantwortung von Fragen – abgetan mit dem Hinweis, das geht sie nichts an - oder
Nichtbereitstellung von für die Entscheidungsfindung unbedingt erforderlichen Unterlagen
hervorgetan. Er handelt nach der Maxime, nur ich bestimme hier was geht und was nicht
geht, ohne Rücksicht auf die Auswirkungen für die Indener Bürgerinnen und Bürger und auf
das Ansehen der Gemeinde Inden, welches bis zum Amtsantritt des Bürgermeisters Langefeld
sehr positiv war.
Nun kommt er heute wieder mit Unterstellungen gegenüber seinem Vorgänger, die nur
seinem Drehbuch entsprechen. Bürgermeister Langefeld fordert alle Ratsmitglieder auf, den
Beschluss über die Entlastung gründlich zu überdenken. Gegebenenfalls erscheint es
sinnvoll, auf einen Entlastungsbeschluss insgesamt zu verzichten, da hier aus Sicht von
Bürgermeister Langefeld eine Befangenheit nicht ausgeschlossen werden kann.
Im Gegensatz zum Bürgermeister wissen die Ratsmitglieder ihre Verantwortung in Kenntnis
aller Fakten wahrzunehmen. Sie haben es nicht nötig, sich in ihrer Entscheidungsfindung
beeinflussen zu lassen, auch nicht durch persönliche Beleidigungen wie in der letzten Sitzung
des Hauptausschusses durch den Bürgermeister geschehen oder wie dies zum wiederholten
Male durch den Bürgermeister im Umgang mit der Ratskollegin und Frenzer Ortsvorsteherin
Frau Hella Rehfisch praktiziert, die sich im Interesse der Dorfgemeinschaft für Aktionen in
Frenz einsetzt, dort auch mit den Bürgerinnen und Bürgern sichtbare Erfolge vorweisen
kann, wie zum Beispiel die Aktionen historische Schilder, Springbrunnen und Pflasterung
Parkplätze an der alten Schule in Frenz. Zu erinnern ist auch an die pressewirksam verkaufte
Strafanzeige gegen den Ratskollegen Reinhard Marx aus dem Jahre 2016, weil Herr Marx
behauptet habe, dass der Bürgermeister gelogen habe. Reinhard Marx hatte nichts als die
Wahrheit gesagt. Die gestellte Strafanzeige wurde dann wieder zurückgezogen, allerdings
ohne Begründung und ohne Pressemitteilung. Stelle zuerst eine Strafanzeige oder drohe diese
über die Medien an, dann wird wohl in jedem Fall in der Öffentlichkeit für den Betroffenen
etwas Negatives hängen bleiben.
Niederschrift
Die Ausführungen zum Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Inden waren
wegen der von mir dargestellten Besonderheiten.
- 12 umfassender
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nach der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 und der
vorstehend genannten Beschlüsse, aufgrund der Beratungsergebnisse einstimmig bzw. mit
Mehrheit bei 5 Jastimmen und einer Neinstimme die Empfehlungen für den Gemeinderat zur
Entlastung des Bürgermeisters und zur Verwendung des Jahresüberschusses 2015 von
2.074.337,41 Euro ausgesprochen.
Bedanken darf ich mich sicherlich auch in ihrem Namen bei den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Gemeinde für die geleistete Arbeit im Jahr 2015.
Ich darf Sie nun bitten, den einstimmigen bzw. mit deutlicher Mehrheit gefassten
Beschlussempfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses zu folgen.
Weiterhin bitte ich die sich aufgrund der Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses
ergebenden Beschlüsse 1 bis 6 nun im Rat zu bestätigen, weil diese sich im Wesentlichen
auch mit dem Jahresabschluss 2015 befassen. Andere Details außerhalb des
Jahresabschlusses 2015 aus den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses werden
sicherlich noch in späteren Sitzungen zu beraten sein.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.“
Herr Schlächter beantragt eine getrennte Abstimmung über die einzelnen Punkte des
Verwaltungsvorschlages. An der Abstimmung über die von Herrn J. J. Schmitz verlesenen
zusätzlichen Beschlussvorschläge werde seine Fraktion nicht mitwirken.
Der Rat beschließt einstimmig:
Der Jahresabschluss 2015 und der Lagebericht der Gemeinde Inden werden festgestellt (§
96 Abs. 1 Satz 1 GO).
Das Jahr schließt mit Erträgen von 23.432.287,46 EUR und Aufwendungen von
21.357.950,05 EUR mit einem Jahresüberschuss von 2.074.337,41 EUR ab.
Der Jahresabschluss ist in den Teilen I – IX der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Bei sieben Nein-Stimmen fasst der Rat folgende Beschlüsse:
Der Jahresüberschuss des Jahres 2015 i.H.v. 2.074.337,41 EUR wird zum einen mit einem
Betrag in Höhe von 250.000,00 EUR einer Sonderrücklage für Investitionen im
Infrastrukturbereich und zum anderen der allgemeinen Rücklage mit einem Betrag in
Höhe von 1.824.337,41 EUR zugeführt (§ 96 Abs. 1 Satz 2 GO).
Die Ratsmitglieder entscheiden gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO über die Entlastung des
Bürgermeisters. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltjahr 2015 uneingeschränkt
Entlastung erteilt, mit Ausnahme des Zeitraumes 21.10. bis 31.12.2015.
Ohne Mitwirkung der UDB Inden Fraktion beschließt der Rat einstimmig:
1. Beschluss: Kenntnis der Verwaltung und Rat
Eindeutig ist aus den Akten ersichtlich, dass die betroffenen Fachbereiche der Verwaltung
einschließlich Kämmerei hiervon Kenntnis hatten und nicht wie immer wieder
zielorientiert fälschlicherweise vom Bürgermeister dargelegt wird, lediglich 2 Personen
Niederschrift
- 13 -
hätten Kenntnis hiervon. Damit war auch die vom Bürgermeister festgestellte konkrete
Vermögensgefährdung nie gegeben.
2. Beschluss: Beauftragte Leistung nicht vollständig erbracht
Bei dem Gutachten ohne Kopfbogen der Kanzlei handelt es sich nach Angaben des BM
um einen Entwurf. Es ist nicht erkennbar aus den Akten dass dieser Entwurf auf sachliche
Inhalte geprüft worden ist. Scheinbar ist dieses Gutachten – warum auch immer - ohne
nähere Prüfung durch den BM als richtig akzeptiert und der vereinbarte Preis von brutto
2.975,00 Euro an die Kanzlei gezahlt worden. Zu mindestens die Haushaltspläne des
Jahres 2010 und 2011 dürften der Kanzlei nicht vorgelegen haben, weil die Aussagen im
Gutachten nicht mit den Haushaltsplänen in Einklang zu bringen sind. Gleiches gilt für die
Jahresrechnung 2010. Üblicherweise sind alle offenen Fragen zu klären, bevor eine
qualitative gutachterliche Stellungnahme zu einem Ergebnis kommen kann. Für die
vorliegende Stellungnahme durfte keinesfalls der vereinbarte Preis gezahlt werden, da die
beauftragte Leistung nicht vollständig erbracht worden ist. Hier ist durch den
Bürgermeister ein finanzieller Schaden für die Gemeinde Inden entstanden.
3. Beschluss: Vermerk neben offizieller Niederschrift
Der RPA weist die vom Bürgermeister zielorientiert bewusst so festgehaltenen
Formulierungen zurück, der Vermerk ist nicht faktenorientiert und besteht nur aus
Unterstellungen. Diese Vorgehensweise ist inakzeptabel und mit nichts zu rechtfertigen.
Es ist zu prüfen, ob der Bürgermeister damit seine Dienstpflichten verletzt hat. Der
Bürgermeister wird aufgefordert unverzüglich gegenüber dem Rat schriftlich zu erklären,
ob es in anderen Sachverhalten neben der offiziellen Niederschrift persönliche Vermerke
von ihm gibt, wo Rat und Ausschüsse nicht seiner Meinung folgten, die dann Bestandteil
der Unterlagen in der Verwaltung sind, ohne das die Sitzungsteilnehmer diese
Formulierungen kennen. Sollte es allerdings welche geben, sind diese unverzüglich dem
Rat offenzulegen.
4. Beschluss: Evtl. Verletzung von Aufgaben/ Dienstpflichten
Der RPA stellt fest, dass ein verantwortungsbewusster Bürgermeister bei einem Blick in
den Haushaltsplan 2010 und in die Jahresrechnung 2010 seine bisher u.a. medial
transportierten wahrheitswidrigen Aussagen und sonstige Äußerungen sicherlich so nicht
gemacht hätte. Es ist zu prüfen, ob der Bürgermeister hier seine Aufgaben/ Dienstpflichten
verletzt hat, weil er mit Vermutungen, Unterstellungen und sehr perfiden Formulierungen
zumindest einen rufschädigenden Schaden für die Gemeinde Inden und insbesondere
gegen seinen Vorgänger als Bürgermeister billigend in Kauf genommen hat.
5. Beschluss: Vorläufiges Gesamtfazit
Aus den bisher vorliegenden Aktenunterlagen einschließlich der Presseveröffentlichungen
geht eindeutig hervor, dass der Bürgermeister den Rat und die Öffentlichkeit nicht
transparent und vollumfänglich informiert hat, in Teilbereichen hat er Aussagen gemacht,
die nicht der Wahrheit entsprechend. Sein Drehbuch zu den Vorgängen hat er für sich
erkennbar aus zahlreichen von ihm selbst formulierten Aktenvermerken geschrieben, nur
um sich selbst mehrfach medienwirksam
öffentlich darzustellen, und zwar ohne
Rücksicht auf den sich aus den Akten ergebenden vollständigen Sachverhalt und wer
davon negativ betroffen wird.
6. Beschluss: Fehlbetrag der Seniorenfahrt
Im Rahmen der Diskussion über die Höhe der Sonderrücklage wurde auch ein Fehlbetrag
der Seniorenfahrt im Jahre 2015 von 10.524,75 Euro berücksichtigt, der aus allgemeinen
Haushaltsmitteln im Jahre 2015 gedeckt worden ist, weil es im Jahre 2015 einen
Niederschrift
- 14 -
Haushaltsüberschuss gegeben hat und die Verwaltung im Rahmen des Jahresabschlusses
keine überplanmäßigen Ausgaben dargelegt hat. Damit wird eindeutig klargestellt, dass in
Bezug auf die Finanzierung der Seniorenfahrt im Jahre 2015 kein Fehlverhalten des AltBürgermeisters vorliegt und auch kein Schaden für die Gemeinde Inden entstanden ist.
3.
Weiterbetrieb des Bürgerhauses Inden/Altdorf
41/2018
1. Ergänz
ung
Frau Rehfisch verliest für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Stellungnahme:
„Am 22.02.2018 beschlossen Bündnis 90/ Die Grünen im Gemeinderat die Erhebung der
Nutzungsgebühren für die Anmietung des Bürgerhauses in Inden/Altdorf. Unser
Kenntnisstand war damals, dass diese Gebühren in der Vergangenheit von den Nutzern in
ähnlicher Höhe gezahlt wurden.
Erst durch das Schreiben des Männergesangvereins erhielten wir andere Informationen.
Nachdem unsere Fraktion mit einem Vertreter des Vereins diesbezüglich gesprochen hatte,
erfuhren wir von den in der Vergangenheit erhobenen günstigeren Gebühren für alle
ortsansässigen Vereine. An dieser Stelle danken wir dem Männergesangverein ausdrücklich
für ihr Schreiben und für die offenen und ehrlichen Worte. Diese neuen Informationen
veranlassten uns Ende März dazu, die Verwaltung zu bitten das Thema „Nutzungsgebühren“
auf die Tagesordnung des nächsten Ältestenrates zu nehmen.
Als Ergebnis hiervon haben wir heute einen Beschlussvorschlag vorliegen, der gemeinsam
mit Verwaltung und Politik erarbeitet wurde. Diese Beschlussvorlage ermöglicht es uns heute
eine positive Entscheidung insbesondere zugunsten der örtlichen Vereine treffen.“
Herr Schlächter erklärt für die UDB-Fraktion Folgendes:
„Die UDB-Fraktion hat das Schreiben des Männergesangvereins 1863 Altdorf e.V. mit der
Bitte um Unterstützung bezüglich der Höhe der zu zahlenden Benutzungsgebühren für die
Bürgerhalle in Inden/ Altdorf vom 17.03.2018 zum Anlass genommen und bereits am
22.03.2018 hierzu einen Antrag an den Rat der Gemeinde Inden eingereicht (siehe TOP 11
Antrag der UDB-Fraktion). In diesem Antrag hat die UDB den Beschluss einer
Ausnahmeregelung bei den festgelegten Nutzungsentgelten beantragt. Auf ihrer Sitzung am
12.04.2018 hat die „Arbeitsgruppe Bürgerhaus“ unter Mitwirkung der UDB hierzu
Vorschläge
erarbeitet.
Die
im
vorliegenden
Beschlussentwurf
aufgeführten
Ergänzungsregelungen entsprechen dem Zweck unseres Antrages.
Die UDB stimmt daher der Ergänzungsvorlage zu.“
Nach einer regen Diskussion über die Sinnhaftigkeit des UDB-Antrages – s. TOP 11.1 – wird
deutlich, dass alle Fraktionen Wert darauf legen, dass die Bürgerhalle Inden/Altdorf auch
weiterhin für die Vereine zur Verfügung steht.
Der Rat beschließt einstimmig wie folgt:
1. Die Verwaltung übernimmt vorläufig den Betrieb, die Verwaltung und die Vermietung
des Bürgerhauses Inden/Altdorf, bis eine andere Lösung gefunden wird.
2. Eine Vermietung des Bürgerhauses soll ausschließlich im Wege eines privatrechtlichen
Vertrages vorgenommen werden. Vorerst werden für die Vermietung folgende Beträge
festgelegt:
Niederschrift
- 15 1. WC-Anlage 50,00 EUR / Tag
2. kleiner Besprechungsraum (inkl. WC und Foyer) 60,00 EUR / Tag
3. Saal (inkl. Küche, WC, Foyer) 500,00 EUR / Tag
4. Wochenendpauschale (Freitag bis Montag) 1.100,00 EUR
5. Vereine oder ähnliche Institutionen bei Veranstaltungen ohne Erhebung eines
Eintrittsgeldes 250,00 EUR / Tag
6. Veranstaltungen bis zu einer Dauer von 4 Stunden werden mit 100,00 EUR
7. Veranstaltungen mit Erhebung eines Eintrittsgeldes werden mit den am
22.02.2018 beschlossenen Entgelten belegt.
8. Im Einzelfall kann von der Erhebung der Reinigungskosten abgesehen werden,
wenn ein Nutzer bekannt ist und dieser selbst die Reinigung durchführt.
Der Tag gilt hierbei von 11:00 Uhr bis 11:00 Uhr des Folgetages. Zusätzlich zu der
jeweiligen Miete wird eine Kaution in Höhe der jeweiligen Miete fällig und
Reinigungskosten in Höhe der tatsächlichen Kosten auferlegt.
Sollten Auf- und/oder Abbau für Vereinsveranstaltungen notwendig sein, werden
diese mit 10,00 EUR / Tag berechnet.
Wenn es sich um kommerzielle Veranstaltungen von Gewerbetreibenden
(Unternehmen) mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, werden die o.g. Beträge mit
einem Zuschlag von 50 % erhoben.
3. Die Vermietung wird ausschließlich für Indener Vereine, Bürger oder Institutionen
vorgenommen. Weiterhin kann eine Vermietung an diejenigen Nutzer erfolgen, die eine
historische Bindung zur Gemeinde haben oder auch bereits regelmäßig Veranstaltungen
im Bürgerhaus durchgeführt haben.
4. Die Verwaltung wird aufgefordert, wenn keine andere Lösung gefunden wird, die
Mietbeträge nach einem Jahr auf Angemessenheit zu überprüfen und entsprechend
anzupassen.
4.
RurUfer-Radweg
Übernahme der Unterhaltung durch den Kreis Düren
79/2018
Der Rat beschließt einstimmig den Übergang einer zentralen Unterhaltungspflicht des
Premiumradweges RUR auf den Kreis Düren und stimmt der hierzu vorliegenden
Vereinbarung (Entwurf) zu.
5.
Bebauungsplan Nr. 36 "Sportplatz Frenz"
- Änderung des Geltungsbereiches
- Außerkraftsetzung der Veränderungssperre
65/2018
Frau Rehfisch nimmt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt Stellung:
„Als der Rat im Jahr 2014 die Umgestaltung des Sportplatzes in ein Baugebiet beschloss,
haben auch wir hierzu unsere Zustimmung gegeben. Jedoch müssen wir unsere Meinung
nach dem heutigen Kenntnisstand ändern.
Bereits im Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung im März d.J. haben wir unsere
Bedenken zur Ausweisung eines Baugebietes auf dem Frenzer Sportplatz geäußert. Die
wichtigsten Gründe hierfür sind wie folgt:
Es läuft ein unkalkulierbarer Rechtsstreit mit evtl. Regressansprüchen an die Gemeinde.
Niederschrift
- 16 -
Es gibt Gutachten, die angreifbar und unvollständig sind. So wurde z.B. nur eine
schützenswerte Tierart untersucht (Steinkauz). Andere besonders geschützte Tierarten
wurden erst gar nicht untersucht (Habicht, Turmfalke, Mäusebussard, Rebhuhn, Haselmaus,
Fledermäuse).
Im Bodengutachten wurden in dem geplanten Baugebiet teilweise hohe Grenzwerte bei
den Schwermetallbelastungen festgestellt. Wir befürchten, dass nach dem Abstellen der
Sümpfungspumpen die Schwermetalle wieder an die Oberfläche gelangen.
Die Gutachten fordern kostspielige Auflagen, wie das Austauschen der oberen
Erdschichten. Wegen der Bodenbelastung ist eine umweltgerechte Entsorgung des Altbodens
verpflichtend. Oder alternativ ist ein entsprechendes Aufschütten des Bodens erforderlich.
Bei einer eventuellen späteren Vergrößerung des Baugebietes ist eine Lärmschutzwand
erforderlich. Hier teilen wir jedoch die Meinung der Verwaltung nicht, dass die
Bezirksregierung eine spätere Erweiterung des Kerngebietes genehmigen würde, zumal die
Bezirksregierung dies aktuell für das gesamte Gebiet verweigert hat.
Dies sind alles Gründe, die auch die Grundstückspreise über den ortsüblichen Preis hinweg
in die Höhe schnellen lassen. Auch wenn wir es für wünschenswert halten in Frenz Bauland
anzubieten, zwingen uns die oben genannten Gründe dieses Baugebiet abzulehnen, um
weitere unnötige Kosten zulasten der Gemeinde und somit der Bürger zu verhindern.
Die Außerkraftsetzung der Veränderungssperre halten wir für überfällig und unbedingt
erforderlich. Unsere Fraktion war die einzige, die im Juni 2016 beim Beschluss über die
Veränderungssperre skeptisch und geteilter Meinung war. Das spiegelte sich dann auch in
unserem Abstimmungsergebnis wieder.
Wir beantragen eine getrennte Abstimmung des Beschlussvorschlags.“
Auf Hinweis von Herrn J. J. Schmitz wird das Schreiben des Kreises Düren an die
Bezirksregierung der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.
Auf die Kritik von Frau Rehfisch, sie als Ortsvorsteherin habe keine Kenntnis von der
Sperrung des Sportplatzes für den Kampfmittelräumdienst gehabt, bedauert Herr Linzenich,
dass es leider versäumt worden sei, sie zu informieren. Herr Marx ist der Meinung, dass der
gesamte Rat von dem Beginn dieser Maßnahme hätte informiert werden müssen. In der regen
Diskussion kommen ferner die Ausweichmöglichkeiten für den Fußballclub und die
Maigesellschaft (Festzelt) zur Sprache. Hierzu haben erste Gespräche mit den
Vereinsvertretern stattgefunden, so die Verwaltung.
Frau Rehfisch bittet darum, die Ortsvorsteher grundsätzlich über wichtige Ereignisse in ihren
Ortsteilen zu informieren.
Sodann beschließt der Rat bei drei Gegenstimmen:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 36 „Sportplatz Frenz“ wird auf das
Grundstück: Flurstück 330, Flur 4, Gemarkung Frenz teilweise reduziert. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 36 „Sportplatz Frenz“ entspricht der
beigefügten Anlage.
Die Satzung über die Außerkraftsetzung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 36 „Sportplatz Frenz“ wird einstimmig beschlossen.
Niederschrift
6.
Konzept zur Verwendung der Mittel aus dem Programm "Gute Schule
2020"
- 17 104/2017
1. Ergänzung
Frau Rehfisch bittet um Auskunft, ob die Hebevorrichtung für Rollstuhlfahrer in 2018
entfallen könne, wenn man diese in den geplanten Anbau integrieren könne.
Dies wird von Seiten der Verwaltung bejaht.
Frau Krings weist darauf hin, dass im Schulausschuss explizit beschlossen wurde, dass das
Konzept auch zukünftig flexibel sein solle und bei Bedarf angepasst werden kann.
Herr J. J: Schmitz bemängelt, dass der Beschluss des Schulausschusses nicht in den nun
vorliegenden Beschlussvorschlag für den Rat eingearbeitet wurde.
Der Rat beschließt einstimmig:
1. Für das Jahr 2017 werden die Mittel zur Anschaffung neuer Hardware für die
Computerräume der Grundschule und der Hauptschule verwendet. Des Weiteren wird die
defekte Mobilwand der Goltsteinschule erneuert.
2. Für das Jahr 2018 erfolgen die Schaffung eines zweiten Fluchtwegs aus dem Keller der
Goltsteinschule sowie einer im Gebäude liegenden Behindertentoilette. Des Weiteren soll
eine Hebevorrichtung für Rollstuhlfahrer in der Grundschule Inden/Altdorf geschaffen
werden, um Rollstuhlfahrern den Zugang zum 1. Obergeschoss zu ermöglichen.
3. Für das Jahr 2019 erfolgt eine Verwendung für die Sanierung der Sportanlagen an der
Goltsteinschule.
4. Für das Jahr 2020 erfolgt die Anbringung eines Sonnenschutzes der Klassenräume an
der Schulhofseite der Goltsteinschule.
5. Weiterhin wird beschlossen, dass eine Verschiebung einzelner Maßnahmen in spätere
Jahre möglich ist, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel in dem jeweiligen Jahr nicht
ausreichen. Außerdem sollen jeweils nicht benötigte Mittel in voller Höhe für zusätzliche
technische Ausstattung der Klassenräume (z.B. Smartboards pp.) zu gleichen Teilen für
die Grundschule und die Goltsteinschule verwendet werden.
6. Dieses Konzept zur Verwendung der Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ ist
flexibel und kann bei Bedarf angepasst werden.
7.
Einrichtung eines tagesgruppenanalogen Nachmittagsangebots an der
Bürgewaldschule,
Nebenstandort Schulzentrum Athenée Royal
33/2018
Entsprechend der Empfehlung des Schulausschusses beschließt der Rat einstimmig,
die Vertreter der Gemeinde Inden in der Förderschulzweckverbandsversammlung an zu
weisen,
die
Zustimmung
zur
Einrichtung
eines
tagesgruppenanalogen
Nachmittagsangebots an der Bürgewaldschule, Nebenstandort Schulzentrum Athenée
Royal zu erteilen.
8.
IT-Support in den Schulen der Gemeinde Inden
38/2018
1. Ergänzung
Der Rat bestätigt den Empfehlungsbeschluss des Schulausschusses einstimmig:
Der Gemeinderat begrüßt die Initiative der Verwaltung zur interkommunalen Zusammenarbeit
(IKZ) im Bereich Schulsupport. Er stimmt der Unterzeichnung einer Kostenübernahmeerklärung
gegenüber der kdvz Rhein-Erft-Rur auf Basis der vorliegenden Kostenaufstellung zu.
Niederschrift
9.
Auswahl des Standorts für einen Neu-, An- oder Erweiterungsbau der
Grundschule
- 18 -
39/2018
Frau Krings erklärt, der Schulausschuss habe in seiner Sitzung am 07.03.2018 dem Rat die
Variante 1 als Standort für einen Neu-, An- oder Erweiterungsbau empfohlen.
Herr Schlächter verliest für die UDB-Fraktion folgende Stellungnahme:
„Die Varianten 1 – 4 wurden bereits in der Schulausschusssitzung am 07.03.2018
ausführlich beraten. Die UDB bevorzugt auch nach Klärung verschiedener Fragen
einvernehmlich immer noch die Variante 4 (Lucherberg) aus folgenden Gründen:
- Eine zukünftig eventuell notwendige Erweiterung auf 8 Klassenräume ist durch
Aufstockung hier problemlos möglich.- Die Grundstücksgröße (rd. 1.840 m2) bietet
gegenüber den beengten Möglichkeiten bei den Varianten am Standort Inden/ Altdorf auch
genügend Platz für einen ausreichend großen Schulhof. Selbst bei einer Erweiterung auf 8
Klassen wäre der Schulhof noch groß genug, so dass hier auch die Forderung des
Gemeindeunfallversicherungsverbandes bezüglich der Mindestschulhofgrößen und der damit
gegebenen Entfaltungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler während der Pausen auf
dem Schulhof eingehalten werden kann.
- Das Schulgebäude in Lucherberg ist auch für die Bewohner der Neubaugebiete gut zu
erreichen. Auch für das Bauprojekt „ehemalige Brikettfabrik“ liegt der Schulstandort
Lucherberg äußerst günstig.
- Das Kirchengrundstück in Lucherberg liegt direkt neben dem bestehenden Schulgebäude
und steht jetzt zum Verkauf; Die Gelegenheit zum Aufkauf sollte unbedingt zeitnah genutzt
werden, sonst ist die Chance vertan. Bei einer eventuell zukünftig erforderlichen weiteren
Erweiterung wäre die Gemeinde dann alleine Herr des Verfahrens und könnte ohne fremde
Zustimmung über die Erweiterung des Schulstandortes Inden/ Altdorf alleine entscheiden,
weil hier kein Grundstück mehr erworben werden muss. Durch den angedachten Tausch des
Kirchengrundstücks mit einer Teilfläche des Drieschplatzes in Inden/Altdorf zur Erweiterung
des kirchlichen Kindergartens stünde der Gemeinde dort ein weiteres Grundstück für eine
spätere Entwicklung zur Verfügung.
- Der Kauf des freigemachten, bebauungsreifen Kirchengrundstücks könnte zum derzeitigen
Bodenrichtwert von Lucherberg erfolgen.
- Die Gesamtkosten (einschließlich der möglichen Erweiterung) sind im Verhältnis zur
Nutzfläche und unter Berücksichtigung der Schulhoffläche eine günstige Lösung.
Wenn die Gemeinde Inden weiter wachsen soll und auch muss, dann muss auch bei der
Planung der Infrastruktur perspektivisch gedacht werden.
Die UDB hält die sofortige Erweiterung der Grundschule für zwingend notwendig. Der
Standort an der Grundschule in Inden/ Altdorf wird allerdings aus den vorgenannten
Gründen derzeit abgelehnt.
Die UDB beantragt daher, als Standort für die Erweiterung der Grundschule, die Variante 4
(Kirchengrundstück in Lucherberg) zu beschließen.“
In der anschließenden Aussprache wird hervorgehoben, dass die Argumentation des
Schulleiters der Grundschule ausschlaggebend für die Empfehlung des Schulausschusses
gewesen sei, die Variante 1 zu realisieren. Außerdem sollte der Ankauf des
Kirchengrundstücks in Lucherberg losgelöst vom Anbau der Grundschule weiter verfolgt
werden.
Es wird moniert, dass zur heutigen Sitzung keine aktuelle Vorlage mit der Beschlusslage aus
dem Schulausschuss und dem Bau- und Vergabeausschuss zur Verfügung gestellt worden ist.
Niederschrift
- 19 -
Herr Linzenich informiert über stattgefundene Gespräche mit der Schulleitung und der
Architektin. Um keine weitere Zeit zu verlieren, stünden nun einige Auftragsvergaben an; der
Beschluss müsse dementsprechend ergänzt werden.
Die Abstimmung über die beiden diskutierten Varianten ergibt Folgendes
Variante 4 (Kirchengrundstück Lucherberg) – acht Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen
Variante 1 (Anbau bestehende Schule Inden/Altdorf) – 18 Ja-Stimmen, sieben NeinStimmen, 1 Enthaltung
Ferner wird beschlossen:
Die entsprechenden Haushaltsmittel werden in die Haushaltsplanung zur Verfügung
gestellt. Die erforderlichen Aufträge sind zu erteilen.
10.
Elektronischer Sitzungsdienst SD-Net
hier: Zuschuss mobile Endgeräte
73/2018
1. Ergänzung
Die Erläuterung der steuerlichen Auswirkungen in der Vorlage wird größtenteils als nicht
zufriedenstellend bewertet.
Herr Linzenich ergänzt, dass keine allgemeingültige Aussage zu den steuerlichen
Auswirkungen eines Zuschusses getroffen werden kann, da jeder Fall einzeln zu betrachten
sei. Dies könne nicht von der Verwaltung geleistet werden. Das in der Vorlage erwähnte
Schreiben des Finanzministeriums vom 02.01.2015 ist als Anlage beigefügt.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, ab dem Jahr 2018 einen jährlichen Zuschuss in
Höhe von 150,00 EUR an alle Ratsmitglieder zu zahlen die am papierlosen Sitzungsdienst
teilnehmen und erforderliche Büroverarbeitungssoftware zur Verfügung zu stellen.
11.
Anträge der Fraktionen:
11.
1
Antrag der UDB-Fraktion
hier: Beratung und Beschluss einer Ausnahmeregelung bei den
Nutzungsentgelten für die Bürgerhalle Inden/Altdorf
83/2018
Herr Schlächter erklärt: „Die Thematik wurde mit der Vorlage 41/ 2018 (TOP 3) aufgegriffen
und beraten. Der dort gefasste Beschluss entspricht dem Zweck unseres Antrages. Eine
erneute Befassung zu unserem Antrag ist deshalb hier nicht mehr erforderlich.“
12.
Mitteilungen / Anfragen
12.1 Schriftliche Mitteilungen / Anfragen
Niederschrift
12.1.1
Bestellung von Delegierten für die Verbandsversammlung des
Wasserverbandes Eifel-Rur
- 20 -
82/2018
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
12.1.2
Aktion des Jugendheimes Quo vadis zum Weltspieletag am 28.05.2018
84/2018
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
12.1.3
Bericht über die Teilnahme der Vertreter der Gemeinde in
Unternehmungen und Einrichtungen
Februar 2018 - Mai 2018
71/2018
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
12.1.4
Beschlusskontrolle
80/2018
Herr J. J. Schmitz macht darauf aufmerksam, dass die Beschlusskontrolle zur Vorlage
30/2017 aus der Ratssitzung am 09.03.2017 fehlen würde. Hier ging es um den Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Ausbau der Wiese am Kirchplatz in Frenz zum
Parkstreifen. Herr J. J. Schmitz kritisiert die Art und Weise, wie der Bürgermeister in der
Öffentlichkeit mit dieser Thematik umgegangen ist.
(Anmerkung der Verwaltung: In der Beschlusskontrolle für die Ratssitzung vom 06.04.2017
wurde der Vorgang als erledigt aufgeführt. In der Sitzung machte Herr J. J. Schmitz darauf
aufmerksam, dass die Baumaßnahme noch nicht umgesetzt sei und dass weiter zu berichten
sei. In der Beschlusskontrolle zur Ratssitzung 29.06.2017 wurde mitgeteilt, dass die weitere
Berichterstattung im Bauausschuss erfolgen würde. In den Beschlusskontrollen zu den
Sitzungen des Bau- und Vergabeausschusses am 28.09., 23.11.,24.01.2018 wurde jeweils zum
Baufortschritt berichtet, schließlich erfolgte in der Sitzung am 26.04.2018 die Mitteilung
über die Fertigstellung.)
12.1.5
17. Änderung des Flächennutzungsplanes
TOP 4.1.1 des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung vom
24.04.2018 – Beschlusskontrolle –
87/2018
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
12.2 Mündliche Mitteilungen / Anfragen
Herr Görke äußert seinen Unmut über die Verlegung des Termins für die nichtöffentliche
Ratssitzung zur Situation der Kindergärten auf den 05.09.2018. Mit Rücksicht auf das
Personal müsste ein kurzfristiger Termin gefunden werden.
Der ursprüngliche Termin 29.05.2018 konnte aufgrund einer Terminüberschneidung vom
Landrat nicht wahrgenommen werden. Der 05.09.2018 sei der frühestmögliche Termin
gewesen, an dem der Landrat verfügbar sei, so Frau Wacker.
Herr Görke kritisiert ebenfalls die Terminwahl für die Folgesitzung des Hauptausschusses.
Niederschrift
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Seine Fraktion könne an der Sitzung am 29.05.2018 nicht teilnehmen. Nach kurzer
Aussprache wird als neuer Termin der 06.06.2018 festgelegt.
Herr J. J. Schmitz spricht einen Vortrag an, den Herr Bürgermeister Frantzen in der HVBKonferenz am 11.04.2018 bzw. im Rat der Gemeinde Titz am 26.04.2018 zum Kita-Konzept
im Kreis Düren gehalten habe. Das Konzept müsse dem Rat und den sachkundigen Bürgern
zur Verfügung gestellt werden.
Herr Langefeld will das prüfen, er könne jedoch keine Interna aus Dienstbesprechungen
preisgeben sondern nur öffentliche Informationen.
(Anmerkung der Verwaltung: Das Diskussionspapier ist als Anlage beigefügt. Eine
gemeinsame Vorgehensweise ist derzeit nicht zu erwarten.)
Langefeld
Bürgermeister
Büttgen
Schriftführerin