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Beschlusstext (Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
248 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
21.06.18, 09:04
Aktualisiert
21.06.18, 09:04

Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 21. Juni 2018 Der Bürgermeister Beschluss über die 25. Sitzung des Rates am 17.05.2018 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 2. Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Inden 182/2017 2. Ergänz ung Frau Krings übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung und erteilt dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn J. J. Schmitz, das Wort. Er verliest folgende Stellungnahme: „Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in zwei Sitzungen mit dem Jahresabschluss 2015 befasst, und zwar am 13. Dezember 2017 und am 8. März 2018. Beratungsunterlagen waren in dieser Sitzung der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und des Lageberichts durch die Kanzlei Müller, Dreizehner & Kollegen. Als Fazit stelle ich zu Beginn meiner Ausführungen fest, dass 1. …der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 und der Prüfbericht nach den Vorgaben der Gemeindeordnung NRW hätte dem Rat bis zum 31.12.2016 vorgelegt werden müssen. Mit der Erstellung und Bestätigung durch Bürgermeister Langefeld vom 28.08.2017 erfolgte das wesentlich verspätet. 2. …die von Ausschussmitgliedern der Fraktionen CDU/SPD und Bündnis90/Die Grünen beantragte Belegprüfung nicht vollumfänglich erfolgen konnte, da der Vorgang „Sanierung der Räume der Verwaltungsleitung“ bisher nicht eingesehen werden konnte. 3. …der Jahresabschluss 2015 nicht, wie in einer ersten Vorlage des Bürgermeisters dargelegt, mit einem Fehlbetrag von 2.074.337,41 Euro abschließt, sondern mit einem Überschuss von 2.074.337,41 Euro. 4. … der mit RWE vereinbarte Erstattungsbetrag für Infrastrukturmaßnahmen in Höhe von 357.904,00 Euro bereits schon im Haushaltsplan 2010 veranschlagt war. 5. … der Fehlbetrag für die Seniorenfahrt 2015 in Höhe von 10.525,75 Euro aus allgemeinen Haushaltsmitteln gedeckt wurde, da die Verwaltung aufgrund des Haushaltsüberschusses keine überplanmäßigen Ausgaben dargelegt hat. Damit ist eindeutig klargestellt, dass kein Fehlverhalten des Altbürgermeisters Schuster vorliegt und diesbezüglich kein Schaden für die Gemeinde entstanden ist. 6. … sich aus dem Gesamtergebnis der stattgefundenen Beratungen evtl. Ansätze weitergehender Prüfungen in Bezug auf Dienstpflichtverletzungen, Ersatzansprüchen sowie disziplinarund strafrechtliche Verfehlungen durch den jetzigen Bürgermeister ergeben. Nun zu den Prüfergebnissen im Einzelnen: Die Gemeinde hat einen Jahresabschluss zu erstellen, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu vermitteln hat (§ 95 GO NRW). Ihnen allen liegt die Beschlussempfehlung Rechnungsprüfungsausschusses über den Jahresabschluss 2015 vor. des Der Jahresabschluss 2015 wurde im Jahre 2017 erstellt, und zwar am 28.08.2017. Der Entwurf des Jahresabschlusses ist gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer aufzustellen und vom Bürgermeister zu bestätigen. Er soll innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres dem Gemeinderat zugeleitet werden. Der Gemeinderat hat über den Jahresabschluss nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss bis spätestens 31.12. des folgenden Jahres zu beschließen. Der bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2015 wurde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist bis zum 31.12.2016 dem Gemeinderat zur Feststellung zugeleitet. Der Jahresabschluss besteht gemäß § 37 GemHVO aus - der Ergebnisrechnung - der Finanzrechnung - den Teilrechnungen - der Bilanz und - dem Anhang. Ihm ist ebenfalls ein Lagebericht nach § 48 GemHVO beizufügen. Der Jahresabschluss ist nach § 101 Absatz 1 GO NRW vom Rechnungsprüfungs-ausschuss zu prüfen. Der Rechnungsprüfungsausschuss bediente sich hierzu der Kanzlei Müller, Dreizehner & Kollegen. Über die Art und den Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis ist ein Prüfbericht zu erstellen, der allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt wurde. Die Rechnungsprüfung hat keine Vollprüfung aller Geschäftsvorfälle vorgenommen, sondern einen risikoorientierten Prüfungsansatz gewählt und sich hierbei Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.05.2018 Seite 2 auf Schwerpunkte und Stichprobenprüfungen konzentriert. Wir haben im Rechnungsprüfungsausschuss in den beiden Sitzungen den Jahresabschluss 2015 auf Grundlage des Prüfberichts beraten und geprüft. Jahresabschluss und Lagebericht entsprachen den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermitteln im Wesentlichen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Inden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nach der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 am 8. März 2018 einstimmig beschlossen, den Prüfbericht der Kanzlei Müller, Dreizehner & Kollegen vom 28.08.2017 vollinhaltlich als seinen Prüfbericht zu übernehmen. In dieser Sitzung hat der Rechnungsprüfungsausschuss eine Belegprüfung für verschiedene Bereiche durchgeführt. Diese konnte lt. Vorlage für die heutige Sitzung erfolgreich abgeschlossen werden. Dies trifft aber nicht ganz zu, da wegen Abwesenheit des zuständigen Mitarbeiters die Vorgänge zu den Sanierungsarbeiten der Räume der Verwaltungsleitung nicht eingesehen werden konnten. Dies wird dem Ausschussvorsitzenden später ermöglicht – so wurde es in der Niederschrift festgehalten - was aber bis zum heutigen Tag nicht realisiert wurde. Warum auch immer. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 8. März 2018 ebenfalls einstimmig den Bestätigungsvermerk beschlossen, der mit der Vorlage für die heutige Sitzung zur Verfügung gestellt wurde. Dieser Bestätigungsvermerk wurde von mir als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses unterschrieben und hat folgenden Inhalt: Das Vortragen des Bestätigungsvermerkes erspare ich mir an dieser Stelle, weil die Unterlagen allen Ratsmitgliedern für die heutige Sitzung vorliegen. Besonderheiten im Rahmen der Rechnungsprüfung Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in den beiden genannten Sitzungen – übrigens jeweils ohne Anwesenheit des Bürgermeisters – mit dem Jahresabschluss des Jahres 2015 befasst. Zu erwähnen ist aber vollständigkeitshalber, dass weitere Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses im Jahre 2017, und zwar am 16.03.2017 sowie 01.06.2017 durchgeführt wurden, auf die ich im Einzelnen noch eingehen werde, weil dort auch Vorgänge beraten worden sind, die im Zusammenhang mit den am 8. März 2018 gefassten Beschlüssen stehen. Der Jahresabschluss 2015 umfasst den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember. Ab 21. Oktober 2015 ist Herr Langefeld der Nachfolger von Herrn Schuster als Bürgermeister der Gemeinde Inden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat mit 5 Ja Stimmen und einer Gegenstimme mehrheitlich beschlossen, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015 auf die jeweils unterschiedlichen Amtszeiten vorzunehmen. Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.05.2018 Seite 3 Dies sind zwei Besonderheiten im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2015. Es gibt aber noch einige andere Feststellungen, deren Kenntnisse – auch für die Öffentlichkeit - notwendig sind, um die Empfehlungsbeschlüsse des Rechnungsprüfungsausschusses nachvollziehen zu können. Zunächst zu den Vorlagen zum Jahresabschluss 2015, die Bürgermeister Langefeld zur Verfügung gestellt hat. Dem Gemeinderat liegt zur Entscheidung für die heutige Sitzung die 2. Ergänzung der Vorlagen-Nr. 182/2017 mit Datum vom 23.04.2018 vor. Worin unterscheiden sich nun die Ursprungsvorlage vom 28.11.2017, die 1. Ergänzung vom 20.02.2018 und die 2. Ergänzung vom 23.04.2018? In der Ursprungsvorlage, die grobe handwerkliche Fehler enthielt, stand u.a. folgende Beschlussempfehlung an den Rat: Das Jahr schließt mit Erträgen von 23.432.287,46 Euro und Aufwendungen von 21.357.950,05 Euro mit einem Fehlbetrag von 2.074.337,41 Euro ab. Der Fehlbetrag des Jahres 2014 i.H.v. 530.078,10 Euro wird der allgemeinen Rücklage entnommen (§ 96 Abs. 1 Satz 2 GO). Das sind Fakten, ohne Wenn und Aber!! Die Verwaltung wurde gebeten, für die nächste Sitzung des Rechnungsprüfungs-ausschusses eine grundlegend überarbeitete Vorlage zu erstellen, und zwar mit den richtigen Zahlen des Jahres 2015. Wer die Grundrechenarten beherrscht, kann nur zum Ergebnis gelangen, dass das Jahr 2015 mit einem Überschuss in Höhe von 2.074.337,47 Euro abschließt und nicht mit einem Fehlbetrag. Bei einem Überschuss gibt es keine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage sondern eine Zuführung, die damit zum 31.12.2015 selbstverständlich auch einen höheren Bestand ausweist. Bei der Prüfung wurden erst auf meine Nachfrage hin die aufgelaufenen pauschalen Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinde dargelegt, damit auch die Politik die komplette Summe der „stillen Reserve“ kennt, die bisher als „Herrschaftswissen“ nur verwaltungsintern bekannt war. Eine offensive Information seitens der Verwaltung ist bisher – warum auch immer - unterblieben, obwohl schon mehrere Monate dazu Gelegenheit war, insbesondere bei den Haushaltsberatungen im Laufe des Jahres 2017. Die Verwaltung wurde deshalb aufgefordert, den derzeitigen Stand mitzuteilen. Antwort der Verwaltung in der Niederschrift: „Ohne Durchführung der Abschlussarbeiten für die Jahre 2016 und 2017 ergeben sich vorläufig folgende Stände der erhaltenen Anzahlungen zum 31.12.2017: 80.000,00 Euro Sportpauschale 509.650,00 Euro Schulpauschale 400.000,00 Euro allgemeine Investitionspauschale“ Wir reden hier also immerhin um einen Betrag von fast einer Million Euro! die der Politik – die ja nach der Gemeindeordnung NRW das alleinige Budgetrecht hat – von der Verwaltung ohne Nachfrage im Ausschuss vorenthalten worden wäre. Damit wird wieder einmal sehr deutlich, wie unverantwortlich Bürgermeister Langefeld mit der Informationspflicht gegenüber dem Rat umgeht. Bei der frühzeitigen Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.05.2018 Seite 4 Informations-pflicht des Rates handelt es sich um eine Bringschuld. Erstattungsbetrag von RWE Bei der Prüfung wurde auch über einen Zahlungseingang unter der Position Kostenerstattungen diskutiert. Hier wird u.a. der Ertrag für Infrastrukturmaßnahmen von RWE ausgewiesen, der auf Anforderung der Verwaltung Anfang Dezember 2015 in Höhe von 225.904,00 Euro eingegangen ist. Der ursprüngliche Erstattungsbetrag belief sich auf 357.904,00 Euro, auf die sich nach langwierigen jahrelangen Verhandlungen RWE und Bürgermeister Schuster im Jahre 2010 einigten. Der vereinbarte Betrag verringerte sich durch frühere Anforderungen von drei Teilbeträgen auf die im Dezember 2015 gezahlte Summe. Der von RWE bereitgestellte Betrag für Infrastrukturmaßnahmen soll nach einstimmiger Auffassung des Rechnungsprüfungsausschusses weiterhin für diese Zwecke verwendet werden, und deshalb wurde die Bildung einer Sonderrücklage für Investitionsmaßnahmen nach § 43 Abs. 4 GemHVO festgelegt, und zwar in Höhe von 250.000,00 Euro. Damit kann das Geld nicht zur Deckung von Aufwendungen im Rahmen der allgemeinen Haushaltsmittel eingeplant und eingesetzt werden. Im Rahmen der Diskussion über die Höhe der Sonderrücklage wurde auch ein Fehlbetrag der Seniorenfahrt im Jahre 2015 von 10.524,75 Euro berücksichtigt, der aus allgemeinen Haushaltsmitteln im Jahre 2015 gedeckt worden ist, weil es im Jahre 2015 einen Haushaltsüberschuss gegeben hat und die Verwaltung im Rahmen des Jahresabschlusses keine überplanmäßigen Ausgaben dargelegt hat. Damit ist auch eindeutig klar, dass in Bezug auf die Finanzierung der Seniorenfahrt im Jahre 2015 kein Fehlverhalten des Alt -Bürgermeisters vorliegt und auch kein Schaden für die Gemeinde Inden entstanden ist. Ich schlage vor, diese Klarstellung heute durch einen Beschluss zu bestätigen. Um einen runden Betrag als Sonderrücklage auszuweisen, wurde dann die Summe von 250.000,00 Euro einstimmig festgelegt, und die Verwaltung gebeten, eine entsprechende Vorlage für die nächste Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses zu erstellen. Damit steht der gesamte Betrag aus der Vereinbarung mit RWE ohne Abstriche weiterhin für Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung. Neben den jetzt zutreffenden Zahlen des Jahresabschlusses 2015 wurde in der 1. Ergänzungsvorlage vom 20.02.2018 auch die einstimmige Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgenommen, eine Sonderrücklage in Höhe von 250.000,00 Euro für Investitionen im Infrastrukturbereich zu bilden. Die Bildung der Sonderrücklage wurde vom Wirtschaftsprüfer auf Zulässigkeit hin geprüft und bestätigt. Richtige Wiedergabe der Beschlüsse des Rechnungsprüfungsausschusses Der in der 2. Ergänzungsvorlage enthaltene Beschlussentwurf, wonach der Rechnungsprüfungsausschuss mehrheitlich folgende Empfehlungen an den Rat gefasst hat, entspricht nicht der Beschlusslage des Ausschusses, die sich wie folgt aus der vorliegenden Niederschrift ergibt. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Inden einstimmig folgenden Beschlüsse: Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.05.2018 Seite 5 Der Jahresabschluss 2015 und der Lagebericht der Gemeinde Inden werden festgestellt (§ 96 Abs. 1 Satz 1 GO). Das Jahr schließt mit Erträgen von 23.432.287,46 EUR und Aufwendungen von 21.357.950,05 EUR mit einem Jahresüberschuss von 2.074.337,41 EUR ab. Bei fünf Jastimmen und einer Neinstimme wird wie folgt beschlossen. Der Jahresüberschuss des Jahres 2015 i.H.v. 2.074.337,41 EUR wird zum einen mit einem Betrag in Höhe von 250.000,00 EUR einer Sonderrücklage für Investitionen im Infrastrukturbereich und zum anderen der allgemeinen Rücklage mit einem Betrag in Höhe von 1.824.337,41 EUR zugeführt (§ 96 Abs. 1 Satz 2 GO). Die Ratsmitglieder entscheiden gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO über die Entlastung des Bürgermeisters. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltjahr 2015 uneingeschränkt Entlastung erteilt, mit Ausnahme des Zeitraumes 21.10. bis 31.12.2015. Wieder einstimmig wird der nachstehende Beschluss gefasst: Der Jahresabschluss ist in den Teilen I – IX der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat mit fünf Jastimmen und einer Neinstimme die aus der 2. Ergänzung der Vorlage zum Jahresabschluss 2015 erkennbare Empfehlung an den Gemeinderat zur Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltjahr 2015 beschlossen, die wie folgt lautet: Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2015 uneingeschränkt Entlastung erteilt, mit Ausnahme des Zeitraumes 21.10. bis 31.12.2015. Um Missdeutungen auszuschließen der Hinweis: Bürgermeister Schuster wird für das Haushaltsjahr 2015 für die Dauer seiner Amtszeit, also vom 01.01.2015 bis 20.10.2015 uneingeschränkt Entlastung erteilt. Bürgermeister Langefeld wird für das Haushaltsjahr 2015 für die Dauer seiner Amtszeit vom 21.10.2015 bis 31.12.2015 keine Entlastung erteilt. Hierzu die Begründung im Ausschuss, die sicherlich für die Öffentlichkeit von Interesse ist: Die Entlastung ist gewissermaßen ein Schlussstrich unter die Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Jahres mit allen unterschiedlichen Facetten zur Ausführung öffentlicher Aufgaben und insbesondere im Umgang mit öffentlichen Geldern innerhalb einer Gemeinde. Dies unterliegt in allen denkbaren Fällen der umfassenden Kontrolle durch den Gemeinderat. Die Gemeindeordnung NRW weist die Kontrollfunktion dem Rat und zur Vorbereitung der Ratsbeschlüsse dem Rechnungsprüfungsausschuss zu. Im Jahre 2017 wurden bereits drei Sitzungen des Ausschusses durchgeführt. Hierzu wird auf die vorliegenden Niederschriften verwiesen. Zusammengefasst ergibt sich daraus Nachstehendes bezogen auf das Haushaltsjahr 2015: Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.05.2018 Seite 6 Ein Grund sind etliche zweifelhafte Aussagen und Feststellungen des Bürgermeisters in der Zeit vom 21.10.2015 bis 31.12.2015, die in Niederschriften nachlesbar sind, zum Teil auch in den Medien nachlesbar waren. Weiterhin wurde auf den Beschluss 9 und 10 der Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses vom 01.06.2017 verwiesen, deren Inhalt ich hier an dieser Stelle nicht zitiere, weil der Text nachher in den Beschlüssen 2 und 3 genannt wird. Ein weiterer Grund sind die Ausgaben, die bei der Finanzlage der Gemeinde nicht notwendig und auch nicht erforderlich waren (rund 9.000,00 Euro für Sanierungsarbeiten der Räume der Verwaltungsleitung s. Drucksache 176/2017) unter Nichtbeteiligung der zuständigen Gremien. Dies sind Gründe, die die Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen veranlasst haben, die Entlastung des Bürgermeisters für die Zeit vom 21.10.2015 bis 31.12.2015 dem Rat nicht zu empfehlen, um sich evtl. weitere Maßnahmen offen zu halten. Weiterhin wissen wir derzeit auch noch nicht, ob und ggfs. welche Zahlungen im Jahre 2016 für das Jahr 2015 erfolgt sind, und zwar nach dem Buchungsschluss für das Jahr 2015. Hierzu ist es erst möglich, bei der Vorlage der Jahresrechnung 2016 in eine nähere Prüfung einzutreten. Auch dies war ein Grund, die Entlastung nicht zu beschließen. Zweifelhafte Aussagen und Feststellungen Nun zu einzelnen zweifelhaften Aussagen und Feststellungen des Bürgermeisters in der Zeit vom 21.10.2015 bis 31.12.2015, die wir heute als Rat nicht nur zur Kenntnis nehmen sollten sondern per Beschluss den jeweiligen Sachverhalt – der bisher nur durch den Bürgermeister aus seiner persönlichen Sicht der Öffentlichkeit bekannt wurde - richtig stellen. Kenntnis von Verwaltung und Rat (durch Haushaltsberatungen) gegeben Presseberichterstattung vom 15.12.2015 „Gegenstand der Untersuchungen ist jetzt, ob Vertreter der Gemeinde Inden das Geld als eine Art stilles Guthaben am Haushalt vorbei eingesetzt haben, ohne das weite Teile der Verwaltung und des Gemeinderates davon gewusst haben.“ Presseberichterstattung vom 06.01.2016 „Der Verdacht habe sich nochmals bestätigt, dass in der Vergangenheit eine Kasse neben dem Indener Haushalt geführt wurde, von deren Existenz weite Teile der Verwaltung und des Rates nichts gewusst haben. Das teilte der neue Bürgermeister Jörn Langefeld auf Nachfrage mit.“ 1. Beschluss zur Kenntnis der Verwaltung und Rat: Eindeutig ist aus den Akten ersichtlich, dass die betroffenen Fachbereiche der Verwaltung einschließlich Kämmerei hiervon Kenntnis hatten und nicht wie immer wieder zielorientiert fälschlicherweise vom Bürgermeister dargelegt wird, lediglich 2 Personen hätten Kenntnis hiervon. Damit war auch die vom Bürgermeister festgestellte konkrete Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.05.2018 Seite 7 Vermögensgefährdung nie gegeben. Fakten hierzu: Im Haushaltsplan des Jahres 2010 – der am 24. Juni 2010 im Gemeinderat verabschiedet worden ist - befinden sich auf den Seiten 467 bis 473 u.a. die textliche Formulierung: Veranschlagung der Kostenerstattung RWE für die östliche Anbindung des Umsiedlungsgebietes an die L 12 = 357.910 Euro. Im Haushaltsplan 2011 – der am 14. Juli 2011 im Gemeinderat verabschiedet worden ist - taucht auf den Seiten 647 bis 654 der Ansatz des Jahres 2010 von 357.910 wieder auf. Aus der Übersicht der Abweichungen zwischen Haushaltsansatz und Rechnungs-(Ist) Ergebnis ab 10.000 Euro des Jahres 2010 vom 04.08.2011, die Gegenstand der Beratungen im RPA am 11.12.2011 waren, ist als Abweichung die Summe von 357.910 Euro angegeben. Begründung hier: Die Mittel konnten in 2010 nicht abgerufen werden. 2. Beschluss Beauftragte Leistung nicht vollständig erbracht: Bei dem Gutachten ohne Kopfbogen der Kanzlei handelt es sich nach Angaben des BM um einen Entwurf. Es ist nicht erkennbar aus den Akten dass dieser Entwurf auf sachliche Inhalte geprüft worden ist. Scheinbar ist dieses Gutachten – warum auch immer - ohne nähere Prüfung durch den BM als richtig akzeptiert und der vereinbarte Preis von brutto 2.975,00 Euro an die Kanzlei gezahlt worden. Zumindestens die Haushaltpläne des Jahres 2010 und 2011 dürften der Kanzlei nicht vorgelegen haben, weil die Aussagen im Gutachten nicht mit den Haushaltsplänen in Einklang zu bringen sind. Gleiches gilt für die Jahresrechnung 2010. Üblicherweise sind alle offenen Fragen zu klären, bevor eine qualitative gutachterliche Stellungnahme zu einem Ergebnis kommen kann. Für die vorliegende Stellungnahme durfte keinesfalls der vereinbarte Preis gezahlt werden, da die beauftragte Leistung nicht vollständig erbracht worden ist. Hier ist durch den Bürgermeister ein finanzieller Schaden für die Gemeinde Inden entstanden. Aktenvermerk des Bürgermeisters neben offizieller Niederschrift Sitzung Hauptausschuss vom 03.12.2015 Zum Hauptausschuss vom 03.12.2015 gibt es eine offizielle Niederschrift. Der Bürgermeister hat neben dieser offiziellen Niederschrift – die er als Vorsitzender des Hauptausschusses mit der Schriftführerin erstellt hat einen Vermerk am 07.12.2015 aus seiner persönlichen Sicht zum Verlauf der Beratungen gemacht. Ein mehr als ungewöhnlicher Vorgang. 3. Beschluss Vermerk neben offizieller Niederschrift: Der RPA weist die vom Bürgermeister zielorientiert bewusst so festgehaltenen Formulierungen zurück, der Vermerk ist nicht faktenorientiert und besteht nur aus Unterstellungen. Diese Vorgehensweise ist inakzeptabel und mit nichts zu rechtfertigen. Es ist zu prüfen, ob der Bürgermeister damit seine Dienstpflichten verletzt hat. Der Bürgermeister wird aufgefordert unverzüglich gegenüber dem Rat Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.05.2018 Seite 8 schriftlich zu erklären, ob es in anderen Sachverhalten neben der offiziellen Niederschrift persönliche Vermerke von ihm gibt, wo Rat und Ausschüsse nicht seiner Meinung folgten, die dann Bestandteil der Unterlagen in der Verwaltung sind, ohne dass die Sitzungsteilnehmer diese Formulierungen kennen. Sollte es allerdings welche geben, sind diese unverzüglich dem Rat offenzulegen. 4. Beschluss Evtl. Verletzung von Aufgaben/Dienstpflichten: Der RPA stellt fest, dass ein verantwortungsbewusster Bürgermeister bei einem Blick in den Haushaltsplan 2010 und in die Jahresrechnung 2010 seine bisher u.a. medial transportierten wahrheitswidrigen Aussagen und sonstige Äußerungen sicherlich so nicht gemacht hätte. Es ist zu prüfen, ob der Bürgermeister hier seine Aufgaben/ Dienstpflichten verletzt hat, weil er mit Vermutungen, Unterstellungen und sehr perfiden Formulierungen zumindest einen rufschädigenden Schaden für die Gemeinde Inden und insbesondere gegen seinen Vorgänger als Bürgermeister billigend in Kauf genommen hat. 5. Beschluss Vorläufiges Gesamtfazit: Aus den bisher vorliegenden Aktenunterlagen einschließlich der Presseveröffentlichungen geht eindeutig hervor, dass der Bürgermeister den Rat und die Öffentlichkeit nicht transparent und vollumfänglich informiert hat, in Teilbereichen hat er Aussagen gemacht, die nicht der Wahrheit entsprechen. Sein Drehbuch zu den Vorgängen hat er für sich erkennbar aus zahlreichen von ihm selbst formulierten Aktenvermerken geschrieben, nur um sich selbst mehrfach medienwirksam öffentlich darzustellen, und zwar ohne Rücksicht auf den sich aus den Akten ergebenden vollständigen Sachverhalt und wer davon negativ betroffen wird. Hinweis als abschließende Bemerkung meinerseits: Durch den Haushaltsplan 2010 – der am 24. Juni 2010 im Gemeinderat verabschiedet worden ist - war allen Verantwortlichen die lesen konnten und wollten in der Gemeinde bekannt, dass eine Zahlung von RWE über 357.910 Euro an die Gemeinde Inden erfolgen würde. Auch im Haushaltsplan 2011 – der am 14. Juli 2011 im Gemeinderat verabschiedet wurde - gibt es einen Hinweis auf diese im Haushalt 2010 veranschlagte Zahlung. Dem Rat der Gemeinde Inden war dadurch in den Jahren 2010 und 2011 bekannt geworden, dass zugunsten der Gemeinde Inden Mittel von RWE in Höhe von ursprünglich 357.904 Euro zur Verfügung standen, die für Infrastrukturprojekte in der Gemeinde eingesetzt werden konnten, aber nicht abgerufen werden konnten (s. hierzu Jahresrechnung 2010). 6. Beschluss zum Fehlbetrag der Seniorenfahrt Im Rahmen der Diskussion über die Höhe der Sonderrücklage wurde auch ein Fehlbetrag der Seniorenfahrt im Jahre 2015 von 10.524,75 Euro berücksichtigt, der aus allgemeinen Haushaltsmitteln im Jahre 2015 gedeckt worden ist, weil es im Jahre 2015 einen Haushaltsüberschuss Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.05.2018 Seite 9 gegeben hat und die Verwaltung im Rahmen des Jahresabschlusses keine überplanmäßigen Ausgaben dargelegt hat. Damit wird eindeutig klargestellt, dass in Bezug auf die Finanzierung der Seniorenfahrt im Jahre 2015 kein Fehlverhalten des Alt-Bürgermeisters vorliegt und auch kein Schaden für die Gemeinde Inden entstanden ist. Soweit die Texte zu den ergänzenden Beschlüssen, die heute hier zur Kenntnis genommen und beschlossen werden sollen. Ausbau Parkplatz am Indemann Nun nochmals zur Presse vom 15.12.2015 „Das Geld ist für Investitionen innerhalb der Gemeinde eingesetzt worden“, sagte Langefeld. „80.000,00 Euro seien 2013 beispielsweise dafür genutzt worden, den Ausbau des Parkplatzes am Indemann auf der Goltsteinkuppe zu finanzieren. Im Gemeinderat hätte es damals eine Mehrheit für die Finanzierung aus dem Indener Haushalt wohl nicht gegeben“. Auch diese Auffassung von Bürgermeister Langefeld ist seinem Drehbuch entnommen, hat aber überhaupt keinen realistischen Hintergrund. Diese Behauptung ist mit der Wahrheit weder verwandt noch verschwägert. Die Mehrheit im Indener Gemeinderat hätte den Parkplatz auf der Goltsteinkuppe auch aus Mitteln des Indener Haushaltes finanziert. Im Übrigen war die Einrichtung von Parkmöglichkeiten am Indemann eine sehr weitsichtige und richtige Entscheidung, die mit der Einführung von Parkgebühren jährliche Einnahmen in nennenswertem Umfang ermöglicht. Ausweislich einer Antwort der Verwaltung aus April 2016 beliefen sich die Einnahmen von Januar 2014 bis März 2016 auf rund 105.000 Euro. Für die Haushaltsplanungen 2018 und folgende Jahre sind jährlich 50.000,00 Euro als Einnahme vorgesehen. Anmerkung von Bürgermeister Langefeld zur Entlastung Was auch mehr als ungewöhnlich ist, ist die Tatsache, dass sich ein Bürgermeister im Rahmen der Entlastung für ein Haushaltsjahr dazu berufen fühlt, Anmerkungen zu den Beschlussempfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses zu formulieren. Hierbei wird eigentlich sein bisheriges Verhalten in Verkennung der Zuständigkeiten zwischen Rat und Verwaltung wieder einmal sehr deutlich. Der Bürgermeister befindet sich jetzt im 3. Jahr seiner Amtszeit. Anders ausgedrückt ist er offensichtlich erst im dritten Ausbildungsjahr und hat aber bisher eigentlich noch nicht die Grundlagen für die Ausübung der Funktion Bürgermeister in einer Demokratie verinnerlicht. Insbesondere fehlt ihm jegliches Verständnis für diese Funktion, denn der Bürgermeister ist in aller erster Linie Dienstleister für alle Bürgerinnen und Bürger und auch für den Gemeinderat. Er war in etlichen Sitzungen – wenn er anwesend war, was oft genug nicht der Fall war – nicht in der Lage zu seinen vorgelegten Zahlenwerken (wie die beiden vom ihm eingebrachten Haushaltspläne 2017 und 2018) belastbare und nachvollziehbare Faktenkenntnisse zu den Haushaltsansätzen vorzutragen, sondern hat sich mit Unterstellungen, Drohungen, Provokationen und ausweichenden Antworten sowie der Nichtbeantwortung von Fragen – abgetan mit dem Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.05.2018 Seite 10 Hinweis, das geht sie nichts an - oder Nichtbereitstellung von für die Entscheidungsfindung unbedingt erforderlichen Unterlagen hervorgetan. Er handelt nach der Maxime, nur ich bestimme hier was geht und was nicht geht, ohne Rücksicht auf die Auswirkungen für die Indener Bürgerinnen und Bürger und auf das Ansehen der Gemeinde Inden, welches bis zum Amtsantritt des Bürgermeisters Langefeld sehr positiv war. Nun kommt er heute wieder mit Unterstellungen gegenüber seinem Vorgänger, die nur seinem Drehbuch entsprechen. Bürgermeister Langefeld fordert alle Ratsmitglieder auf, den Beschluss über die Entlastung gründlich zu überdenken. Gegebenenfalls erscheint es sinnvoll, auf einen Entlastungsbeschluss insgesamt zu verzichten, da hier aus Sicht von Bürgermeister Langefeld eine Befangenheit nicht ausgeschlossen werden kann. Im Gegensatz zum Bürgermeister wissen die Ratsmitglieder ihre Verantwortung in Kenntnis aller Fakten wahrzunehmen. Sie haben es nicht nötig, sich in ihrer Entscheidungsfindung beeinflussen zu lassen, auch nicht durch persönliche Beleidigungen wie in der letzten Sitzung des Hauptausschusses durch den Bürgermeister geschehen oder wie dies zum wiederholten Male durch den Bürgermeister im Umgang mit der Ratskollegin und Frenzer Ortsvorsteherin Frau Hella Rehfisch praktiziert, die sich im Interesse der Dorfgemeinschaft für Aktionen in Frenz einsetzt, dort auch mit den Bürgerinnen und Bürgern sichtbare Erfolge vorweisen kann, wie zum Beispiel die Aktionen historische Schilder, Springbrunnen und Pflasterung Parkplätze an der alten Schule in Frenz. Zu erinnern ist auch an die pressewirksam verkaufte Strafanzeige gegen den Ratskollegen Reinhard Marx aus dem Jahre 2016, weil Herr Marx behauptet habe, dass der Bürgermeister gelogen habe. Reinhard Marx hatte nichts als die Wahrheit gesagt. Die gestellte Strafanzeige wurde dann wieder zurückgezogen, allerdings ohne Begründung und ohne Pressemitteilung. Stelle zuerst eine Strafanzeige oder drohe diese über die Medien an, dann wird wohl in jedem Fall in der Öffentlichkeit für den Betroffenen etwas Negatives hängen bleiben. Die Ausführungen zum Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Inden waren umfassender wegen der von mir dargestellten Besonderheiten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nach der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 und der vorstehend genannten Beschlüsse, aufgrund der Beratungsergebnisse einstimmig bzw. mit Mehrheit bei 5 Jastimmen und einer Neinstimme die Empfehlungen für den Gemeinderat zur Entlastung des Bürgermeisters und zur Verwendung des Jahresüberschusses 2015 von 2.074.337,41 Euro ausgesprochen. Bedanken darf ich mich sicherlich auch in ihrem Namen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde für die geleistete Arbeit im Jahr 2015. Ich darf Sie nun bitten, den einstimmigen bzw. mit deutlicher Mehrheit gefassten Beschlussempfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses zu folgen. Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.05.2018 Seite 11 Weiterhin bitte ich die sich aufgrund der Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses ergebenden Beschlüsse 1 bis 6 nun im Rat zu bestätigen, weil diese sich im Wesentlichen auch mit dem Jahresabschluss 2015 befassen. Andere Details außerhalb des Jahresabschlusses 2015 aus den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses werden sicherlich noch in späteren Sitzungen zu beraten sein. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.“ Herr Schlächter beantragt eine getrennte Abstimmung über die einzelnen Punkte des Verwaltungsvorschlages. An der Abstimmung über die von Herrn J. J. Schmitz verlesenen zusätzlichen Beschlussvorschläge werde seine Fraktion nicht mitwirken. Der Rat beschließt einstimmig: Der Jahresabschluss 2015 und der Lagebericht der Gemeinde Inden werden festgestellt (§ 96 Abs. 1 Satz 1 GO). Das Jahr schließt mit Erträgen von 23.432.287,46 EUR und Aufwendungen von 21.357.950,05 EUR mit einem Jahresüberschuss von 2.074.337,41 EUR ab. Der Jahresabschluss ist in den Teilen I – IX der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Bei sieben Nein-Stimmen fasst der Rat folgende Beschlüsse: Der Jahresüberschuss des Jahres 2015 i.H.v. 2.074.337,41 EUR wird zum einen mit einem Betrag in Höhe von 250.000,00 EUR einer Sonderrücklage für Investitionen im Infrastrukturbereich und zum anderen der allgemeinen Rücklage mit einem Betrag in Höhe von 1.824.337,41 EUR zugeführt (§ 96 Abs. 1 Satz 2 GO). Die Ratsmitglieder entscheiden gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO über die Entlastung des Bürgermeisters. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltjahr 2015 uneingeschränkt Entlastung erteilt, mit Ausnahme des Zeitraumes 21.10. bis 31.12.2015. Ohne Mitwirkung der UDB Inden Fraktion beschließt der Rat einstimmig: 1. Beschluss: Kenntnis der Verwaltung und Rat Eindeutig ist aus den Akten ersichtlich, dass die betroffenen Fachbereiche der Verwaltung einschließlich Kämmerei hiervon Kenntnis hatten und nicht wie immer wieder zielorientiert fälschlicherweise vom Bürgermeister dargelegt wird, lediglich 2 Personen hätten Kenntnis hiervon. Damit war auch die vom Bürgermeister festgestellte konkrete Vermögensgefährdung nie gegeben. Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.05.2018 Seite 12 2. Beschluss: Beauftragte Leistung nicht vollständig erbracht Bei dem Gutachten ohne Kopfbogen der Kanzlei handelt es sich nach Angaben des BM um einen Entwurf. Es ist nicht erkennbar aus den Akten dass dieser Entwurf auf sachliche Inhalte geprüft worden ist. Scheinbar ist dieses Gutachten – warum auch immer - ohne nähere Prüfung durch den BM als richtig akzeptiert und der vereinbarte Preis von brutto 2.975,00 Euro an die Kanzlei gezahlt worden. Zu mindestens die Haushaltspläne des Jahres 2010 und 2011 dürften der Kanzlei nicht vorgelegen haben, weil die Aussagen im Gutachten nicht mit den Haushaltsplänen in Einklang zu bringen sind. Gleiches gilt für die Jahresrechnung 2010. Üblicherweise sind alle offenen Fragen zu klären, bevor eine qualitative gutachterliche Stellungnahme zu einem Ergebnis kommen kann. Für die vorliegende Stellungnahme durfte keinesfalls der vereinbarte Preis gezahlt werden, da die beauftragte Leistung nicht vollständig erbracht worden ist. Hier ist durch den Bürgermeister ein finanzieller Schaden für die Gemeinde Inden entstanden. 3. Beschluss: Vermerk neben offizieller Niederschrift Der RPA weist die vom Bürgermeister zielorientiert bewusst so festgehaltenen Formulierungen zurück, der Vermerk ist nicht faktenorientiert und besteht nur aus Unterstellungen. Diese Vorgehensweise ist inakzeptabel und mit nichts zu rechtfertigen. Es ist zu prüfen, ob der Bürgermeister damit seine Dienstpflichten verletzt hat. Der Bürgermeister wird aufgefordert unverzüglich gegenüber dem Rat schriftlich zu erklären, ob es in anderen Sachverhalten neben der offiziellen Niederschrift persönliche Vermerke von ihm gibt, wo Rat und Ausschüsse nicht seiner Meinung folgten, die dann Bestandteil der Unterlagen in der Verwaltung sind, ohne das die Sitzungsteilnehmer diese Formulierungen kennen. Sollte es allerdings welche geben, sind diese unverzüglich dem Rat offenzulegen. 4. Beschluss: Evtl. Verletzung von Aufgaben/ Dienstpflichten Der RPA stellt fest, dass ein verantwortungsbewusster Bürgermeister bei einem Blick in den Haushaltsplan 2010 und in die Jahresrechnung 2010 seine bisher u.a. medial transportierten wahrheitswidrigen Aussagen und sonstige Äußerungen sicherlich so nicht gemacht hätte. Es ist zu prüfen, ob der Bürgermeister hier seine Aufgaben/ Dienstpflichten verletzt hat, weil er mit Vermutungen, Unterstellungen und sehr perfiden Formulierungen zumindest einen rufschädigenden Schaden für die Gemeinde Inden und insbesondere gegen seinen Vorgänger als Bürgermeister billigend in Kauf genommen hat. 5. Beschluss: Vorläufiges Gesamtfazit Aus den bisher vorliegenden Aktenunterlagen einschließlich der Presseveröffentlichungen geht eindeutig hervor, dass der Bürgermeister den Rat und die Öffentlichkeit nicht transparent und vollumfänglich informiert hat, in Teilbereichen hat er Aussagen gemacht, die nicht der Wahrheit entsprechend. Sein Drehbuch zu den Vorgängen hat er für sich erkennbar aus zahlreichen von ihm selbst formulierten Aktenvermerken geschrieben, nur um sich selbst mehrfach medienwirksam öffentlich darzustellen, und zwar ohne Rücksicht auf Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.05.2018 Seite 13 den sich aus den Akten ergebenden vollständigen Sachverhalt und wer davon negativ betroffen wird. 6. Beschluss: Fehlbetrag der Seniorenfahrt Im Rahmen der Diskussion über die Höhe der Sonderrücklage wurde auch ein Fehlbetrag der Seniorenfahrt im Jahre 2015 von 10.524,75 Euro berücksichtigt, der aus allgemeinen Haushaltsmitteln im Jahre 2015 gedeckt worden ist, weil es im Jahre 2015 einen Haushaltsüberschuss gegeben hat und die Verwaltung im Rahmen des Jahresabschlusses keine überplanmäßigen Ausgaben dargelegt hat. Damit wird eindeutig klargestellt, dass in Bezug auf die Finanzierung der Seniorenfahrt im Jahre 2015 kein Fehlverhalten des AltBürgermeisters vorliegt und auch kein Schaden für die Gemeinde Inden entstanden ist. Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.05.2018 Seite 14