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Kommune
Inden
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Datum
17.05.2018
Erstellt
21.06.18, 09:04
Aktualisiert
21.06.18, 09:04
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Gemeinde Inden
Inden, 21. Juni 2018
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 25. Sitzung
des Rates
am 17.05.2018 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 2.
Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Inden
182/2017
2. Ergänz
ung
Frau Krings übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt die
Sitzungsleitung
und
erteilt
dem
Vorsitzenden
des
Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn J. J. Schmitz, das Wort. Er verliest
folgende Stellungnahme:
„Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in zwei Sitzungen mit dem
Jahresabschluss 2015 befasst, und zwar am 13. Dezember 2017 und am 8.
März 2018. Beratungsunterlagen waren in dieser Sitzung der Bericht über
die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und des Lageberichts
durch die Kanzlei Müller, Dreizehner & Kollegen.
Als Fazit stelle ich zu Beginn meiner Ausführungen fest, dass
1. …der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 und der Prüfbericht
nach den Vorgaben der Gemeindeordnung NRW hätte dem Rat bis
zum 31.12.2016 vorgelegt werden müssen. Mit der Erstellung und
Bestätigung durch Bürgermeister Langefeld vom 28.08.2017
erfolgte das wesentlich verspätet.
2. …die von Ausschussmitgliedern der Fraktionen CDU/SPD und
Bündnis90/Die
Grünen
beantragte
Belegprüfung
nicht
vollumfänglich erfolgen konnte, da der Vorgang „Sanierung der
Räume der Verwaltungsleitung“ bisher nicht eingesehen werden
konnte.
3. …der Jahresabschluss 2015 nicht, wie in einer ersten Vorlage des
Bürgermeisters dargelegt, mit einem Fehlbetrag von 2.074.337,41
Euro abschließt, sondern mit einem Überschuss von 2.074.337,41
Euro.
4. … der mit RWE vereinbarte Erstattungsbetrag für
Infrastrukturmaßnahmen in Höhe von 357.904,00 Euro bereits
schon im Haushaltsplan 2010 veranschlagt war.
5. … der Fehlbetrag für die Seniorenfahrt 2015 in
Höhe von
10.525,75 Euro aus allgemeinen Haushaltsmitteln gedeckt wurde,
da die Verwaltung aufgrund des Haushaltsüberschusses keine
überplanmäßigen Ausgaben dargelegt hat. Damit ist eindeutig
klargestellt, dass kein Fehlverhalten des Altbürgermeisters
Schuster vorliegt und diesbezüglich kein Schaden für die Gemeinde
entstanden ist.
6. … sich aus dem Gesamtergebnis der stattgefundenen Beratungen
evtl. Ansätze
weitergehender Prüfungen in Bezug auf
Dienstpflichtverletzungen, Ersatzansprüchen sowie disziplinarund strafrechtliche Verfehlungen durch den jetzigen Bürgermeister
ergeben.
Nun zu den Prüfergebnissen im Einzelnen:
Die Gemeinde hat einen Jahresabschluss zu erstellen, der ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu vermitteln hat (§ 95
GO NRW).
Ihnen
allen
liegt
die
Beschlussempfehlung
Rechnungsprüfungsausschusses über den Jahresabschluss 2015 vor.
des
Der Jahresabschluss 2015 wurde im Jahre 2017 erstellt, und zwar am
28.08.2017. Der Entwurf des Jahresabschlusses ist gemäß § 95 Abs. 3 GO
NRW vom Kämmerer aufzustellen und vom Bürgermeister zu bestätigen.
Er soll innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres
dem Gemeinderat zugeleitet werden. Der Gemeinderat hat über den
Jahresabschluss nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss
bis spätestens 31.12. des folgenden Jahres zu beschließen.
Der bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2015 wurde nicht innerhalb
der gesetzlichen Frist bis zum 31.12.2016 dem Gemeinderat zur
Feststellung zugeleitet.
Der Jahresabschluss besteht gemäß § 37 GemHVO aus
- der Ergebnisrechnung
- der Finanzrechnung
- den Teilrechnungen
- der Bilanz und
- dem Anhang.
Ihm ist ebenfalls ein Lagebericht nach § 48 GemHVO beizufügen.
Der Jahresabschluss ist nach § 101 Absatz 1 GO NRW vom
Rechnungsprüfungs-ausschuss
zu
prüfen.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss bediente sich hierzu der Kanzlei Müller,
Dreizehner & Kollegen. Über die Art und den Umfang der Prüfung sowie
über das Ergebnis ist ein Prüfbericht zu erstellen, der allen
Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt wurde.
Die Rechnungsprüfung hat keine Vollprüfung aller Geschäftsvorfälle
vorgenommen,
sondern einen risikoorientierten Prüfungsansatz gewählt und sich hierbei
Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.05.2018
Seite 2
auf Schwerpunkte und Stichprobenprüfungen konzentriert.
Wir haben im Rechnungsprüfungsausschuss in den beiden Sitzungen den
Jahresabschluss 2015 auf Grundlage des Prüfberichts beraten und
geprüft.
Jahresabschluss und Lagebericht entsprachen den gesetzlichen
Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und
vermitteln im Wesentlichen ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
der Gemeinde Inden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nach der Prüfung des
Jahresabschlusses 2015 am 8. März 2018 einstimmig beschlossen, den
Prüfbericht der Kanzlei Müller, Dreizehner & Kollegen vom 28.08.2017
vollinhaltlich als seinen Prüfbericht zu übernehmen. In dieser Sitzung hat
der Rechnungsprüfungsausschuss eine Belegprüfung für verschiedene
Bereiche durchgeführt. Diese konnte lt. Vorlage für die heutige Sitzung
erfolgreich abgeschlossen werden. Dies trifft aber nicht ganz zu, da wegen
Abwesenheit des zuständigen Mitarbeiters die Vorgänge zu den
Sanierungsarbeiten der Räume der Verwaltungsleitung nicht eingesehen
werden konnten. Dies wird dem Ausschussvorsitzenden später ermöglicht
– so wurde es in der Niederschrift festgehalten - was aber bis zum
heutigen Tag nicht realisiert wurde. Warum auch immer.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 8. März 2018 ebenfalls
einstimmig den Bestätigungsvermerk beschlossen, der mit der Vorlage für
die heutige Sitzung zur Verfügung gestellt wurde. Dieser
Bestätigungsvermerk wurde von mir als Vorsitzender des
Rechnungsprüfungsausschusses unterschrieben und hat folgenden Inhalt:
Das Vortragen des Bestätigungsvermerkes erspare ich mir an dieser
Stelle, weil die Unterlagen allen Ratsmitgliedern für die heutige Sitzung
vorliegen.
Besonderheiten im Rahmen der Rechnungsprüfung
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in den beiden genannten
Sitzungen – übrigens jeweils ohne Anwesenheit des Bürgermeisters – mit
dem Jahresabschluss des Jahres 2015 befasst. Zu erwähnen ist aber
vollständigkeitshalber,
dass
weitere
Sitzungen
des
Rechnungsprüfungsausschusses im Jahre 2017, und zwar am 16.03.2017
sowie 01.06.2017 durchgeführt wurden, auf die ich im Einzelnen noch
eingehen werde, weil dort auch Vorgänge beraten worden sind, die im
Zusammenhang mit den am 8. März 2018 gefassten Beschlüssen stehen.
Der Jahresabschluss 2015 umfasst den Zeitraum 1. Januar bis 31.
Dezember.
Ab 21. Oktober 2015 ist Herr Langefeld der Nachfolger von Herrn
Schuster
als
Bürgermeister
der
Gemeinde
Inden.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat
mit 5 Ja Stimmen und einer
Gegenstimme mehrheitlich beschlossen, die Entlastung für das
Haushaltsjahr 2015 auf die jeweils unterschiedlichen Amtszeiten
vorzunehmen.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.05.2018
Seite 3
Dies sind zwei Besonderheiten im Rahmen der Prüfung des
Jahresabschlusses 2015. Es gibt aber noch einige andere Feststellungen,
deren Kenntnisse – auch für die Öffentlichkeit - notwendig sind, um die
Empfehlungsbeschlüsse
des
Rechnungsprüfungsausschusses
nachvollziehen zu können.
Zunächst zu den Vorlagen zum Jahresabschluss 2015, die Bürgermeister
Langefeld zur Verfügung gestellt hat. Dem Gemeinderat liegt zur
Entscheidung für die heutige Sitzung die 2. Ergänzung der Vorlagen-Nr.
182/2017 mit Datum vom 23.04.2018 vor. Worin unterscheiden sich nun
die Ursprungsvorlage vom 28.11.2017, die 1. Ergänzung vom 20.02.2018
und die 2. Ergänzung vom 23.04.2018?
In der Ursprungsvorlage, die grobe handwerkliche Fehler enthielt, stand
u.a. folgende Beschlussempfehlung an den Rat:
Das Jahr schließt mit Erträgen von 23.432.287,46 Euro und
Aufwendungen von 21.357.950,05 Euro mit einem Fehlbetrag von
2.074.337,41 Euro ab.
Der Fehlbetrag des Jahres 2014 i.H.v. 530.078,10 Euro wird der
allgemeinen Rücklage entnommen (§ 96 Abs. 1 Satz 2 GO).
Das sind Fakten, ohne Wenn und Aber!!
Die Verwaltung wurde gebeten, für die nächste Sitzung des
Rechnungsprüfungs-ausschusses eine grundlegend überarbeitete Vorlage
zu erstellen, und zwar mit den richtigen Zahlen des Jahres 2015. Wer die
Grundrechenarten beherrscht, kann nur zum Ergebnis gelangen, dass das
Jahr 2015 mit einem Überschuss in Höhe von 2.074.337,47 Euro
abschließt und nicht mit einem Fehlbetrag. Bei einem Überschuss gibt es
keine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage sondern eine Zuführung,
die damit zum 31.12.2015 selbstverständlich auch einen höheren Bestand
ausweist.
Bei der Prüfung wurden erst auf meine Nachfrage hin die aufgelaufenen
pauschalen Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die
Gemeinde dargelegt, damit auch die Politik die komplette Summe der
„stillen Reserve“ kennt, die bisher
als „Herrschaftswissen“ nur
verwaltungsintern bekannt war. Eine offensive Information seitens der
Verwaltung ist bisher – warum auch immer - unterblieben, obwohl schon
mehrere Monate dazu Gelegenheit war, insbesondere bei den
Haushaltsberatungen im Laufe des Jahres 2017. Die Verwaltung wurde
deshalb aufgefordert, den derzeitigen Stand mitzuteilen. Antwort der
Verwaltung in der Niederschrift:
„Ohne Durchführung der Abschlussarbeiten für die Jahre 2016 und 2017
ergeben sich vorläufig folgende Stände der erhaltenen Anzahlungen zum
31.12.2017:
80.000,00 Euro Sportpauschale
509.650,00 Euro Schulpauschale
400.000,00 Euro allgemeine Investitionspauschale“
Wir reden hier also immerhin um einen Betrag von fast einer Million
Euro! die der Politik – die ja nach der Gemeindeordnung NRW das
alleinige Budgetrecht hat – von der Verwaltung ohne Nachfrage im
Ausschuss vorenthalten worden wäre. Damit wird wieder einmal sehr
deutlich, wie unverantwortlich
Bürgermeister Langefeld mit der
Informationspflicht gegenüber dem Rat umgeht. Bei der frühzeitigen
Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.05.2018
Seite 4
Informations-pflicht des Rates handelt es sich um eine Bringschuld.
Erstattungsbetrag von RWE
Bei der Prüfung wurde auch über einen Zahlungseingang unter der
Position Kostenerstattungen diskutiert. Hier wird u.a. der Ertrag für
Infrastrukturmaßnahmen von RWE ausgewiesen, der auf Anforderung der
Verwaltung Anfang Dezember 2015 in Höhe von 225.904,00 Euro
eingegangen ist. Der ursprüngliche Erstattungsbetrag belief sich auf
357.904,00 Euro, auf die sich nach langwierigen jahrelangen
Verhandlungen RWE und Bürgermeister Schuster im Jahre 2010 einigten.
Der vereinbarte Betrag verringerte sich durch frühere Anforderungen von
drei Teilbeträgen auf die im Dezember 2015 gezahlte Summe. Der von
RWE bereitgestellte Betrag für Infrastrukturmaßnahmen soll nach
einstimmiger Auffassung des Rechnungsprüfungsausschusses weiterhin für
diese Zwecke verwendet werden, und deshalb wurde die Bildung einer
Sonderrücklage für Investitionsmaßnahmen nach § 43 Abs. 4 GemHVO
festgelegt, und zwar in Höhe von 250.000,00 Euro. Damit kann das Geld
nicht zur Deckung von Aufwendungen im Rahmen der allgemeinen
Haushaltsmittel eingeplant und eingesetzt werden.
Im Rahmen der Diskussion über die Höhe der Sonderrücklage wurde auch
ein Fehlbetrag der Seniorenfahrt im Jahre 2015 von 10.524,75 Euro
berücksichtigt, der aus allgemeinen Haushaltsmitteln im Jahre 2015
gedeckt worden ist, weil es im Jahre 2015 einen Haushaltsüberschuss
gegeben hat und die Verwaltung im Rahmen des Jahresabschlusses keine
überplanmäßigen Ausgaben dargelegt hat. Damit ist auch eindeutig klar,
dass in Bezug auf die Finanzierung der Seniorenfahrt im Jahre 2015 kein
Fehlverhalten des Alt -Bürgermeisters vorliegt und auch kein Schaden für
die Gemeinde Inden entstanden ist. Ich schlage vor, diese Klarstellung
heute durch einen Beschluss zu bestätigen.
Um einen runden Betrag als Sonderrücklage auszuweisen, wurde dann die
Summe von 250.000,00 Euro einstimmig festgelegt, und die Verwaltung
gebeten, eine entsprechende Vorlage für die nächste Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses zu erstellen. Damit steht der gesamte
Betrag aus der Vereinbarung mit RWE ohne Abstriche weiterhin für
Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung.
Neben den jetzt zutreffenden Zahlen des Jahresabschlusses 2015 wurde in
der 1. Ergänzungsvorlage vom 20.02.2018 auch die einstimmige
Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgenommen, eine
Sonderrücklage in Höhe von 250.000,00 Euro für Investitionen im
Infrastrukturbereich zu bilden. Die Bildung der Sonderrücklage wurde
vom Wirtschaftsprüfer auf Zulässigkeit hin geprüft und bestätigt.
Richtige
Wiedergabe
der
Beschlüsse
des
Rechnungsprüfungsausschusses
Der in der 2. Ergänzungsvorlage enthaltene Beschlussentwurf, wonach
der Rechnungsprüfungsausschuss mehrheitlich folgende Empfehlungen an
den Rat gefasst hat, entspricht nicht der Beschlusslage des Ausschusses,
die sich wie folgt aus der vorliegenden Niederschrift ergibt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Inden
einstimmig folgenden Beschlüsse:
Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.05.2018
Seite 5
Der Jahresabschluss 2015 und der Lagebericht der Gemeinde Inden
werden festgestellt (§ 96 Abs. 1 Satz 1 GO).
Das Jahr schließt mit Erträgen von 23.432.287,46 EUR und
Aufwendungen von 21.357.950,05 EUR mit einem Jahresüberschuss von
2.074.337,41 EUR ab.
Bei fünf Jastimmen und einer Neinstimme wird wie folgt beschlossen.
Der Jahresüberschuss des Jahres 2015 i.H.v. 2.074.337,41 EUR wird zum
einen mit einem Betrag in Höhe von 250.000,00 EUR einer
Sonderrücklage für Investitionen im Infrastrukturbereich und zum anderen
der allgemeinen Rücklage mit einem Betrag in Höhe von 1.824.337,41
EUR zugeführt (§ 96 Abs. 1 Satz 2 GO).
Die Ratsmitglieder entscheiden gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO über die
Entlastung des Bürgermeisters. Dem Bürgermeister wird für das
Haushaltjahr 2015 uneingeschränkt Entlastung erteilt, mit Ausnahme des
Zeitraumes 21.10. bis 31.12.2015.
Wieder einstimmig wird der nachstehende Beschluss gefasst:
Der Jahresabschluss ist in den Teilen I – IX der Öffentlichkeit zugänglich
zu machen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat mit fünf Jastimmen und einer
Neinstimme die aus der 2. Ergänzung der Vorlage zum Jahresabschluss
2015 erkennbare Empfehlung an den Gemeinderat zur Entlastung des
Bürgermeisters für das Haushaltjahr 2015 beschlossen, die wie folgt
lautet:
Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2015 uneingeschränkt
Entlastung erteilt, mit Ausnahme des Zeitraumes 21.10. bis 31.12.2015.
Um Missdeutungen auszuschließen der Hinweis: Bürgermeister Schuster
wird für das Haushaltsjahr 2015 für die Dauer seiner Amtszeit, also vom
01.01.2015 bis 20.10.2015 uneingeschränkt Entlastung erteilt.
Bürgermeister Langefeld wird für das Haushaltsjahr 2015 für die Dauer
seiner Amtszeit vom 21.10.2015 bis 31.12.2015 keine Entlastung erteilt.
Hierzu die Begründung im Ausschuss, die sicherlich für die Öffentlichkeit
von Interesse ist:
Die Entlastung ist gewissermaßen ein Schlussstrich unter die
Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Jahres mit allen unterschiedlichen
Facetten zur Ausführung öffentlicher Aufgaben und insbesondere im
Umgang mit öffentlichen Geldern innerhalb einer Gemeinde. Dies
unterliegt in allen denkbaren Fällen der umfassenden Kontrolle durch den
Gemeinderat. Die Gemeindeordnung NRW weist die Kontrollfunktion dem
Rat
und
zur
Vorbereitung
der
Ratsbeschlüsse
dem
Rechnungsprüfungsausschuss zu. Im Jahre 2017 wurden bereits drei
Sitzungen des Ausschusses durchgeführt. Hierzu wird auf die vorliegenden
Niederschriften verwiesen.
Zusammengefasst ergibt sich daraus Nachstehendes bezogen auf das
Haushaltsjahr 2015:
Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.05.2018
Seite 6
Ein Grund sind etliche zweifelhafte Aussagen und Feststellungen des
Bürgermeisters in der Zeit vom 21.10.2015 bis 31.12.2015, die in
Niederschriften nachlesbar sind, zum Teil auch in den Medien nachlesbar
waren.
Weiterhin wurde auf den Beschluss 9 und 10 der Niederschrift des
Rechnungsprüfungsausschusses vom 01.06.2017 verwiesen, deren Inhalt
ich hier an dieser Stelle nicht zitiere, weil der Text nachher in den
Beschlüssen 2 und 3 genannt wird.
Ein weiterer Grund sind die Ausgaben, die bei der Finanzlage der
Gemeinde nicht notwendig und auch nicht erforderlich waren (rund
9.000,00 Euro für Sanierungsarbeiten der Räume der Verwaltungsleitung
s. Drucksache 176/2017) unter Nichtbeteiligung der zuständigen Gremien.
Dies sind Gründe, die die Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die
Grünen veranlasst haben, die Entlastung des Bürgermeisters für die Zeit
vom 21.10.2015 bis 31.12.2015 dem Rat nicht zu empfehlen, um sich evtl.
weitere Maßnahmen offen zu halten. Weiterhin wissen wir derzeit auch
noch nicht, ob und ggfs. welche Zahlungen im Jahre 2016 für das Jahr
2015 erfolgt sind, und zwar nach dem Buchungsschluss für das Jahr 2015.
Hierzu ist es erst möglich, bei der Vorlage der Jahresrechnung 2016 in
eine nähere Prüfung einzutreten. Auch dies war ein Grund, die Entlastung
nicht zu beschließen.
Zweifelhafte Aussagen und Feststellungen
Nun zu einzelnen zweifelhaften Aussagen und Feststellungen des
Bürgermeisters in der Zeit vom 21.10.2015 bis 31.12.2015, die wir heute
als Rat nicht nur zur Kenntnis nehmen sollten sondern per Beschluss den
jeweiligen Sachverhalt – der bisher nur durch den Bürgermeister aus
seiner persönlichen Sicht der Öffentlichkeit bekannt wurde - richtig
stellen.
Kenntnis von Verwaltung und Rat (durch Haushaltsberatungen)
gegeben
Presseberichterstattung vom 15.12.2015
„Gegenstand der Untersuchungen ist jetzt, ob Vertreter der Gemeinde
Inden das Geld als eine Art stilles Guthaben am Haushalt vorbei
eingesetzt haben, ohne das weite Teile der Verwaltung und des
Gemeinderates davon gewusst haben.“
Presseberichterstattung vom 06.01.2016
„Der Verdacht habe sich nochmals bestätigt, dass in der Vergangenheit
eine Kasse neben dem Indener Haushalt geführt wurde, von deren Existenz
weite Teile der Verwaltung und des Rates nichts gewusst haben. Das teilte
der neue Bürgermeister Jörn Langefeld auf Nachfrage mit.“
1. Beschluss zur Kenntnis der Verwaltung und Rat:
Eindeutig ist aus den Akten ersichtlich, dass die betroffenen Fachbereiche
der Verwaltung einschließlich Kämmerei hiervon Kenntnis hatten und
nicht wie immer wieder
zielorientiert fälschlicherweise vom
Bürgermeister dargelegt wird, lediglich 2 Personen hätten Kenntnis
hiervon. Damit war auch die vom Bürgermeister festgestellte konkrete
Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.05.2018
Seite 7
Vermögensgefährdung nie gegeben.
Fakten hierzu:
Im Haushaltsplan des Jahres 2010 – der am 24. Juni 2010 im
Gemeinderat verabschiedet worden ist - befinden sich auf den Seiten 467
bis 473 u.a. die textliche Formulierung:
Veranschlagung der Kostenerstattung RWE für die östliche Anbindung des
Umsiedlungsgebietes an die L 12 = 357.910 Euro.
Im Haushaltsplan 2011 – der am 14. Juli 2011 im Gemeinderat
verabschiedet worden ist - taucht auf den Seiten 647 bis 654 der Ansatz
des Jahres 2010 von 357.910 wieder auf.
Aus der Übersicht der Abweichungen zwischen Haushaltsansatz und
Rechnungs-(Ist) Ergebnis ab 10.000 Euro des Jahres 2010 vom
04.08.2011, die Gegenstand der Beratungen im RPA am 11.12.2011
waren, ist als Abweichung die Summe von 357.910 Euro angegeben.
Begründung hier: Die Mittel konnten in 2010 nicht abgerufen werden.
2. Beschluss Beauftragte Leistung nicht vollständig erbracht:
Bei dem Gutachten ohne Kopfbogen der Kanzlei handelt es sich nach
Angaben des BM um einen Entwurf. Es ist nicht erkennbar aus den Akten
dass dieser Entwurf auf sachliche Inhalte geprüft worden ist. Scheinbar ist
dieses Gutachten – warum auch immer - ohne nähere Prüfung durch den
BM als richtig akzeptiert und der vereinbarte Preis von brutto 2.975,00
Euro an die Kanzlei gezahlt worden. Zumindestens die Haushaltpläne des
Jahres 2010 und 2011 dürften der Kanzlei nicht vorgelegen haben, weil
die Aussagen im Gutachten nicht mit den Haushaltsplänen in Einklang zu
bringen sind. Gleiches gilt für die Jahresrechnung 2010. Üblicherweise
sind alle offenen Fragen zu klären, bevor eine qualitative gutachterliche
Stellungnahme zu einem Ergebnis kommen kann. Für die vorliegende
Stellungnahme durfte keinesfalls der vereinbarte Preis gezahlt werden, da
die beauftragte Leistung nicht vollständig erbracht worden ist. Hier ist
durch den Bürgermeister ein finanzieller Schaden für die Gemeinde Inden
entstanden.
Aktenvermerk des Bürgermeisters neben offizieller Niederschrift
Sitzung Hauptausschuss vom 03.12.2015
Zum Hauptausschuss vom 03.12.2015 gibt es eine offizielle Niederschrift.
Der Bürgermeister hat neben dieser offiziellen Niederschrift – die er als
Vorsitzender des Hauptausschusses mit der Schriftführerin erstellt hat einen Vermerk am 07.12.2015 aus seiner persönlichen Sicht zum Verlauf
der Beratungen gemacht.
Ein mehr als ungewöhnlicher Vorgang.
3. Beschluss Vermerk neben offizieller Niederschrift:
Der RPA weist die vom Bürgermeister zielorientiert bewusst so
festgehaltenen Formulierungen zurück, der Vermerk ist nicht
faktenorientiert und besteht nur aus Unterstellungen. Diese
Vorgehensweise ist inakzeptabel und mit nichts zu rechtfertigen. Es ist zu
prüfen, ob der Bürgermeister damit seine Dienstpflichten verletzt hat.
Der Bürgermeister wird aufgefordert unverzüglich gegenüber dem Rat
Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.05.2018
Seite 8
schriftlich zu erklären, ob es in anderen Sachverhalten neben der
offiziellen Niederschrift persönliche Vermerke von ihm gibt, wo Rat und
Ausschüsse nicht seiner Meinung folgten, die dann Bestandteil der
Unterlagen in der Verwaltung sind, ohne dass die Sitzungsteilnehmer
diese Formulierungen kennen. Sollte es allerdings welche geben, sind
diese unverzüglich dem Rat offenzulegen.
4. Beschluss Evtl. Verletzung von Aufgaben/Dienstpflichten:
Der RPA stellt fest, dass ein verantwortungsbewusster Bürgermeister bei
einem Blick in den Haushaltsplan 2010 und in die Jahresrechnung 2010
seine bisher u.a. medial transportierten wahrheitswidrigen Aussagen und
sonstige Äußerungen sicherlich so nicht gemacht hätte. Es ist zu prüfen, ob
der Bürgermeister hier seine Aufgaben/ Dienstpflichten verletzt hat, weil
er mit Vermutungen, Unterstellungen und sehr perfiden Formulierungen
zumindest einen rufschädigenden Schaden für die Gemeinde Inden und
insbesondere gegen seinen Vorgänger als Bürgermeister billigend in Kauf
genommen hat.
5. Beschluss Vorläufiges Gesamtfazit:
Aus den bisher vorliegenden Aktenunterlagen einschließlich der
Presseveröffentlichungen geht eindeutig hervor, dass der Bürgermeister
den Rat und die Öffentlichkeit nicht transparent und vollumfänglich
informiert hat, in Teilbereichen hat er Aussagen gemacht, die nicht der
Wahrheit entsprechen. Sein Drehbuch zu den Vorgängen hat er für sich
erkennbar aus zahlreichen von ihm selbst formulierten Aktenvermerken
geschrieben, nur um sich selbst mehrfach medienwirksam öffentlich
darzustellen, und zwar ohne Rücksicht auf den sich aus den Akten
ergebenden vollständigen Sachverhalt und wer davon negativ betroffen
wird.
Hinweis als abschließende Bemerkung meinerseits:
Durch den Haushaltsplan 2010 – der am 24. Juni 2010 im Gemeinderat
verabschiedet worden ist - war allen Verantwortlichen die lesen konnten
und wollten in der Gemeinde bekannt, dass eine Zahlung von RWE über
357.910 Euro an die Gemeinde Inden erfolgen würde. Auch im
Haushaltsplan 2011 – der am 14. Juli 2011 im Gemeinderat verabschiedet
wurde - gibt es einen Hinweis auf diese im Haushalt 2010 veranschlagte
Zahlung.
Dem Rat der Gemeinde Inden war dadurch in den Jahren 2010 und 2011
bekannt geworden, dass zugunsten der Gemeinde Inden Mittel von RWE in
Höhe von ursprünglich 357.904 Euro zur Verfügung standen, die für
Infrastrukturprojekte in der Gemeinde eingesetzt werden konnten, aber
nicht abgerufen werden konnten (s. hierzu Jahresrechnung 2010).
6. Beschluss zum Fehlbetrag der Seniorenfahrt
Im Rahmen der Diskussion über die Höhe der Sonderrücklage wurde auch
ein Fehlbetrag der Seniorenfahrt im Jahre 2015 von 10.524,75 Euro
berücksichtigt, der aus allgemeinen Haushaltsmitteln im Jahre 2015
gedeckt worden ist, weil es im Jahre 2015 einen Haushaltsüberschuss
Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.05.2018
Seite 9
gegeben hat und die Verwaltung im Rahmen des Jahresabschlusses keine
überplanmäßigen Ausgaben dargelegt hat. Damit wird eindeutig
klargestellt, dass in Bezug auf die Finanzierung der Seniorenfahrt im
Jahre 2015 kein Fehlverhalten des Alt-Bürgermeisters vorliegt und auch
kein Schaden für die Gemeinde Inden entstanden ist.
Soweit die Texte zu den ergänzenden Beschlüssen, die heute hier zur
Kenntnis genommen und beschlossen werden sollen.
Ausbau Parkplatz am Indemann
Nun nochmals zur Presse vom 15.12.2015
„Das Geld ist für Investitionen innerhalb der Gemeinde eingesetzt
worden“, sagte Langefeld. „80.000,00 Euro seien 2013 beispielsweise
dafür genutzt worden, den Ausbau des Parkplatzes am Indemann auf der
Goltsteinkuppe zu finanzieren. Im Gemeinderat hätte es damals eine
Mehrheit für die Finanzierung aus dem Indener Haushalt wohl nicht
gegeben“.
Auch diese Auffassung von Bürgermeister Langefeld ist seinem Drehbuch
entnommen, hat aber überhaupt keinen realistischen Hintergrund. Diese
Behauptung ist mit der Wahrheit weder verwandt noch verschwägert. Die
Mehrheit im Indener Gemeinderat hätte den Parkplatz auf der
Goltsteinkuppe auch aus Mitteln des Indener Haushaltes finanziert.
Im Übrigen war die Einrichtung von Parkmöglichkeiten am Indemann eine
sehr weitsichtige und richtige Entscheidung, die mit der Einführung von
Parkgebühren jährliche Einnahmen in nennenswertem Umfang
ermöglicht. Ausweislich einer Antwort der Verwaltung aus April 2016
beliefen sich die Einnahmen von Januar 2014 bis März 2016 auf rund
105.000 Euro. Für die Haushaltsplanungen 2018 und folgende Jahre sind
jährlich 50.000,00 Euro als Einnahme vorgesehen.
Anmerkung von Bürgermeister Langefeld zur Entlastung
Was auch mehr als ungewöhnlich ist, ist die Tatsache, dass sich ein
Bürgermeister im Rahmen der Entlastung für ein Haushaltsjahr dazu
berufen fühlt, Anmerkungen zu den Beschlussempfehlungen des
Rechnungsprüfungsausschusses zu formulieren. Hierbei wird eigentlich
sein bisheriges Verhalten in Verkennung der Zuständigkeiten zwischen Rat
und Verwaltung wieder einmal sehr deutlich.
Der Bürgermeister befindet sich jetzt im 3. Jahr seiner Amtszeit. Anders
ausgedrückt ist er offensichtlich erst im dritten Ausbildungsjahr und hat
aber bisher eigentlich noch nicht die Grundlagen für die Ausübung der
Funktion Bürgermeister in einer Demokratie verinnerlicht. Insbesondere
fehlt ihm jegliches Verständnis für diese Funktion, denn der Bürgermeister
ist in aller erster Linie Dienstleister für alle Bürgerinnen und Bürger und
auch für den Gemeinderat. Er war in etlichen Sitzungen – wenn er
anwesend war, was oft genug nicht der Fall war – nicht in der Lage zu
seinen vorgelegten Zahlenwerken (wie die beiden vom ihm eingebrachten
Haushaltspläne 2017 und 2018) belastbare und nachvollziehbare
Faktenkenntnisse zu den Haushaltsansätzen vorzutragen, sondern hat sich
mit Unterstellungen, Drohungen, Provokationen und ausweichenden
Antworten sowie der Nichtbeantwortung von Fragen – abgetan mit dem
Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.05.2018
Seite 10
Hinweis, das geht sie nichts an - oder Nichtbereitstellung von für die
Entscheidungsfindung unbedingt erforderlichen Unterlagen hervorgetan.
Er handelt nach der Maxime, nur ich bestimme hier was geht und was
nicht geht, ohne Rücksicht auf die Auswirkungen für die Indener
Bürgerinnen und Bürger und auf das Ansehen der Gemeinde Inden,
welches bis zum Amtsantritt des Bürgermeisters Langefeld sehr positiv
war.
Nun kommt er heute wieder mit Unterstellungen gegenüber seinem
Vorgänger, die nur seinem Drehbuch entsprechen. Bürgermeister
Langefeld fordert alle Ratsmitglieder auf, den Beschluss über die
Entlastung gründlich zu überdenken. Gegebenenfalls erscheint es sinnvoll,
auf einen Entlastungsbeschluss insgesamt zu verzichten, da hier aus Sicht
von Bürgermeister Langefeld eine Befangenheit nicht ausgeschlossen
werden kann.
Im Gegensatz zum Bürgermeister wissen die Ratsmitglieder ihre
Verantwortung in Kenntnis aller Fakten wahrzunehmen. Sie haben es
nicht nötig, sich in ihrer Entscheidungsfindung beeinflussen zu lassen,
auch nicht durch persönliche Beleidigungen wie in der letzten Sitzung des
Hauptausschusses durch den Bürgermeister geschehen oder wie dies zum
wiederholten Male durch den Bürgermeister im Umgang mit der
Ratskollegin und Frenzer Ortsvorsteherin Frau Hella Rehfisch praktiziert,
die sich im Interesse der Dorfgemeinschaft für Aktionen in Frenz einsetzt,
dort auch mit den Bürgerinnen und Bürgern sichtbare Erfolge vorweisen
kann, wie zum Beispiel die Aktionen historische Schilder, Springbrunnen
und Pflasterung Parkplätze an der alten Schule in Frenz. Zu erinnern ist
auch an die pressewirksam verkaufte Strafanzeige gegen den Ratskollegen
Reinhard Marx aus dem Jahre 2016, weil Herr Marx behauptet habe, dass
der Bürgermeister gelogen habe. Reinhard Marx hatte nichts als die
Wahrheit gesagt. Die gestellte Strafanzeige
wurde dann wieder
zurückgezogen, allerdings ohne Begründung und ohne Pressemitteilung.
Stelle zuerst eine Strafanzeige oder drohe diese über die Medien an, dann
wird wohl in jedem Fall in der Öffentlichkeit für den Betroffenen etwas
Negatives hängen bleiben.
Die Ausführungen zum Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Inden waren
umfassender wegen der von mir dargestellten Besonderheiten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nach der Prüfung des
Jahresabschlusses 2015 und der vorstehend genannten Beschlüsse,
aufgrund der Beratungsergebnisse einstimmig bzw. mit Mehrheit bei 5
Jastimmen und einer Neinstimme die Empfehlungen für den Gemeinderat
zur Entlastung des Bürgermeisters
und zur Verwendung des
Jahresüberschusses 2015 von 2.074.337,41 Euro ausgesprochen.
Bedanken darf ich mich sicherlich auch in ihrem Namen bei den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde für die geleistete Arbeit
im Jahr 2015.
Ich darf Sie nun bitten, den einstimmigen bzw. mit deutlicher Mehrheit
gefassten Beschlussempfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses zu
folgen.
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Weiterhin bitte ich die sich aufgrund der Beratungen des
Rechnungsprüfungsausschusses ergebenden Beschlüsse 1 bis 6 nun im
Rat zu bestätigen, weil diese sich im Wesentlichen auch mit dem
Jahresabschluss 2015 befassen. Andere Details außerhalb des
Jahresabschlusses
2015
aus
den
Sitzungen
des
Rechnungsprüfungsausschusses werden sicherlich noch in späteren
Sitzungen zu beraten sein.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.“
Herr Schlächter beantragt eine getrennte Abstimmung über die einzelnen
Punkte des Verwaltungsvorschlages. An der Abstimmung über die von
Herrn J. J. Schmitz verlesenen zusätzlichen Beschlussvorschläge werde
seine Fraktion nicht mitwirken.
Der Rat beschließt einstimmig:
Der Jahresabschluss 2015 und der Lagebericht der Gemeinde Inden
werden festgestellt (§ 96 Abs. 1 Satz 1 GO).
Das Jahr schließt mit Erträgen von 23.432.287,46 EUR und
Aufwendungen von 21.357.950,05 EUR mit einem Jahresüberschuss
von 2.074.337,41 EUR ab.
Der Jahresabschluss ist in den Teilen I – IX der Öffentlichkeit
zugänglich zu machen.
Bei sieben Nein-Stimmen fasst der Rat folgende Beschlüsse:
Der Jahresüberschuss des Jahres 2015 i.H.v. 2.074.337,41 EUR wird
zum einen mit einem Betrag in Höhe von 250.000,00 EUR einer
Sonderrücklage für Investitionen im Infrastrukturbereich und zum
anderen der allgemeinen Rücklage mit einem Betrag in Höhe von
1.824.337,41 EUR zugeführt (§ 96 Abs. 1 Satz 2 GO).
Die Ratsmitglieder entscheiden gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO über die
Entlastung des Bürgermeisters. Dem Bürgermeister wird für das
Haushaltjahr 2015 uneingeschränkt Entlastung erteilt, mit Ausnahme
des Zeitraumes 21.10. bis 31.12.2015.
Ohne Mitwirkung der UDB Inden Fraktion beschließt der Rat einstimmig:
1. Beschluss: Kenntnis der Verwaltung und Rat
Eindeutig ist aus den Akten ersichtlich, dass die betroffenen
Fachbereiche der Verwaltung einschließlich Kämmerei hiervon
Kenntnis hatten und nicht wie immer wieder
zielorientiert
fälschlicherweise vom Bürgermeister dargelegt wird, lediglich 2
Personen hätten Kenntnis hiervon. Damit
war auch die vom
Bürgermeister festgestellte konkrete Vermögensgefährdung nie
gegeben.
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2. Beschluss: Beauftragte Leistung nicht vollständig erbracht
Bei dem Gutachten ohne Kopfbogen der Kanzlei handelt es sich nach
Angaben des BM um einen Entwurf. Es ist nicht erkennbar aus den
Akten dass dieser Entwurf auf sachliche Inhalte geprüft worden ist.
Scheinbar ist dieses Gutachten – warum auch immer - ohne nähere
Prüfung durch den BM als richtig akzeptiert und der vereinbarte Preis
von brutto 2.975,00 Euro an die Kanzlei gezahlt worden. Zu mindestens
die Haushaltspläne des Jahres 2010 und 2011 dürften der Kanzlei nicht
vorgelegen haben, weil die Aussagen im Gutachten nicht mit den
Haushaltsplänen in Einklang zu bringen sind. Gleiches gilt für die
Jahresrechnung 2010. Üblicherweise sind alle offenen Fragen zu klären,
bevor eine qualitative gutachterliche Stellungnahme zu einem Ergebnis
kommen kann. Für die vorliegende Stellungnahme durfte keinesfalls
der vereinbarte Preis gezahlt werden, da die beauftragte Leistung nicht
vollständig erbracht worden ist. Hier ist durch den Bürgermeister ein
finanzieller Schaden für die Gemeinde Inden entstanden.
3. Beschluss: Vermerk neben offizieller Niederschrift
Der RPA weist die vom Bürgermeister zielorientiert bewusst so
festgehaltenen Formulierungen zurück, der Vermerk ist nicht
faktenorientiert und besteht nur aus Unterstellungen. Diese
Vorgehensweise ist inakzeptabel und mit nichts zu rechtfertigen. Es ist
zu prüfen, ob der Bürgermeister damit seine Dienstpflichten verletzt
hat. Der Bürgermeister wird aufgefordert unverzüglich gegenüber dem
Rat schriftlich zu erklären, ob es in anderen Sachverhalten neben der
offiziellen Niederschrift persönliche Vermerke von ihm gibt, wo Rat
und Ausschüsse nicht seiner Meinung folgten, die dann Bestandteil der
Unterlagen in der Verwaltung sind, ohne das die Sitzungsteilnehmer
diese Formulierungen kennen. Sollte es allerdings welche geben, sind
diese unverzüglich dem Rat offenzulegen.
4. Beschluss: Evtl. Verletzung von Aufgaben/ Dienstpflichten
Der RPA stellt fest, dass ein verantwortungsbewusster Bürgermeister
bei einem Blick in den Haushaltsplan 2010 und in die Jahresrechnung
2010 seine bisher u.a. medial transportierten wahrheitswidrigen
Aussagen und sonstige Äußerungen sicherlich so nicht gemacht hätte.
Es ist zu prüfen, ob der Bürgermeister hier seine Aufgaben/
Dienstpflichten verletzt hat, weil er mit Vermutungen, Unterstellungen
und sehr perfiden Formulierungen zumindest einen rufschädigenden
Schaden für die Gemeinde Inden und insbesondere gegen seinen
Vorgänger als Bürgermeister billigend in Kauf genommen hat.
5. Beschluss: Vorläufiges Gesamtfazit
Aus den bisher vorliegenden Aktenunterlagen einschließlich der
Presseveröffentlichungen geht eindeutig hervor, dass der Bürgermeister
den Rat und die Öffentlichkeit nicht transparent und vollumfänglich
informiert hat, in Teilbereichen hat er Aussagen gemacht, die nicht der
Wahrheit entsprechend. Sein Drehbuch zu den Vorgängen hat er für
sich erkennbar aus zahlreichen von ihm selbst formulierten
Aktenvermerken geschrieben, nur um sich selbst
mehrfach
medienwirksam öffentlich darzustellen, und zwar ohne Rücksicht auf
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den sich aus den Akten ergebenden vollständigen Sachverhalt und
wer davon negativ betroffen wird.
6. Beschluss: Fehlbetrag der Seniorenfahrt
Im Rahmen der Diskussion über die Höhe der Sonderrücklage wurde
auch ein Fehlbetrag der Seniorenfahrt im Jahre 2015 von 10.524,75
Euro berücksichtigt, der aus allgemeinen Haushaltsmitteln im Jahre
2015 gedeckt worden ist, weil es im Jahre 2015 einen
Haushaltsüberschuss gegeben hat und die Verwaltung im Rahmen des
Jahresabschlusses keine überplanmäßigen Ausgaben dargelegt hat.
Damit wird eindeutig klargestellt, dass in Bezug auf die Finanzierung
der Seniorenfahrt im Jahre 2015 kein Fehlverhalten des AltBürgermeisters vorliegt und auch kein Schaden für die Gemeinde Inden
entstanden ist.
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