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Beschlusstext (Weiterbetrieb des Bürgerhauses Inden/Altdorf)

Daten

Kommune
Inden
Größe
231 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
21.06.18, 09:04
Aktualisiert
21.06.18, 09:04
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Gemeinde Inden Inden, 21. Juni 2018 Der Bürgermeister Beschluss über die 25. Sitzung des Rates am 17.05.2018 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 3. Weiterbetrieb des Bürgerhauses Inden/Altdorf Frau Rehfisch verliest für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Stellungnahme: „Am 22.02.2018 beschlossen Bündnis 90/ Die Grünen im Gemeinderat die Erhebung der Nutzungsgebühren für die Anmietung des Bürgerhauses in Inden/Altdorf. Unser Kenntnisstand war damals, dass diese Gebühren in der Vergangenheit von den Nutzern in ähnlicher Höhe gezahlt wurden. Erst durch das Schreiben des Männergesangvereins erhielten wir andere Informationen. Nachdem unsere Fraktion mit einem Vertreter des Vereins diesbezüglich gesprochen hatte, erfuhren wir von den in der Vergangenheit erhobenen günstigeren Gebühren für alle ortsansässigen Vereine. An dieser Stelle danken wir dem Männergesangverein ausdrücklich für ihr Schreiben und für die offenen und ehrlichen Worte. Diese neuen Informationen veranlassten uns Ende März dazu, die Verwaltung zu bitten das Thema „Nutzungsgebühren“ auf die Tagesordnung des nächsten Ältestenrates zu nehmen. Als Ergebnis hiervon haben wir heute einen Beschlussvorschlag vorliegen, der gemeinsam mit Verwaltung und Politik erarbeitet wurde. Diese Beschlussvorlage ermöglicht es uns heute eine positive Entscheidung insbesondere zugunsten der örtlichen Vereine treffen.“ Herr Schlächter erklärt für die UDB-Fraktion Folgendes: „Die UDB-Fraktion hat das Schreiben des Männergesangvereins 1863 Altdorf e.V. mit der Bitte um Unterstützung bezüglich der Höhe der zu zahlenden Benutzungsgebühren für die Bürgerhalle in Inden/ Altdorf vom 17.03.2018 zum Anlass genommen und bereits am 22.03.2018 hierzu einen Antrag an den Rat der Gemeinde Inden eingereicht (siehe TOP 11 Antrag der UDB-Fraktion). In diesem Antrag hat die UDB den Beschluss einer Ausnahmeregelung bei den festgelegten Nutzungsentgelten beantragt. Auf ihrer Sitzung am 12.04.2018 hat die „Arbeitsgruppe Bürgerhaus“ unter Mitwirkung der UDB hierzu Vorschläge erarbeitet. Die im vorliegenden Beschlussentwurf aufgeführten Ergänzungsregelungen entsprechen dem Zweck unseres Antrages. 41/2018 1. Ergänz ung Die UDB stimmt daher der Ergänzungsvorlage zu.“ Nach einer regen Diskussion über die Sinnhaftigkeit des UDB-Antrages – s. TOP 11.1 – wird deutlich, dass alle Fraktionen Wert darauf legen, dass die Bürgerhalle Inden/Altdorf auch weiterhin für die Vereine zur Verfügung steht. Der Rat beschließt einstimmig wie folgt: 1. Die Verwaltung übernimmt vorläufig den Betrieb, die Verwaltung und die Vermietung des Bürgerhauses Inden/Altdorf, bis eine andere Lösung gefunden wird. 2. Eine Vermietung des Bürgerhauses soll ausschließlich im Wege eines privatrechtlichen Vertrages vorgenommen werden. Vorerst werden für die Vermietung folgende Beträge festgelegt: 1. WC-Anlage 50,00 EUR / Tag 2. kleiner Besprechungsraum (inkl. WC und Foyer) 60,00 EUR / Tag 3. Saal (inkl. Küche, WC, Foyer) 500,00 EUR / Tag 4. Wochenendpauschale (Freitag bis Montag) 1.100,00 EUR 5. Vereine oder ähnliche Institutionen bei Veranstaltungen ohne Erhebung eines Eintrittsgeldes 250,00 EUR / Tag 6. Veranstaltungen bis zu einer Dauer von 4 Stunden werden mit 100,00 EUR 7. Veranstaltungen mit Erhebung eines Eintrittsgeldes werden mit den am 22.02.2018 beschlossenen Entgelten belegt. 8. Im Einzelfall kann von der Erhebung der Reinigungskosten abgesehen werden, wenn ein Nutzer bekannt ist und dieser selbst die Reinigung durchführt. Der Tag gilt hierbei von 11:00 Uhr bis 11:00 Uhr des Folgetages. Zusätzlich zu der jeweiligen Miete wird eine Kaution in Höhe der jeweiligen Miete fällig und Reinigungskosten in Höhe der tatsächlichen Kosten auferlegt. Sollten Auf- und/oder Abbau für Vereinsveranstaltungen notwendig sein, werden diese mit 10,00 EUR / Tag berechnet. Wenn es sich um kommerzielle Veranstaltungen von Gewerbetreibenden (Unternehmen) mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, werden die o.g. Beträge mit einem Zuschlag von 50 % erhoben. 3. Die Vermietung wird ausschließlich für Indener Vereine, Bürger oder Institutionen vorgenommen. Weiterhin kann eine Vermietung an diejenigen Nutzer erfolgen, die eine historische Bindung zur Gemeinde haben oder auch bereits regelmäßig Veranstaltungen im Bürgerhaus durchgeführt haben. 4. Die Verwaltung wird aufgefordert, wenn keine andere Lösung gefunden wird, die Mietbeträge nach einem Jahr auf Angemessenheit Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.05.2018 Seite 2 zu überprüfen und entsprechend anzupassen. Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.05.2018 Seite 3