Daten
Kommune
Inden
Größe
231 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
21.06.18, 09:04
Aktualisiert
21.06.18, 09:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 21. Juni 2018
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 25. Sitzung
des Rates
am 17.05.2018 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 3.
Weiterbetrieb des Bürgerhauses Inden/Altdorf
Frau Rehfisch verliest für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende
Stellungnahme:
„Am 22.02.2018 beschlossen Bündnis 90/ Die Grünen im Gemeinderat die
Erhebung der Nutzungsgebühren für die Anmietung des Bürgerhauses in
Inden/Altdorf. Unser Kenntnisstand war damals, dass diese Gebühren in
der Vergangenheit von den Nutzern in ähnlicher Höhe gezahlt wurden.
Erst durch das Schreiben des Männergesangvereins erhielten wir andere
Informationen. Nachdem unsere Fraktion mit einem Vertreter des Vereins
diesbezüglich gesprochen hatte, erfuhren wir von den in der
Vergangenheit erhobenen günstigeren Gebühren für alle ortsansässigen
Vereine. An dieser Stelle danken wir dem Männergesangverein
ausdrücklich für ihr Schreiben und für die offenen und ehrlichen Worte.
Diese neuen Informationen veranlassten uns Ende März dazu, die
Verwaltung zu bitten das Thema „Nutzungsgebühren“ auf die
Tagesordnung des nächsten Ältestenrates zu nehmen.
Als Ergebnis hiervon haben wir heute einen Beschlussvorschlag vorliegen,
der gemeinsam mit Verwaltung und Politik erarbeitet wurde. Diese
Beschlussvorlage ermöglicht es uns heute eine positive Entscheidung
insbesondere zugunsten der örtlichen Vereine treffen.“
Herr Schlächter erklärt für die UDB-Fraktion Folgendes:
„Die UDB-Fraktion hat das Schreiben des Männergesangvereins 1863
Altdorf e.V. mit der Bitte um Unterstützung bezüglich der Höhe der zu
zahlenden Benutzungsgebühren für die Bürgerhalle in Inden/ Altdorf vom
17.03.2018 zum Anlass genommen und bereits am 22.03.2018 hierzu einen
Antrag an den Rat der Gemeinde Inden eingereicht (siehe TOP 11 Antrag
der UDB-Fraktion). In diesem Antrag hat die UDB den Beschluss einer
Ausnahmeregelung bei den festgelegten Nutzungsentgelten beantragt. Auf
ihrer Sitzung am 12.04.2018 hat die „Arbeitsgruppe Bürgerhaus“ unter
Mitwirkung der UDB hierzu Vorschläge erarbeitet. Die im vorliegenden
Beschlussentwurf aufgeführten Ergänzungsregelungen entsprechen dem
Zweck unseres Antrages.
41/2018
1. Ergänz
ung
Die UDB stimmt daher der Ergänzungsvorlage zu.“
Nach einer regen Diskussion über die Sinnhaftigkeit des UDB-Antrages –
s. TOP 11.1 – wird deutlich, dass alle Fraktionen Wert darauf legen, dass
die Bürgerhalle Inden/Altdorf auch weiterhin für die Vereine zur
Verfügung steht.
Der Rat beschließt einstimmig wie folgt:
1. Die Verwaltung übernimmt vorläufig den Betrieb, die Verwaltung
und die Vermietung des Bürgerhauses Inden/Altdorf, bis eine andere
Lösung gefunden wird.
2. Eine Vermietung des Bürgerhauses soll ausschließlich im Wege
eines privatrechtlichen Vertrages vorgenommen werden. Vorerst
werden für die Vermietung folgende Beträge festgelegt:
1. WC-Anlage 50,00 EUR / Tag
2. kleiner Besprechungsraum (inkl. WC und Foyer) 60,00 EUR /
Tag
3. Saal (inkl. Küche, WC, Foyer) 500,00 EUR / Tag
4. Wochenendpauschale (Freitag bis Montag) 1.100,00 EUR
5. Vereine oder ähnliche Institutionen bei Veranstaltungen ohne
Erhebung eines Eintrittsgeldes 250,00 EUR / Tag
6. Veranstaltungen bis zu einer Dauer von 4 Stunden werden mit
100,00 EUR
7. Veranstaltungen mit Erhebung eines Eintrittsgeldes werden
mit den am 22.02.2018 beschlossenen Entgelten belegt.
8. Im Einzelfall kann von der Erhebung der Reinigungskosten
abgesehen werden, wenn ein Nutzer bekannt ist und dieser
selbst die Reinigung durchführt.
Der Tag gilt hierbei von 11:00 Uhr bis 11:00 Uhr des Folgetages.
Zusätzlich zu der jeweiligen Miete wird eine Kaution in Höhe der
jeweiligen Miete fällig und Reinigungskosten in Höhe der tatsächlichen
Kosten auferlegt.
Sollten Auf- und/oder Abbau für Vereinsveranstaltungen notwendig
sein, werden diese mit 10,00 EUR / Tag berechnet.
Wenn es sich um kommerzielle Veranstaltungen von
Gewerbetreibenden (Unternehmen) mit Gewinnerzielungsabsicht
handelt, werden die o.g. Beträge mit einem Zuschlag von 50 %
erhoben.
3. Die Vermietung wird ausschließlich für Indener Vereine, Bürger oder
Institutionen vorgenommen. Weiterhin kann eine Vermietung an
diejenigen Nutzer erfolgen, die eine historische Bindung zur Gemeinde
haben oder auch bereits regelmäßig Veranstaltungen im Bürgerhaus
durchgeführt haben.
4. Die Verwaltung wird aufgefordert, wenn keine andere Lösung
gefunden wird, die Mietbeträge nach einem Jahr auf Angemessenheit
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zu überprüfen und entsprechend anzupassen.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.05.2018
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