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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 36 "Sportplatz Frenz" - Änderung des Geltungsbereiches - Außerkraftsetzung der Veränderungssperre)

Daten

Kommune
Inden
Größe
160 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
21.06.18, 09:04
Aktualisiert
21.06.18, 09:04
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 36 "Sportplatz Frenz"
- Änderung des Geltungsbereiches
- Außerkraftsetzung der Veränderungssperre) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 36 "Sportplatz Frenz"
- Änderung des Geltungsbereiches
- Außerkraftsetzung der Veränderungssperre)

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Gemeinde Inden Inden, 21. Juni 2018 Der Bürgermeister Beschluss über die 25. Sitzung des Rates am 17.05.2018 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 5. Bebauungsplan Nr. 36 "Sportplatz Frenz" - Änderung des Geltungsbereiches - Außerkraftsetzung der Veränderungssperre Frau Rehfisch nimmt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt Stellung: „Als der Rat im Jahr 2014 die Umgestaltung des Sportplatzes in ein Baugebiet beschloss, haben auch wir hierzu unsere Zustimmung gegeben. Jedoch müssen wir unsere Meinung nach dem heutigen Kenntnisstand ändern. Bereits im Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung im März d.J. haben wir unsere Bedenken zur Ausweisung eines Baugebietes auf dem Frenzer Sportplatz geäußert. Die wichtigsten Gründe hierfür sind wie folgt:  Es läuft ein unkalkulierbarer Rechtsstreit mit evtl. Regressansprüchen an die Gemeinde.  Es gibt Gutachten, die angreifbar und unvollständig sind. So wurde z.B. nur eine schützenswerte Tierart untersucht (Steinkauz). Andere besonders geschützte Tierarten wurden erst gar nicht untersucht (Habicht, Turmfalke, Mäusebussard, Rebhuhn, Haselmaus, Fledermäuse).  Im Bodengutachten wurden in dem geplanten Baugebiet teilweise hohe Grenzwerte bei den Schwermetallbelastungen festgestellt. Wir befürchten, dass nach dem Abstellen der Sümpfungspumpen die Schwermetalle wieder an die Oberfläche gelangen.  Die Gutachten fordern kostspielige Auflagen, wie das Austauschen der oberen Erdschichten. Wegen der Bodenbelastung ist eine umweltgerechte Entsorgung des Altbodens verpflichtend. Oder alternativ ist ein entsprechendes Aufschütten des Bodens erforderlich.  Bei einer eventuellen späteren Vergrößerung des Baugebietes ist eine Lärmschutzwand erforderlich. Hier teilen wir jedoch die Meinung der Verwaltung nicht, dass die Bezirksregierung eine spätere Erweiterung des Kerngebietes genehmigen würde, zumal die Bezirksregierung dies aktuell für das gesamte Gebiet verweigert hat. Dies sind alles Gründe, die auch die Grundstückspreise über den ortsüblichen Preis hinweg in die Höhe schnellen lassen. Auch wenn wir es für wünschenswert halten in Frenz Bauland anzubieten, zwingen uns die 65/2018 oben genannten Gründe dieses Baugebiet abzulehnen, um weitere unnötige Kosten zulasten der Gemeinde und somit der Bürger zu verhindern. Die Außerkraftsetzung der Veränderungssperre halten wir für überfällig und unbedingt erforderlich. Unsere Fraktion war die einzige, die im Juni 2016 beim Beschluss über die Veränderungssperre skeptisch und geteilter Meinung war. Das spiegelte sich dann auch in unserem Abstimmungsergebnis wieder. Wir beantragen eine getrennte Abstimmung des Beschlussvorschlags.“ Auf Hinweis von Herrn J. J. Schmitz wird das Schreiben des Kreises Düren an die Bezirksregierung der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt. Auf die Kritik von Frau Rehfisch, sie als Ortsvorsteherin habe keine Kenntnis von der Sperrung des Sportplatzes für den Kampfmittelräumdienst gehabt, bedauert Herr Linzenich, dass es leider versäumt worden sei, sie zu informieren. Herr Marx ist der Meinung, dass der gesamte Rat von dem Beginn dieser Maßnahme hätte informiert werden müssen. In der regen Diskussion kommen ferner die Ausweichmöglichkeiten für den Fußballclub und die Maigesellschaft (Festzelt) zur Sprache. Hierzu haben erste Gespräche mit den Vereinsvertretern stattgefunden, so die Verwaltung. Frau Rehfisch bittet darum, die Ortsvorsteher grundsätzlich über wichtige Ereignisse in ihren Ortsteilen zu informieren. Sodann beschließt der Rat bei drei Gegenstimmen: Der Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 36 „Sportplatz Frenz“ wird auf das Grundstück: Flurstück 330, Flur 4, Gemarkung Frenz teilweise reduziert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 36 „Sportplatz Frenz“ entspricht der beigefügten Anlage. Die Satzung über die Außerkraftsetzung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 „Sportplatz Frenz“ wird einstimmig beschlossen. Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.05.2018 Seite 2