Daten
Kommune
Inden
Größe
160 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
21.06.18, 09:04
Aktualisiert
21.06.18, 09:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 21. Juni 2018
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 25. Sitzung
des Rates
am 17.05.2018 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 5.
Bebauungsplan Nr. 36 "Sportplatz Frenz"
- Änderung des Geltungsbereiches
- Außerkraftsetzung der Veränderungssperre
Frau Rehfisch nimmt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt
Stellung:
„Als der Rat im Jahr 2014 die Umgestaltung des Sportplatzes in ein
Baugebiet beschloss, haben auch wir hierzu unsere Zustimmung gegeben.
Jedoch müssen wir unsere Meinung nach dem heutigen Kenntnisstand
ändern.
Bereits im Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung im März d.J.
haben wir unsere Bedenken zur Ausweisung eines Baugebietes auf dem
Frenzer Sportplatz geäußert. Die wichtigsten Gründe hierfür sind wie
folgt:
Es läuft ein unkalkulierbarer Rechtsstreit mit evtl. Regressansprüchen
an die Gemeinde.
Es gibt Gutachten, die angreifbar und unvollständig sind. So wurde
z.B. nur eine schützenswerte Tierart untersucht (Steinkauz). Andere
besonders geschützte Tierarten wurden erst gar nicht untersucht (Habicht,
Turmfalke, Mäusebussard, Rebhuhn, Haselmaus, Fledermäuse).
Im Bodengutachten wurden in dem geplanten Baugebiet teilweise
hohe Grenzwerte bei den Schwermetallbelastungen festgestellt. Wir
befürchten, dass nach dem Abstellen der Sümpfungspumpen die
Schwermetalle wieder an die Oberfläche gelangen.
Die Gutachten fordern kostspielige Auflagen, wie das Austauschen der
oberen Erdschichten. Wegen der Bodenbelastung ist eine umweltgerechte
Entsorgung des Altbodens verpflichtend. Oder alternativ ist ein
entsprechendes Aufschütten des Bodens erforderlich.
Bei einer eventuellen späteren Vergrößerung des Baugebietes ist eine
Lärmschutzwand erforderlich. Hier teilen wir jedoch die Meinung der
Verwaltung nicht, dass die Bezirksregierung eine spätere Erweiterung des
Kerngebietes genehmigen würde, zumal die Bezirksregierung dies aktuell
für das gesamte Gebiet verweigert hat.
Dies sind alles Gründe, die auch die Grundstückspreise über den
ortsüblichen Preis hinweg in die Höhe schnellen lassen. Auch wenn wir es
für wünschenswert halten in Frenz Bauland anzubieten, zwingen uns die
65/2018
oben genannten Gründe dieses Baugebiet abzulehnen, um weitere
unnötige Kosten zulasten der Gemeinde und somit der Bürger zu
verhindern.
Die Außerkraftsetzung der Veränderungssperre halten wir für überfällig
und unbedingt erforderlich. Unsere Fraktion war die einzige, die im Juni
2016 beim Beschluss über die Veränderungssperre skeptisch und geteilter
Meinung war. Das spiegelte sich dann auch in unserem
Abstimmungsergebnis wieder.
Wir beantragen eine getrennte Abstimmung des Beschlussvorschlags.“
Auf Hinweis von Herrn J. J. Schmitz wird das Schreiben des Kreises
Düren an die Bezirksregierung der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.
Auf die Kritik von Frau Rehfisch, sie als Ortsvorsteherin habe keine
Kenntnis
von
der
Sperrung
des
Sportplatzes
für
den
Kampfmittelräumdienst gehabt, bedauert Herr Linzenich, dass es leider
versäumt worden sei, sie zu informieren. Herr Marx ist der Meinung, dass
der gesamte Rat von dem Beginn dieser Maßnahme hätte informiert
werden müssen. In der regen Diskussion kommen ferner die
Ausweichmöglichkeiten für den Fußballclub und die Maigesellschaft
(Festzelt) zur Sprache. Hierzu haben erste Gespräche mit den
Vereinsvertretern stattgefunden, so die Verwaltung.
Frau Rehfisch bittet darum, die Ortsvorsteher grundsätzlich über wichtige
Ereignisse in ihren Ortsteilen zu informieren.
Sodann beschließt der Rat bei drei Gegenstimmen:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 36 „Sportplatz Frenz“
wird auf das Grundstück: Flurstück 330, Flur 4, Gemarkung Frenz
teilweise reduziert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 36
„Sportplatz Frenz“ entspricht der beigefügten Anlage.
Die Satzung über die Außerkraftsetzung der Veränderungssperre für
den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 „Sportplatz Frenz“
wird einstimmig beschlossen.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.05.2018
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