Daten
Kommune
Jülich
Größe
142 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
22.06.18, 12:33
Aktualisiert
20.07.18, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.:
Jülich, 12.06.2018
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 159/2018
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
04.07.2018
Stadtrat
11.07.2018
TOP
Ergebnisse
Jahresabschluss 2017 der Stadtwerke Jülich GmbH
Anlg.:
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich beauftragt in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der Stadtwerke Jülich
GmbH, Herrn Bürgermeister Fuchs, als Vertreter der Stadt Jülich in der Gesellschafterversammlung
der Stadtwerke Jülich GmbH wie folgt zu beschließen:
1.)
Der Jahresabschluss 2017 der Stadtwerke Jülich GmbH mit einem Jahresergebnis in Höhe
von 1.674.380,56 € wird festgestellt.
2.)
Das Jahresergebnis wird zur Hälfte (837.190,28 €) in die Gewinnrücklage der Gesellschaft
eingestellt. Der verbleibende Betrag in Höhe von 837.190,28 € wird zugunsten des städtischen Haushaltes an die Gesellschafterin Stadt Jülich ausgeschüttet.
3.)
Den Mitgliedern des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung der Stadtwerke Jülich GmbH
wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
Begründung:
In Kürze soll die nächste Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Jülich GmbH stattfinden.
Für die Tagesordnung vorgesehen ist u.a die Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2017 der
Gesellschaft.
Gemäß § 113 GO NW sind die Vertreter der Gemeinden in Gesellschafterversammlungen an die
Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Somit ist diesen die Gelegenheit zur Beschlussfassung zu geben.
Der Jahresabschluss 2017 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.674.380,56 € aus und liegt
damit rund rund 180 T€ unter dem Vorjahresergebnis in Höhe von 1.851.663,98 €.
Zu den Werten der Bilanz 2017 ist folgendes zu sagen:
Die immateriellen Vermögensgegenstände sanken im Geschäftsjahr abschreibungsbedingt um rund
52 T€ von 407 T€ auf 355 T€.
Das Sachanlagevermögen erhöhte sich durch die in 2017 getätigten Investitionen und Ankäufe von
28.271 T€ auf 29.239 T€.
Durch weitere Beteiligungen an Projekten der RurEnergie GmbH stieg der Wert der Beteiligungen
leicht von 1.681 T€ auf 1.695 T€. Der Bilanzwert der Ausleihungen aufgrund der Vergabe eines
Darlehens an ein verbundenes Unternehmen blieb unverändert bei 200 T€.
Der stichtagsbezogene Wert der Vorräte erhöhte sich von 209 T€ in 2016 auf 256 T€ in 2017.
Forderungsbestand und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Bilanzstichtag mit einem
Wert von 3.460 T€ ausgewiesen und liegen damit gut 1.130 T€ unter dem Vorjahreswert von 4.592
T€.
Stichtagsbezogen stieg der Bestand an liquiden Mitteln von 1.049 T€ auf 2.880 T€.
Auf der Passivseite erhöhte sich das Eigenkapital unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses von
10,3 Mio. € auf 11,3 Mio. €.
Die empfangenen Ertragszuschüsse beinhalten die bis zum 31.12.2002 erhaltenen Baukostenzuschüsse und weiterberechneten Hausanschlusskosten. Sie sanken aufgrund der ertragswirksamen
Auflösung von 363 T € auf 229 T€.
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse beinhaltet die ab 01.01.2003 erhaltenen Baukostenzuschüsse und weiterberechneten Hausanschlusskosten. Sie stiegen gegenüber dem Vorjahr von 3.986
T€ auf 4.097 T€.
Zur Finanzierung der im Wirtschaftsjahr angefallenen Investitionen, mussten die Stadtwerke neue
Kredite aufnehmen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stiegen von 12.873 T€ auf
14.187 €.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten erhöhte sich von 17.002 T€ auf 18.620 T€.
Die Entwicklung der einzelnen Sparten stellt sich wie folgt dar:
Die Erträge im Strombereich stiegen u.a. aufgrund einer leicht höheren Absatzmenge von 25,918
T€ auf 26,891 T€. Dementsprechend stieg der Materialaufwand aufgrund der höheren Bezugsmenge
von 20.991 T€ auf 21.451 T€. Aufgrund der Tarifabschlüsse erhöhten sich die Personalkosten.
Einsparungen im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen beeinflussten das Jahresergebnis positiv. Es stieg von 223.046,64 € in 2016 auf 962.686,51 € in 2017.
Die Sparte Gas konnte das Vorjahresergebnis aufgrund eines witterungsbedingt gesunkenen Absatzes sowie gestiegenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen nicht erreichen.
Es sank von 2.344 T€ in 2016 auf 1.556 T€ in 2017.
Im Bereich Wasser konnte erneut ein positives Jahresergebnis erzielt werden. Es sank von 656 T€
in 2016 auf 250 T€ in 2017. Hierbei ist jedoch zu erläutern, dass das Jahresergebnis 2016 durch die
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Auflösung einer Drohverlustrückstellung aufgrund der kartellrechtlichen Überprüfung des Wasserpreissystems erheblich positiv beeinflusst wurde.
Trotz gestiegener Umsatzerlöse entwickelte sich das Geschäftsergebnis im Bereich Wärmeversorgung aufgrund ebenfalls gestiegener sonstiger betrieblicher Aufwendungen erneut negativ. Das Jahresergebnis betrug -292 T€ gegenüber -259 T€ in 2016.
Der Zuschussbedarf der Bädersparte konnte trotz rückläufiger Besucherzahlen aufgrund gesunkener
betrieblicher Aufwendungen von 1.548 T€ auf 1.509 T€ gesenkt werden.
Aufgrund des konsequenten Ausbaus des Bereichs Contracting konnte das Ergebnis aus Nebengeschäften von 435 T€ in 2016 auf 706 T€ in 2017 gesteigert werden.
Insgesamt errechnet sich für die Stadtwerke Jülich GmbH ein Jahresergebnis in Höhe von
1.674.380,56 €, welches rund 177 T€ geringer als das Vorjahresergebnis in Höhe von 1.851.663,98
€ ausfällt.
Dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Jülich GmbH wurde der Jahresabschluss 2017 in seiner Sitzung
am 19.06.2018 vorgestellt und anschließend beraten.
Der Aufsichtsrat hat dann die unter Nummer 1 und 3 aufgeführten Empfehlungsbeschlüsse gefasst,
gegen die seitens der Verwaltung keine Bedenken erhoben werden.
Anders als der Beschlussentwurf der Verwaltung, folgte der Aufsichtsrat mehrheitlich der Empfehlung der Geschäftsführung, welche vorsah, das gesamte Jahresergebnisses in die Gewinnrücklage
einzustellen.
Hiervon ist die Verwaltung jedoch aus folgenden Beweggründen abgewichen.
Nach § 109 GO NW sollen die Unternehmen, an denen die Gemeinden beteiligt sind einen Ertrag
für den Haushalt der Gemeinde abwerfen, sofern dies nach ihrer Art und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit möglich ist.
Nachdem die bestehenden Verlustvorträge aus Vorjahren bereits durch das Jahresergebnis 2016
ausgeglichen werden konnten, kann die Gesellschafterversammlung im Rahmen ihres ihr nach § 11
Buchstabe a des Gesellschaftsvertrages zustehenden Gewinnverwendungsbeschlusses frei über das
Jahresergebnis 2017 beschließen.
Wie in den vergangenen Jahresabschlüssen auch weist die Geschäftsführung darauf hin, dass das
Unternehmen aufgrund regulatorischer Aspekte sowie eines immer größer werdenden Wettbewerbs
am Markt vor Herausforderungen steht, welche zum Einen mit deutlichen Gewinnrückgängen einhergehen werden, zum Anderen aber auch aufgrund anstehender Investitionen und Projekte ein höherer Finanzbedarf zu verzeichnen sein wird.
Unter Abwägung der gesetzlichen Forderung und der aufgeführten Argumentation der Geschäftsführung wird eine Teilung des verbleibenden Betrages zwischen Unternehmen und dem Jülicher
Bürger als „Eigentümer“ der Stadtwerke Jülich GmbH durch Ausschüttung an den städtischen
Haushalt vorgeschlagen.
Unter diesem Aspekt ergibt sich die im Beschlussentwurf unter 2.) aufgeführte Gewinnverwendung.
Die Ausschüttung an den städtischen Haushalt unterliegt der einkommenssteuerlichen Besteuerung
mit Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag.
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Zur Kenntnis sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Lagebericht der Geschäftsführung sowie das Testat des Wirtschaftsprüfers als Anlage beigefügt.
Hierbei handelt es sich um die Jahresabschlussbestandteile, welche einer Offenlegungspflicht unterliegen.
Ein gebundenes Exemplar des Prüfberichts des Wirtschaftsprüfers zum Jahresabschluss 2017 der
Stadtwerke Jülich GmbH inklusive Anhang und Erläuterungsteil ist den Aufsichtsratsmitgliedern in
der Sitzung am 19.06.2018 ausgehändigt worden.
Den Ratsmitgliedern steht solch ein Exemplar zur Einsichtnahme beim städtischen Beteiligungsmanagement (Zimmer 133) zur Verfügung. Auf Wunsch kann es auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden kann.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
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X
nein
nein
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