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Sitzungsvorlage (Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für die bauliche Unterhaltung der Übergangsheime für Flüchtlinge)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
126 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
22.06.18, 12:33
Aktualisiert
20.07.18, 12:01
Sitzungsvorlage (Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für die bauliche Unterhaltung der Übergangsheime für Flüchtlinge) Sitzungsvorlage (Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für die bauliche Unterhaltung der Übergangsheime für Flüchtlinge) Sitzungsvorlage (Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für die bauliche Unterhaltung der Übergangsheime für Flüchtlinge)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 50 Az.: 50 spo Jülich, 12.06.2018 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 160/2018 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 04.07.2018 Stadtrat 11.07.2018 TOP Ergebnisse Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für die bauliche Unterhaltung der Übergangsheime für Flüchtlinge Anlg.: III IV 20/22 65 50 SD.Net Beschlussentwurf: Die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für die bauliche Unterhaltung der Übergangsheim für Flüchtling in Höhe von 70.000,00 € wird beschlossen. Begründung: Für die Aufrechterhaltung der Nutzbarkeit der städtischen Flüchtlingsunterkünfte ist die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel erforderlich. Es geht zunächst um konkrete 2 Baumaßnahmen und um einen vorsorglichen Pauschalbetrag für weitere Projekte im laufenden Jahr. Oststr. 6, Erdgeschoß rechts Die Wohnung ist nach dem Auszug der letzten Bewohnerin in einem desolaten Zustand, so dass eine Komplettsanierung durchgeführt werden muss. Des Weiteren hat sich herausgestellt, dass der alte Bodenbelag, der sich unter dem vorhandenen PVC-Boden befindet, mit Asbest* belastet ist. (*Anmerkung: Die Asbest-Situation ist in den anderen 3 Wohnungen im Haus Oststr. 6 gleich. Aber solange man nicht am Boden arbeitet, kann dies so bleiben) Für die Maßnahme liegt folgende Kostenermittlung vor: Asbestsanierung 5.468,28 € Wiederherstellung der Wohnung 10.821,15 € Rückbau und Reinigungsarbeiten 3.570,42 € 19.859,85 € zuz. MwSt. 23.633,22 € Beantragt werden für die Maßnahme gerundet 25.000,00 €. Baierstr. 4a Im angemieteten Objekt Baierstr. 4a (ehem. Hotel Alte Post) zeigt sich in 5 Räumen ein starker Schimmelbefall an den Wänden. Offensichtlich führt die dauernde Wohnnutzung der relativ kleinen ehemaligen Hotelzimmer zu Problemen. Hinzu kommt, dass das Verhalten der Bewohner trotz häufiger Besichtigungen und Belehrungen durch die Hausmeister und Sozialbetreuer nicht optimal ist. Hohe Temperaturen, hohe Luftfeuchtigkeit, mangelhafte Lüftung, Überbelegung durch Besuch, häufiges Duschen, Trocknen von Wäsche im Raum verstärken den Schimmelbefall. Laut Ermittlung des Fachamtes sollen 5 Zimmer einschließlich der dazugehörigen Sanitärräume renoviert werden. Da die Beseitigung der befallenen Wand- und Deckenflächen wegen gesundheitsgefährdender Stoffe sehr aufwendig ist, werden die Instandsetzungskosten je Wohnraum mit rd. 3.500,00 € veranschlagt. Beantragt wird für die Maßnahme gerundet 18.000,00 €. Weitere Flüchtlingsunterkünfte Auch für die Renovierung weiterer Flüchtlingsunterkünfte, die im laufenden Jahr voraussichtlich noch freiwerden, sollen vorsorglich Mittel beantragt werden. Zu den angemieteten Objekten zählen auch komplette Wohnhäuser, welche von großen Familien bewohnt werden. Es ist zu erwarten, dass vor der Neubelegung umfangreiche Renovierungsarbeiten durchzuführen sind, welche über den normalen Rahmen hinausgehen. Beantragt wird eine vorsorgliche Bereitstellung in Höhe von 27.000,00 €. Zusammenfassend wird für die Durchführung der Renovierungsarbeiten die Bereitstellung von 70.000,00 € beantragt. Deckungsvorschlag: Der Stadt Jülich wurde für das Jahr 2018 eine einmalige Zuwendung in Höhe von rd. 120.000,00 € in Aussicht gestellt. Es handelt sich um Landesmittel zur Entlastung der Kommunen für Maßnahmen zur Integration von Asylbegehrenden, Geduldeten und anerkannten Schutzberechtigen. Laut Mitteilung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW ist als Grundlage für die Auszahlung ein entsprechendes Gesetz zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes in Arbeit. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 160/2018 Seite 2 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x 58.000,00 ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: x jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: Deckung durch Zuwendung des Landes nach dem Teilhabe- und Integrationsgesetz für das Jahr 2018 (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 160/2018 x nein nein Seite 3