Daten
Kommune
Jülich
Größe
126 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
22.06.18, 12:33
Aktualisiert
20.07.18, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 50 Az.: 50 spo
Jülich, 12.06.2018
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 160/2018
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
04.07.2018
Stadtrat
11.07.2018
TOP
Ergebnisse
Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für die bauliche Unterhaltung der Übergangsheime für Flüchtlinge
Anlg.:
III
IV
20/22
65
50
SD.Net
Beschlussentwurf:
Die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für die bauliche Unterhaltung der Übergangsheim
für Flüchtling in Höhe von 70.000,00 € wird beschlossen.
Begründung:
Für die Aufrechterhaltung der Nutzbarkeit der städtischen Flüchtlingsunterkünfte ist die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel erforderlich. Es geht zunächst um konkrete 2 Baumaßnahmen und
um einen vorsorglichen Pauschalbetrag für weitere Projekte im laufenden Jahr.
Oststr. 6, Erdgeschoß rechts
Die Wohnung ist nach dem Auszug der letzten Bewohnerin in einem desolaten Zustand, so dass
eine Komplettsanierung durchgeführt werden muss.
Des Weiteren hat sich herausgestellt, dass der alte Bodenbelag, der sich unter dem vorhandenen
PVC-Boden befindet, mit Asbest* belastet ist. (*Anmerkung: Die Asbest-Situation ist in den anderen 3 Wohnungen im Haus Oststr. 6 gleich. Aber solange man nicht am Boden arbeitet, kann dies so
bleiben)
Für die Maßnahme liegt folgende Kostenermittlung vor:
Asbestsanierung
5.468,28 €
Wiederherstellung der Wohnung
10.821,15 €
Rückbau und Reinigungsarbeiten
3.570,42 €
19.859,85 € zuz. MwSt. 23.633,22 €
Beantragt werden für die Maßnahme gerundet 25.000,00 €.
Baierstr. 4a
Im angemieteten Objekt Baierstr. 4a (ehem. Hotel Alte Post) zeigt sich in 5 Räumen ein starker
Schimmelbefall an den Wänden. Offensichtlich führt die dauernde Wohnnutzung der relativ kleinen
ehemaligen Hotelzimmer zu Problemen. Hinzu kommt, dass das Verhalten der Bewohner trotz häufiger Besichtigungen und Belehrungen durch die Hausmeister und Sozialbetreuer nicht optimal ist.
Hohe Temperaturen, hohe Luftfeuchtigkeit, mangelhafte Lüftung, Überbelegung durch Besuch, häufiges Duschen, Trocknen von Wäsche im Raum verstärken den Schimmelbefall.
Laut Ermittlung des Fachamtes sollen 5 Zimmer einschließlich der dazugehörigen Sanitärräume
renoviert werden. Da die Beseitigung der befallenen Wand- und Deckenflächen wegen gesundheitsgefährdender Stoffe sehr aufwendig ist, werden die Instandsetzungskosten je Wohnraum mit rd.
3.500,00 € veranschlagt.
Beantragt wird für die Maßnahme gerundet 18.000,00 €.
Weitere Flüchtlingsunterkünfte
Auch für die Renovierung weiterer Flüchtlingsunterkünfte, die im laufenden Jahr voraussichtlich
noch freiwerden, sollen vorsorglich Mittel beantragt werden. Zu den angemieteten Objekten zählen
auch komplette Wohnhäuser, welche von großen Familien bewohnt werden. Es ist zu erwarten, dass
vor der Neubelegung umfangreiche Renovierungsarbeiten durchzuführen sind, welche über den
normalen Rahmen hinausgehen.
Beantragt wird eine vorsorgliche Bereitstellung in Höhe von 27.000,00 €.
Zusammenfassend wird für die Durchführung der Renovierungsarbeiten die Bereitstellung von
70.000,00 € beantragt.
Deckungsvorschlag:
Der Stadt Jülich wurde für das Jahr 2018 eine einmalige Zuwendung in Höhe von rd. 120.000,00 €
in Aussicht gestellt. Es handelt sich um Landesmittel zur Entlastung der Kommunen für Maßnahmen zur Integration von Asylbegehrenden, Geduldeten und anerkannten Schutzberechtigen.
Laut Mitteilung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW
ist als Grundlage für die Auszahlung ein entsprechendes Gesetz zur Änderung des Teilhabe- und
Integrationsgesetzes in Arbeit.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Sitzungsvorlage 160/2018
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1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
58.000,00
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
x
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto: Deckung durch Zuwendung des Landes nach dem Teilhabe- und Integrationsgesetz für das Jahr 2018
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 160/2018
x
nein
nein
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