Daten
Kommune
Jülich
Größe
188 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
22.06.18, 12:33
Aktualisiert
20.07.18, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.: Amt 56
Jülich, 12.06.2018
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 161/2018
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
04.07.2018
Stadtrat
11.07.2018
TOP
Ergebnisse
außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für die Rückzahlung der Kreiszuweisung „Kindergarten Lich-Steinstraß“
Anlg.:
20/22
56
IV
SD.Net
Beschlussentwurf:
„Im Haushalt 2018 werden für die Rückzahlung der Kreiszuweisung „Kindergarten Lich-Steinstraß“
aus dem Kindergartenjahr 2015/2016 außerplanmäßige Mittel in Höhe von 250.927,21 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus höheren Erträgen bei der Gewerbesteuer.“
Begründung:
Aufgrund der Unterdeckung im Kindergartenbereich für das Kindergartenjahr 2015/16
wurde gemeinsam mit dem Kreisjugendamt nach geeigneten Standorten für die Errichtung eines
weiteren Kindergartens gesucht. Da die jährliche Beantragung der Betriebskostenzuschüsse bis zum
15.03. eines Jahres erfolgen muss, wurden für den Kindergarten Lich-Steinstraß vorsorglich drei
zusätzliche Gruppen angemeldet.
Im Bewilligungsbescheid vom 06.07.2015 des Jugendamtes wurden daraufhin sechs Gruppen mit
insgesamt 996.358,42 € für 111 Kinder bewilligt. Bei einem Fördersatz von 79 % wurden danach
Zuschüsse in Höhe von 787.123,15 € bewilligt (und in der Folge auch ausgezahlt).
Nach Standortfestlegung am Ginsterweg wurde eine Container-Anlage mit zwei Gruppen errichtet.
Das Jugendamt wurde mit Schreiben vom 30.07.2015 gebeten, den vorgelegten Bewilligungsbescheid abzuändern. Telefonisch wurde mitgeteilt, dass der Änderungsbescheid zu einem späteren
Zeitpunkt erfolgen werde.
Dieser Änderungsbescheid liegt nun vor. Mit dem Bescheid vom 27.04.2018, hier eingegangen am
04.05.2018, werden Zuschüsse in Höhe von 250.927,21 € zurückgefordert.
Der Rückzahlungsbetrag errechnet sich folgt:
davon 79% Fördersatz
996.358,42 €
679.994,86 €
bewilligte Kindpauschalen alt
bewilligte Kindpauschalen neu
787.123,15 € = Zuschuss alt
537.195,94 € = Zuschuss neu
249.927,21 € = Überzahlung
zuzügl. Verfügungspauschale
1.000,00 €
Rückforderungsbetrag gesamt
250.927,21 €
Der Betrag war ursprünglich zwei Wochen nach Zustellung fällig, also zum 18.05.2018. Mit dem
Kreis konnte eine Fristverlängerung bis nach den Sommerferien ausgehandelt werden, damit die
Mittel in dieser Sitzungsrunde außerplanmäßig bereitgestellt werden können.
Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer. Dort ist der Einnahmeansatz 2018
(18.500.000 €) nach derzeitigen Stand um rund eine Million € überschritten.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
1.Finanzielle Auswirkungen:
X
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
X
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 161/2018
X
nein
nein
Seite 2