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Sitzungsvorlage (außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für die Rückzahlung der Kreiszuweisung „Kindergarten Lich-Steinstraß“)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
188 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
22.06.18, 12:33
Aktualisiert
20.07.18, 12:01
Sitzungsvorlage (außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für die Rückzahlung der Kreiszuweisung „Kindergarten Lich-Steinstraß“) Sitzungsvorlage (außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für die Rückzahlung der Kreiszuweisung „Kindergarten Lich-Steinstraß“)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Amt 56 Jülich, 12.06.2018 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 161/2018 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 04.07.2018 Stadtrat 11.07.2018 TOP Ergebnisse außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für die Rückzahlung der Kreiszuweisung „Kindergarten Lich-Steinstraß“ Anlg.: 20/22 56 IV SD.Net Beschlussentwurf: „Im Haushalt 2018 werden für die Rückzahlung der Kreiszuweisung „Kindergarten Lich-Steinstraß“ aus dem Kindergartenjahr 2015/2016 außerplanmäßige Mittel in Höhe von 250.927,21 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus höheren Erträgen bei der Gewerbesteuer.“ Begründung: Aufgrund der Unterdeckung im Kindergartenbereich für das Kindergartenjahr 2015/16 wurde gemeinsam mit dem Kreisjugendamt nach geeigneten Standorten für die Errichtung eines weiteren Kindergartens gesucht. Da die jährliche Beantragung der Betriebskostenzuschüsse bis zum 15.03. eines Jahres erfolgen muss, wurden für den Kindergarten Lich-Steinstraß vorsorglich drei zusätzliche Gruppen angemeldet. Im Bewilligungsbescheid vom 06.07.2015 des Jugendamtes wurden daraufhin sechs Gruppen mit insgesamt 996.358,42 € für 111 Kinder bewilligt. Bei einem Fördersatz von 79 % wurden danach Zuschüsse in Höhe von 787.123,15 € bewilligt (und in der Folge auch ausgezahlt). Nach Standortfestlegung am Ginsterweg wurde eine Container-Anlage mit zwei Gruppen errichtet. Das Jugendamt wurde mit Schreiben vom 30.07.2015 gebeten, den vorgelegten Bewilligungsbescheid abzuändern. Telefonisch wurde mitgeteilt, dass der Änderungsbescheid zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen werde. Dieser Änderungsbescheid liegt nun vor. Mit dem Bescheid vom 27.04.2018, hier eingegangen am 04.05.2018, werden Zuschüsse in Höhe von 250.927,21 € zurückgefordert. Der Rückzahlungsbetrag errechnet sich folgt: davon 79% Fördersatz 996.358,42 € 679.994,86 € bewilligte Kindpauschalen alt bewilligte Kindpauschalen neu 787.123,15 € = Zuschuss alt 537.195,94 € = Zuschuss neu 249.927,21 € = Überzahlung zuzügl. Verfügungspauschale 1.000,00 € Rückforderungsbetrag gesamt 250.927,21 € Der Betrag war ursprünglich zwei Wochen nach Zustellung fällig, also zum 18.05.2018. Mit dem Kreis konnte eine Fristverlängerung bis nach den Sommerferien ausgehandelt werden, damit die Mittel in dieser Sitzungsrunde außerplanmäßig bereitgestellt werden können. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer. Dort ist der Einnahmeansatz 2018 (18.500.000 €) nach derzeitigen Stand um rund eine Million € überschritten. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): 1.Finanzielle Auswirkungen: X Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: X nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 161/2018 X nein nein Seite 2